Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
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Einführung
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ am 16. Oktober 2023 verkündet und tritt zum 1. Januar 2024 als novelliertes GEG in Kraft. Das Gesetz wurde offiziell am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um die klimapolitischen Ziele zu realisieren, wie den Klimaschutz fördern, und die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie zu reduzieren, ist es wichtig, die Energieumstellung im Bereich der Wärmeversorgung voranzutreiben.
Überblick über die wichtigsten Fakten:
- Gemäß dem Gesetz muss der Energieanteil aus erneuerbaren Quellen bei jeder neu installierten Heizung mindestens 65 Prozent betragen.
- Intakte Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden, selbst im Fall einer Störung, sofern eine Reparatur möglich ist.
- Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.
- Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Die Verwendung fosiller Brennstoffe ist dann ab 2045 nicht mehr zulässig.
- Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.
- Um sicherzustellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, bewältigen können, gewährt der Staat verschiedene Zuschüsse und vergünstigte Kredite
- Vermieter dürfen bei Investitionen oder Modernisierungen in neue Heizungsanlagen bis zu zehn Prozent der Kosten auf Mieter umlegen, aber die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat kann nur um höchstens 50 Cent steigen. Damit werden Mieter vor übermäßigen Kosten geschützt.
- Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen tritt ab dem 1. Januar 2024 für die meisten Neubauten in Kraft, abhängig vom Zeitpunkt des Bauantrags. Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abstimmen zu können.Die Kommunen sind aktiv in der Förderung der kommunalen Wärmeplanung involviert. Bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) müssen sie bestimmen, wo in den kommenden Jahren der Ausbau von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen stattfinden wird.
Ab 2024 wird die DIN V 18599-09:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108-06:2003-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs“ und die DIN V 4701-10:2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ ab.
Vorschriften
In Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:
- DIN V 18599-09:2018-09 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen
- DIN V 4701-10:2003-08 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
- DIN 4108-2:2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
- DIN EN 15316-4-5:2017-09 Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen – Teil 4-5: Fernwärme und Fernkälte
- DIN EN ISO 6946:2018-03 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren
- DIN EN ISO 9972:2018-12 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren
- DIN EN 16798-3:2017-11 Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
- DIN EN 13053:2020-05 Lüftung von Gebäuden – Zentrale raumlufttechnische Geräte – Leistungskenndaten für Geräte, Komponenten und Baueinheiten
- DIN SPEC 15240:2019-03 Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- DIN EN ISO 12631:2018-01 Wärmetechnisches Verhalten von Vorhangfassaden – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN VDE V 0826-20:2023-09 – Überwachungsanlagen
Publikationen
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze (08. August 2020) – Bundesanzeiger Verlag
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz GEG) – buzer.de
Weitere Informationen
- Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Neues Gebäudeenergiegesetz – GEG kommt bald – IHK Siegen
- Gerbäudenergiegesetz GEG 2024 – GEG-info
- Wärmeplanungsgesetz WPG soll ab 2024 parallel zum GEG gelten! – WPG-info
- Gebäudeenergiegesetz – WEKA MEDIA
- Gebäudeenergiegesetz – Wikipedia
Stichworte
Gebäudeenergiegesetz, GEG, Energieeinspargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Energieeinsparverordnung, Energieeinsparrecht, EnEV, EEWärmeG, Energieausweis, Erneuerbare Energien, Klimaschutzprogramm, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, Niedrigstenergiegebäude, Energieeinsparung, Energetische Bewertung, DIN V 18599, DIN V 4108, DIN V 4701