Übersicht über die aktuell gültigen Normen.

DIN 14036 erschienen

Dynamische Fluchtweglenkung: DIN 14036 erschienen

Im Dezember 2023 ist die Anwendungsnorm DIN 14036 „Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten“ erschienen. Sie beschreibt sämtliche Phasen der schutzzielorientierten Realisierung einer Dynamischen Fluchtweglenkung (DFWL) von der Planung bis zur Instandhaltung. Zentraler Bestandteil ist das Fluchtweglenkungskonzept, das alle Anforderungen an die Fluchtweglenkung zusammenfasst. Im informativen Anhang B wird der Aufbau einer Adaptiven Fluchtweglenkung (AFWL) skizziert, die auch bei veränderlichen Gefahren einen sicheren Fluchtweg anzeigt. Betreiber, Planer, Errichter und Behörden erhalten damit erstmals eine praxisnahe und rechtssichere Unterstützung für die Realisierung und Genehmigung einer variablen Fluchtweglenkung.

Ein Dynamisches Fluchtwegleitsystem ist mit einem Gefahrenmeldesystem wie zum Beispiel einer Brandmeldeanlage verbunden. In Kenntnis des Brandortes wird einmalig ein sicherer Fluchtweg durch richtungsvariable Fluchtwegzeichen angezeigt. Dynamische Fluchtwegleitsysteme werden häufig eingesetzt, um nicht oder nur schwer umsetzbare bauaufsichtliche Anforderungen zu kompensieren. Einen Schritt weiter geht die Adaptive Fluchtweglenkung. Durch entsprechende Sensorik wie Videokameras, Personenzähler oder Gassensoren werden die Rettungswege permanent überwacht.

 Autor: Ulrich Höfer, Leitung Projektmanagement Dynamische Leitsysteme, Leitung CUBE-Forum für Evakuierung, INOTEC Sicherheitstechnik GmbH

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Neue Notbeleuchtungs-Norm

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Die Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vom Juli 2023 enthält insgesamt drei wichtige Änderungen, die vor allem für Planer, Architekten und Hersteller von Bedeutung sind.

So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern es wird durchgängig von „selbstversorgter Notleuchte“ gesprochen. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern zukünftig auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden können. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“, wie diese Bauteile auch umgangssprachlich genannt werden, eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Derzeit über zehn Jahre. Für den Nutzer bedeutet das, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat. Dies stellt eine sehr ökologische Lösung dar.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien, die so aber eigentlich etwas spät kommen. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Das ist nun anders. Der Nutzer muss sich jetzt nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern kann sich auf eine gültige Norm berufen. 

Autor: Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer, Dr. Ing. Willing GmbH

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Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Aktualisierte Norm DIN 14462 für Wandhydrantenanlagen

Im Juli 2023 ist die aktualisierte DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen ‚trocken‘ “ erschienen. Darin wurden die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden hier in einer Tabelle genau definiert. Sie sollen jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch den Sachkundigen war es bisher möglich, dass lediglich eine Kompo­nente der Löschwasseranlage geprüft wurde und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. Die überarbeitete Norm stellt stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, zum Beispiel Not­einspeisung, Regel- und Entleerungsarma­turen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht nicht aus. 

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden. Betreiber müssen also künftig selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren.

Autor: Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH

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Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-19 vom 5. Oktober 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom September 2012 ersetzt.

Das Dokument richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600:2021-07 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht öffentlichen Bereichen befinden.

In der aktualisierten Norm wurden vor allem die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden in einer Tabelle genau definiert. So müssen Betreiber jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch Sachkundige war es bisher möglich, dass lediglich einzelne Kompo­nenten der Löschwasseranlage geprüft wurden – beispielsweise der Wandhydrant oder andere Entnahmeeinrichtungen – und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. „Die überarbeitete Norm stellt nun stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht hier nicht mehr aus“, kommentiert Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH.

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden, Betreiber müssen selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren. Damit wird die gesamte Wandhydrantenanlage deutlicher als zuvor als Einheit betrachtet, wobei zwischen Löschwasseranlage „nass“, Löschwasseranlage „nach/-trocken“ und Löschwasseranlage „trocken“ unterschieden wird.

Die Überarbeitung der DIN 14462:2023-07 ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Eigentum in Gebäuden und anderen Einrichtungen. Sie bietet Fachleuten in der Gebäudeplanung, der Feuerwehr, der Bauindustrie und anderen verwandten Bereichen wertvolle Leitlinien für die Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Löschwasseranlagen. Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig. Die DIN 14462:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 146,82 EUR Euro ohne MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Wandhydranten #Löschwasser #Normen www.dgwz.de/neue-din-14462-wandhydrantenanlagen-1

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Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Bildquelle: Minimax Mobile Services GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken’“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14462

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-18 vom 27. September 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der internationalen Norm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Dezember 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die aktualisierte Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lampen, die an Notstromversorgungen bis 1.000 Volt betrieben werden sowie allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen fest. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es u. a. drei wichtige Änderungen, die vor allem Planer, Architekten und Hersteller betreffen. So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern durchgängig „selbstversorgte Notleuchte“. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden dürfen. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“ eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Für den Nutzer bedeutet dies, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien. „Diese kommt so aber eigentlich etwas spät. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein“, kommentiert Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer der Dr. Ing. Willing GmbH. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Ab sofort kann sich der Nutzer nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern ebenso auf eine gültige Norm berufen.

Die Veröffentlichung dieser Standards markiert einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit. Unternehmen und Organisationen, die Notbeleuchtungssysteme herstellen, installieren oder warten, stellen mit dieser neuen Norm sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Vermögenswerten in Gebäuden und Anlagen. Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07; VDE 0711-2-22:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 97,67 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

Notbeleuchtungssysteme spielen eine entscheidende Rolle in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Industrieanlagen, indem sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notfallsituation für eine sichere Ausleuchtung sorgen. Daher ist die Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz von größter Bedeutung. Die Notbeleuchtung schließt die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung und die Ersatzbeleuchtung ein.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

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Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Bildquelle: RP-Technik GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-iec-60598-2-22

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

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Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue Norm für Rauch- und Wärmefreihaltung

Energieversorgung für RWA

Seit Dezember 2021 gilt die neue Norm DIN 18232-9 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 9: Mindestwerte der wesentlichen Merkmale für Energieversorgungen nach DIN EN 12101-10 sowie Steuertafeln nach ISO 21927-9“.

Diese Norm legt für die wesentlichen Merkmale einer Energieversorgung für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die einzuhaltenden Mindestwerte fest. Zudem legt sie ebenfalls die Merkmale an Steuertafeln für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die dafür einzuhaltenden Mindestwerte einer Steuertafel fest.

Die wesentlichen Merkmale und deren Abkürzungen sind in der DIN EN 12101-2 definiert, der Nachweis der wesentlichen Merkmale ist durch den Anhang ZA der DIN EN 12101-2 geregelt. Eine pauschale Vereinbarung dieser Norm, zum Beispiel im Vertrag des Bauherrn mit einem Architekten oder Fachplaner, ersetzt jedoch keine ausreichende objektbezogene Planungsleistung. Dieses Dokument ersetzt die Norm DIN 18232-9:2016-07.

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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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