Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Neues DGWZ-Seminar zu Anschlagmitteln, Ladungssicherung und Lastaufnahmemitteln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-10
vom 12. März 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherung sowie Lastaufnahmemitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation, um die Prüfungen selbständig durchführen zu können.

Das Seminar richtet sich an Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister und Techniker. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach BetrSichV nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderliche Sachkunde sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit. Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen erhalten die Teilnehmer die Zertifikate als Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherungshilfsmitteln und Lastaufnahmemittel mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 820 Euro zzgl. MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 20. bis 21. Mai 2025 in Frankfurt am Main statt. Das erste Online-Seminar findet vom 12. bis 13. Juni 2025 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter www.dgwz.de/anschlagmittel-lastaufnahmemittel.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
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Schlagworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Ladungssicherung, Ladungssicherungshilfsmittel, Befähigte Person, DGUV Regel 109-017, DGUV Information 209-013, VDI 2700 Blatt 3.1, Inspektion, Prüfung, Fachkraft, Seminar, 2025

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Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. www.dgwz.de/seminar-anschlagmittel-lastaufnahmemittel

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www.dgwz.de/neues-seminar-anschlagmittel

Pressemitteilung: Neues-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel.pdf

Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

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Bildquelle: Philippe Minisini – stock.adobe.com
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Weiterführende Informationen
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Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

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Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Bild: DIN-EN-IEC-31010-Risikomanagement-Presse.jpg
Bildquelle: industrieblick – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

Weiterführende Informationen

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

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Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung

DGWZ: 100 Seminarteilnehmer Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-07
vom 28. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar „Notstromversorgungsanlagen – Grundlagen Planung und Betrieb“ geschult. Das neu konzipierte Seminar fand erstmalig im August 2024 statt. Die Seminarteilnehmer werden zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen ausgebildet. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.

Für das Seminar wurde ein neuer Referentenkreis gebildet. Die Referenten sind qualifizierte Fachleute mit elektrotechnischer Berufsausbildung und mehrjähriger Erfahrung im elektrotechnischen Bereich und der Notstromversorgung. Sie haben aktuell eine leitende oder verantwortliche Funktion und verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation als Meister, Ingenieur oder Sachverständiger.

Zielgruppen der Seminare sind Planer, Errichter und Betreiber von Gebäuden, Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, und Kritischer Infrastruktur (KRITIS) sowie Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister für Notstromversorgung. Die Teilnehmer sind in der Regel Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker oder Technische Leiter.

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Schlagworte
Notstromversorgung, Seminar, 2025, Grundlagen, Planung, Betrieb

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Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult. www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung: PM_2025_07_100_Teilnehmer_Seminar_Notstromversorgung.pdf

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung
Bild: 100-Teilnehmer-Seminar-Notstromversorgung-Presse.jpg
Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Neue F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung

Die seit März 2024 gültige F-Gase-Verordnung bringt neue Pflichten für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Manche Vorgaben gelten erst seit Januar 2025. So ist jetzt die Verwendung von F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von über 2500 für die Instandhaltung von allen Kälteanlagen verboten – wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt das ab 2026. Zudem ist das Inverkehrbringen von „in sich geschlossenen Kälteanlagen“ mit F-Gasen mit GWP>150 verboten. Gleiches gilt für Mono-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit Kältemittel mit GWP>750. Außerdem wurde die Menge der F-Gase, die in der EU verkauft werden darf, reduziert.

Autor: Christoph Brauneis, Politik & Medien, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik + VDKF e.V.

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Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Da die rasante technische Entwicklung, Energiewende und Digitalisierung auch die e-handwerklichen Berufsbilder beeinflussen, entschloss sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schon vor einigen Jahren, die Ausbildungsberufe in den E-Handwerken an die neuen Anforderungen anzupassen. Den Fokus legte man dabei auf Erneuerbare Energien sowie die Gebäudesystemtechnik. Schnell stellte man jedoch fest, dass es aufgrund der erwartenden Digitalisierung der Gebäudetechnik einer weiteren Spezialisierung innerhalb der Berufsbilder bedurfte.

Hintergrund ist, dass Systemtechnik auch im SHK-Handwerk Einzug gehalten hat, insbesondere dort, wo es um Heizungen und Wärmepumpen geht. Als Folge war ein wachsender Bedarf an Spezialisten für gewerkübergreifendende Gebäudetechnik zu erwarten. Vor diesem Hintergrund rief der ZVEH 2021 den neuen e-handwerklichen Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration, kurz GSI, ins Leben. Der Beruf richtet sich unter anderem an Abiturienten und Studienumsteiger und spricht insbesondere Menschen an, die lösungsorientiert denken, komplexe Systeme gewerkeübergreifend vernetzen und so für Kunden eine intelligente Gebäudesteuerung inklusive eines Energiemanagements realisieren können.

Um Elektronikern für Gebäudesystemtechnik nach Abschluss der Gesellenprüfung Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden im Anschluss an die Ausbildungs- auch die Meisterberufe im E-Handwerk novelliert und der neue Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ innerhalb des drei Schwerpunkte umfassenden Elektrotechnikermeisters geschaffen. Die neue Meisterprüfungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung ist das E-Handwerk bestens für die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Dass die neu gestalteten e-handwerklichen Berufe ankommen, zeigt die hohe Nachfrage: Die Auszubildendenzahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen; bei den Meisterkursen gibt es teilweise lange Wartelisten. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind die e-handwerklichen Fachkräfte Treiber der Energiewende: Sie sind Klimaschützer und Fortschrittmacher.

Autor: Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung, ZVEH

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Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

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Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

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Neues Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 012 6-23-1“ an.

Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß der VDE 0126-23-1 selbstständig durchführen zu dürfen. Inhalte der Schulung umfassen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation.

Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer und Errichter, Bauabteilungen in Unternehmen, Gebäudebetreiber und Behörden, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen sowie Dachdecker, Zimmerer und Schreiner. Mit erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042

Neues DGWZ-Seminar Sicherheitsbeauftragte nach DGUV 211-042

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-06
vom 11. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab März 2025 neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der DGUV Information 211-042 sowie der DGUV Vorschrift 1. Mit dieser Sachkunde dürfen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte tätig werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und das Notfallmanagement behandelt.

Das Seminar richtet sich an vertrauensvolle Mitarbeiter, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, an Fachkräfte, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind, sowie an Betriebsräte. Für die Teilnahme sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich, allerdings sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion innehaben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 700 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 18. bis 19. März 2025 in Berlin statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 13. bis 14. März 2025 statt. Weitere Termine, Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte.

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, um die betriebliche Sicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung vermittelt werden. Kay Glombik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie Referent des DGWZ-Seminars „Sicherheitsbeauftragte“, betont: „Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis für den Arbeitsschutz und schärft das Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, sich kompetent in die Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) einzubringen.“

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Schlagworte
Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, DGUV 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Seminar, 2025

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Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung: PM-2025-06-Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Sachkunde-DGUV-211-042.pdf

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042
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Bildquelle: DGUV
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an.

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www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte