Übersicht über die aktuell gültigen Normen.

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-01 vom 4. März 2021

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie beispielsweise Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz beziehungsweise die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Bildunterschrift: Neue DIN EN 50678; VDE 0701 regelt Prüfverfahren für Elektrogeräte nach der Reparatur.

Weiterführende Informationen

Sicherheitskennzeichen nicht mischen

Sicherheitszeichen nicht mischen!

Die aktualisierte Ausgabe der Norm DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ wurde dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ist seit Juli 2020 ohne Übergangsfrist gültig und damit in den Arbeitsstätten sofort anzuwenden. Neben neuen Piktogrammen wurden auch Wassersicherheitszeichen aus der internationalen Norm ISO 20712 übernommen. Die Symbole für die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben finden sich teilweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 wieder.

Das Mischen von alten und neuen Zeichen ist nicht zulässig. Sollten Betreiber von Arbeitsstätten die neuen Sicherheitszeichen nicht anwenden oder auf veraltete Symbole zurückgreifen, müssen sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit von Personen gewährleisten.

Autor: Peter von Söhnen, Abt. Baulicher Brandschutz, Bierbaum Brandschutz & Industrieelektrik GmbH

Weitere Informationen

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz

Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

  •  Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
  • Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
  • Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
  • Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
  • Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
  • Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.

Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.

Vorschriften

In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Weitere Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Neue DIN VDE V 0833-3-1 Alarmverifikation

Im November 2019 ist die Vornorm DIN VDE V 0833-3-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3-1: Alarmverifikation neu erschienen. Diese Norm ersetzt die Fassung DIN VDE V 0833-3-1:2018-08.

Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall) nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2) und DIN VDE V 0827-3 (VDE V 0827-3) (in Vorbereitung) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der – Beweissicherung nach einer Straftat – Fahndungshilfe nach einer Straftat – Überwachung gesicherter Bereiche – Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten – auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) – die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Weitere Informationen

 

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
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    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
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DIN EN 1838 für Notbeleuchtung neu erschienen

Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838:2019-11 erschienen. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest und ist für Bereiche anwendbar, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind.

Weitere Informationen:

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

Weitere Informationen:

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Neue VOB 2019 seit 1. Oktober in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-09 vom 22. Oktober 2019

Die Gesamtausgabe der überarbeiteten VOB 2019 ist durch den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten und ersetzt damit die VOB 2016. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Zuletzt wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet. Die VOB/A, die die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen enthält, wurde bereits im März 2019 aktualisiert. Die VOB/B gilt in der Fassung von 2016 unverändert weiter.

Die VOB/C wurde mit zahlreichen Änderungen an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) umfassend überarbeitet und ergänzt. So enthalten die umbenannten ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ und ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ jetzt detaillierte Hinweise über die Baustelle und die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung. Die Auflistung der nach VOB zu beachtenden Normen und die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung wurden deutlich erweitert.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenden notwendigen Unterlagen. Der AN hat vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einzureichen und abzustimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die beiden neuen Normen ATV DIN 18382:2019-09 und ATV DIN 18384:2019-09 können bei der DGWZ versandkostenfrei zum Sonderpreis von zusammen 92 Euro zzgl. 7 % MwSt. über die Website www.dgwz.de/vob-c bezogen werden.

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Die neue VOB 2019 Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ist seit Oktober in Kraft. #vob www.dgwz.de/vob-c

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-vob-2019-in-kraft

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