Frische Luft im Aufzug
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekommt die Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugschächten eine neue Bedeutung, denn beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit ist die Abdichtung dieser Öffnung während des Tests nicht mehr zulässig. Neben den hohen Wärmeenergieverlusten bergen damit nicht verschließbare Rauch- und Wärmeabzüge (RWA) das Risiko, den Dichtheits-Grenzwert zu verfehlen.
Beim Planen von Aufzügen und Treppenhäusern sind verschließbare RWAs eine Lösung, da diese nur im Bedarfsfall offenstehen. Diese sorgen auch dann für eine ausreichende Belüftung, wenn zum Beispiel aus brandschutztechnischer Betrachtung keine Rauchableitung ins Freie erforderlich sein sollte oder die Rauchableitung über die Öffnung im Treppenhaus realisiert werden soll und eine Lüftung ins Freie erforderlich ist. Gerade bei einer Störung der Aufzugsanlage mit darin eingeschlossenen Personen muss ein Luftaustausch zwischen Fahrkorb und Schacht stattfinden, sonst kommt es in kürzester Zeit zu einem ansteigenden CO2-Gehalt im Fahrkorb. Ohne eine Öffnung ins Freie, die durch ein entsprechendes System geöffnet wird, kann für Aufzugsnutzer eine gesundheitliche Gefahr bestehen.
Autor: Lars Walter-Sinsel, Geschäftsführer, B.A.S.E Gebäudetechnik GmbH