Schlagwortarchiv für: Instandhaltung

CO2-neutrale Aufzüge?

CO₂-neutrale Aufzüge?

Innovative Ansätze in der Aufzugtechnik eröffnen Chancen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und erfüllen die Anforderung an zeitgemäße Technologiekonzepte. Mit Hilfe von Riemenantriebstechnologie und reduziertem Systemgewicht kann z. B. der Energiebedarf eines Aufzugs um bis zu 28 % gesenkt werden. Neue Aufzugsmodelle verfügen zudem über optimierte Energiesparfunktionen wie einen lernenden Eco-Modus, der sich automatisch an die Anforderungen des Gebäudebetriebs anpasst. Ausgestattet mit regenerativen Antrieben geben sie zudem Energie an das Gebäude zurück.

Im Zeitalter des Internet of Things (IoT)) basieren Aufzugsplattformen auf Cloud-Infrastrukturen und Hochleistungs-Computing-Einheiten und lassen sich dadurch kontinuierlich an die Kundenanforderungen anpassen. Die digitale Vernetzung ermöglicht damit eine intelligente Wartung mit Ferninterventionen, ohne dass ein Einsatz vor Ort vorgenommen werden muss. Das führt zu einem reduzierten CO2-Ausstoß. Alle Komponenten für digitale Erweiterungen sind bereits von Beginn an im Produkt integriert, so dass für Upgrades nur in Ausnahmefällen ein Techniker vor Ort erforderlich wird. Fahrgäste können sich mittels ihres Mobilgeräts mit dem Aufzug verbinden und die nächste freie Kabine rufen. Im Kabinentableau integrierte Multimediasysteme bieten dem Betreiber eine Kommunikationsplattform.

Autor: Anne Bippus, Projektmanagerin, Marketing Kommunikation, TK Aufzüge GmbH

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Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie

Eine lockere Schraube an einer elektrischen Anlage reicht manchmal schon aus: Es entsteht zu viel Wärme, ohne dass dies mit bloßem Auge sichtbar wäre. Die Betriebsmittel werden so überlastet, dass es zu Schäden oder gar Elektrobränden kommen kann. Entsprechende Ausfälle sind gefährlich und kostenintensiv und die im Nachgang folgenden Instandsetzungen aufwändig.

Um solchen Szenarien vorzubeugen, kann die Wartung und Instandhaltung per Elektrothermografie durchgeführt werden. Dieses Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen erfolgt berührungslos: Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt.

Im Zuge der elektrothermografischen Untersuchung führen speziell geschulte und zertifizierte Technikerinnen und Techniker eine individuelle Begehung der elektrischen Anlagen durch – im laufenden Betrieb, ohne dass Maschinen abgestellt werden müssen. Mithilfe professioneller Prüfverfahren und moderner Messgeräte erkennen die Elektrothermografie-Erfahrenen bereits im frühesten Anfangsstadium selbst kleinste Fehler und Gefahrenstellen an elektrischen Bauteilen und Anschlüssen und verhindern so mögliche Schäden. Bei der Inaugenscheinnahme werden neben thermischen auch Mängel nicht-thermischer Art identifiziert. Die Ergebnisse werden in einem normgerechten und auf die Anlagen zugeschnittenen Prüfbericht festgehalten, sodass im Anschluss eine zustandsorientierte und damit äußerst (kosten-)effiziente Instandsetzung erfolgen kann.

Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab: In elektrischen Anlagen in industriellen Produktionsbetrieben, in Bürogebäuden bis hin zu Rechenzentren wird dieses Verfahren bereits erfolgreich eingesetzt. Auch für Photovoltaik-Anlagen erweist es sich als geeignet. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht nur ältere, sondern gerade auch neue Anlagen häufig betroffen sind: Kleine, selbst für geschulte Augen nicht sichtbare Montagefehler können fatale Folgen haben, wenn sie nicht vorher mittels Elektrothermografie entdeckt und direkt behoben werden.

Autor: Tobias Haltenhof, Projektleiter Automation & zertifizierte Fachkraft für Elektrothermografie, SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Neu: VDMA-Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Das VDMA-Einheitsblatt 24000 „Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650“ wurde vom Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung erstellt und ist im September 2022 veröffentlicht worden. Es gilt für Brandschutzklappen nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die in raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt werden. Im Einheitsblatt werden die unterschiedlichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 insbesondere für Deutschland aufgezeigt und damit einheitlich festgelegt.

Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Dieses Einheitsblatt richtet sich an Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständiger, Planer und Hersteller. Sie erhalten damit eine Übersicht der notwendigen gesetzlichen Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen. Darüber hinaus werden Angaben zur Durchführung und zu den Intervallen gemacht. Vereinzelte Kapitel verweisen durch Anmerkungen auch auf Brandschutzklappen mit nationalem Verwendbarkeitsnachweis. 

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Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zwei neue Richtlinien zur Trinkwasserhygiene herausgegeben. VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ liefert Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und kann ebenso für alle anderen Trinkwasser-Installationen, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen, angewendet werden. Damit wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation bewahrt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer, Betreiber oder Inhaber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die VDI-Richtlinie MT 6023 Blatt 4 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

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DGUV Information 205-040 Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz

Prüffristen im betrieblichen Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.

Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.

Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:

  • Löschanlagen
  • Brandvermeidungsanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Branderkennungsanlagen
  • Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

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Die Zukunft der Aufzugstechnik ist digital

Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Diese Entwicklung hat sich auch im April 2022 auf der Interlift in Augsburg, einer der weltweit bedeutendsten Messen im Aufzugsbau, bestätigt.

Building Information Modeling (BIM) ist mittlerweile im Aufzugbau fester Bestandteil geworden. So kommunizieren Aufzüge und Serviceroboter miteinander, um letzteren auch die vertikale Gebäudedimension zu eröffnen.

Industrial Internet of Things (IIot) für Aufzüge beschränkt sich nicht mehr nur auf Monitoringfunktionen, die auch mit der Fernanbindung einer Steuerung zu erreichen wären. Stattdessen sind inzwischen raffinierte Konzepte etabliert, die, gepaart mit künstlicher Intelligenz, dem Ziel der zustandsorientierten Instandhaltung (Predictive Maintenance) über tatsächliche Verschleißerkennung an Komponenten schon sehr nah kommen. Darauf stützen sich neue Aufzug-Managementkonzepte, die den Betreibern ungeahnte Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz versprechen.

Die eigentlich recht konservative Aufzugbranche hat sich in Sachen Digitalisierung zu einem sehr agilen Marktumfeld entwickelt. Für alle Beteiligten gilt es nun die zukunftsweisenden und ausbaufähigen Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

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Aktualisiertes Merkblatt VdS 2091 zu Sprinkleranlagen

Merkblatt VdS 2091 für Sprinkleranlagen

Wie jede technische Anlage unterliegen auch Brandschutzanlagen der Abnutzung und Alterung, zum Beispiel durch Verschleiß oder Korrosion. Dadurch wird die Funktionsbereitschaft dieser Anlagen gefährdet. Es gilt, vor dem Ernstfall ein mögliches Versagen festzustellen und zu beseitigen und so die Betriebssicherheit und die ständige Verfügbarkeit der Anlagen zu bewahren. Dazu dient die anlagentechnische Instandhaltung, das heißt die Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.

Das aktualisierte Merkblatt VdS 2091:2022-03 (09) „Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen“ beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen, um sie hoch verfügbar zu halten und wer für die Ausführung verantwortlich ist. Erhältlich ist das Merkblatt im Webshop der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Abruf eines Einzelexemplars kostet 10,50 Euro.

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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