Übersicht über die aktuell gültigen Normen.

DIN EN ISO 7010 – Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

DIN EN ISO 7010
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

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Übersicht

Dieses Dokument legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Die Form und Farbe der Sicherheitszeichen entsprechen ISO 3864-1 und die Gestaltung der graphischen Symbole entspricht ISO 3864-3. Dieses Dokument gilt für alle Stellen und Bereiche, an denen Sicherheitsfragen für Personen geregelt werden müssen. Es gilt nicht für die Zeichengebung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr; allgemein gesagt, nicht in solchen Bereichen, die Regelungen unterliegen, die von diesem Dokument und den Normen der Reihe ISO 3864 abweichen können. Dieses Dokument legt die Sicherheitszeichen Urbilder fest, die für die Reproduktion und Anwendung in der Größe angepasst werden können.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 7010:2020-07 ist im Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt folgende Normen: DIN EN ISO 7010/A1:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A2:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A3:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A4:2014-12 , DIN EN ISO 7010/A5:2015-04 , DIN EN ISO 7010/A6:2017-05 , DIN EN ISO 7010/A7:2017-08 , DIN EN ISO 7010:2012-10.

Inhalt

DIN EN ISO 7010 – Inhaltsverzeichnis

Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Bildinhalt
Aussage
Sicherheitszeichen
Sicherheitszeichen-Urbild
Zusatzzeichen

Sicherheitsaussagen und Kategorien von Sicherheitszeichen

Allgemeines
Sicherheitsaussage
Kategorisierung von Sicherheitszeichen

Registrierte Sicherheitszeichen
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
DIN EN ISO 7010, Brandschutz, Brandschutzordnung, Fluchtpläne, Fluchtwege, graphische Symbole, Norm, Richtlinie, Personensicherheit, Rettungspläne, Sicherheitsfarben, Sicherheitszeichen

Neuer Norm-Entwurf zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf zu „Rufanlagen“ erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Entwurf wurde grundlegend überarbeitet, behält aber den Charakter der bisherigen Norm.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ enthält nun „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“, z.B. ein Strangschema. Im Abschnitt „Errichten“ wurden als wesentliche Änderung die Übertragungswege der Rufanlagen neu geregelt. Innerhalb der Rufanlage dürfen nur noch systemeigene, überwachte und geschützte Übertragungswege verwendet werden. Systemfremde Übertragungswege sind nur zur Anschaltung externer Systeme z.B. zur Administration oder Dokumentation möglich.

Ferner umfasst der Norm-Entwurf den neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“, der spezifische Regelungen für barrierefreie WCs und Justizvollzugsanstalten enthält. Neu ist außerdem der aus vier Teilen bestehende Anhang, der erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten enthält. Verbessert und ergänzt wurden die Bilder zur Struktur der Anlage und zur elektrischen Sicherheit. Erstmals definiert ist nun das reservieren und merken der Rufe.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (PDF)

DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchschürzen fest, die im Brandfall der Steuerung und Begrenzung von Rauch dienen. Sie definiert verschiedene Typen von Rauchschürzen und beschreibt deren Einsatz zur Unterteilung von Rauchabschnitten oder zur gezielten Führung von Rauch in großen Gebäuden wie Hallen, Flughäfen oder Einkaufszentren. Die Norm enthält Vorgaben zur Temperaturbeständigkeit, mechanischen Festigkeit und Dauerfunktion der Systeme sowie zu deren Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel ist es, durch den gezielten Einsatz von Rauchschürzen die Rauchausbreitung zu kontrollieren, um Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei zu halten und die Wirksamkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) fest. Diese dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme durch natürliche Auftriebskräfte. Sie regelt die konstruktiven und funktionalen Anforderungen an Dach- und Fassadenöffnungen, wie beispielsweise Klappen, Lichtkuppeln oder Lamellenfenster, die sich im Brandfall automatisch öffnen müssen. Die Norm definiert unter anderem die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche, Temperaturbeständigkeit, Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit sowie das Verhalten bei Wind- und Schneelasten. Ebenso enthält sie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle, Prüfmethoden und Kennzeichnung der Geräte. Das Ziel der Norm besteht darin, durch zuverlässig funktionierende NRWG die Rauchausbreitung zu begrenzen, die Sicht in Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten und die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

Die Norm legt Produkteigenschaften für kraftbetriebene Rauch- und Wärmeabzugsgeräte fest, die als Teil maschineller Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Bauwerken eingesetzt werden. Sie enthält Prüf- und Bewertungsverfahren sowie Konformitätskriterien für die Prüfergebnisse. Die Norm gilt für Ventilatoren und Impuls-/Strahlventilatoren zum Rauch- und Wärmeabzug. Zuständig für die deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Weitere Informationen: DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungskanalstücke fest, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie definiert die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung, sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm berücksichtigt auch die Eignung der Produkte zur Druckbelüftung bei Verwendung mit Gaslöschanlagen. Entrauchungsleitungen dienen der gezielten Ableitung von Rauch, giftigen Gasen und Wärme aus einem oder mehreren Brandabschnitten und können auch zur Aufrechterhaltung rauchfreier Bereiche durch Überdruck verwendet werden. Verweise auf die Normen EN 1366-8, EN 1366-9 (Feuerwiderstandsprüfungen) und EN 13501-4 (Klassifizierung) sind integraler Bestandteil. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

Die DIN EN 12101-8 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungsklappen fest, die als Teil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie regelt die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm gilt für Klappen und zugehörige Bauteile wie Stellantriebe und berücksichtigt auch deren Einsatz zur Druckbelüftung, etwa bei Gaslöschanlagen. Entrauchungsklappen verhindern die Ausbreitung von Rauch, Wärme und giftigen Gasen und ermöglichen die gezielte Entrauchung einzelner oder mehrerer Brandabschnitte sowie die Steuerung von Überdrucksystemen. Verweise auf EN 1366-10 (Brandprüfungen) und EN 13501-4 (Feuerwiderstandsklassen) sind Bestandteil der Norm. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für primäre und sekundäre elektrische sowie pneumatische Energieversorgungseinrichtungen fest, die in Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen (RWA) in Gebäuden eingesetzt werden. Sie dient zudem der Konformitätsbewertung dieser Versorgungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit im Brandfall. Zuständig für die Erarbeitung der Norm ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Die Norm regelt die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) in Räumen mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb gemäß DIN 18232-1. Sie gilt für eingeschossige Gebäude sowie das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Zusätzlich gibt sie Hinweise zur NRA-Planung mit Ableitung über Außenwände. Die Norm enthält Tabellen und Rechenverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten in Abhängigkeit vom jeweiligen Schutzziel. Sie setzt voraus, dass Rauchabschnittsflächen maximal 1.600 m² betragen oder entsprechend unterteilt werden. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

Die Norm gilt für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) in großflächigen Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 3 Metern. Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten, um unterschiedliche Schutzziele zu erfüllen. Die Norm beschreibt Anforderungen, Bemessung und Einbauregeln für MRA. Prüfanforderungen an Ventilatoren sind in DIN EN 12101-3 geregelt, weitere technische Komponenten wie Energieversorgung, Steuerung und Leitungssysteme sind in anderen Teilen der DIN EN 12101-Reihe und der Vornorm DIN V 18232-6 festgelegt. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Die Norm behandelt die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen, die sich unter thermischer Einwirkung selbstständig öffnen. Solche Wärmeabzüge werden bevorzugt in Dachflächen, aber auch in Außenwänden eingesetzt. Die Norm beschreibt Verfahren zur Bewertung dieser Abdeckungen hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmeabzüge im Sinne von DIN 18232-4. Nicht anwendbar ist sie auf Abdeckungen aus nichtthermoplastischen Materialien wie Glas, da deren Verhalten unter Hitzeeinwirkung derzeit nicht reproduzierbar ist. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Die Norm legt verbindliche Anforderungen an Dienstleister fest, die Tätigkeiten im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung übernehmen – darunter Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Für jede Projektphase müssen Dienstleister ihre Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen schriftlich nachweisen unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder per Fernzugriff erfolgen. Die Norm schafft so Verbindlichkeit, Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, und trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung bei.

Weitere Informationen: DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

Die VdS-Richtlinie behandelt die Planung und den Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Ziel der Richtlinie ist es, die Rettungswege über Treppenräume im Brandfall rauchfrei zu halten und damit eine sichere Evakuierung sowie den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten. Sie legt Anforderungen an die technische Ausführung, die Anordnung der Komponenten, die Steuerung, Energieversorgung und Wartung solcher Anlagen fest.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

Die VdS-Richtlinie legt Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWS) fest, die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA) im Wand- und Dachbereich eingesetzt werden. Für Wand-NRA ist eine Winderkennungseinrichtung erforderlich, die den Vorgaben der VdS-Richtlinie 3530 entspricht, um eine funktionssichere Steuerung im Brandfall zu gewährleisten.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Die Norm regelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster im Hausgebrauch und vergleichbaren Anwendungen. Sie gilt für Geräte mit einer Bemessungsspannung von maximal 250 V bei Einphasenbetrieb und 480 V bei anderen Geräten. Die Norm behandelt Gefährdungen, die durch den Betrieb dieser Antriebe entstehen können, darunter elektrische, mechanische, thermische, Brand- und Strahlungsgefahren. Sie berücksichtigt auch praxisnahe, ungewöhnliche Situationen sowie die Auswirkungen elektromagnetischer Phänomene auf die Betriebssicherheit. Ausgenommen sind Antriebe für bestimmte Anwendungen, wie z. B. Senkrechtbewegung von Garagentoren (EN 60335-2-95), Rollläden, Markisen und Jalousien (EN 60335-2-97), Feuerschutztüren, Bahnschranken, Fahrzeug- und Aufzugtüren sowie natürliche Rauchabzugsgeräte, die nicht als Fenster verwendet werden (EN 12101-2).

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Die Richtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und unvollständige Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

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Normen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

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VdS 2226 – „Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz“

VdS 2226
Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz

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Übersicht

Die Richtlinien gelten für Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha-, und Kurkliniken sowie Sanatorien. Ihr Geltungsbereich umfasst sinngemäß auch Tages- und Polikliniken, Ambulatorien sowie ähnliche Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung es erfordert. Die Richtlinien wenden sich an Betreiber, Planer, und Errichter solcher Einrichtungen. Basierend auf den heutigen Erkenntnissen im Brandschutz, enthalten sie Empfehlungen aus der Sicht der Feuerversicherer zu den notwendigen Brandschutzanforderungen und -maßnahmen, die dazu dienen, die Brandgefahren und deren Auswirkungen zu verringern. Gesetzliche oder behördlich angeordnete Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben von diesen Richtlinien unberührt. Die Richtlinien können nicht die Besonderheiten aller oben genannten Einrichtungen berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andere und weitergehende, den Brandgefahren angemesseneVorkehrungen zu treffen, z.B. für Operations- und intensivmedizinische Einrichtungen sowie in psychiatrischen und geschlossenen Anstalten.

Die aktuell gültige Richtlinie VdS VdS 2226:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Inhalt
1 Vorbemerkungen
2 Geltungsbereich
3 Risikomerkmale
4 Ganzheitliches Brandschutzkonzept
5 Maßnahmen des Baulichen Brandschutzes
5.1 Brandabschnitte
5.2 Rettungswege
5.3 Öffnungen in Brandwänden
5.4 Besondere Räume und Bereiche
5.5 Dämmstoffe
6 Brandschutz für besondere Anlagen
6.1 Elektrische Anlagen
6.2 Sicherheitsstromversorgung
6.3 Lüftungsanlagen
6.4 Transportanlagen
6.5 Aufzugsanlagen
7 Besonders gefährdete Räume und Bereiche
7.1 Operations- und besondere Pflegebereiche
7.2 Röntgen- und nuklearmedizinische Einrichtungen
7.3 Medizinische Großgeräte
7.4 Laborräume
7.5 Räume für elektronische Einrichtungen
7.6 Küchenbereiche
7.7 Wäschereibereiche
7.8 Abfallsammelräume
7.9 Bereiche mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
7.10 Heizung
8 Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes und Sicherheitstechnische Einrichtungen
8.1 Brandmeldeanlage
8.2 Interne Alarmierungseinrichtungen
8.3 Entrauchung
8.4 Feuerlöscheinrichtungen
8.5 Automatische Feuerlöschanlagen
8.6 Blitz- und Überspannungsschutz
9 Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes
9.1 Brandschutzbeauftragter
9.2 Brandschutzordnung
9.3 Brandschutzpläne/Feuerwehrplan
9.4 Flucht- und Rettungspläne
9.5 Räumung/Evakuierung
9.6 Brandschutzunterweisung
9.7 Zufahrt und Flächen für die Feuerwehr
9.8 Ausstattung
9.9 Raumnutzung
9.10 Feuergefährdete Bereiche
9.11 Abfallbehälter
9.12 Tabakreste
9.13 Abfalllagerung
9.14 Ortsveränderliche Koch- und Wärmegeräte
9.15 Feuergefährliche Arbeiten
9.16 Rettungswege
9.17 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
9.18 Schotts
9.19 Hauptschalter und Absperrventile
9.20 Ordnungsgemäßer Betrieb
9.21 Mängelbeseitigung
9.22 Sicherung besonderer Bereiche
10 Maßnahmen nach einem möglichen Schadenfall
11 Anhang
11.1 Brandschutzbuch (Muster mit Checkliste)
11.2 Muster eines Alarmplans
11.3 Muster einer Brandschutzordnung (DIN 14096 Teil 2)
12 Literatur/Quellen
12.1 Allgemeine Literatur
12.2 Gesetze und Verordnungen, behördliche Richtlinien und Empfehlungen
12.3 Technische Regeln
12.4 Normen
12.5 GDV-, VdS- und vfdb-Publikationen

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Stichworte

VdS 2226, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rufanlage, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN 14675-2 – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

DIN 14675-2
Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

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Übersicht

Dieses Dokument legt Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-2: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-2:2018-04 vom April 2018.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN 14675-2

Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Akkreditierte Stelle
Inbetriebnahme
Inbetriebsetzung
verantwortliche Person

Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

Allgemeines

Nachweis der Fachkompetenz einer Firma

Allgemeines
Kompetenzkriterien
Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für die verantwortliche Person

Überprüfungskriterien

Allgemeines

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Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-2 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

DIN EN 1838 überarbeitet

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-16
vom 07. Mai 2025

Im März 2025 ist die aktualisierte Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen und ersetzt damit die vorherige Fassung vom November 2019 mit Übergangsfrist bis Juni 2027. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN 1838 wurde komplett überarbeitet und noch stärker an gesamteuropäische Anforderungen angepasst. „Die aktuelle Norm wurde trotz Kontroversen verabschiedet, um die gewünschte Mitgeltung mit der zwischenzeitlich erschienenen DIN EN 50172 VDE 0108-100:2024-10 ‚Sicherheitsbeleuchtungsanlagen‘ sicherzustellen“, erklärt Marco Köhler, Experte im DIN-Normungsausschuss NA058-00-16AA Notbeleuchtung.

In der um ein Drittel umfangreicheren aktuellen Fassung der Norm findet der Anwender diverse Neuerungen aber auch zahlreiche Neuformulierungen mit komplexen Beispielen und Klarstellungen. Der individuellen Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung wird als Grundlage aller projektspezifischen Festlegungen ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen. Neben einer kompletten Neugliederung wurden Begrifflichkeiten auf Basis der DIN EN 12665:2024-10 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“ neu formuliert, einige neue ergänzt und ausführlich mit Beispielen beschrieben. Als Beispiele werden Aktivierungszeit und Systembetriebsdauer genannt.

„Unsicherheit für den Anwender schafft der beschriebene Wartungsfaktor in Anlehnung an die DIN EN 12665, wo er in etwa gleichlautend definiert ist. Die Anforderungen an hervorzuhebende Stellen und spezifische Bereiche wurden erweitert. Überlegungen zu einer im Bedarfsfall verzögerten Evakuierung werden angestellt, obwohl Evakuierungsszenarien gesetzlich geregelt sind“, meint Köhler.

Außerdem wurde der Norm ein neues, umfangreiches Kapitel zur Messung und Prüfung der lichttechnischen Werte mit Beispielen zur Umsetzung hinzugefügt. Ein neuer informativer Anhang gibt Empfehlungen zur Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit von Notbeleuchtungsanlagen je nach Anwendungsart und betont ausdrücklich die Bedeutung einer Risikobewertung zur richtigen Festlegung der tatsächlich notwendigen Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit.

Die DIN EN 1838 regelt die notwendigen Bedingungen für eine wirksame Notbeleuchtung und Fluchtweg-Kennzeichnung mit künstlichem Licht in baulichen Anlagen, welche öffentlich zugänglich oder die Arbeitsstätten sind und gibt Aufschluss über die richtige Ausführung und den wirksamen Betrieb der dazu notwendigen netzunabhängigen künstlichen Beleuchtung, sowie deren erforderliche Dauer und Beleuchtungsstärke. Weiterhin stellt die Norm Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, an die Messung der lichttechnischen Werte und an die regelmäßigen Prüfungen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
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Schlagworte
DIN EN 1838, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Norm, 2025, Lichttechnik

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Im März 2025 ist die Norm DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-1838-2025-notbeleuchtung-sicherheitsbeleuchtung-pm

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Pressemitteilung: Neue-DIN-EN-1838-Notbeleuchtung-Sicherheitsbeleuchtung.pdf

DIN EN 1838 überarbeitet

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Bildunterschrift: Im März 2025 ist die neue DIN EN 1838 für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erschienen.

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Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen (PDF)

DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1:2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Die Vorschrift beschreibt Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaik(PV)-Systemen. Da solche Systeme auf eine jahrzehntelange Lebensdauer ausgelegt sind, ist eine vollständige und strukturierte Dokumentation bereits ab der Installation entscheidend für deren sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie für spätere Arbeiten am System. Die Norm richtet sich an Systementwickler und Installateure und bietet ihnen eine Anleitung, wie eine geeignete Dokumentation für den Kunden erstellt werden kann. Zudem legt sie fest, welche Prüfungen bei der Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche Prüfkriterien dabei gelten. Diese Angaben dienen auch als Grundlage für spätere wiederkehrende Prüfungen, Wartungen oder Änderungen am System. Je nach Art, Größe und Komplexität des PV-Systems unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Prüfverfahren, um eine angemessene Bewertung sicherzustellen. Diese Norm findet ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen Anwendung und schließt Systeme mit Energiespeichern wie Batterien sowie hybride Systeme ausdrücklich aus.

Weitere Informationen: DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1

DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Die zunehmende Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert höhere Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Blitzschutz, der durch die Installation nicht beeinträchtigt werden darf. Das Beiblatt liefert ergänzende Informationen zum sicheren Blitzschutz bei Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen. Es wurde von Fachleuten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet und legt besonderen Wert auf die korrekte Auswahl und Integration des Blitzschutzsystems. Behandelt werden Maßnahmen zum Schutz von PV-Anlagen vor direkten Blitzeinschlägen und atmosphärisch bedingten Überspannungen. Wenn ein Blitz- oder Überspannungsschutz vorgeschrieben ist oder freiwillig installiert werden soll, beschreibt das Beiblatt konkrete Anforderungen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der PV-Systeme dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5: Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

VDI 2883 Blatt 1:2020-01 Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

Die Richtlinie stellt erstmals einen umfassenden Leitfaden für die Betriebsphase netzgekoppelter PV-Anlagen bereit. Sie richtet sich vor allem an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher Anlagen und unterstützt sie dabei, den sicheren, wirtschaftlichen und langfristig zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anforderungen und Empfehlungen zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation sowie Ersatzteilhaltung. Die Richtlinie betrachtet dabei nicht nur den PV-Generator selbst, sondern sämtliche Anlagenteile bis zum Netzanschlusspunkt über deren gesamte Betriebsdauer hinweg. Ziel ist es, durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie sowohl die Anlagensicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sicherzustellen. Besonders hilfreich ist die Richtlinie durch ihre praxisorientierten Hinweise zu Wartungsintervallen und Prüfprotokollen. Sie enthält Beispiele für Ereignis- und Prüfberichte und unterstützt so eine strukturierte und nachvollziehbare Durchführung aller Instandhaltungsmaßnahmen. Zwar liegt der Fokus auf großen, gewerblich betriebenen Anlagen mit Nennleistungen im kW- bis MW-Bereich, die Empfehlungen können aber sinngemäß auch auf kleinere PV-Systeme übertragen werden unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.

Weitere Informationen: VDI 2883 Blatt 1: Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Die Norm regelt die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssystemen, die entweder ganz oder teilweise eine elektrische Anlage mit Strom versorgen und elektrische Energie in ein öffentliches oder nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz einspeisen. Sie umfasst alle elektrischen Komponenten vom PV-Modul oder der Modulgruppe, einschließlich der werkseitig vorgesehenen Anschlussleitungen, bis hin zum Netzanschlusspunkt – sei es im öffentlichen Netz oder innerhalb einer Verbraucheranlage. Die Norm gilt für verschiedene Betriebsarten: für PV-Systeme, die in autarke Netze einspeisen, für solche, die parallel zum öffentlichen Netz betrieben werden, alternativ zum öffentlichen Netz arbeiten oder in Kombination dieser Varianten. Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Anwendungsbereich der Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst und inhaltlich präzisiert. Die verwendeten Begriffe wurden stärker mit bestehenden Produktnormen harmonisiert. Auch die Struktur der Norm orientiert sich jetzt enger an anderen Teilen der DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere an der DIN VDE 0100-410, die Schutzmaßnahmen behandelt. Ergänzt wurden außerdem spezifische Anforderungen an den Überspannungs- und Blitzschutz. Auf der Gleichstromseite (DC) sind nun ausschließlich zwei Schutzmaßnahmen zulässig: der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung sowie der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV. Darüber hinaus ist es verpflichtend, ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinweist.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712

Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die Normenreihe ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.

Weitere Informationen: Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

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Änderungen der Sorgfaltspflichten Thema im Planerbrief Nr. 53

Sorgfaltspflichten für Firmen im Planerbrief 53

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-15
vom 02. Mai 2025

Am 1. Mai 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 53 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Prof. Dr. Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität, auf die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten ein, die vor allem mittelständische Unternehmen entlasten, jedoch zugleich zentrale Ziele des Green Deals gefährden könnten.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue DIN EN 1838 zur Notbeleuchtung, die neue DIN EN 31010 zur Risikobeurteilung, der Einsatz von KI in der Videosicherheit, die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung sowie die Lichtsteuerung mit DALI-2. Der erste Beitrag geht auf die Neuerungen der im März 2025 erschienenen DIN EN1838 zur Notbeleuchtung für bauliche Anlagen ein. Der zweite Beitrag informiert über die neue DIN EN 31010, die Unternehmen durch erweiterte Methoden und gezielte Entscheidungshilfen ein effektiveres Risikomanagement in Bereichen wie TGA, Cybersecurity und Nachhaltigkeit ermöglicht. Der dritte Beitrag zeigt, wie sich die Videosicherheit durch KI, IoT und neue gesetzliche Vorgaben weiterentwickelt und welche Herausforderungen dabei für Planung, Betrieb und Datenschutz entstehen. Der vierte Beitrag erläutert die neue DIN 18232-10, die klare Anforderungen an Dienstleister im Bereich Rauch- und Wärmefreihaltung stellt und damit mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen schafft. Der fünfte Beitrag schildert wie DALI-2 als Weiterentwicklung des Lichtsteuerungsstandards mehr Interoperabilität, Effizienz und Kompatibilität in moderne Gebäudekonzepte bringt. Außerdem werden zehn neue DGWZ-Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 54 erscheint am 1. Juli 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
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Die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu Berichts- und Sorgfaltspflichten sind Thema im Planerbrief Nr. 53 der Mai-Juni-Ausgabe 2025. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

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Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).


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Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

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