Elektrofachkräfte als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-06 vom 21. September 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht Elektrofachkräfte als Referenten für das neue Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Zur Prüfung befähigte Person“ nach DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1202. Die Seminarreihe soll ab Dezember 2020 regelmäßig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die im Bereich Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit tätig sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Zu den Pflichten gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten.

Elektrofachkräfte können sich zur Prüfung befähigen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Elektrogeräte prüfen. Die Teilnehmer des Seminars sollen Einblick in die Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Laura Dörr, Telefon 06172 98185-85, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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Elektrofachkräfte als Referenten gesucht! Für neues DGWZ-Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen nach DIN VDE 0701-0702“. #Elektrofachkraft #GVEFK www.dgwz/elektrogeraete-pruefen

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Weiterführende Informationen
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Aufzugnotruf – Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-04 vom 3. September 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.

Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.

Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. #Aufzugnotruf www.dgwz.de/aufzugnotruf

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  • Pressemitteilung: Nr. 2020-04 (PDF)
  • Bild: Aufzugnotruf-Nachruestung-nach-BetrSichV.jpg

    Bildquelle: Schneider Intercom
    Bildunterschrift: Ab 2021 müssen alle Personenaufzüge nach BetrSichV über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugnotruf

Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission German Council of Shopping Centers e.V., Porträtfoto

Welchen Preis hat Sicherheit?

Seit dem Amoklauf 2016 im Olympia Einkaufszentrum in München befasst sich eine Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V. mit den Herausforderungen der Themenfelder Terrorlagen und Amokläufe. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der völlig veränderten Gefahrensituation, die durch einen Amoklauf oder sogar eine Terrorlage entstehen würde. Während in allen Shopping Centern das hohe Maß der Richtlinien aus dem Brandschutz oder der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gelebte Praxis ist, musste in 2016 attestiert werden, dass es in den vorhandenen Gefahrenszenerien wenig Vorgaben und nachvollziehbare Sicherheitskonzepte zu Terrorlagen und Amokläufen gab.

Dies hat sich deutlich verbessert. So hat die Security Kommission das erste Handbuch „Terrorlagen und Amokläufe“ als Arbeitshilfe für die verantwortlichen Ebenen in den Centergesellschaften, Facility-Manager-Dienstleistern sowie der Eigentümerseite herausgegeben. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen bei der Entfluchtung in diesen Gefahrenlagen betrachtet oder auch die Nutzung von anderen Sammelplätzen für Mitarbeiter und Kunden. Diese müssen vor dem Hintergrund einer Angriffssituation durch diese Täter neu bewertet werden. Die Schutzaspekte der Mitarbeiter in solchen Lagen verlangen auch andere Denkmodelle als es eine Brandsituation vorschreibt.

Autor: Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V.

Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen

Das Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen kann bei Ingmar Behrens kostenlos per Email (Ingmar@behrensundbehrens.de) angefordert werden.

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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Barrierefreies-Bauen-Noppenbodenplatten

Barrierefreies Bauen: Mehr als ein notwendiges Übel

Barrierefrei planen und bauen: Für 10 Prozent unerlässlich, für 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel. Je früher die Barrierefreiheit Bestandteil von Gedanken, Ideen und Planungen wird, desto besser fügen sich die dafür notwendigen Elemente in das Design, das Konzept und so in das ganze Bauwerk oder den öffentlichen Raum ein. Mit einer durchdachten Planung steigen insgesamt auch die Qualität, der Mehrwert und der Komfort für alle Nutzer. Kosten lassen sich reduzieren oder vermeiden, wenn man nicht nachrüsten muss, weil die Barrierefreiheit nicht richtig umgesetzt wurde.

Im Freiraum lassen sich gestalterischer Anspruch und Kostenreduzierung durchaus kombinieren. So müssen nicht zwingend Leitelemente für Blinde, wie Noppen- und Rippenplatten im Boden, verwendet werden. Eine Platzgestaltung, die in dunklem Asphalt ausgeführt wird, kann für die Führung von blinden und sehgeschädigten Menschen auch Elemente aus hellem Pflaster verwenden. Das als Leitelement dienende Pflaster muss dabei einen optischen Kontrast bieten und taktil erkennbar sein, sprich: einen deutlich tastbaren Unterschied zum umgebenden Belag erkennen lassen.

Wichtig ist hierbei stets, das jeweilige Schutzziel zu erreichen, das in diesem Fall die DIN 18040-3:2014-12 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ fordert. Hier im Beispiel also, blinden und schlecht sehenden Menschen eine Orientierung und Führung zu ermöglichen. Dazu gibt die DIN eine Musterlösung vor, von der aber abgewichen werden darf, wenn mit anderen Mitteln dasselbe Ziel erreicht wird.

Dabei sind die Planer aufgefordert kreativ zu sein. Zentrale Fragen sind: Finden die Menschen zum Bauwerk? Finden sie hinein? Finden sie sich im Inneren zurecht? Die Vorgaben der DIN 18040-1, -2 und -3 geben für viele Situationen Schutzziele und Musterlösungen vor. Passt ein anderes Gestaltungselement besser zum Design, erfüllt aber trotzdem das Schutzziel? Bei Unsicherheit erteilen Fachplaner oder die kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise jederzeit Auskunft und freuen sich über eine konstruktive Zusammenarbeit.

Autor: Thomas Bantzhaff, Berater, Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, OrphaCoach

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Light as a Service

Light as a Service

Trotz der bekannten Vorteile moderner LED-Technologie sind in vielen Unternehmen noch alte Lichtanlagen mit verbrauchs- und kostenintensiven Halogen- oder Quecksilberlampen im Einsatz. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchten spart bis zu 70 Prozent Strom und damit Energiekosten. Das verbessert nicht nur die Klimabilanz nachhaltig, sondern auch nachweislich die Arbeitssicherheit sowie die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch z.B. Human Centric Lighting (HCL). Aber viele Unternehmen scheuen den Aufwand, sei es aus personellen oder finanziellen Gründen. Über die Light as a Service (LaaS)-Komplettlösung können Unternehmen ihre Beleuchtungsanlage ohne eigene Investition und ohne Aufwand modernisieren, indem sie alle Bereiche wie zum Beispiel Lichtplanung, Montage, Service, Wartung und Garantie outsourcen. Zudem stellt der Einsatz intelligenter LED-Leuchten die Weichen für eine weitere Zukunftsherausforderung für Unternehmer: die Digitalisierung. Last but not least steuert eine Umrüstung auf nachhaltige LED-Technologie die Firmen zielsicher in Richtung CO2-Neutralität. Ein Aspekt, der für nahezu alle Branchen eine Schlüsselherausforderung für die nächsten Jahre darstellt. Nicht nur in Zeiten großer Herausforderungen ist Light as a Service ein zentrales Argument für Unternehmen, innovativ, wettbewerbsfähig und erfolgreich zu bleiben.

Autor: Peter Göttelmann, Leiter Marketing, Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH

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Lüftungsanlagen und Virenausbreitung

Virenausbreitung durch Lüftungsanlagen minimieren

Raumlufttechnische Anlagen sind notwendiger Bestandteil des Gebäudes und dürfen unter den aktuellen Randbedingungen nicht abgeschaltet werden. Um die Ausbreitung von Aerosolen zu minimieren, sind Umluftanteile zu minimieren, Betriebszeiten zu verlängern sowie der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen. Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über die Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Soweit möglich, soll die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich zwischen 40 bis 60 Prozent liegen.

Autor: Claus Händel, Technischer Referent, Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)

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Effektiv digital lernen

Nicht zuletzt durch Kontaktbeschränkungen und Mindestabstandsgebot erfreuen sich digitale Lernformen steigender Beliebtheit. Allen voran das Online-Seminar – auch als Webinar bezeichnet, aber dieser Begriff ist markenrechtlich geschützt. Damit ein Online-Seminar mindestens so erfolgreich wie eine Präsenzveranstaltung ist, müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Digital bedeutet nicht zuletzt, dass hier Technik eingesetzt wird. Und die muss funktionieren und bedient werden können. Dazu gehört eine stabile Internetleitung mit mindestens 16 Megabit pro Sekunde. Der PC sollte über ein LAN-Kabel direkt am Internet angeschlossen sein. Videoübertragungen per WLAN über Funk funktionieren nicht. Und die eingebauten oder separat angeschlossenen Geräte wie Kamera, Lautsprecher und Mikrofon müssen vorab getestet und die Datenschutzeinstellungen im Betriebssystem überprüft werden. Lassen Sie Mitarbeiter damit nicht allein! Oft scheitert eine Übertragung an den Firewall-Einstellungen im Unternehmen. Die IT-Abteilung oder ein Privatrechner kann hier Abhilfe schaffen. Von einer ruhigen Ecke von Zuhause aus lernt es sich auch ganz gut.

Autor: Eckart Roeder (er), Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/wandhydranten

Die Light + Building 2020 der Messe Frankfurt findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt

Light + Building 2020 findet nicht statt

Die Light + Building 2020 findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt. Dies hat die Messe Frankfurt Exhibition GmbH als Veranstalter der Light + Building am 6. Mai 2020 mitgeteilt.

Zunächst wurde der regulär geplante Termin vom 8. bis 13. März 2020 wegen der Kontaktbeschränkungen und der Reiseverbote zur Corona-Pandemie auf den Ersatztermin vom 27. September bis 2. Oktober 2020 verlegt. Doch angesichts der durch die Corona-Pandemie bestimmten weltweiten Lage und den damit verbundenen Veranstaltungsverboten sowie Reiserestriktionen hat sich die Messe Frankfurt gemeinsam mit ihren Partnern – ZVEI und ZVEH – sowie dem Messebeirat darauf verständigt, die 11. Light + Building auszusetzen.

Die nächste Light + Building findet turnusgemäß vom 13. bis 18. März 2022 in Frankfurt am Main statt.

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