Schlagwortarchiv für: Brandmeldeanlagen

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

Der TÜV-Verband hat den „Baurechtsreport 2023“ veröffentlicht. In diesem wird angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik vor Defiziten beim Brandschutz wichtiger Gebäudetypen wie den Sonderbauten gewarnt. Hierzu gehören unter anderem Hochhäuser, Beherbergungsstätten wie Hotels oder Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sowie Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Deren für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung müssen von unabhängigen Sachverständigen regelmäßig geprüft werden.

Über alle Anlagentypen hinweg ist im Jahr 2022 gut jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden (26,5 Prozent). Das ist ein Zuwachs von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert, seitdem der TÜV-Verband den „Baurechtsreport“ vor zehn Jahren erstmals herausgegeben hat. Für den aktuellen Report wurden rund 68.800 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.400 vor der ersten Inbetriebnahme.

Zudem wurden weitere sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz betrachtet. Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen stellten im vergangenen Jahr bei 26,3 Prozent der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen wesentliche Mängel fest (plus 0,4 Punkte). Den größten Zuwachs bei der Mängelquote mit plus 3,3 Punkten verzeichneten die Starkstromelektroanlagen auf 19,5 Prozent. Bei den Alarmierungsanlagen stieg der Anteil um 0,5 Punkte auf 28,4 Prozent und bei den CO-Warnanlagen um 1,3 Punkte auf 14,0 Prozent. CO-Warner sind vor allem in Parkhäusern und Tiefgaragen relevant. Leichte Verbesserungen der Mängelquoten gab es nur bei den Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung mit minus 0,3 Punkten auf 24,2 Prozent und bei der Sicherheitsstromversorgung („Notstromaggregate“) mit minus 0,1 Punkten auf 26,3 Prozent.

Die Ursache der steigenden Mängelquote sieht der TÜV-Verband unter anderem in der immer komplexer werdenden Gebäudetechnik, die Brandschutzanlagen anfälliger für Störungen mache. Im Brandfall müssen einzelne Elemente wie Brandmeldung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren – auch wenn sie von unterschiedlichen Fachfirmen verbaut wurden. Hinzu kommen Zeit- und Kostendruck auf Baustellen und der Fachkräftemangel. Außerdem sind bei Bauwerken zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu berücksichtigen. Der TÜV-Verband stellt den Baurechtsreport 2023 zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage 2023

Vom 6. bis 7. Dezember 2023 finden in Köln die 10. VdS-BrandschutzTage statt. Die internationale Fachmesse rund um den anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz bietet den Messebesuchern über das Ausstellerangebot hinaus ein breit gefächertes Tagungsprogramm.

Die Tagungen widmen sich folgenden Themen: Baulicher Brandschutz, Hydrantenanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Bauen und Brandschutz in Nordrhein-Westfalen. In der zweitägigen VdS-Fachtagung „Feuerlöschanlagen“ werden aktuelle Fallbeispiele und Lösungen aus dem In- und Ausland vorgestellt und diskutiert. Veranstaltet wird die Fachmesse von der VdS Schadenverhütung GmbH.

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Entwurf DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierung

Der Entwurf der DIN VDE 0833-4:2023-02 “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist am 13. Januar 2023 erschienen. Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. So wurden u.a. die Phasen für den Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A aktualisiert, die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit umfangreich überarbeitet und ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Ebenso wurden die Anforderungen an die Brandfalldurchsage in einem neuen Abschnitt konkretisiert sowie die Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ entfernt. Hinzugefügt wurde Anhang E zur Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen. Die Durchführung von Hörtests wurde klargestellt.

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VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 7. bis 8. Dezember 2022 finden die 9. VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse rund um den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, in Köln statt. Parallel zur Messe erwartet die Besucher ein umfassendes Fachtagungsprogramm zu den Themen Feuerlösch-, Sprachalarm-, Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Hydrantenanlagen. Messebesucher können sich zudem im „Zukunftsforum Brandschutz“ sowie im „Austellerforum“ weitergehend informieren.

 

VdS-BrandschutzTage

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

DIN VDE 0833-2 – Neue Fassung zum Juni 2022

Eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ ist zum Juni 2022 erschienen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit der DIN VDE 0833-1 „Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ und der DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“. Die Norm enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

Quelle: Hekatron

Die DIN VDE 0833-2 richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Die aktualisierte Fassung ersetzt damit DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2 Berichtigung 1:2019-10 sowie DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2:2017-10.

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-09 vom 14. Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2017 wurde im Jahr 2019 berichtigt. Zudem wurde im Mai 2020 der Entwurf für eine Änderung A1 veröffentlicht. Bei der neuen Fassung handelt es sich vor allem um eine Zusammenführung dieser Dokumente.

Die DIN VDE 0833-2 ist eine der wesentlichen Anwendungsnormen, wenn es um den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) geht. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 „Teil 1 – Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“.

Die Norm richtet sich an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz und seit September 2021 Vorsitzender des DKE-Arbeitskreises für die Erarbeitung der DIN VDE 0833-2 sowie des Arbeitskreises für die Konsolidierung der Anwendungsnormen: „Die neue Norm soll unter anderem eine Klarstellung hinsichtlich der Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen mit sich bringen. Dabei mag die Tatsache, ob Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage zählen oder nicht, auf den ersten Blick als unwichtig erscheinen. Sie wirkt sich allerdings insbesondere auf die Anforderungen an den Funktionserhalt aus. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Regelwerks wurden hier in der Vergangenheit häufig kostenintensive Maßnahmen umgesetzt, die zur Schutzzielerfüllung gar nicht erforderlich waren.“

Bereits jetzt wird an der zukünftigen Fassung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet. Denn mittelfristig soll die Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Überschriftenstruktur erhalten und mit weiteren nationalen und europäischen Anwendungsnormen abgeglichen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum 1. Juni 2022 veröffentlicht. #Brandmeldeanlagen #Gefahrenmeldeanlagen #Normen www.dgwz.de/neue-din-vde-0833-2-gefahrenmeldeanlagen-brandmeldeanlagen

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

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Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen wurde zum 1. Juni 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-0833-2

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

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Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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Schlagwortarchiv für: Brandmeldeanlagen

DIN EN 50710

DIN EN 50710
Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

ÜbersichtNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Norm legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (RAI, englisch: remote access infrastructure), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (zum Beispiel über IP-Verbindungen), für die folgende Anlagen fest:

a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme.

Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird;
b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.

Für die Norm ist das DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50710:2022-05 tritt im Mai 2022 in Kraft und ersetzt DIN EN 50710:2020-05; VDE 0830-101-1:2020-05 – Entwurf vom Mai 2020.

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Stichwörter

Sichere Ferndienste, Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsanlagen, Personen-Hilferufanlagen, DIN EN 50710, VDE 0830-101-1

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1

DIN 14675-1
Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.

Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.

Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

5.1 Schutzziele

5.2 Anforderungen

5.3 Schutzumfang der Überwachung

5.4 Alarmierung

5.5 Alarmorganisation

5.6 Dokumentation

5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Planung und Projektierung

6.1 Planung

6.2 Projektierung

7 Montage und Installation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordung und Montage der Geräte

7.3 Installation des Leistungsnetzes

7.4 Radioaktivität

7.5 Dokumentation

7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfung der Anlage

8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll

8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Abnahmeprotokoll

9.5 Dokumentation

9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb

10.1 Allgemeines

10.2 Feuerwehr-Laufkarten

10.3 Gebäudeübersicht

10.4 Detailplan

11 Instandhaltung

11.1 Allgemeines

11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten

11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten

11.4 Beseitigung von Störungen

11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung

11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen

12. 1 Allgemeines

12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt

12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale

12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen

13. 1 Allgemeines

13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen

14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung

14.1 Allgemeines

14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt

Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)

Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)

Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)

Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)

Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)

Anhang F Alarmierung (informativ)

Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)

Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)

Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)

Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)

Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)

Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)

Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)

Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)

Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)

Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Eine Brandmeldeanlagen (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die dazu dient Entstehungen von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Ihre Aufgabe besteht darin:

  • entstehende Brände frühstmöglichst und selbständig zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen im Gebäude zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern (Brandfahrt der Aufzüge, Schließen von Rauchschutztüren)
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Sie bestehen aus:

  • Brandmeldezentrale (BMZ)
  • Automatische und manuelle Brandmelder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber
  • Übertragungseinrichtung (Wählgerät)
  • Feuerwehr Anzeigetableau (FAT)
  • Feuerwehr Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr Laufkarten
  • Feuerwehrschlüsselkasten (FSD)
  • Feuerwehr Freischalteeinrichtung (FSE)

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675, DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

DIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN 14675-1. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Diese Norm enthält keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen. Sie richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-2:2022-06 ist im Juni 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-2:2017-10 vom Oktober 2017.

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenInhalt Norm DIN VDE 0833-2

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzunge
4 Grundlagende Anforderungen an Bestandteile von Brandmeldeanlagen
4.1 Allgemeines
4.2 Brandmelder
4.3 Überwachte Übertragungswege
4.4 Brandmeldezentrale (BMZ)
4.5 Energieversorgung
4.6 Signalgeber
5 Anforderungen an die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen
6 Regeln für das Planen, Projektieren, Installieren und in Betrieb setzen von Brandmeldeanlagen
6.1 Grundsätze
6.2 Planung
6.3 Alarmierung
6.4 Projektierung
6.5 Ausführungsunterlagen
6.6 Einbau
7 lnbetriebsetzen
7.1 Allgemeines
7.2 Überprüfung
8 Abnahmeprüfung
8.1 Allgemeines
8.2 Prüfanforderungen
8.3 Abnahmeprotokoll
8.4 Übergabe an den Betreiber
8.5 Dokumentation
9 Betrieb von Brandmeldeanlagen
9.1 Allgemeines
9.2 Betriebsbuch
9.3 Durchführung der lnstandsetzungsarbeiten
9.4 Freihalten der Melder
9.5 Ausnahmen von der Überwachung
9.6 Abschaltung
9.7 Vermeidung von Falschalarmen
9.8 Dokumentation
Anhang A (normativ) Überwachung von Räumen mit elektrischen und elektronischen Einrichtungen
Anhang B (informativ) Klassifizierungstabelle für Ansaugrauchmelder
Anhang C (informativ) Klassifizierung von Wärmemeldern und linienförmigen Wärmemeldern
Anhang D (normativ) Standardschnittstelle Löschen
Anhang E (normativ) Überwachung von Räumen für Datenverarbeitungsanlagen und ähnliche Einrichtungen
Anhang F (normativ) Überwachung von Hochregalanlagen

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden

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Stichworte
DIN VDE 0833-2, Vorschrift, Norm, Brandmeldeanlagen, BMA, Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen

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Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall für die allgemeine Anwendung. Für Brandmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2); für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3).
Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen, wie Wächter-Schutz- bzw. Kontroll-Anlagen, Steueranlagen, Geländeüberwachungsanlagen usw., fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Entsprechen diese Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen jedoch den Abschnitten 4 und 5 dieser Norm und werden sie im Zusammenwirken mit GMA betrieben, dann sind sie Teil einer GMA.
In bergbaulichen Betrieben über Tage gilt diese Norm, sofern keine weitergehenden bergbaubehördlichen Vorschriften bestehen. Diese Norm gilt nicht für bergbauliche Betriebe unter Tage.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-1:2014-10 ist im Oktober 2014 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-1:2009-09 vom September 2009.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE 0833-1


Vorwort
1 Normative Verweisungen
2 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzungen
4 Regeln für das Planen, Errichten, Erweitern und Ändern von GMA
4.1 Allgemeines
4.2 Übertragungswege und Leitungen
4.3 Anzeige und Ausgabe
4.4 Energieversorgung
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
5.2 Begehung
5.3 Instandhaltung
5.4 Betriebsbuch
Anhang A (informativ) Erläuterungen
Anhang B (informativ) Literaturhinweise

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine FestlegungenDIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen

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Stichworte
DIN VDE 0833-1, Vorschrift, Norm, Alarm, Bedrohungsanalyse, Gefahrenmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, Überfall, Einbruch, Brand

DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

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Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) sowie für die Anlageteile von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA, für die keine Europäischen Normen der Reihe EN 50131 vorhanden sind. Sie enthält Festlegungen für EMA, ÜMA und EMA/ÜMA zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Sie gilt gemeinsam mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und den Normen der Reihe DIN EN 50131 (VDE 0830-2).
Diese Norm gilt nicht für das Zusammenwirken von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit nicht sicherungstechnischen Funktionen; jedoch ist das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller Teile einer EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit den anderen Anlagen – soweit dies die uneingeschränkte Funktion der EMA, ÜMA und EMA/ÜMA erfordert – sicherzustellen.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-3:2020-10 ist im Oktober 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-3:2009-09.

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DIN VDE 0833-3, Vorschrift, Norm, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA