VDI 2511 – Flurförderzeuge – Regelmäßige Prüfung, Mindestanforderungen

VDI 2511
Flurförderzeuge – Regelmäßige Prüfung, Mindestanforderungen

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Übersicht

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff „UVV-Prüfung“ nicht mehr aktuell. In der Richtlinie werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt und ein einheitliches Prüfkonzept vorgestellt. Dieses Konzept nennt die gültigen Gesetze, Normen und Regeln und legt die Ausführung der Prüfung fest. Sie eignet sich als Maßstab zur Bewertung der auf dem Markt angebotenen Prüfdienstleistungen hinsichtlich Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die aktuell gültige Norm VDI 2511:2018-06 ist im Juni 2018 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2511:2010-02.

Inhalt

VDI 2511 – Flurförderzeuge – Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
Einleitung

1 Anwendungsbereich
2 Prüfberechtigung
3 Zur Prüfung befähigte Personen
4 Nachweis der Prüfung
5 Prüffristen
6 Pflichtverletzung
7 Durchführung der Prüfung

7.1 Lenkung
7.2 Bremsen
7.3 Räder
7.4 Fahrgestell
7.5 Antrieb
7.6 Elektrische Anlage
7.7 Hubwerk
7.8 Fahrerschutz
7.9 Sonstiges
7.10 Assistenzsysteme

Anhang A Auswahl von Prüf- und Messgeräten Werkzeugen und Hilfsmitteln
Anhang B Prüfnachweis Muster

Anhang C Abbremsung für kraftbetriebene Flurförderzeuge Betriebsbremse
C1 Allgemeines
C2 Messverfahren
C3 Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit
C4 Mindestanforderung Verzögerung

Anhang D Mindestwirkung der Feststellbremse nach DIN ISO 6292

Schrifttum

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Stichworte
VDI 2511, Flurförderzeuge, Industrie­fahrzeuge Sicherheitsanforderungen, Flurförderzeuge Normen, Sicherheitsanforderungen und Verifizierung

Normen und Vorschriften für Leitern, Tritte und Fahrgerüste

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Leitern, Tritte, Fahrgerüste

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Leitern, Tritte, Fahrgerüste (PDF)

DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennung, Bauarten, Funktionsmaße

Die Norm legt die Benennungen, Bauarten und Funktionsmaße für tragbare Leitern fest. Sie definiert verschiedene Leitertypen wie Anlege-, Mehrzweck- oder Stehleitern und beschreibt deren geometrische Anforderungen zur Sicherstellung einer einheitlichen Bauweise. Die Norm enthält Vorgaben zu Mindest- und Maximalmaßen, wie beispielsweise Sprossenabständen und den seit der letzten Überarbeitung zwingend erforderlichen Standverbreiterungen für Anlegeleitern ab einer Länge von 3 Metern.

Weitere Informationen: DIN EN 131-1 Leitern – Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße

DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Diese Norm spezifiziert die allgemeinen Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung von Leitern. Sie definiert die technischen Leistungsmerkmale hinsichtlich Materialstärke, Verwindungssteifigkeit und Rutschhemmung, wobei strikt zwischen dem Einsatz im beruflichen und privaten Umfeld unterschieden wird. Die Norm beschreibt detaillierte Belastungstests, wie die Festigkeitsprüfung der Holme, die Dauerhaltbarkeitsprüfung von Gelenken sowie die Prüfung der Fußkappen auf Abnutzung.

Weitere Informationen: DIN EN 131-2 Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch – Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium

Die Norm legt ergänzende Anforderungen und Prüfverfahren für Leitern aus Holz fest, die vorrangig im gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen. Sie definiert spezifische Qualitätsmerkmale für den Werkstoff Holz, wie die zulässige Restfeuchte, die Astfreiheit und die Maserung, und beschreibt die konstruktive Ausführung der Verbindungen zwischen Stufen und Holmen. Die Norm enthält Vorgaben zur Belastbarkeit und Stabilität, die speziell auf die natürlichen Materialeigenschaften von Holz abgestimmt sind, um eine gleichbleibende Sicherheit über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN 4567-1 Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch – Teil 1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium

DIN EN 14183 Tritte

Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Tritte fest, die eine maximale Standhöhe von 1000 mm nicht überschreiten. Sie definiert verschiedene Bauarten wie Klapptritte, Treppentritte oder Rolltritte und beschreibt deren Einsatz als kompakte Aufstiegshilfen für leichte Arbeiten in Haushalt und Gewerbe. Die Norm enthält Vorgaben zur Mindestgröße der Trittflächen, zur Tragfähigkeit von mindestens 150 kg sowie zur Kippstabilität unter exzentrischer Belastung.

Weitere Informationen: DIN EN 14183 Tritte

DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen

Die Norm legt Anforderungen an Werkstoffe, Bauteile und die Sicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) fest. Sie definiert die konstruktiven Merkmale für Gerüste bis zu einer Höhe von 12 m in geschlossenen Räumen und 8 m im Freien. Die Norm enthält strenge Vorgaben zur Standsicherheit, zur Beschaffenheit der Arbeitsplattformen und zum Seitenschutz, wobei insbesondere die Methode des gesicherten Auf- und Abbaus durch vorlaufende Geländer beschrieben wird.

Weitere Informationen: DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen

DGUV Information 208-016 die Verwendung von Leitern und Tritten

Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dient als umfassende Handlungsanleitung für den sicheren Einsatz von Leitern und Tritten im betrieblichen Umfeld. Sie definiert die Verantwortlichkeiten des Unternehmers bei der Beschaffung sowie die Pflichten der Beschäftigten hinsichtlich der sachgerechten Nutzung und Lagerung. Die Richtlinie beschreibt praxisnahe Kriterien für die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person und gibt Hilfestellungen zur Erstellung notwendiger Gefährdungsbeurteilungen.

Weitere Informationen: DGUV Information 208-016 die Verwendung von Leitern und Tritten

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Weitere Informationen

DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-03
vom 22. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ihr gesamtes Seminarangebot mit Schwerpunkten auf der technischen Gebäudeausrüstung, Persönlichkeitsentwicklung sowie der Betriebs- und Arbeitssicherheit ab sofort auch als Inhouse-Seminare an.

Im Rahmen der Inhouse-Seminare übernimmt die DGWZ die fachliche und organisatorische Leitung, während die Auftraggeber über den Zeitpunkt, den Ort sowie die spezifischen inhaltlichen Schwerpunkte entscheiden. Die Inhalte werden dabei auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter abgestimmt.

Die Durchführung der Veranstaltungen orientiert sich an den etablierten Standards der DGWZ. Dies schließt die Bereitstellung von Fachreferenten, die Erarbeitung der Seminarunterlagen sowie die Ausstellung von Abschluss-Zertifikaten ein. Sofern gesetzliche Prüfungen für die Teilnehmer erforderlich sind, werden diese ebenfalls direkt am Schulungsort abgenommen. Die organisatorische Vorbereitung, die Abstimmung mit den Referenten sowie die Information der Teilnehmer vorab werden durch die DGWZ koordiniert.

Die Durchführung von Seminaren innerhalb des eigenen Betriebes wirkt sich auf die logistische Planung aus, da Reiseaufwand und Übernachtungskosten entfallen. Zudem ermöglicht dieses Format einen einheitlichen Wissensstand innerhalb einer Belegschaft oder Abteilung, da die Mitarbeiter die Lehrinhalte gemeinsam erarbeiten. Nach Abschluss des Seminars stellt die DGWZ zusätzliche Unterlagen zur Nachbereitung bereit, und die Referenten stehen für fachliche Rückfragen zur Verfügung.

Unternehmen haben die Möglichkeit, individuelle Anfragen zu spezifischen Themen oder aus dem bestehenden Portfolio zu stellen. Nach Übermittlung der Rahmendaten, wie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und dem gewünschten Zeitraum, erstellt die DGWZ ein entsprechendes Angebot. Weitere Informationen zu Inhouse-Seminaren der DGWZ finden Sie unter https://www.dgwz.de/inhouse. Als Ansprechpartner für die Abstimmung und Beratung steht Herr Johannes Dressler telefonisch unter 06172 98185-85 oder per E-Mail unter inhouse@dgwz.de zur Verfügung.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 12061348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an. www.dgwz.de/inhouse-seminare-pm

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

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Bildquelle: seogalaxy/unsplash
Bildunterschrift: DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/inhouse

VDI 4068 Blatt 5 – Befähigte Personen – Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger

VDI 4068 Blatt 5
Befähigte Personen – Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger

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Übersicht

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „Befähigte Personen für Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nicht behandelt in dieser Richtlinie werden Prüfungen von Flurförderzeugen, die ihrer Bauart nach für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind, Arbeitsmaschinen (Einrichtungen) auf Fahrgestellen von Straßenfahrzeugen, Fahrzeugkranen, Hebebühnen, Regalbediengeräten, Baumaschinen sowie Flurförderzeugen mit Teleskopausleger o. Ä. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel.Für Befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die Befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für Befähigte Personen definiert.

Die aktuell gültige Norm VDI 4068 Blatt 5:2011-06 ist im Juni 2011 in Kraft getreten.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 5 – Flurförderzeuge – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Anwendung von VDI 4068 Blatt 1 Abschnitt 3 zur Prüfung von Flurförderzeugen

4.1 Prüfung von Mitgänger-Flurförderzeugen

4.2 Prüfung von Flurförderzeugen mit Fahrersitz

4.3 Prüfung von Anhängern für Flurförderzeuge

4.4 Prüfung von Anbaugeräten und Arbeitskörben für Flurförderzeuge

4.5 Flurförderzeuge mit Handfahrantrieb und Handhubantrieb
Hand-Mitgänger-geführter (Geh-)Gabelhubwagen

4.6 Prüfung anderer Flurförderzeuge

4.7 Zusätzliche Prüfungen

5 Inhalte und Qualifikationen der Befähigten Person

5.1 Inhalt und Qualifikation zur Prüfung von Flurförderzeugen

5.2 Besondere Qualifikation für elektrotechnische Prüfungen
unter elektrischer Spannung

5.3 Inhalt und Qualifikation zur Prüfung von Anhängern und Anbaugeräten

6 Nachweis der Befähigung

7 Qualifikationsnachweis der Befähigten Person

Schrifttum

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Weitere Informationen

Stichworte
VDI 4068 Blatt  5, Flurförderzeuge, Industrie­fahrzeuge Sicherheitsanforderungen, Flurförderzeuge Normen, Sicherheitsanforderungen und Verifizierung

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-02
vom 15. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht zur Light + Building 2026 ein neues Planerhandbuch. Das Planerhandbuch „Light + Building“ erscheint im Februar 2026. Darin werden führende Aussteller zur Elektro- und Gebäudetechnik vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind Unternehmensprofil, Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Messe enthalten. Ebenso sind die Ansprechpartner für Planer mit Kontaktdaten aufgeführt. Das Handbuch dient als Orientierungshilfe beim Besuch der Messe und als Nachschlagewerk für Planer und Gebäudebetreiber. Das Planerhandbuch „Light + Building“ kann ab sofort kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/light-building oder per E-Mail an light-building@dgwz.de vorbestellt werden.

Die DGWZ ist Partner der Messe Frankfurt und bietet zur Light + Building vom 8. bis 13. März 2026 täglich fachlich geführte Messerundgänge für technische Fachplaner, Ingenieure und Mitarbeiter von Planungsabteilungen der Gebäudetechnik an.

Die Rundgänge starten täglich um 10:30 und 14:00 Uhr. Die Teilnahme an den Messerundgängen ist kostenlos und beinhaltet die Eintrittskarte und Teilnahmeurkunde.

Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation sowie Software für das Bauwesen. An den sechs Messetagen nehmen etwa 2.000 nationale und internationale Aussteller und 150.000 Besucher teil.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Light + Building, 2026, Messe, Frankfurt, Licht, Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Architektur, Sicherheitstechnik, Planerrundgang, Messerundgang, Rundgang

Tweet-Vorschlag
DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2026. #LB26 www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2026-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2026

Pressesemitteilung: PM-Planerhandbuch-Light-Building-2026.pdf

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Bild: Light-Building-Planerhandbuch-DGWZ-Presse.jpg
Bildquelle: Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht zur Light + Building 2026 ein Planerhandbuch.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building

Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore / Feststellanlagen – Verzeichnis

Verzeichnis
Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen

Verzeichnis der Sachkundigen | Aufnahmeunterlagen zur Eintragung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer zum Sachkundigen als Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore und/oder zum Sachkundigen als Fachkraft für Feststellanlagen geschult worden ist, erfolgreich die Abschlussprüfung zum Seminar bestanden hat sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Verzeichnis der Sachkundigen

In Kürze finden Sie hier das Verzeichnis der Sachkundigen.

VerzeichnisVerzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen (PDF)

Aufnahmeunterlagen zur Eintragung

AufnahmebedingungenBedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis

VEinverständniserklärungEinverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten in das Verzeichnis

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis schriftlich. Die Unterlagen können digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen, DIN 14677, Fachkraft, Befähigte Person, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57

Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-01
vom 12. Januar 2026

Am 1. Januar 2026 ist der neue Planerbrief Nr. 57 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erklärt Gastautor Dipl.-Bauing. (FH) Matthias Mosig, Prokurist und Head of Digital Transition bei TÜV SÜD Advimo GmbH, wie sich durch den gezielten Einsatz Künstlicher Intelligenz Energiekosten in Gebäuden senken lassen. Die zentralen Hürden für den effizienten Betrieb moderner Gebäude sind eingesparte Simulationen, eine zunehmend komplexe Gebäudeleittechnik, fehlende Fachkräfte für Inbetriebnahme und Einregulierung sowie flexible Nutzungskonzepte mit stark schwankenden Lasten. Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die Light + Building 2026, die Beleuchtungssanierung der Alten Oper in Frankfurt, die Notstromversorgung durch die Feuerwehr, E-Mail-Sicherheit in Unternehmen sowie die Trinkwasserverordnung.

Im ersten Beitrag geht es um die Messerundgänge der DGWZ auf der Light + Building 2026, die vom 8.-13. März 2026 in Frankfurt stattfindet. Die Rundgänge richten sich an Planer, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden und geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik.

Der zweite Beitrag berichtet über die neue Beleuchtung der Alten Oper Frankfurt, bei der Denkmalschutz, Farblicht und eine DMX-taugliche Steuerung für den Veranstaltungsbetrieb berücksichtigt werden mussten.

Im dritten Artikel geht es um die sichere Notstromeinspeisung in Gebäuden durch die Feuerwehr bei Stromausfällen. Zudem wird erläutert, warum herkömmliche Feuerwehr-Stromerzeuger nach DIN 14685 wegen der unterschiedlichen Netzform (IT statt TN) nicht einfach angeschlossen werden dürfen.

Der vierte Beitrag zeigt, weshalb E-Mails ein häufiges Einfallstor für Phishing, Betrug und Schadsoftware sind und weshalb wirksame E-Mail-Sicherheit nur als Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen funktioniert. Genannt werden technische Schutzmechanismen sowie organisatorische Regeln, klare Meldewege und regelmäßige Trainings, um Angriffe früh zu erkennen und Schäden zu begrenzen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Bleileitungen ab dem 12. Januar 2026 in Trinkwasserinstallationen laut Trinkwasserverordnung entfernt werden müssen. Eigentümer und Betreiber müssen den Bestand prüfen, kennzeichnen, den Austausch fachgerecht dokumentiert und abgestimmt umsetzen. Bei Verstößen drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.

Der Planerbrief kann auf der Website www.planerbrief.de kostenlos abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 58 erscheint am 1. März 2026.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57. www.dgwz.de/planerbrief-57-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/planerbrief-57-pm

Pressemitteilung: PM-Planerbrief-57.pdf

Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57
Bild 1: Planerbrief-57-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Senkung der Energiekosten durch KI ist Thema im Planerbrief Nr. 57.

Planerbrief 57 - Januar-Februar 2026
Bild 2: Planerbrief-57-Titel.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel des Planerbriefs Nr. 57.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Übersicht Ortsfeste elektrische Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen (OEA)

Übersicht Ortsfeste elektrische Anlagen (OEA)

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Ortsfeste elektrische Anlagen sind eine fundamentale Kategorie der elektrotechnischen Infrastruktur in Gebäuden und industriellen Betriebsstätten. Es handelt sich um fest angebrachte Installationen oder elektrische Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung besitzen und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Sie sind dauerhaft mit ihrer Umgebung verbunden, beispielsweise durch eine feste Installation an der Gebäudestruktur.

Die bekanntesten Komponenten dieser Kategorie sind Hauptverteilungen und Unterverteilungen. Zu der Gruppe der ortsfesten elektrischen Anlagen gehören zudem fest verlegte Leitungen, Steckdosen, Beleuchtungssysteme sowie stationäre Produktionsmaschinen und Klimaanlagen. Ihre Hauptaufgabe ist die sichere Verteilung elektrischer Energie sowie die Gewährleistung der dauerhaften Funktionsfähigkeit aller angeschlossenen Systeme. Die regelmäßige Prüfung nach geltenden Normen wie der DIN VDE 0100-600 und 0105-100 ist entscheidend für den Brandschutz, die Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V3).

Einsatzbereiche

Der Betrieb ortsfester Anlagen erstreckt sich über alle Sektoren, in denen eine permanente Stromversorgung sichergestellt sein muss. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Standort:

1. Industrie und Produktion: Versorgung von Fertigungsstraßen, Krananlagen und stationären Motoren. Hier stehen hohe Lasten und die Ausfallsicherheit im Vordergrund.

2. Gewerbe und Büro: Installation von Unterverteilungen, EDV-Netzwerken und der allgemeinen Raumbeleuchtung zur Sicherstellung eines ergonomischen Arbeitsumfeldes.

3. Öffentliche Infrastruktur: Betrieb von Aufzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen und Lüftungssystemen in Schulen, Ämtern oder Bahnhöfen.

4. Gesundheitswesen: Spezielle Versorgungssysteme in Krankenhäusern (z. B. OP-Säle), die höchste Anforderungen an die Fehlersicherheit (IT-Systeme) stellen.

Vorschriften

Hersteller

  • Herstellerverzeichnis für ortsfeste elektrische Anlagen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Ortsfesten elektrischen Anlagen (OEA)

Wie oft müssen ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden?
Die Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Gemäß der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 gilt für Anlagen in Betriebsstätten unter normalen Bedingungen ein Richtwert von vier Jahren. In Bereichen mit besonderen Anforderungen oder erhöhter Gefährdung – wie etwa in Feuchträumen, Werkstätten, medizinischen Einrichtungen oder bei Anlagen in aggressiven Umgebungen – verkürzt sich dieser Zeitraum in der Regel auf ein Jahr. Ziel dieser Intervalle ist es, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage dauerhaft sicherzustellen und Verschleiß oder Mängel frühzeitig zu erkennen.

Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?
Die Prüfung darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Diese muss über eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Prüfungen verfügen, wie es die TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) vorschreibt. Unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bei den Messungen mitwirken, die Verantwortung für die fachgerechte Beurteilung und Dokumentation der Ergebnisse verbleibt jedoch stets bei der Elektrofachkraft.

Welche Anlagen sind prüfpflichtig?
Prüfpflichtig sind alle elektrischen Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind oder aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden können. Dies umfasst die gesamte Installation von der Hauptverteilung über Unterverteilungen bis hin zu den Endstromkreisen. Konkret fallen darunter:

  • Fest verlegte Leitungen und Kabelkanäle
  • Installationskomponenten wie Steckdosen, Schalter und Abzweigdosen
  • Fest installierte Beleuchtungssysteme
  • Stationäre Betriebsmittel und Maschinen (z. B. Klimaanlagen, fest angeschlossene Produktionsanlagen, Elektroherde)
  • Sicherheitstechnische Anlagen wie Notbeleuchtungen oder Blitzschutzsysteme

Weitere Informationen

Übersicht zu Steigleitern

Steigleitern

Übersicht Steigleitern

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Ortsfeste Steigleitern sind fest mit einem Bauwerk oder einer Anlage verbundene, vertikale Aufstiege. Sie stellen eine unverzichtbare Komponente der Gebäudeinfrastruktur dar, wenn ein regelmäßiger Zugang für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten an höher- oder tiefergelegenen Stellen erforderlich ist. Da die Nutzung von Steigleitern aufgrund der vertikalen Fortbewegung und der potentiellen Absturzhöhe mit besonderen Risiken verbunden ist, unterliegen sie strengen normativen Anforderungen und regelmäßigen Prüfpflichten.

Einsatzbereiche

1. Industrieanlagen und Maschinenbau: Hier dienen Steigleitern als Zugang zu Wartungsplattformen, Silos, Krananlagen oder verfahrenstechnischen Behältern. Die Ausführung folgt meist der Norm für Maschinenzugänge, um eine sichere Bedienung der Anlage zu gewährleisten.

2. Hochbau und Dachzugänge: An Bürogebäuden, Logistikzentren oder öffentlichen Einrichtungen ermöglichen Steigleitern den gesicherten Aufstieg auf Dachflächen. Dies ist notwendig, um technische Anlagen wie Photovoltaiksysteme, Klimageräte oder Blitzschutzeinrichtungen zu warten.

3. Schacht- und Abwassertechnik: In der kommunalen Infrastruktur werden Steigleitern in Wartungsschächten, Kläranlagen oder Pumpstationen eingesetzt. Aufgrund der oft feuchten oder korrosiven Umgebung werden hier spezielle Anforderungen an die Materialbeständigkeit (z. B. Edelstahl oder GFK) gestellt.

4. Schornsteine und Masten: Für die Inspektion von Industrieschornsteinen oder Telekommunikationsmasten sind Steigleitern oft die einzige permanente Aufstiegsmöglichkeit über große Höhen hinweg.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steigleitern

Welche Norm ist für meine Steigleiter maßgeblich?

Die Wahl der Norm hängt vom Einsatzzweck ab. Handelt es sich um den Zugang an einem Gebäude für Wartungszwecke, greift die DIN 18799. Dient die Leiter primär dem Zugang zu einer Maschine oder einer industriellen Anlage, ist die DIN EN ISO 14122-4 anzuwenden. Für Rettungswege im Brandfall gelten die Anforderungen an Notleiteranlagen nach DIN 14094.

Ab welcher Höhe ist ein Rückenschutz erforderlich?

Nach den aktuellen technischen Regeln ist ein Rückenschutz (Fallschutzkorb) bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern zwingend erforderlich. Bei sehr großen Höhen muss zudem ab einer Länge von 10 Metern eine Absturzsicherung in Form einer Steigschutzeinrichtung (Schienensystem mit Auffanggerät) oder eine Unterbrechung durch Ruhepodeste eingeplant werden.

Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 208-032) müssen ortsfeste Steigleitern regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.

Wer darf eine Steigleiter prüfen?

Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Dies ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Dürfen Steigleitern als Fluchtweg genutzt werden?

Ja, sofern sie als Notleiteranlagen nach DIN 14094-1 konzipiert sind. Diese unterliegen jedoch spezifischen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung, der Einstiegsbedingungen.

Weitere Informationen

Herstellerverzeichnisse für Leitern, Tritte und Fahrgerüste

Hersteller und Anbieter von Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Hersteller und Anbieter von Leitern, Tritten, Fahrgerüsten

Einführung | Herstellerverzeichnis | ABS | Altec | C.O. Weise | Euroline | Günzburger | Hailo | Himmelsbach | Höhenpass | Hymer | Iller | Krause | Layher | Leiterhelden | HACA | Mauderer | Munk | Poeschco | Stahlkraft | Wakü | Werkfreund | Layher | Zarges  | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste sind essenzielle Hilfsmittel zur Durchführung von Höhenarbeiten in verschiedenen Industriebereichen. Sie werden vor allem im Baugewerbe, in der Lagerlogistik sowie bei Instandhaltungs- und Montagearbeiten eingesetzt, wo sie für einen sicheren Zugang und effiziente Arbeitsabläufe in der Höhe sorgen. Der fachgerechte Einsatz dieser Aufstiegshilfen ist entscheidend für die Arbeitssicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Betreiber sind für die regelmäßige Prüfung, die ordnungsgemäße Lagerung und die Unterweisung des Personals verantwortlich.

Herstellerverzeichnis Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Herstellerverzeichnis für Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Herstellerverzeichnis Leitern, Tritte, Fahrgerüste (PDF)

ABS Safety GmbH

Gewerbering 3
47623 Kevelaer

Telefon: 02832 97281-0
E-Mail: info@absturzsicherung.de
Website: https://www.absturzsicherung.de

Altec Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA

Gewerbestraße 5
88489 Wain

Telefon: 07353 9840-0
E-Mail: info@altec.de
Website: https://www.altec.de

C.O. Weise GmbH & Co. KG

Deusener Straße 59
44369 Dortmund

Telefon: 0231 31503-0
E-Mail: info@weise.de
Website: https://www.weise.de

Euroline GmbH

Neubrunnenweg 5
31812 Bad Pyrmont

Telefon: 052 81932040
E-Mail: info@euroline-leitern.de
Website: https://www.euroline-leitern.de

Günzburger Steigtechnik GmbH

Rudolf-Diesel-Straße 23
89312 Günzburg

Telefon: 08221 3616-01
E-Mail: info@munk-group.com
Website: https://www.steigtechnik.de

Hailo-Werk Rudolf Loh GmbH & Co. KG

Daimlerstraße 8
35708 Haiger-Flammersbach

Telefon: 02773 82-0
E-Mail: professional@hailo.de
Website: https://www.hailo.de

Himmelsbach GmbH

Freiburger Straße 28
79341 Kenzingen

Telefon: 07644 91120
E-Mail: info@himmelsbach.de
Website: https://www.leitern-himmelsbach.de

Höhenpass GmbH

Dieter-Trennheuser-Straße 7
56170 Bendorf

Telefon: 0261 953 434 0
E-Mail: info@hoehenpass.de
Website: https://hoehenpass.de

Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG

Käferhofen 10
88239 Wangen/Allg.

Telefon: 07522 700-0
E-Mail: info@hymer-alu.de
Website: https://www.hymer-steigtechnik.de

Iller-Leiter Geis & Knoblauch GmbH & Co. KG

Hauptstraße 9–11
87740 Buxheim

Telefon: 08331 9232-0
E-Mail: info@iller-leiter.de
Website: https://www.iller-leiter.de

Krause-Werk GmbH & Co. KG

Am Kreuzweg 3
36304 Alsfeld

Telefon: 06631 795-0
E-Mail: info@krause-systems.de
Website: https://www.krause-systems.de

Layher Steigtechnik GmbH

Ochsenbacher Straße 56
74363 Güglingen-Eibensbach

Telefon: 07135 70-0
E-Mail: info@layher.com
Website: https://www.layher-steigtechnik.com

Leiterhelden GmbH

Mittelwendung 24
28844 Weyhe

Telefon: 04203 8320680
E-Mail: info@leiterhelden.de
Website: https://leiterhelden.de

Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG (HACA)

HACA-Straße 1-3
56587 Straßenhaus

Telefon: 02634 9494-0
E-Mail: info@haca.com
Website: https://www.haca.com

Mauderer Alutechnik GmbH

Goßholzer Straße 44
88161 Lindenberg

Telefon: 08381 9204 0
E-Mail: info@mauderer.de
Website: https://www.mauderer.de

Munk GmbH

Rudolf-Diesel-Straße 23
89312 Günzburg

Telefon: 08221 361601
E-Mail: info@munk-group.com
Website: https://www.steigtechnik.de

Poeschco Leitern

Kölner Straße 19-21
53937 Schleiden

Telefon: 02444 95800
E-Mail: contact@poeschco.de
Website: https://www.poeschco.de

Stahlkraft Fertigungs- und Handels GmbH

Grüner Weg 13
33449 Langenberg

Telefon: 05248-82349-14
E-Mail: shop@stahlkraft.de
Website: https://stahlkraft.de

Wakü-Geräte GmbH

Hauptstraße 70
73499 Wört

Telefon: 07964 9210-0
E-Mail: info@waku-geraete.de
Website: https://www.waku-geraete.de

Werkfreund GmbH

Eichenweg 1
86453 Dasing

Telefon: 08205 968030
E-Mail: info@werkfreund.de
Website: https://www.werkfreund.eu

Wilhelm Layher GmbH & Co KG (Gerüstbau)

Ochsenbacher Straße 56
74363 Güglingen

Telefon: 07135 70-0
E-Mail: info@layher.com
Website: https://www.layher.com

Zarges GmbH

Zargesstraße 7
82362 Weilheim

Telefon: 0881 687 0
E-Mail: zarges@zarges.de
Website: https://www.zarges.com

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