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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-09 vom 14. Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2017 wurde im Jahr 2019 berichtigt. Zudem wurde im Mai 2020 der Entwurf für eine Änderung A1 veröffentlicht. Bei der neuen Fassung handelt es sich vor allem um eine Zusammenführung dieser Dokumente.

Die DIN VDE 0833-2 ist eine der wesentlichen Anwendungsnormen, wenn es um den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) geht. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 „Teil 1 – Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“.

Die Norm richtet sich an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz und seit September 2021 Vorsitzender des DKE-Arbeitskreises für die Erarbeitung der DIN VDE 0833-2 sowie des Arbeitskreises für die Konsolidierung der Anwendungsnormen: „Die neue Norm soll unter anderem eine Klarstellung hinsichtlich der Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen mit sich bringen. Dabei mag die Tatsache, ob Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage zählen oder nicht, auf den ersten Blick als unwichtig erscheinen. Sie wirkt sich allerdings insbesondere auf die Anforderungen an den Funktionserhalt aus. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Regelwerks wurden hier in der Vergangenheit häufig kostenintensive Maßnahmen umgesetzt, die zur Schutzzielerfüllung gar nicht erforderlich waren.“

Bereits jetzt wird an der zukünftigen Fassung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet. Denn mittelfristig soll die Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Überschriftenstruktur erhalten und mit weiteren nationalen und europäischen Anwendungsnormen abgeglichen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum 1. Juni 2022 veröffentlicht. #Brandmeldeanlagen #Gefahrenmeldeanlagen #Normen www.dgwz.de/neue-din-vde-0833-2-gefahrenmeldeanlagen-brandmeldeanlagen

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
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    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14675

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

Weitere Informationen:

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

VdS 2095 für Brandmeldeanlagen überarbeitet

Die Richtlinien VdS 2095 für die sichere Planung und den Einbau von automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) wurden umfassend überarbeitet. Unter anderem wurden neue Hilfestellungen zum Beispiel zur Schnittstellengestaltung und für das Projektieren innovativer Meldetechniken ergänzt. In den Richtlinien ist eine Berichtigung der DIN VDE 0833-2:2017-10 enthalten.

Die neue VdS 2095 kann im VdS-Webshop zum Preis von 110 Euro netto bestellt oder heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

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