Schlagwortarchiv für: Instandhaltung

Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-25
vom 20. August 2025

Im Juli 2025 sind die beiden Norm-Entwürfe DIN 14677-1:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ und DIN 14677-2:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm-Entwürfe können ab sofort bezogen werden und mit Frist bis 25. November 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) kommentiert werden. Die Kommentierung kann auch online über das Norm-Entwurfs-Portal vom DIN erfolgen.

Die Entwürfe enthalten aktualisierte normative Verweise und präzisere Begriffsdefinitionen, überarbeitete Vorgaben zur technischen Dokumentation, neue Anforderungen an Ferndienstleister sowie klarere Regelungen für Feststellanlagen in bahngebundenen Förderanlagen.

Die anstehenden Überarbeitungen lassen sich auf einen grundlegenden Wandel im technischen Brandschutz in Deutschland zurückführen: Immer mehr Betreiber von Gebäuden und Anlagen übernehmen aktiv Verantwortung für die Sicherheit in ihren Liegenschaften vor allem beim Einsatz von Feststellanlagen (FstA) und Feuerschutzabschlüssen (FSA). Die professionelle Wartung, regelmäßige Prüfung und sachgerechte Dokumentation rücken zunehmend in den Fokus und tragen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes bei.

Seit dem Großbrand am Flughafen Düsseldorf 1996 hat sich das Bewusstsein für zuverlässige Brandschutzsysteme nachhaltig verändert. Heute setzen vor allem mittelständische und große Unternehmen vermehrt auf eigene, intern geschulte Mitarbeiter zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feststellanlagen und Brandschutztüren. „Vor allem größere Unternehmen erkennen zunehmend, dass sie mit qualifizierten eigenen Mitarbeitern nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Brandschutzmaßnahmen erhöhen können. Der Schulungsaufwand ist überschaubar und der Nutzen hingegen enorm“, erklärt Jürgen Walter, Fachreferent für Brandschutz.

Besonders gefragt sind Schulungen für Haustechniker, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager, um Kontrollen und Prüfungen intern durchführen zu können. Auch Fachfirmen aus dem Innenausbau sowie der Tür- und Torbranche nutzen verstärkt Weiterbildungen, da Betreiber vor der Auftragsvergabe vermehrt Zertifikate und Fachkenntnisse verlangen. Trotz positiver Entwicklungen besteht bei vielen Betreibern Unklarheit über ihre Pflichten. „Viele Unternehmen halten eine einmalige externe Prüfung für ausreichend. Dabei liegt die Verantwortung für Funktion und Sicherheit immer beim Betreiber“, so Walter.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen. www.dgwz.de/neue-din-14677-feststellanlagen-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-14677-feststellanlagen-pm

Pressemitteilung: Neue-DIN-14677-Feststellanlagen.pdf

Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Bild: Feststellanlagen-Feuerschutzabschluss-DIN 14677-Presse.jpg
Bildquelle: Jürgen Pollak / GEZE GmbH
Bildunterschrift: Im Juli 2025 sind die neuen Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/feststellanlagen

Neues Merkblatt des bvfa zum Bestandsschutz von Löschanlagen veröffentlicht

Merkblatt zum Bestandsschutz von Löschanlagen veröffentlicht

Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das sich mit dem Thema Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen befasst. Ziel des Merkblattes ist es, Betreiber darüber zu informieren, welche Maßnahmen wie beispielsweise Erweiterungen, Modernisierungen oder Instandsetzungen Auswirkungen auf den Bestandsschutz haben können. Da solche Maßnahmen rechtliche und technische Konsequenzen nach sich ziehen, wird ausdrücklich empfohlen, geplante Änderungen frühzeitig mit dem zuständigen Sachverständigen abzustimmen und prüfen zu lassen.

Mit dieser Veröffentlichung möchte der bvfa zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Betreiber und Fachfirmen beitragen. Es wird ein klarer Handlungsrahmen geschaffen, der dabei hilft, bestehende Anlagen sicher zu betreiben und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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Neues DGWZ Seminar zu Photovoltaikanlagen

Neues DGWZ-Seminar zu Photovoltaikanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-05
vom 6. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab April 2025 neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ an.

Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß der VDE 0126-23-1 selbstständig durchführen zu dürfen. Inhalte der Schulung umfassen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation.

Die Schulung richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Bauabteilungen in Unternehmen, Gebäudebetreiber, Behörden sowie Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte sowie verantwortliche Personen. Darüber hinaus richtet sich das Seminar an Dachdecker, Zimmerer und Schreiner.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“, mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 825 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet am 23. und 24. April 2025 in Frankfurt am Main statt. Das nächste Online-Seminar findet am 22. und 23. Mai 2025 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter www.dgwz.de/photovoltaikanlagen

Gemäß DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1 „Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung“ dürfen Photovoltaikanlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung hierfür ist eine einschlägige technische Ausbildung im Elektrohandwerk. Zudem dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Die DGWZ bietet neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ an. www.dgwz.de/neues-seminar-photovoltaikanlagen

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Pressemitteilung: PM-2025-05-Neues-Seminar-Photovoltaikanlagen-Befaehigte-Person-VDE-0126-23-1.pdf

Neues DGWZ Seminar zu Photovoltaikanlagen

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Bildunterschrift: Neues DGWZ-Seminar zu Photovoltaikanlagen

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/photovoltaik

Nachhaltigkeit dank Predictive Maintenance

Der nachhaltige Betrieb von modernen Gebäuden sieht sich drei wesentlichen Herausforderungen gegenüber: den Energiebedarf zu verringern, die Kosten zu senken und die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen zu erhöhen. Dies kann mittels Energiemonitoring und vorausschauender Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance, gelingen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine Gebäudeautomation, die über eine Gebäudeleittechnik (GLT) visualisiert wird.

Digitale Technologien wie IoT-Sensoren und Künstliche Intelligenz, auch außerhalb einer GLT, überwachen dabei sowohl den Zustand der gebäudetechnischen Anlagen als auch das Innenraumklima mit u.a. Temperatur, Vibration, Bewegung oder Luftfeuchtigkeit. Ist eine Gebäudeleittechnik an ein Energy Operational Center aufgeschaltet, können Daten z. B. über eine Cloud ausgewertet und ausgetauscht werden. Im Energy Operational Center analysieren und verifizieren Energieingenieure zusätzlich zu automatisierten Verfahren die Messwerte verschiedener Systeme. Sie erkennen beispielsweise Abweichungen vom Regelbetrieb oder erhöhte Energieverbräuche. Diese Daten sind vor allem im Hinblick auf das Energiemonitoring interessant. Denn dank Fernaufschaltung können die Experten frühzeitig Einstellungen digital vornehmen und Gebäudeparameter an die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassen. Das kann den Energieverbrauch und die Energiekosten im überwachten Gebäude bis zu 30 Prozent senken.

Predictive Maintenance der gebäudetechnischen Anlagen ist eine weitere Möglichkeit, die vorhandenen Daten zu nutzen. Bestimmte Signale wie etwa ein langsam erhöhter Stromverbrauch oder die schleichende Veränderung der Raumluftqualität deuten an, dass demnächst ein Filter gewechselt werden muss. Hinweise auf einen Verschleiß von bestimmten Teilen gibt dagegen die Vibrationsanalyse, die dank spezieller Sensoren möglich ist. Damit werden Wartungstermine nicht mehr nach dem Terminkalender abgestimmt, sondern nach Bedarf durchgeführt. Das minimiert Ausfall- und Stillstandzeiten und erhöht die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen.

Autor: Andreas Blassy, Head of Digital- und Energy Services, Caverion Deutschland GmbH

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Brandschutz in Lüftungsanlagen

Brandschutzklappen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Eingebaut in Lüftungsleitungen, die durch Wände und Decken dringen können, grenzen sie Brandabschnitte gegeneinander ab und dienen so dem Brandschutz.

Im Normalbetrieb sind Brandschutzklappen geöffnet und ermöglichen das Strömen von Luft z. B. zwischen verschiedenen Räumen. Im Brandfall werden Brandschutzklappen geschlossen und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden: Mechanische Brandschutzklappen schließen federbetrieben über ein Schmelzlot bei ca. 72° C. Motorisch betriebene Brandschutzklappen, Brandschutzklappen mit Halte- oder Impulsmagneten sowie pneumatisch betätigte Brandschutzklappen schließen über einen Thermofühler oder ein Signal aus der Gebäudeleittechnik.

Brandschutzklappen müssen nach der europäisch harmonisierten Norm EN 15650 zertifiziert sein. In diesem Fall bringt der Hersteller ein CE-Label auf die Brandschutzklappe auf und bescheinigt damit, dass das Produkt alle notwendigen Vorgaben erfüllt. Dabei stellt sich das vermeintlich einfache System Brandschutzklappe jedoch als komplex dar. Es können nämlich risikobehaftete Unterschiede zwischen den verschiedenen Brandschutzklappen bestehen, die erst bei näherem Hinsehen zu Tage treten, letztlich aber maßgeblich sein können.

Beispiel: Welche Funktion oder welches Signal erwarten Sie, wenn Sie den Thermofühler einer motorischen Brandschutzklappe entsprechend der Wartungsvorgaben demontieren? Wie eingangs erwähnt sind Brandschutzklappen sicherheitsrelevante Bauteile, die Funktion „verbleibt in der Stellung Geschlossen“ wäre also durchaus sinnvoll, denn eine Offenstellung ohne Thermofühler hebelt die Grundfunktion der Brandschutzklappe komplett aus.

Bleibt die Klappe aber offen oder gibt es gar keinen Hinweis an der Klappe, beziehungsweise eine Rückkopplung an die Leitwarte und bestehen die programmierten Schließ- und Öffnungszyklen inklusive der Signale, dass die Brandschutzklappe ordentlich geöffnet oder geschlossen hat, fort, wird das Fehlen des Thermofühlers bis zur nächsten Wartung eventuell nicht bemerkt. Die Klappe wird im Brandfall nicht schließen und kann ihrer eigentlichen Funktion nicht nachkommen. Die Gebäudesicherheit ist somit nicht gegeben

Im Betrieb müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person geprüft und gewartet werden. Brandschutzklappen müssen notwendigen Vorgaben, Richtlinien und Normen, von Brandprüfungen über Reaktions- und Schließzeiten bis hin zur elektromagnetischen Verträglichkeit gerecht werden.

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom 11. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Herbst 2024 neu das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht.

Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 810 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 22. bis 23. Oktober 2024 in München statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 2. bis 3. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen können auf der Website www.dgwz.de/kaelteanlagen abgerufen werden.

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach BetrSichV müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Aimée Dietrich
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Neues DGWZ-Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“. #Kälteanlagen #Kältetechnik www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-kaelteanlagen

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kaelteanlagen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Zum 1. Februar 2024 ist für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ eine überarbeitete Fassung erschienen. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Die DIN 14090:2024-02 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

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VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen aktualisiert

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien rund um Wasserlöschanlagen wurden überarbeitet und sind im Januar in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen. Zu den aktualisierten Regelwerken zählen:

  • VdS CEA 4001:2024-01 – Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
  • VdS 2108:2024-01 – Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau sowie
  • VdS 2109:2024-01 – Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau.

Die VdS-Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so daß Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen berücksichtigt werden. Sie richten sich an Planer, Errichter und Betreiber von Wasserlöschanlagen sowie an Sachversicherer. Betreiber erhalten damit Hinweise, um Wartung und Instandhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

Welche Änderungen wurden vorgenommen? In der VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind. Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Neue DIN 14090:2024-02 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090

 

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

2.060 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Schlagwortarchiv für: Instandhaltung

DGUV Information 214-016 – Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

DGUV Information 214-016
Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 214-016 „Sicherer Einsatz von Absetzkippern“ gibt Empfehlungen zur Beschaffung, Auswahl, Ausrüstung und Benutzung von Absetzkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und zugehörigen Absetzbehältern. Sie gibt außerdem Hinweise zur Gefährdungsermittlung und zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung von Beschäftigten sowie zum Vermeiden von Gesundheitsgefahren und Unfällen beim Umgang mit Absetzkippern.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 214-016 ist im Februar 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Regel 114-010.

Inhalt

Begriffe
Absetzkipperfahrzeuge
Absetzkippeinrichtungen
Absetzbehälter
Zur Prüfung befähigte Person

Verantwortung
Grundsätzliches
Unternehmerpflichten
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmerpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates
Haftung
Eignung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge des Fahrpersonals
Betriebsanweisungen

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern
Absetzkippeinrichtung
Fahrgestell
Befehlseinrichtungen
Bedienplatz
Hubarme
Hydraulische Einrichtungen
Kettenaufhängevorrichtungen
Abstützungen
Kipphaken
Fangseile oder -ketten
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug
Pneumatische Einrichtungen
Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzbehältern
Bauarten von Absetzbehältern
Bezeichnung von Absetzbehältern
Kipplager
Aufhängezapfen
Stapelsicherung
Bewegliche Anbauteile
Sonderbehälter

Allgemeines
Quetsch- und Scherstellen
Kennzeichnung

Sicherer Umgang mit Absetzbehältern
Auftragsannahme und -abwicklung
Aufnehmen von Absetzbehältern
Absetzen von Absetzbehältern
Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr
Ladungssicherung
Kippen des Absetzbehälters
Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Auf dem Betriebshof

Wartung und Reparatur

Prüfung von Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern
Auswahl der zur Prüfung befähigten Person
Prüfung der Absetzkipperfahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person
Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person
Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrzeugführer
Nachweis der Prüfungen

Persönliche Schutzausrüstung

Anhang 1
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Vorschriften
Regeln
Informationen
Grundsätze
Normen, VDE- und VDI-Bestimmungen

Anhang 2
Prüffristen

Anhang 3
Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern durch eine zur Prüfung befähigte Person

Anhang 4
Muster-Checkliste: Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges vor Beginn der Arbeitsschicht durch das Fahrpersonal

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutz, DGUV Information 214-016, Betriebssicherheit, Instandhaltung, Maschinen- und Anlagensicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Unternehmerpflichten

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Hier entsteht ein neues Seminar…

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig durch fachkundige Personen geprüft werden. Neben der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sind regelmäßige, mindestens jährliche Prüfungen verpflichtend.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Fachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN 18232-10
Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DIN 18232-10 legt die Anforderungen an den Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Brandsicherheitsanlagen im Sinne dieses Dokuments sind beispielsweise Anlagen zur Rauchableitung (zum Beispiel EAT), zum natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug (zum Beispiel NRA, MRA, RWA), zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme, zum Beispiel RDA) und Rauchschürzen (RS).

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung  (SpA zu CEN/TC 191/SC 1 und ISO/TC 21/SC 11 sowie zu Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7)“ im  DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-10:2024-12 ist im Dezember 2024 in Kraft getreten und geht auf den Normen-Entwurf DIN 18232-10:2023-12 vom Dezember 2023 zurück.

Inhalt

DIN 18232-10 - InhaltDIN 18232-10 Rauch-und Wärmefreihaltung – Inhalt

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Abkürzungen

5 Anforderungen an das Dienstleistungsunternehmen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Anforderungen an den Dienstleister
5.3 Weitere Anforderungen

6 Anforderungen an die Beschäftigten
6.1 Allgemein
6.2 Funktion A (Verantwortliche Fachkraft)
6.3 Funktion B
6.4 Funktion C
6.5 Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B
6.5.1 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A für Anlagen zur Rauchableitung und natürliche Rauchabzugsanlagen
6.5.2 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Furiktion A für Anlagen zur maschinellen Rauchableitung und Rauchfreihaltung

7 Überprüfungskriterien
7.1 Allgemein

Anhang A (normativ) Anforderungen an die erforderliche Dokumentation
A.1 Allgemeines
A.2 Planung
A.3 Projektierung
A.4 Montage
A.5 Inbetriebsetzung
A.6 Uberprüfung
A.7 Abnahme
A.8 Instandhaltung

Anhang B (informativ) Weitergabe der Dokumente

Anhang C (informativ) Anlagenbeschreibung (Beispiel)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 18232-10, Norm, Vorschrift, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, Rauch- und Wärmefreihaltung, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme, Instandhaltung, Rauchableitung, Rauchabzug, Rauchfreihaltung

Übersichtsseite Lastaufnahmemittel

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

Übersicht zu Lastaufnahmemitteln

EinführungVorschriften | Hersteller | Publikationen| Weitere Informationen

Einführung

Lastaufnahmemittel sind Hilfsmittel zum sicheren Heben, Transportieren und Positionieren von Lasten. Sie stellen die Verbindung zwischen einem Hebezeug und der Last her und sorgen dafür, dass die Last stabil und kontrolliert bewegt wird. Da Lastaufnahmemittel durch den ständigen Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt sind, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung wird von einer „Befähigten Person“ durchgeführt, die speziell dafür ausgebildet ist, die Eignung und Sicherheit von Lastaufnahmemitteln zu beurteilen.

Zu den am häufigsten verwendeten Lastaufnahmemitteln gehören:

  • Lasttraversen: Balken, die die Last gleichmäßig verteilen und mehrsträngige Hebevorgänge ermöglichen.
  • Greifer: Mechanische Vorrichtungen, die Lasten wie Platten oder Rohre sicher greifen.
  • Magnetheber: Magnetische Systeme, die ferromagnetische Lasten heben, ohne dass zusätzliche Anschlagmittel erforderlich sind.
  • Vakuumheber: Geräte, die mithilfe von Unterdruck glatte Oberflächen wie Glas oder Metallplatten sicher anheben.
  • Klemmen: Mechanische Haltevorrichtungen, die Lasten an ihren Seiten fassen und stabil halten.

Vorschriften

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Lastaufnahmemittel, befähigte Person, Sicherheitsanforderungen, Betreiben, Errichten, Instandhaltung, Inspektion, Prüfung

Übersichtsseite Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

Übersicht zu Anschlagmitteln

Übersicht zu Anschlagmitteln

EinführungVorschriften | Hersteller | Publikationen| Weitere Informationen

Einführung

Anschlagmittel sind Hilfsmittel zum Heben und Transportieren von Lasten. Sie gewährleisten die sichere Handhabung und Stabilität der Lasten während des Hebevorgangs. Aufgrund der hohen Beanspruchung und des Materialverschleißes müssen Anschlagmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit geprüft werden. Die Prüfung wird von einer „befähigten Person“ durchgeführt, die speziell geschult ist, die Eignung und Sicherheit von Anschlagmitteln zu beurteilen.

Zu den am häufigsten verwendeten Anschlagmitteln gehören:

  • Anschlagketten: Ketten, die in verschiedenen Konfigurationen (z. B. einsträngig, mehrsträngig) zur Lastaufnahme eingesetzt werden.
  • Anschlagseile: Drahtseile oder textile Seile, die zur Befestigung von Lasten verwendet werden.
  • Anschlaggurte: Textilgurte (oft aus Polyester), die ebenfalls als flexible und schonende Anschlagmittel eingesetzt werden.
  • Hebebänder: Flache Textilbänder, die zur Lastaufnahme dienen, meist aus hochfestem Material gefertigt.
  • Schäkel: Metallverbindungen (meist in U-Form), die Anschlagmittel miteinander oder mit der Last verbinden.

Vorschriften

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Anschlagmittel, befähigte Person, Sicherheitsanforderungen, Betreiben, Errichten, Instandhaltung, Inspektion, Prüfung

Seminar: Photovoltaikanlagen - Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Planer, Errichter, Betreiber und Fachkräfte nach VDE 0126-23-1, damit sie Photovoltaikanlagen selbständig planen, installieren, instandhalten und prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 15.-16. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02.-03. Juli 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Oktober 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18. Dezember 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Januar 2026 – Nürnberg – freie Plätze
    Hotel Cristal | Willibaldstraße 5-7 | 90491 Nürnberg

  • 17.-18. März 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Hamburger Hof | Poststraße 10-12 | 60329 Frankfurt am Main

  • 14.-15. April 2026 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin

  • 19.-20. Mai 2026 – Hamburg – freie Plätze
    NewLivingHome | Julius-Vosseler-Straße 40 | 22527 Hamburg

  • 16.-17. Juni 2026 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart

  • 29.-30. September 2026 – Dresden – freie Plätze
    Hotel Elbflorenz | Rosenstraße 36 | 01067 Dresden
  • 20.-21. Oktober 2026 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 08.-09. Dezember 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover

Teilnahmegebühr

840,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Photovoltaikanlagen dürfen gemäß VDE 0126-23-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Die Anlagen tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Für eine erfolgreiche Installation ist aktuelles Fachwissen in Planung und Errichtung unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Nutzen

Das zweitägige Seminar Photovoltaikanlagen vermittelt die nach VDE 0126-23-1 geforderte Sachkunde zur Fachkraft für Photovoltaikanlagen, damit die Teilnehmer die Anlagen selbständig planen, installieren, betreiben und instand halten können. Neben den Grundlagen der Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die Anlagen und ihre Leistungsmerkmale. Mit den Hinweisen zur Planung und Projektierung können die Teilnehmer auf fachlicher Augenhöhe die Anforderungen umsetzen. Checklisten für die Inspektion und Instandhaltung runden das Seminar ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis zur Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß VDE 0126-23-1 mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Photovoltaikanlagen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar Photovoltaikanlagen wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter
  • Bauabteilungen in Unternehmen
  • Gebäudebetreiber und Behörden
  • Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen
  • Dachdecker, Zimmerer, Schreiner

Voraussetzungen

Eine Fachkraft für Photovoltaikanlagen ist nach VDE 0126-23-1 eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Inhalte

  • Grundlagen und rechtliche Vorschriften
  • Technische Normen: DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
  • Voraussetzungen für Fachkräfte
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren und Fehlerquellen
  • Schutzmaßnahmen
  • Leistungsmerkmale von Photovoltaikanlagen
  • Komponenten, Aufbau und Funktion
  • Montage, Installation, Betrieb/Wartung
  • Planung und Projektierung
  • Projektierungsbeispiele
  • Kabel, Leitungen und Stecksysteme
  • Grundlagen der Messung nach VDE und Sondermessungen
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nils Gräfer ist Elektrotechnik-Ingenieur und Leitung Gebäudetechnik (ELT) bei energydesign braunschweig GmbH.
  • Till Elscheidt – BA in Energie- und Umweltmanagement und Projektleiter bei der Service & More GmbH.
  • Robert Jahrstorfer ist als selbstständiger Unternehmer in den Bereichen Energie- und Elektrotechnik sowie Regenerative Energien tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als Dozent in diesen Fachgebieten.
  • Guido Knappe ist Dipl. Ingenieur Elektrotechnik und Sachgebietsleiter Photvoltaik bei der Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Solaranlage,Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitverordnung, VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2, VDE 0126-23-2, Befähigte Person, Photovoltaik-Anlagenprüfung, Inspektion, Instandhaltung, PV-Prüfverfahren, Elektrotechnisch, EuP, Elektrofachkraft, EFK, Anlagenverantwortlicher, Anlagenbetreiber, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Schulung, Lehrgang, Fortbildung, Event, 2026

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DIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

DIN EN ISO 22712
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Sie legt darüber hinaus die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen. Da von einem Kältemittelkreislauf angenommen wird, dass er keine elektrischen und elektronischen Systeme einschließt, sind Tätigkeiten in diesem Bereich kein Bestandteil der Norm. Bezüglich der Sachkunde zu elektrischen und elektronischen Systemen können nationale Vorschriften oder entsprechende nationale oder internationale Normen in Bezug genommen werden. Dieses Dokument ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (zum Beispiel Energieeffizienz) verantwortlich ist. Die Norm stellt kein Schulungsprogramm dar.

Die DIN EN ISO 22712 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 86 „Refrigeration and air-conditioning“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 182 „Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“ erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 044-00-01-06 AK „Sachkunde von Personal“ im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä).

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 22712:2024-01 ist im Januar 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN 13313:2011-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

Europäisches Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Grade der Sachkunde
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Bewertungsverfahren
4.2.3 Kriterien für die Bewertung der Sachkunde

Anhang A (normativ) Kriterien für die Bewertung von Sachkunde

A.1 Allgemeines
A.2 Bereiche der Beurteilung

Anhang B (informativ) Leitlinien für die Anwendung dieser Norm

B.1 Ziel der Leitlinien
B.2 Hintergrund und Erläuterung
B.2.1 Allgemeines
B.2.2 Verweisung auf ISO/IEC 17024B.2.3 Erläuterung von Anhang A

Anhang C (informativ) Beispiel für die Anwendung von Beurteilungsschemata für HFC-Kältemittel im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 [10]

C.1 Allgemeines
C.2 Beispiel der Umwandlung dieses Dokuments in Bezug auf die Verordnung (EU)
Nr. 517/2014

Anhang D (informativ) R 717 (NH3)

D.1 Allgemeines

Anhang E (informativ) R 744 (CO2)

E.1 Allgemeines

Anhang F (informativ) Entflammbare Kältemittel

F.1 Allgemeines

Literaturhinweise

Tabellen

Tabelle A.1 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle A.2 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle A.3 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle A.4 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle A.5 — Flüssigkeiten
Tabelle A.6 — Kommunikation
Tabelle C.1 — Umwandlungstabelle dieses Dokuments und Verordnung über F-Gase
Tabelle D.1 — R 717 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle D.2 — R 717 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle D.3 — R 717 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle D.4 — R 717 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle D.5 — R 717 — Flüssigkeiten
Tabelle D.6 — R 717 — Kommunikation
Tabelle E.1 — R 744 — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle E.2 — R 744 — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle E.3 — R 744 — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle E.4 — R 744 — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle E.5 — R 744 — Flüssigkeiten
Tabelle E.6 — R 744 — Kommunikation
Tabelle F.1 — Entflammbares Kältemittel — Grundlegende Thermodynamik
Tabelle F.2 — Entflammbares Kältemittel — Bauteile und Prüfungen von Kälteanlagen
Tabelle F.3 — Entflammbares Kältemittel — Rohrleitungen, Anschlüsse und Ventile
Tabelle F.4 — Entflammbares Kältemittel — Sicherheitseinrichtungen
Tabelle F.5 — Entflammbares Kältemittel — Flüssigkeiten
Tabelle F.6 — Entflammbares Kältemittel — Kommunikation

Norm bestellen

Die Norm kann in unserem Webshop und per Bestellformular bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN ISO 22172, Befähigte Person, Instandhaltung, Kälteanlagen, Kältetechnik, Kühlsysteme, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien, Personal

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

TEST – Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

SEMCO-Test-Seminar 09.02.2024

Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden.

Seminareinladung

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Februar 2024 – Dortmund – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14. März 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 11. April 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    H+ Hotel Nürnberg | Oelser Straße 2 | 90475 Nürnberg
  • 07. Mai 2024 – Hannover – freie Plätze
    Werkhof Hannover | Schaufelder Straße 11 | 30167 Hannover
  • 12. Juni 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 04. Juli 2024 – Heidelberg – freie Plätze
    Leonardo Hotel Heidelberg | Pleikartsförster Straße 101 | 69124 Heidelberg

  • 12. September 2024 – Köln – freie Plätze
    SeminarZentrum Gut Keuchhof | Braugasse 12 | 50859 Köln
  • 10. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München

  • 07. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

  • 05. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Das Spenerhaus | Dominikanergasse 5 | 60311 Frankfurt

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern und stellen somit ein wichtiges Schutzziel dar: Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden. Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Bauformen, Bestandteile und Funktionen von Brandschutzklappen kennen und erfahren, diese ordnungsgemäß nach aktuellen Einbau- und Prüfvorschriften zu warten und zu überprüfen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Dieses Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkt im Brandschutz anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz - Seminar Brandschutzklappen   1 VDSI-Punkt Brandschutz - Seminar Brandschutzklappen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen,
  • Dienstleister für den Technischen Betrieb, Betreiber von Gebäuden,
  • Verantwortliche Personen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutzklappen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
  • LAR, LÜAR, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN 18017
  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
  • Anordnung, Einbauarten und Funktion
  • Fachgerechte Wartung und Instandhaltung
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Häufige Fehler und Mängelbehebung
  • Dokumentation
  • Asbestsanierung
  • Praxisbeispiele und Checklisten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sven Kuhlmann ist Brandschutzmanager, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr und Dozent bei der Firma DS Brandschutz GmbH.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Erklärungen waren sehr gut und ausführlich. Ich habe viele Erkentnisse zur Instandhaltung von Brandschutzklappen gewonnen.“
    Maurizio Maggio, Seco Kältetechnik GmbH, Bochum
  • „Der Referent spricht klar und deutlich. Die Fragen wurden direkt beantwortet und man hat sehr hilfreiche Tipps erhalten.“
    Michael Fliegert, Brandschutz Bünde, Bünde
  • „Der Referent ist auf alle Fragen direkt eingegnangen und hat den Inhalt praxisnahe vorgetragen.“
    Christian Ackermann, Engie Deutschland GmbH, Stuttgart
  • „Durch die Veranstaltung habe ich meine eigene Einstellung zur Wichtigkeit der korrekten Wartung und Inspektion von Brandschutzklappen überdacht.“
    Tim Großfeld, Technische Isolierungen u. Feinblechbau Großfeld GmbH & Co. KG, Lüneburg
  • „Das Seminar klärt sehr gut über die Wartung, Reinigung und Instandsetzung auf, sowie auf was man genau achten muss“
    Marvin Dähne, Kältetechnik Ollbrink GmbH, Bochum
  • „Insbesondere der Einblick in die Normen und Vorschriften, wie MLAR, war hilfreich. Gefallen hat mir auch der Einbau praktischer Elemente, wie z.B. der kleine „Zündtest“, in das Online-Seminar.“
    Julian Gondring, Fuchs Industriewartung, Markgröningen
  • „Die Online-Schulung ist sehr gut vorbereitet und der Inhalt wurde gut übermittelt. Es wurde auf jede Frage und jedes Problem eine Antwort gefunden.“
    Marcel Rivers, Weser-Kälte-Klima GmbH, Bielefeld
  • „Das Seminar hatte einen sehr guten Aufbau mit Videos und Erklärungen zu den Themen. Was mir besonders gefallen hat, war das man zu den Themen immer Fragen stellen konnte.“
    Jörg Schäfer, Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzklappen, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN EN 15650, Fachkraft, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Seminar, 2023, 2024

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Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Normenreihe DIN EN 378
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Übersicht | Teile der Normenreihe | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen