Brandschutz im Baudenkmal

Brandschutz im Baudenkmal

Ereignisse wie der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar im Jahr 2004, aber auch jüngere internationale Brandereignisse zeigen, dass ein wirksamer und risikogerechter Brandschutz im Interesse des Denkmalschutzes liegt. Werden Baudenkmäler modernisiert oder umgenutzt, ist es gängige Praxis, auch den Brandschutz auf den Prüfstand zu stellen. Damit die jeweiligen Schutzziele des Brandschutzes sowie der Denkmalpflege auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden können, ist ein individuelles und risikogerechtes Brandschutzkonzept mit gezielter Maßnahmendefinition erforderlich.

Häufige Herausforderungen bestehen darin, dass die historischen Bauarten einschließlich Materialisierung, die Ausgestaltung der Rettungswege und die Brandabschnitte nicht den aktuellen Anforderungen an einen risikogerechten Brandschutz genügen. Darüber hinaus gilt es, moderne Anforderungen an ein energieeffizientes Bauen, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit sowie Interessen der Liegenschaftsbesitzer an eine Nutzung mit möglichst hoher Flexibilität als weitere Aspekte zu berücksichtigen.

Bei der Diskussion von Maßnahmen und deren Einfluss ist es allerdings häufig strittig, welcher Umfang das richtige Maß darstellt. Hier ist es notwendig, die erforderlichen Maßnahmen mit Blick auf die o. g. Schutzziele risikogerecht abzuleiten. Dabei sind die Erfüllung der Schutzziele des Brandschutzes auf der einen Seite als auch die Veränderung auf das Erscheinungsbild im Kontext der denkmalpflegerischen Schutzziele auf der anderen Seite gleichwertig zu berücksichtigen.

Zur Ableitung konkreter Maßnahmen ist eine Risikoanalyse sinnvoll wie sie z. B. im Arbeitsheft 13 „Brandschutz im Baudenkmal“ aufgeführt ist. Dieses ist von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben und soll einen Leitfaden für ein denkmalschutzgerechtes und risikogerechtes Vorgehen bei der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen liefern.

Autor: Dr. Matthias Siemon, Geschäftsführender Gesellschafter, Kasburg Siemon Ingenieure KIG

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Frische Luft im Aufzug

Frische Luft im Aufzug

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekommt die Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugschächten eine neue Bedeutung, denn beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit ist die Abdichtung dieser Öffnung während des Tests nicht mehr zulässig. Neben den hohen Wärmeenergieverlusten bergen damit nicht verschließbare Rauch- und Wärmeabzüge (RWA) das Risiko, den Dichtheits-Grenzwert zu verfehlen.

Beim Planen von Aufzügen und Treppenhäusern sind verschließbare RWAs eine Lösung, da diese nur im Bedarfsfall offenstehen. Diese sorgen auch dann für eine ausreichende Belüftung, wenn zum Beispiel aus brandschutztechnischer Betrachtung keine Rauchableitung ins Freie erforderlich sein sollte oder die Rauchableitung über die Öffnung im Treppenhaus realisiert werden soll und eine Lüftung ins Freie erforderlich ist. Gerade bei einer Störung der Aufzugsanlage mit darin eingeschlossenen Personen muss ein Luftaustausch zwischen Fahrkorb und Schacht stattfinden, sonst kommt es in kürzester Zeit zu einem ansteigenden CO2-Gehalt im Fahrkorb. Ohne eine Öffnung ins Freie, die durch ein entsprechendes System geöffnet wird, kann für Aufzugsnutzer eine gesundheitliche Gefahr bestehen.

Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E Gebäudetechnik GmbH

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Moderne Gas-Brennwertgeräte können mit bis zu 30 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Heizen mit Wasserstoff

Gemäß des Klimaschutzplans der Bundesregierung müssen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf null reduziert werden. Ein Hoffnungsträger für die Dekarbonisierung des Energiesystems ist CO2-neutral erzeugter Wasserstoff. Besonders prädestiniert für seine Anwendung ist der Wärmesektor, da er einer der größten Energieverbraucher und CO2-Emittenten ist und im Gegensatz zu den anderen Sektoren bereits über Technologien zu seiner Nutzung verfügt.

Die Einführung des neuen Energieträgers wird schrittweise erfolgen, zum Beispiel durch eine erhöhte Einspeisung ins Erdgasnetz. Schon heute wäre die Einspeisung von bis zu 20 Prozent Wasserstoff in die Erdgasnetze prinzipiell machbar, was den CO2-Ausstoß um rund 7 Prozent reduzieren würde. Moderne, im Markt verfügbare Gas-Brennwertgeräte für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe, aber auch für Einfamilienhäuser, lassen sich sogar mit bis zu 30 Prozent Wasserstoff betreiben.

Derzeit werden Brennwertgeräte für den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff im Labor getestet. Basis sind moderne Wandgeräte für Erdgas mit einem vollvormischenden Gasbrenner. Die Felderprobung erfolgt ab 2023. Die Geräte werden sich dann mit reinem Wasserstoff, mit Erdgas oder mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betreiben lassen. So können sie später in der Praxis auch in Phasen des Übergangs von einer Erdgas- hin zu einer Wasserstoff-Versorgung zukunftssicher genutzt werden.

Autor: Wolfgang Rogatty, Lead Trade Media, Viessmann Werke GmbH & Co. KG

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Neue HOAI 2021

HOAI 2021

Am 1. Januar tritt die HOAI 2021 in Kraft. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen nun zur Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Honorare.

Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorarmindest- und -höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte. Da es die anerkannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen gibt, gilt nach wie vor: Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Jetzt müssen Leistungsbilder und Honorartafeln modernisiert werden, da diese auf zehn Jahre alten Preisen basieren.

Autor: Jörg Thiele, Präsident, Verband Beratender Ingenieure (VBI)

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Sichere Zutrittskontrolle für Gebäude

Sicherer Zutritt für Gebäude

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zur Zutrittssteuerung überarbeitet und in seiner 3. Auflage veröffentlicht. Die Zutrittssteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden betrieblichen Sicherungskonzeptes. Der Ratgeber vermittelt einen Überblick über den Aufbau von Zutrittssteuerungssystemen sowie mechatronischen Schließsystemen, stellt die unterschiedlichen Erkennungsmethoden vor und informiert über die relevanten Normen und Richtlinien.

Zahlreiche Anwendungsbeispiele und Checklisten für den Bereich der Zutrittssteuerungstechnik dienen als Unterstützung im Arbeitsalltag für Fachfirmen und Betreiber. Zudem werden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erhebung personenbezogener Daten aufgezeigt und Tipps zur Umsetzung in der Praxis gegeben. Die Publikation beleuchtet auch Anwendungsmöglichkeiten des Smartphones und cloudbasierter Lösungen innerhalb der Zutrittssteuerung und daraus resultierende Chancen und Risiken.

BHE-Praxisratgeber-Zutrittssteuerung

Der BHE-Praxis-Ratgeber Zutrittssteuerung kann zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) beim BHE bestellt werden.

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Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente.

Sie wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium erstellt und ebenso vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können laut BAuA davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.

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Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

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BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Kälteanlagen richtig planen

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) hat in Kooperation mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) den Praxisleitfaden „Kältemittel. Anwendung der F-Gase-Verordnung für Neu- und Bestandsanlagen“ veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie zukünftig mit Kälteanlagen verfahren werden kann, wenn sie ausgetauscht oder auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden müssen.

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ bietet Hinweise für die Planung und Ausführung von neuen Kälteanlagen und für Änderungen und Erweiterungen bei Bestandsanlagen in Gebäuden, insbesondere für Klimakälte, Gewerbekälte, Rechenzentren und Serverkühlung, Industrie- und Prozesskälte und Wärmepumpen. Außerdem werden die Unterschiede zwischen nicht fluorierten (natürlichen) und fluorierten Kältemitteln mit niedrigem Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) vorgestellt. Der BTGA-Leitfaden ist als Hilfestellung sowohl für Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch für Planer und Betreiber einer Kälteanlage gedacht.

BTGA-Praxisleitfaden "Kältemittel" erschienen

Der BTGA-Leitfaden „Kältemittel“ ist im BTGA-Webshop zum Preis von 15 € (inkl. MwSt. und zzgl. Versand) erhältlich.

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Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Wasserleitungen müssen in gewerblichen Gebäuden alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber müssen die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Trinkwasserprobenahmen dürfen von einem qualifizierten „Probenehmer Trinkwasser“ durchgeführt werden, der entsprechend geschult ist und mit einem akkreditierten Labor zusammenarbeitet.

Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge und Stagnationen oder Erweiterungen des Leitungssystems, aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich können hohe Keimbelastungen verursachen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist auch bei der Errichtung und dem Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Denn Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz und unterliegen damit der Trinkwasserverordnung.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

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