Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Übersicht Normen und Vorschriften Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

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Not- und Sicherheitsbeleuchtung stellen einen zentralen Bestandteil eines jeden Brandschutzkonzeptes dar und gewährleisten, dass ein Gebäude im Notfall sicher verlassen werden kann. Normen und Vorschriften regeln die Anforderungen an die jeweilige Beleuchtungsanlage und tragen dazu bei, die geforderte Sicherheit zu erreichen.

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DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Übersicht Normen für Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Die europäische Norm DIN EN 50172 legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung an Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage fest. Die elektronische Sicherheitsbeleuchtung muss an allen Arbeitsplätzen und anderen baulichen Anlagen für Menschenansammlungen gemäß der DIN EN 50172 angebracht werden.

Weitere Informationen: DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172

Bei der DIN VDE V 0108-100-1 handelt es sich um eine Vornorm, die die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung festlegt und Hinweise zum Betrieb gibt. Mit der Vornorm werden gegenüber EN 50172:2004 vorgesehene Änderungen und Zusätze aus deutscher Sicht wiedergegeben.

Weitere Informationen: DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172

DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

Die Norm DIN EN 1838 “Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung” legt die Anforderungen an Not-und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest, die in Gebäuden installiert sind. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei einem Netzausfall Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchtet sind.

Weitere Informationen: DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

Die Norm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssystemen

Die Norm DIN EN 50171 “Zentrale Stromversorgungssysteme” legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Weitere Informationen: DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN IEC 62485 – 1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Allgemeine Sicherheitsinformationen

Die Norm DIN EN IEC 62485-1 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen” befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Allgemeine Sicherheitsinformationen

DIN EN IEC 62485 – 2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien

Die Norm DIN EN IEC 62485-2 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien” ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.

Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien

DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdung und für Fluchtwege angewendet werden.

Weitere Informationen: DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen

Dieser Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in Öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten; z. B. in Versammlungsstätten, Theater, Kinos, Sportstätten, Schulen. Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind in den genannten Beispielen ebenfalls inbegriffen.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen

DIN VDE 0100-560 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Dieses Projekt enthält allgemeine Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen, Auswahl und Errichtung elektrischer Versorgungssysteme für Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsstromquellen. Elektrische Ersatzstromsysteme sind nicht im Anwendungsbereich enthalten.

Weitere Informatione: DIN VDE 0100-560 – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtung für Sicherheitszwecke

DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

Diese Norm legt Sicherheitsfarben und photometrische Anforderungen an beleuchtete und hinterleuchtete Sicherheitszeichen fest, die in Arbeitsstätten und in öffentlichen Bereichen für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden.

Weitere Informationen: DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

ASR A3.4

Diese Technische Regel für Arbeitsstätten gilt für das Einrichten und Betreiben von Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in Arbeitsstätten. Sie nennt Beispiele für Arbeitsstätten, für die eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsystem erforderlich sein kann. Sie enthält die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme sowie Hinweise zu deren Betrieb.

Weitere Informationen: ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

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Stichworte

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, DIN EN 50172, DIN VDE V 0100-1, DIN EN 1838, DIN EN 60598-2-22, DIN EN 50171, DIN EN IEC 62485-1, DIN EN IEC 62485-2, DIN EN ISO 7010, DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0100-560, DIN 4844-1, ASR A3.4, Normen, Vorschriften

Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen

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Einführung

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) dienen dazu, Gefahren schnellstmöglich zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ihr Ziel ist es, das Leben und Eigentum von Personen und Firmen so zu überwachen, dass im Gefahrenfall schnellstmöglich reagiert werden kann. Sie bilden aus selbsständig erfassten oder von Personen eingegebenen Informationen Gefahrenmeldungen.

Die folgenden Komponenten gehören zur Mindestausstattung einer Gefahrenmeldeanlage:

  • Zentrale (GMZ)
  • Melder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber (optisch/akustisch)
  • Bedienelemente
  • Übertragungseinrichtungen

Desweiteren muss eine Gefahrenmeldeanlage über zwei voneinander unabhängigen Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen und Alarme sollen an ständig besetzte Stellen weitergeleitet werden.

Gefahrenmeldeanlagen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
  • Sprachalarmanlagen (SAA)

Über die Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen informieren die Normen der Normenreihe DIN VDE 0833.

Normen und Vorschriften

Für Gefahrenmeldeanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Bürogebäude der Zukunft

Bürogebäude der Zukunft

Vermehrt kursieren Begriffe wie „Smart Spaces“ oder „Internet of Things-Building“. Doch was ist der Mehrwert im Vergleich zur klassischen Raumautomation? Und welche grundsätzlichen Änderungen ergeben sich im Planungsprozess?

Im Umfeld von Raumautomation ist heute schon viel realisierbar – üblicherweise in Bezug auf Licht-, Temperatur- und Verschattungsfunktionen. Zusätzlich stehen nun auch sogenannte „Mehrwertdienste“ zur Verfügung. So ist es beispielsweise möglich, Mitarbeiter und Gäste durch das Gebäude zu navigieren. Verfügbare Besprechungsräume beziehungsweise Arbeitstische können angezeigt und gebucht, Sensordaten für Auslastungsanalysen von Büroflächen und Anpassung von Service- oder Reinigungsintervallen verwendet werden.

Grundvoraussetzung dafür ist allerdings die Anbindung der klassischen Automation an IT-basierte Building-Management-Systeme, was eine entsprechende protokollbasierte Verknüpfung der Raumautomation an diese Systeme erfordert. Wie mit jeder Technologie kann man ebenso Gebäudeautomation sehr zum Wohle des Menschen und zur „Flexibilisierung“ von Büroflächen einsetzen. Zur Auswahl ist der konkrete Nutzen zu bewerten und die Umsetzungskomplexität zu beachten.

Wichtig ist in Summe das richtige Augenmaß und die sachgerechte Planung – angefangen bei der konkreten Ausformulierung des zu erwartenden Nutzens bis hin zu Sicherheitsaspekten im Sinne eines störungsfreien Betriebs.

Autor: Prof. Dr. Michael Krödel, Geschäftsführer, Institut für Gebäudetechnologie (IGT)

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Fachmesse Indoor-Air findet 2021 eimalig statt

Fachmesse Indoor-Air findet 2021 einmalig statt

Mit der Fachmesse für Lüftung und Luftqualität Indoor-Air startet die Messe Frankfurt vom 5. bis 7. Oktober 2021 eine einmalige Veranstaltung für die deutsche Klima- und Lüftungsindustrie. Ab 2023 stellt die Branche wieder im Rahmen der ISH aus. Die Indoor-Air beinhaltet die Bereiche Klimatechnik, Lüftungstechnik, Raumlufttechnische Geräte und Anlagen sowie mobile Luftreiniger und richtet sich an Planer, Ingenieure, den Anlagenbau, Architekten, Innenarchitekten, Industriedesigner und die Bauwirtschaft.

Fachmesse Indoor-Air findet 2021 einmalig statt

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

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Neue DIN EN 50678; VDE 0701

Neue DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02

Ab dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Eine Elektrofachkraft muss also zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Daher gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter, Geschäftsführer PRO-EL GmbH

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DIN VDE 0833-3

Neue DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Mit der Veröffentlichung der Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ tritt die neue Ausgabe vom Oktober 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 in Kraft. Die Überarbeitung zeichnet sich vor allem durch die Anpassung an neue europäische Normen und durch die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie der Erstellung eines Sicherungskonzepts aus.

Gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 wird die Elektrofachkraft Gefahrenmeldetechnik durch Beschäftigte einer Fachfirma nach der Funktion A bzw. B ersetzt. Neu ist ebenso die Einstufung C für Beschäftigte, die Zuarbeiten ausführen. In Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung wird für alle Grade die DIN CLC/TS 50131-12 herangezogen. Auch wurden Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff neu aufgenommen. Für Melder mit Passiv-Infrarot-Detektion werden Hinweise gegeben, um deren Überwindung zu erschweren.

Das Sicherungskonzept geht auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen ein. Bei Alarmübertragungswegen gilt es, nur die notwendigen Kommunikationsgeräte einzubeziehen. Weiter wird auf die Anbringung von Antennen funkbasierter Übertragungswege eingegangen.

Autor: Friedrich Münz, Public & Industrial Affairs, Siemens AG Smart Infrastructure

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Sicher signalisieren

Sicher signalisieren

Laut neuer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom Januar 2021 und DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen und Prüfverfahren“ ist bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher ohne Kraftbegrenzung schließen, ein audiovisuelles Signal vorgeschrieben. Bei kraftbetätigten Toren muss die Signallautstärke mindestens 15 dB über der Umgebungslautstärke liegen. Eine Blitzleuchte signalisiert das Schließen des Tores auch optisch.

Der Signalgeber ist so zu montieren, dass das optische und akustische Signal zu jeder Zeit von anderen Personen im Umfeld des Tores aktiv wahrgenommen werden kann.

Autor: Jürgen Walter, Schulungsreferent, Hekatron Vertriebs GmbH

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Raumlufttechnische Anlagen sicher warten und betreiben in Zeiten der Pandemie

Praxisleitfaden: Raumlufttechnische Anlagen

Wie Planung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) den Anforderungen eines erhöhten Infektionsschutzes gerecht werden, zeigt ein neuer Praxisleitfaden des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA). Der mit dem Titel „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ veröffentlichte Leitfaden verdeutlicht, wie Betrieb, Inspektion und Wartung einer RLT-Anlage unabhängig von allen anlagentechnischen Maßnahmen unter den Bedingungen einer Pandemie korrekt erfolgen sollten. Bei der konkreten Anwendung der ausgewählten Handlungsempfehlungen sind die physikalischen, räumlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Raumlufttechnische Anlagen sicher warten und betreiben in Zeiten der Pandemie

Der Leitfaden richtet sich an Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch an Planer und Betreiber einer RLT-Anlage und ist als Hilfestellung gedacht. Er steht zum kostenlosen Download bereit.

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VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat ergänzend zu den Richtlinien VDI 3810 Blatt 2 und VDI 6023 Blatt 3 eine neue technische Regel VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“ herausgegeben. Trinkwasserinstallationen werden nicht immer durchgehend genutzt, sei es geplant wie zum Beispiel in saisonal genutzten Hotelanlagen, Kindertages- und Bildungsstätten mit Ferienzeiten, Sportstätten für den Saisonbetrieb oder unplanmäßig durch Bau- oder Wartungsarbeiten oder auch wie aktuell in Zeiten der Pandemie.

Umso wichtiger ist es, dass die Trinkwasserinstallationen fachgerecht außer Betrieb genommen und wieder in Betrieb genommen werden, und dass in der Zwischenzeit angemessene Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ein weiterer bedeutsamer Teil ist die Beprobung des Wassers nach Wiederinbetriebnahme. Die genannten Schritte sind notwendig, um die Sicherheit und Güte des Trinkwassers auch aus temporär stillgelegten Anlagen zu gewährleisten, um Schäden abzuwenden und Risiken für den Konsumenten nach Möglichkeit zu eliminieren.

Die Expertenempfehlung ist im Dezember 2020 erschienen und wendet sich an jedwedes Personal, das für den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen verantwortlich ist. Die Expertenempfehlung kann zum Preis ab EUR 50,34 beim Beuth Verlag bestellt werden.

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