Sachkundige Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne – Verzeichnis

Verzeichnis
Sachkundige Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne

Verzeichnis der Sachkundigen | Aufnahmeunterlagen zur Eintragung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer zum Sachkundigen für Feuerwehrpläne und/oder zum Sachkundigen für Flucht- und Rettungspläne geschult worden ist, erfolgreich die Abschlussprüfung zum Seminar bestanden hat sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit mit Sitz in Deutschland nachweisen kann.

Verzeichnis der Sachkundigen

In Kürze finden Sie hier das Verzeichnis der Sachkundigen.

VerzeichnisVerzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne (PDF)

Aufnahmeunterlagen zur Eintragung

AufnahmebedingungenBedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis

VEinverständniserklärungEinverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten in das Verzeichnis

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis schriftlich. Die Unterlagen können digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutzpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, DIN 14095, DIN 14096, DIN ISO 23601, Fachkraft, Brandschutzordnung, Sicherheitskennzeichnung, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Messen 2025

Fachmessen in Deutschland 2025
Elektrotechnik – Gebäudetechnik – Sicherheitstechnik

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2025

  • 13.-17. Januar 2025
    BAU
    , München (www.bau-muenchen.com)
    Weltleitmesse für Architektur, Materialien, System
  • 14.-16. Januar 2025
    Perimeter Protection, Nürnberg (www.perimeter-protection.de)
    Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit
  • 11.-15. Februar 2025
    didacta, Stuttgart (www.didacta-stuttgart.de)
    Bildungsmesse
  • 12.-14. Februar 2025
    Elektrotechnik, Dortmund (www.messe-elektrotechnik.de)
    Fachmesse für Gebäude-, Industrie-, Energie- und Lichttechnik
  • 17.-21. März 2025
    ISH, Frankfurt am Main (www.ish.messefrankfurt.com)
    Weltleitmesse für Bad, Gebäudetechnik, Energietechnik, Klimatechnik & erneuerbare Energien
  • 25.-27. März 2025
    eltefa, Stuttgart (www.eltefa.de)
    Fachmesse für Elektrotechnik und Elektronik
  • 08.-11. April 2025
    Prolight + Sound, Frankfurt am Main (www.pls.messefrankfurt.com)
    Internationale Fachmesse für Veranstaltungs- und Kommunikationstechnik, AV-Produktion und Entertainment
  • 20.-22. Mai 2025
    ELTEC, Nürnberg (www.eltec-messe.de)
    Fachmesse für Gebäude- und Lichttechnik, Schaltgeräte und Industriesteuerungen
  • Juni 2025
    Sicherheitsexpo, München (www.sicherheitsexpo.de)
    Sicherheitsmesse mit Kongress für Schutz und Sicherheit
  • 25.-26. Juni 2025
    FeuerTRUTZ, Nürnberg (www.feuertrutz-messe.de)
    Fachmesse für den vorbeugenden Brandschutz
    mit Brandschutzkongress (www.feuertrutz.de/kongress)
  • 23.-25. September 2025
    efa, Leipzig (www.efa-on.de)
    Fachmesse für Elektro-, Gebäude-, Licht- und Energietechnik
  • 30. September – 01. Oktober 2025
    Braunschweiger Brandschutz-Tage (www.brandschutztage.info)
    Fachtagung und Ausstellung für Brandschutz.
  • 14.-17. Oktober 2025
    interlift, Nürnberg (www.interlift.de)
    Weltleitmesse der Aufzugsbranche
  • 04.-07 November 2025
    A+A, Düsseldorf (www.aplusa.de)
    Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten
  • 17.-20. November 2025
    Medica, Düsseldorf (www.medica.de)
    Internationale Fachmesse für Medizintechnik
  • 03.-04. Dezember 2025
    VdS-BrandSchutzTage, Köln (www.bts.vds.de)
    Fachtagung & Brandschutz-Messe

Stichworte

Fachmesse, Messe, Veranstaltung, Kongress, Ausstellung, Fachausstellung, Bau, Gebäude, Gebäudetechnik, Haustechnik, Technik, Gebäudeausrüstung, TGA, Elektro, Elektrotechnik, Elektronik, Licht, Beleuchtung, Heizung, Sanitär, Klima, Kälte, Lüftung, Facility Management, Brandschutz, Sicherheit, Sicherheitstechnik, Termin, Messekalender, Deutschland, 2025

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Einführung | Ziele | Anwendungsbereich | Kernpflichten | Weitere Informationen

Einführung

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Cybersicherheit in Deutschland. Es überführt die EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2) in nationales Recht und ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Das Gesetz legt verbindliche Mindeststandards für das Risikomanagement und die Meldung von Sicherheitsvorfällen fest, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen sektorenübergreifend zu erhöhen.

Ziele

  • Harmonisierung von Cybersicherheitsstandards in der EU
  • Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen
  • Stärkere Aufsicht und Durchsetzung mit klareren Melde- und Risikomanagementpflichten

Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich definiert, welche Organisationen gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet sind. Die Identifikation erfolgt primär über die Sektorenzugehörigkeit und die Unternehmensgröße.

Unternehmen werden basierend auf ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen in zwei Kategorien eingeteilt:

1. Besonders wichtige Einrichtungen

  • Sektoren mit hoher Kritikalität (z. B. Energie, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur)
  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

2. Wichtige Einrichtungen

  • Sonstige kritische Sektoren (z. B. Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe)
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme.

Kernpflichten

Die betroffenen Unternehmen müssen eine Reihe von gesetzlich definierten Pflichten erfüllen, die sich in vier Hauptbereiche unterteilen lassen:

A. Risikomanagement-Maßnahmen (§ 30 BSIG)
Unternehmen sind verpflichtet, technische, operative und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT umzusetzen. Dazu gehören:

  • Business Continuity: Erstellung von Backup-Konzepten und Notfallplänen
  • Lieferantensicherheit: Prüfung der IT-Sicherheit bei direkten Zulieferern
  • Cyber-Hygiene: Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und Verschlüsselung
  • Schwachstellenmanagement: Regelmäßige Identifikation und Behebung von Sicherheitslücken

B. Meldepflichten (§ 32 BSIG)
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gilt ein verbindliches dreistufiges Verfahren:

  • Innerhalb von 24 Stunden: Eine Erstmeldung (Frühwarnung) an das BSI
  • Innerhalb von 72 Stunden: Eine detaillierte Meldung zum Vorfall und dessen Auswirkungen
  • Innerhalb eines Monats: Ein abschließender Bericht zur Ursachenanalyse

C. Registrierungs- und Mitteilungspflichten
Alle betroffenen Einrichtungen müssen sich über das zentrale BSI-Portal registrieren. Dabei sind Kontaktdaten sowie Angaben zu den erbrachten Diensten und der Sektorenzugehörigkeit zu hinterlegen.

D. Governance und Leitungsebene (§ 38 BSIG)
Das Gesetz legt die Verantwortung für die Umsetzung direkt in die Hände der Geschäftsführung:

  • Billigung und Überwachung: Die Geschäftsleitung muss die Sicherheitsmaßnahmen absegnen und deren Einhaltung kontrollieren
  • Schulungspflicht: Mitglieder der Geschäftsleitung sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zur Cybersicherheit teilzunehmen
  • Persönliche Haftung: Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten sieht das Gesetz eine Haftung der Leitungspersonen gegenüber der eigenen Gesellschaft vor

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-02
vom 15. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht zur Light + Building 2026 ein neues Planerhandbuch. Das Planerhandbuch „Light + Building“ erscheint im Februar 2026. Darin werden führende Aussteller zur Elektro- und Gebäudetechnik vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind Unternehmensprofil, Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Messe enthalten. Ebenso sind die Ansprechpartner für Planer mit Kontaktdaten aufgeführt. Das Handbuch dient als Orientierungshilfe beim Besuch der Messe und als Nachschlagewerk für Planer und Gebäudebetreiber. Das Planerhandbuch „Light + Building“ kann ab sofort kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/light-building oder per E-Mail an light-building@dgwz.de vorbestellt werden.

Die DGWZ ist Partner der Messe Frankfurt und bietet zur Light + Building vom 8. bis 13. März 2026 täglich fachlich geführte Messerundgänge für technische Fachplaner, Ingenieure und Mitarbeiter von Planungsabteilungen der Gebäudetechnik an.

Die Rundgänge starten täglich um 10:30 und 14:00 Uhr. Die Teilnahme an den Messerundgängen ist kostenlos und beinhaltet die Eintrittskarte und Teilnahmeurkunde.

Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation sowie Software für das Bauwesen. An den sechs Messetagen nehmen etwa 2.000 nationale und internationale Aussteller und 150.000 Besucher teil.

1.434 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Light + Building, 2026, Messe, Frankfurt, Licht, Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Architektur, Sicherheitstechnik, Planerrundgang, Messerundgang, Rundgang

Tweet-Vorschlag
DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2026. #LB26 www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2026-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2026

Pressesemitteilung: PM-Planerhandbuch-Light-Building-2026.pdf

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Bild: Light-Building-Planerhandbuch-DGWZ-Presse.jpg
Bildquelle: Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht zur Light + Building 2026 ein Planerhandbuch.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building

Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore / Feststellanlagen – Verzeichnis

Verzeichnis
Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen

Verzeichnis der Sachkundigen | Aufnahmeunterlagen zur Eintragung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer zum Sachkundigen als Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore und/oder zum Sachkundigen als Fachkraft für Feststellanlagen geschult worden ist, erfolgreich die Abschlussprüfung zum Seminar bestanden hat sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Verzeichnis der Sachkundigen

In Kürze finden Sie hier das Verzeichnis der Sachkundigen.

VerzeichnisVerzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen (PDF)

Aufnahmeunterlagen zur Eintragung

AufnahmebedingungenBedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis

VEinverständniserklärungEinverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten in das Verzeichnis

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis schriftlich. Die Unterlagen können digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen, DIN 14677, Fachkraft, Befähigte Person, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Neue Norm DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Systemen (NGRS) veröffentlicht

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig.

Die überarbeitete Fassung konkretisiert bestehende Anforderungen und harmonisiert diese mit europäischen Standards. Inhaltlich blieb der technische Kern im Vergleich zur Fassung von 2016 weitgehend unverändert. Bereits bestehende Systeme behalten somit ihre Gültigkeit und Anpassungen oder Nachrüstungen sind nicht erforderlich.

Autor: Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS)

Weitere Informationen

Mehr Sicherheit für die Gebäudeautomation dank KNX Secure

Der Gedanke an einen Cyber-Angriff auf ein digital vernetztes Gebäude ist beunruhigend: Hat ein Hacker sich Zugang zu einer KNX-Anlage verschafft, kann er alle angeschlossenen Geräte wie beispielsweise Heizung oder Beleuchtung manipulieren und schlimmstenfalls unbenutzbar machen. Deshalb ist es unerlässlich, die Gebäudesystemtechnik zu schützen. KNX Geräte bieten Schutz nach neuestem Standard: höchste Sicherheit dank KNX Secure und Standardisierung nach DIN EN 50090-3-4 „Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude (ESHG) – Teil 3-4: Informationssicherheit auf Anwendungsschicht, Dienste, Konfiguration und Ressourcen“.

KNX Secure setzt sich zusammen aus KNX IP-Secure und KNX Data-Secure: Während KNX IP-Secure die Netzwerkseite einer KNX-Installation schützt, wird KNX Data-Secure zum Schutz der Kommunikation zwischen KNX-Geräten genutzt – also zum Schutz der Telegrammebene. Dadurch gewährleisten KNX Secure Geräte den kompletten Schutz digitaler Infrastrukturen, da weder über das Netzwerk noch über das Bus-Kabel von außen in solchermaßen geschützte KNX-Anlagen eingedrungen werden kann. Bei KNX Secure handelt es sich um eine Verschlüsselung nach ISO 18033-3, z. B. AES 128-CCM-Verschlüsselung. Somit wird für ein Höchstmaß bei der Anlagensicherheit gesorgt.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Weitere Informationen

NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-23
vom 05. August 2025

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm legt einheitliche Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) in Gebäuden fest und beschreibt die Mindestanforderungen für Planung, Installation und Betrieb solcher Systeme zur effektiven Kommunikation in Gefahrensituationen.

Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 hat sich der fachliche Inhalt kaum verändert. Die Norm wurde an europäischen Standards angepasst und unklare Formulierungen wurden überarbeitet und präzisiert. Der technische Kern blieb jedoch nahezu unverändert, weshalb die Bezeichnung der Norm auch nicht geändert wurde.

Für Fachplaner, Betreiber und Hersteller bedeutet dies: Anlagen und Systeme, die auf Grundlage der Ausgabe von 2016 errichtet oder konzipiert wurden, entsprechen weiterhin den geltenden Anforderungen. Eine Anpassung an die neue Normfassung ist nicht erforderlich und mit keinen zusätzlichen Investitionen verbunden.

„Die neue Version bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich – sie sorgt aber für mehr Klarheit in der Anwendung. Wer bereits nach der Norm von 2016 gearbeitet hat, muss nichts umbauen oder anpassen“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).

Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Personen im Gefahrenfall etwa bei Amoklagen, gesundheitlichen Notlagen oder Naturkatastrophen durch strukturierte Kommunikationsprozesse und systematische Alarmauslösung zu erhöhen. Die Norm gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf.

2.001 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 für NGRS veröffentlicht – Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen. www.dgwz.de/ngrs

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-50726-1-ngrs-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-EN-50726-1-NGRS.pdf

DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 veröffentlicht - Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen

Bild: DIN-EN-50726-1-NGRS-Presse.jpg
Bildquelle: DGUV/Bildstürmer
Bildunterschrift: NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ngrs

Befähigte Personen Brandschutztüren und -tore / Fachkräfte Feststellanlagen nach DIN 14677 – Verzeichnis

Verzeichnis
Befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677

Verzeichnis der Fachkräfte | Antragsunterlagen zur Zertifizierung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer erfolgreich zum Sachkundigen als Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore und/oder zum Sachkundigen als Fachkraft für Feststellanlagen geschult worden ist, über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Die DGWZ überprüft zur Eintragung in das Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen eine Person und ihre zugehörige Firma.

Verzeichnis der Fachkräfte

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 (PDF)

Antragsunterlagen zur Zertifizierung

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Zertifizierungsordnung Fachkraft Brandschutztüren und Feststellanlagen

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Gebührenordnung DGWZ-Verzeichnis

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Antrag Zertifizierung Fachkraft Brandschutztüren und Feststellanlagen

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Nachweis Berufserfahrung Befähigte Person Brandschutztüren/-tore

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Nachweis Berufserfahrung Fachkraft Feststellanlagen

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich mit dem Antragsformular und fügen Sie die Nachweise bei. Der Antrag kann digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen, DIN 14677, Fachkraft, Befähigte Person, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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