Übersicht über die aktuell gültigen Normen.

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 – Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

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Übersicht

Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Häufig stellen dabei die Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, aber auch Privatleute ihre Dachflächen für die Errichtung zur Verfügung und verdeutlichen damit die Bedeutung regenerativer Energiequellen. Aufgrund behördlicher Vorgaben benötigen bauliche Anlagen aus diesem Bereich häufig einen Blitzschutz als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes und/oder des Personenschutzes. Blitzschutz wird jedoch auch benötigt, um die sensible technische Infrastruktur einer baulichen Anlage zu schützen. Die Schutzfunktion eines Blitzschutzsystems darf nicht durch die Montage eines PV-Stromversorgungssystems beeinträchtigt werden. Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen für den Blitzschutz von Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen, die Experten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet haben. Besondere Bedeutung kommt der richtigen Auswahl des Blitzschutzsystems zu. Das Beiblatt behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Folgen von Blitzeinwirkungen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs. Falls ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz gefordert ist oder errichtet werden soll, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV-Stromversorgungssysteme zu erhalten. Zuständig ist das K 251 „Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 ist im Februar 2014 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 62305-3 Beiblatt 5:2009-10; VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2009-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhalt DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 Blitzschutz

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Stichworte

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaik PV -Systeme

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
Photovoltaik(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 2: Netzgekoppelte Systeme – Instandhaltung von PV-Systemen

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Übersicht

Teil 2 von IEC 62446 enthält Anforderungen und Empfehlungen für die Wartung von PV-Systemen, einschließlich wiederkehrender Inspektionen, sicherheits- und leistungsbezogener vorbeugender Wartung, fehlerbehebender Wartung und Fehlersuche. Netzgekoppelte PV-Systeme gelten im Allgemeinen als sehr wartungsarme Energieerzeugungsmittel. Das trifft im Vergleich mit herkömmlichen Energieerzeugungsquellen, die Brennstoff und/oder drehende Maschinen nutzen, zwar zu, PV-Systeme erfordern jedoch ein gewisses Maß an vorbeugender und fehlerbehebender Wartung, um bei Lebensdauern von 20 und mehr Jahren die erwartete Leistung erbringen zu können. Der für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit erforderliche oder empfohlene Wartungsaufwand kann in Abhängigkeit von den Prioritäten des Eigentümers beziehungsweise den Vertragsverpflichtungen für die Energieproduktion erheblich variieren. Die Befolgung bestimmter Mindestwartungsanforderungen ist auch für die Ziele des Konformitätsbewertungssystems IECRE wesentlich, das zur Steuerung der Lizenzierung und Zertifizierung von PV-Systemen und -Anlagen von der Entwurfs- bis zur Betriebsphase vorgesehen ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62446-2:2021-08; VDE 0126-23-2:2021-08 ist im August 2021 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaiksysteme – Inhaltsverzeichnis (bald als PDF verfügbar)

Europäisches Vorwort
Inhalt
Anhang ZA (normativ) Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Anforderungen an die Systemdokumentation
Allgemeines
Betriebs- und Instandhaltungsangaben
Leistungsmaßstäbe
Dokumentation von Aufzeichnungen.

Überprüfung
Prüfverfahren – Kategorie 1
Prüfverfahren – Kategorie 2
Prüfverfahren – Zusätzliche Prüfungen.
Prüfberichte
Wartungsprotokolle
Allgemeines
Überprüfungsintervalle und auslösende Ereignisse
Weitere Aspekte zur Bestimmung spezifischer Überprüfungsintervalle

Überprüfungsaufgaben
Allgemeines
Allgemeine Standortsichtprüfung
Alle Systeme
Dachsysteme
Freiflächensysteme
Komponenteninspektion und sicherheitsrelevante Wartung
Wechselrichter- und Elektroverteiler
Generatoranschlusskästen, Lasttrennschalter und Trennschalter.
PV-Steckverbinder
Verkabelung
Befestigungssystem
Elektroinstallationsrohre und Kabelwannen
Wetterstation
Leistungsrelevante Wartung
Allgemeines
Kabelverbindungswiderstand
Bewertung der Schattenverhältnisse
Modulstrang- oder Kabelstrangprüfung
Vegetationspflege
Verschmutzung und Arrayreinigung

Fehlersuche und fehlerbehebende Wartung
Allgemeines
Abschaltung von Betriebsmitteln als Reaktion auf gefährliche Ausfälle
Fehlersuche bei nicht gefährlichen Ausfällen
Fehlersuche bei durch Ereignisse ausgelösten Problemen
Diagnose leistungsrelevanter Probleme

Zusätzliche Verfahren
Allgemeines
Sicherheitsverfahren
Allgemeines
Sichere Bedienung von Lasttrennschaltern
Trennverfahren
Notabschaltung
Abschaltung, wenn kein Notfall vorliegt
Inspektions- und vorbeugende Wartungsverfahren
Spezifische Verfahren des Wechselrichterherstellers
Spezifische Verfahren des Nachführeinrichtungsherstellers
Spezifische Verfahren für das Datenerfassungssystem
Elektrische Prüfverfahren
Erdschlussprüfungen
Sicherungsprüfungen
Bypass-Dioden-Prüfungen
Diagnosevenanten
Validierung von Datenerfassungssystemen (DAS)
Wechselrichterdiagnose

Anhang E (normativ) Sicherheitsaspekte
Qualifizierte Personen
Allgemeine Sicherheitsaspekte
Persönliche Schutzausrüstung
Trennverfahren
Wartungssicherung (Lockout/Tagout)
PV-spezifische Schilder und Kennzeichnungen

Anhang F (informativ) Beispielplan für die vorbeugende Wartung
Allgemeines
Beispielsystembeschreibung
Anhang G (informativ) PV-System-Betrieb

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Stichworte
DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2, Betreiber, PV- Systeme, EEG, Eigenverbrauch, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energieerzeugungsquellen, Netz, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Solaranlage, Solarstrom, Strom, Volleinspeisung, Normen, Richtlinien

DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100
Betrieb von elektrischen Anlagen

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Übersicht

Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung. Der Begriff Hochspannung schließt in dieser Norm die Spannungsebenen Mittelspannung und Höchstspannung ein.
Diese elektrischen Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Einige dieser elektrischen Anlagen sind ortsfest, wie z. B. Verteilungseinrichtungen in einer Fabrik oder einem Bürogebäude, andere werden nur vorübergehend aufgebaut, wie z. B. auf Baustellen; wieder andere sind ortsveränderlich und können entweder unter Spannung stehend oder im spannungsfreien Zustand bewegt werden. Beispiele hierfür sind elektrisch angetriebene Bagger in Steinbrüchen oder Braunkohle-Tagebauen.
Diese Norm beschreibt die Anforderungen für sicheres Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Diese Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Sie gelten für alle nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln sowie für elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht.
Diese Norm wurde nicht ausdrücklich erarbeitet für die Anwendung auf die nachfolgend aufgeführten elektrischen Anlagen. Es wird jedoch empfohlen, die Prinzipien dieser Norm auf diese elektrischen Anlagen anzuwenden, sofern keine anderen Regelungen oder Verfahrensweisen zur Verfügung stehen:
– Anlagen in Luftfahrzeugen oder Luftkissenfahrzeugen, die sich durch eigenen Antrieb bewegen (diese unterliegen dem internationalen Luftverkehrsrecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);
– Anlagen auf Hochseeschiffen, die sich durch eigenen Antrieb oder nach Anweisung einer Leitstelle bewegen (diese unterliegen dem internationalen Seerecht, das Vorrang vor nationalen Gesetzen hat);
– elektronische Kommunikations- und Informationssysteme;
– elektronische Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungssysteme;
– Anlagen im Bergbau;
– Anlagen auf Offshore-Einrichtungen, für die internationales Seerecht gilt;
– Anlagen in Fahrzeugen;
– elektrische Bahnsysteme;
– elektrotechnische Versuchsarbeiten in der Forschung.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100:2015-10 ist im Oktober 2015 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0105-100:2009-10.

Inhalt

DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100-  Betrieb von elektrischen Anlagen – Inhaltsverzeichnis (bald verfügbar)

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Stichworte
DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100, Sicherheitsregeln, Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte, Anlagenverantwortlicher, Isolationsmessung, Ortsfeste Prüfung, Elektrofachkraft, Schutzmaßnahmen, Zusatz- und besondere Festlegungen

DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 – Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10
Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen

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Übersicht

Diese Norm legt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind. Solche Tätigkeiten sind z. B.: das Planen, Projektieren, Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben, Ändern.
Gegenüber DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Vorwort wurde ausführlicher beschrieben;
b) Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
c) Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
d) Definition der elektrotechnisch unterwiesenen Person wurde modifiziert;
e) Definition zur Verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
f) Abschnitt Anforderungen wurde überarbeitet;
g) Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von
Elektrofachkräften;
h) Anhang A, Erläuterungen, wurde überarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 1000-10:2009-01; VDE 1000-10:2009-01.

Inhalt

DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen – Inhaltsverzeichnis (bald verfügbar)

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Stichworte
VDE 1000-10 2021, Elektrofachkraft, Verantwortliche Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person, Qualifikation, Fachkunde, Unternehmerpflichten, Betriebssicherheit, Sicherheitsfestlegungen, Normen

Überarbeitete DIN VDE 0100-701 erschienen

Im Juni 2025 ist die überarbeitete DIN VDE 0100-701 erschienen. Sie regelt die besonderen Anforderungen an elektrische Anlagen in Orten mit fest installierter Badewanne oder Dusche in Innen- und Außenbereichen.

Gegenüber der Ausgabe von 2008 wurde der Anwendungsbereich wesentlich erweitert: Der Begriff „Räume” wurde durch „Orte” ersetzt, um auch Außenbereiche einzuschließen. Zudem wurden die Grenzen des Anwendungsbereichs präzisiert. Dieser reicht nun bis drei Meter über dem Fertigfußboden und bis zu einem Abstand von vier Metern vom Wasserauslass. Außerdem wurde ein Bereich 0 für Duschen ohne Wannen neu eingeführt und die Anforderungen an feste Abtrennungen wurden überarbeitet.

Im technischen Teil wurden ebenfalls wichtige Anpassungen vorgenommen. So entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), während die Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen sowie an Betriebsmittel neu strukturiert wurden. Darüber hinaus sind im Bereich 1 nun auch zusätzliche elektrische Verbrauchsmittel wie 230-Volt-Leuchten oder Infrarotstrahler zulässig. Die Regelungen zu elektrischen Fußbodenheizungen wurden hingegen ausgegliedert und in die eigenständige DIN VDE 0100-753 überführt.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-25
vom 20. August 2025

Im Juli 2025 sind die beiden Norm-Entwürfe DIN 14677-1:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ und DIN 14677-2:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm-Entwürfe können ab sofort bezogen werden und mit Frist bis 25. November 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) kommentiert werden. Die Kommentierung kann auch online über das Norm-Entwurfs-Portal vom DIN erfolgen.

Die Entwürfe enthalten aktualisierte normative Verweise und präzisere Begriffsdefinitionen, überarbeitete Vorgaben zur technischen Dokumentation, neue Anforderungen an Ferndienstleister sowie klarere Regelungen für Feststellanlagen in bahngebundenen Förderanlagen.

Die anstehenden Überarbeitungen lassen sich auf einen grundlegenden Wandel im technischen Brandschutz in Deutschland zurückführen: Immer mehr Betreiber von Gebäuden und Anlagen übernehmen aktiv Verantwortung für die Sicherheit in ihren Liegenschaften vor allem beim Einsatz von Feststellanlagen (FstA) und Feuerschutzabschlüssen (FSA). Die professionelle Wartung, regelmäßige Prüfung und sachgerechte Dokumentation rücken zunehmend in den Fokus und tragen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes bei.

Seit dem Großbrand am Flughafen Düsseldorf 1996 hat sich das Bewusstsein für zuverlässige Brandschutzsysteme nachhaltig verändert. Heute setzen vor allem mittelständische und große Unternehmen vermehrt auf eigene, intern geschulte Mitarbeiter zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feststellanlagen und Brandschutztüren. „Vor allem größere Unternehmen erkennen zunehmend, dass sie mit qualifizierten eigenen Mitarbeitern nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Brandschutzmaßnahmen erhöhen können. Der Schulungsaufwand ist überschaubar und der Nutzen hingegen enorm“, erklärt Jürgen Walter, Fachreferent für Brandschutz.

Besonders gefragt sind Schulungen für Haustechniker, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager, um Kontrollen und Prüfungen intern durchführen zu können. Auch Fachfirmen aus dem Innenausbau sowie der Tür- und Torbranche nutzen verstärkt Weiterbildungen, da Betreiber vor der Auftragsvergabe vermehrt Zertifikate und Fachkenntnisse verlangen. Trotz positiver Entwicklungen besteht bei vielen Betreibern Unklarheit über ihre Pflichten. „Viele Unternehmen halten eine einmalige externe Prüfung für ausreichend. Dabei liegt die Verantwortung für Funktion und Sicherheit immer beim Betreiber“, so Walter.

3.101 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen. www.dgwz.de/neue-din-14677-feststellanlagen-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-14677-feststellanlagen-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-14677-Feststellanlagen.pdf

Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Bild: Feststellanlagen-Feuerschutzabschluss-DIN 14677-Presse.jpg
Bildquelle: Jürgen Pollak / GEZE GmbH
Bildunterschrift: Im Juli 2025 sind die neuen Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/feststellanlagen

DIN EN ISO 7010 – Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

DIN EN ISO 7010
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

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Übersicht

Dieses Dokument legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Die Form und Farbe der Sicherheitszeichen entsprechen ISO 3864-1 und die Gestaltung der graphischen Symbole entspricht ISO 3864-3. Dieses Dokument gilt für alle Stellen und Bereiche, an denen Sicherheitsfragen für Personen geregelt werden müssen. Es gilt nicht für die Zeichengebung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr; allgemein gesagt, nicht in solchen Bereichen, die Regelungen unterliegen, die von diesem Dokument und den Normen der Reihe ISO 3864 abweichen können. Dieses Dokument legt die Sicherheitszeichen Urbilder fest, die für die Reproduktion und Anwendung in der Größe angepasst werden können.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 7010:2020-07 ist im Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt folgende Normen: DIN EN ISO 7010/A1:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A2:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A3:2014-05 , DIN EN ISO 7010/A4:2014-12 , DIN EN ISO 7010/A5:2015-04 , DIN EN ISO 7010/A6:2017-05 , DIN EN ISO 7010/A7:2017-08 , DIN EN ISO 7010:2012-10.

Inhalt

DIN EN ISO 7010 – Inhaltsverzeichnis

Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Bildinhalt
Aussage
Sicherheitszeichen
Sicherheitszeichen-Urbild
Zusatzzeichen

Sicherheitsaussagen und Kategorien von Sicherheitszeichen

Allgemeines
Sicherheitsaussage
Kategorisierung von Sicherheitszeichen

Registrierte Sicherheitszeichen
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
DIN EN ISO 7010, Brandschutz, Brandschutzordnung, Fluchtpläne, Fluchtwege, graphische Symbole, Norm, Richtlinie, Personensicherheit, Rettungspläne, Sicherheitsfarben, Sicherheitszeichen

Neuer Norm-Entwurf zu „Rufanlagen“ erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Entwurf wurde grundlegend überarbeitet, behält aber den Charakter der bisherigen Norm.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ enthält nun „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“, z.B. ein Strangschema. Im Abschnitt „Errichten“ wurden als wesentliche Änderung die Übertragungswege der Rufanlagen neu geregelt. Innerhalb der Rufanlage dürfen nur noch systemeigene, überwachte und geschützte Übertragungswege verwendet werden. Systemfremde Übertragungswege sind nur zur Anschaltung externer Systeme z.B. zur Administration oder Dokumentation möglich.

Ferner umfasst der Norm-Entwurf den neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“, der spezifische Regelungen für barrierefreie WCs und Justizvollzugsanstalten enthält. Neu ist außerdem der aus vier Teilen bestehende Anhang, der erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten enthält. Verbessert und ergänzt wurden die Bilder zur Struktur der Anlage und zur elektrischen Sicherheit. Erstmals definiert ist nun das reservieren und merken der Rufe.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
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Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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presse@dgwz.de
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Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa