Neue DIN VDE 0833-2

Im Oktober 2017 neu erschienen ist die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA). Die ohne Übergangsfrist gültige Norm wurde umfassend überarbeitet und ergänzt und ist für Planer, Errichter und Betreiber von BMA unmittelbar relevant.

Die neue DIN VDE 0833-2 wurde an die technische Entwicklung angepasst, wobei zahlreiche Praxiserfahrungen eingeflossen sind. Aufgenommen sind jetzt Brandmelder mit Kohlenmonoxidsensoren auch in Mehrfachsensormeldern sowie optische Signalgeber zur Personenalarmierung nach DIN EN 54-23. Neu gefasst wurden die Anforderungen an Funkübertragungswege, wobei jetzt Funkbänder ab einem bestimmten Frequenzabstand als getrennte Übertragungswege betrachtet werden dürfen. Eingeschränkt wurden die Übertragungsmöglichkeiten von BMA an Sprachalarmanlagen.

Zahlreiche Praxiserfahrungen sind in die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zur Projektierung von BMA geflossen. Die Regelungen zur Behandlung von Unterzügen, Deckenunterteilungen, Dach- und Deckenformen sowie von linienförmigen Wärmemeldern und Flammenmeldern wurden präzisiert. Für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen die Anforderungen zur Internalarmierung im Anhang H der Norm.

Autor: Carsten Meißner, Senior Consultant Building Technologies, Siemens AG

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