Sauberes Trinkwasser im Gebäude
Wasserleitungen müssen in gewerblichen Gebäuden alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber müssen die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.
Trinkwasserprobenahmen dürfen von einem qualifizierten „Probenehmer Trinkwasser“ durchgeführt werden, der entsprechend geschult ist und mit einem akkreditierten Labor zusammenarbeitet.
Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge und Stagnationen oder Erweiterungen des Leitungssystems, aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich können hohe Keimbelastungen verursachen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist auch bei der Errichtung und dem Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Denn Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz und unterliegen damit der Trinkwasserverordnung.
Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Weitere Informationen
- Informationen zur Trinkwasserhygiene, DVGW
- Informationen zur Trinkwasserhygiene, Umweltbundesamt
- Übersicht zur Trinkwasserhygiene
- Seminar „Trinkwasserhygiene und Probenahme“
- Seminar „Trinkwasser Probenahme“
- Übersicht zu Löschanlagen und Trinkwasserhygiene
- Planerbrief 27 – Jan-Feb 2021
- Planerbrief – Übersicht