DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

DIN EN ISO 25745-2
Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

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Übersicht

Dieser Teil von ISO 25745 legt Folgendes fest: a) ein Verfahren zur Schätzung des Energieverbrauchs auf der Grundlage von gemessenen Werten, Berechnung oder Simulation; auf jährlicher Basis bei Treibscheiben-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen und auf Basis einer Einzelanlage; b) Systeme zur Klassifizierung von neuen, bestehenden und modernisierten Seil-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen auf Basis einer Einzelanlage. Dieser Teil von ISO 25745 gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit über 0,15 m/s und behandelt nur die Energieeffizienz während der Betriebsphase innerhalb des Lebenszyklus von Aufzügen. Für andere Aufzugsarten (zum Beispiel Kleingüteraufzüge, Plattformaufzüge) kann dieser Teil von ISO 25745 als zweckdienlich herangezogen werden. Dieser Teil von ISO 25745 behandelt keine Energieaspekte, welche die Messungen, Berechnungen und Simulationen beeinflussen, wie zum Beispiel die folgenden: a) Beleuchtung des Schachts; b) Einrichtungen für die Heizung und Kühlung im Fahrkorb; c) Beleuchtung des Triebwerksraums; d) Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Triebwerksraums; e) nicht-aufzugsrelevante Anzeigesysteme, Videoüberwachungskameras und so weiter; f) nicht-aufzugsrelevante Überwachungssysteme (zum Beispiel Gebäudemanagementsysteme und so weiter); g) Auswirkungen einer Gruppensteuerung auf den Energieverbrauch; h) Umgebungsbedingungen; i) Energieverbrauch über Steckdosen. Dieses Dokument (EN ISO 25745-2:2015+A1:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 178 „Lifts, escalators and moving walks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 25745:2015-10 wurden zur Berücksichtigung von Aufzügen mit Expresszone folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich, Anmerkung 2 gestrichen; b) Abschnitt 3.2, Definition ersetzt; c) Abschnitt 5.2.2 „Durchschnittliche Fahrstrecke“, vollständig ersetzt; d) Anhang C, neue Symbole aufgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 25745-2:2024-05 ist im Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN ISO 25745-2:2015-10.

Inhalt

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2 – Inhaltsverzeichnis

Inhalt
Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Anerkennungsnotiz
Vorwort der Änderung
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Durchschnittlicher Zyklus
Expresszone
Lastfaktor
kurzer Zyklus
Fahrt(en)

Datenerfassungs- und Analyse-Werkzeuge
Berechnung des Energieverbrauchs Verfahren

Berechnung des Energieverbrauchs für das Fahren je TagNutzung und Anzahl der Startvorgänge je Tag
Durchschnittliche Fahrstrecke
Durchschnittlicher Energieverbrauch je Meter Fahrt
Energieverbrauch beim Starten/Anhalten
Energieverbrauch für eine Fahrt im durchschnittlichen Zyklus mit leerem Fahrkorb
Täglicher Energieverbrauch für das Fahren
Berechnung des täglichen Energieverbrauchs im Stehen (Bereitschaft/Stillstand) Fahrzeit je Tag
Bereitschafts-/Stillstandszeit je Tag
Zeitanteile der Bereitschafts-/Stillstands-Modi
Täglicher Energieverbrauch beim Stehen (Bereitschaft/Stillstand)
Gesamter täglicher Energieverbrauch
Gesamter jährlicher Energieverbrauch
Verfahren zur Bestimmung des täglichen Energieverbrauchs von Energie speichernden Systemen

Klassifizierung der Energieeffizienz eines Aufzugs

Begründung
Leistungsstufe für das Fahren
Leistungsstufen bei Bereitschaft/Stillstand
Klassifizierung der Energieeffizienz des Aufzugs

Spezifischer Energieverbrauch für eine Fahrt im Referenzzyklus
Bericht
Spezifische Nutzungskategorien (informativ)
Beispielberechnung (informativ)

Aufzugs-Parameter
Daten, die durch Messung, Simulation oder Berechnung ermittelt wurden
Daten aus Tabellen
Berechnung
Aufzug entspricht Klasse B

Formelzeichen (informativ)
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
2024, DIN EN ISO 25475-2, Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Krisenvorsorge als Unternehmensaufgabe im Planerbrief Nr. 54

Krisenvorsorge als Unternehmensaufgabe im Planerbrief Nr. 54

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-21
vom 03. Juli 2025

Am 1. Juli 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 54 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial beleuchtet die Gastautorin Dr. Monika John-Koch, Referatsleiterin am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die sicherheitspolitischen Herausforderungen für Unternehmen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sie zeigt auf, wie sich durch die veränderte geopolitische Lage neue Anforderungen an die unternehmerische Krisenvorsorge ergeben. Unternehmen sind zunehmend gefordert, sicherheitsrelevante Fragestellungen mitzudenken und ihre Strukturen und Abläufe an die gestiegenen Anforderungen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge anzupassen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die überarbeitete DIN EN 12101-6 zur Rauch- und Wärmefreihaltung, die Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen, der neue Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie die DGWZ-Zertifizierung für Fachkräfte für Wärmepumpen.

Der erste Beitrag beleuchtet die überarbeitete DIN EN 12101-6 als neues, einheitliches Prüfverfahren für Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Treppenhäusern, das mehr Planungssicherheit, Transparenz und geprüfte Sicherheit im Hochhausbau schafft. Der zweite Beitrag zeigt, wie gezielte Effizienzmaßnahmen durch Leistungsregelung bei Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen Betriebskosten senken und CO₂-Emissionen nachhaltig reduzieren können. Der dritte Beitrag informiert über den überarbeiteten Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1, der zentrale Anforderungen an Planung, Errichtung und Dokumentation von Rufanlagen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen neu regelt und dabei erstmals auch spezielle Anwendungen und standardisierte Nachweise berücksichtigt. Der vierte Beitrag stellt das neue DGWZ-Zertifizierungsangebot für Fachkräfte für Wärmepumpen vor, das auf der VDI 4645 basiert und qualifizierte Planer und Errichter in ein öffentliches Fachkräfteverzeichnis aufnimmt. Zudem wird das neue Seminarprogramm der DGWZ für 2025/2026 vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 55 erscheint am 1. September 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner

Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Krisenvorsorge als Unternehmensaufgabe ist Thema im Planerbrief Nr. 54 der Juli-August-Ausgabe 2025. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-54-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/neuer-planerbrief-54-pm

Pressemitteilung: PM-2025-21-Planerbrief-54.pdf

Krisenvorsorge als Unternehmensaufgabe im Planerbrief Nr. 54

Bild 1: Planerbrief-54-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 54. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Krisenvorsorge als Unternehmensaufgabe im Planerbrief Nr. 54

Bild 2: Planerbrief-54-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 54. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/planerbrief

Neues Seminarprogramm 2025/2026

Neues Seminarprogramm 2025/2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025/2026 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 328 Präsenz- und 211 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz sowie zum Thema Persönlichkeitsentwicklung an. Das Seminarprogramm umfasst damit 41 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurden Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung darunter unter anderem die Seminare „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ und „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DIN EN 12101 Teil 6 Druckbelüftungsanlagen

DIN EN 12101 Teil 6 Druckbelüftungsanlagen

Druckbelüftungsanlagen (DBA) sind zentrale Sicherheitssysteme im modernen Hochhausbau. Sie sorgen im Brandfall für rauchfreie Treppenräume, sodass Menschen sicher evakuiert und gerettet werden können. Der erzeugte Überdruck verhindert das Eindringen von Brandrauch – eine entscheidende Voraussetzung für funktionierende Flucht- und Rettungswege.

Bislang fehlte ein einheitliches, genormtes Prüfverfahren, um die Funktionsfähigkeit und Leistungsbeständigkeit von Druckbelüftungsanlagen verlässlich zu bewerten. Mit der überarbeiteten DIN EN 12101-6 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme – Bausätze“ steht nun erstmals ein solches Verfahren zur Verfügung. Die Norm definiert klare Anforderungen für die Prüfung der Systemkomponenten und ihrer Wechselwirkungen – unterteilt in drei Anhänge: Bausätze (A), Heißgasregelklappen (B) und Brandgasventilatoren (C). Nur regelungsrelevante Komponenten wie Ventilatoren, Frequenzumrichter, Drucksensoren und -klappen werden in die Prüfung einbezogen. Statische Elemente wie Dachkuppeln oder Entrauchungsklappen sind nicht prüfpflichtig.

Zwar können die Prüfstandsergebnisse nicht vollständig auf reale Gebäude übertragen werden – Faktoren wie Thermik, Türgrößen und Einbaubedingungen bleiben variabel. Dennoch bedeutet die Norm einen großen Schritt in Richtung Planungssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Baustellenabnahme bleibt dabei unverzichtbar.

Hersteller haben ihre Systeme frühzeitig an die Normanforderungen angepasst bzw. entsprechende Komponenten entwickelt und erfolgreich geprüft. Meist entspricht die eingesetzte Technik bereits dem Stand der Norm. Unterschiede zwischen geprüften und nicht geprüften Systemen bestehen dann nur formal. Trotzdem bietet die Norm klare Vorteile bei der Systemwahl und schafft eine einheitliche Bewertungsgrundlage.

Die DIN EN 12101-6 gilt als wegweisender Qualitätsmaßstab. Schließlich stärkt sie den Anspruch auf geprüfte Sicherheit – im Sinne der Betreiber, Planer und aller, die sich im Ernstfall auf funktionierende Rettungswege verlassen müssen.

Autor: Klaus-Arndt Hueter, Pressereferent, TROX X-Fans GmbH

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KMU-Fonds für den Schutz geistigen Eigentums

KMU-Fonds für den Schutz geistigen Eigentums

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU finanziell beim Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. Im Rahmen dieses Rückerstattungsprogramms können KMU Gutscheine für die anteilige Erstattung von Gebühren beantragen. Der KMU-Fonds bietet verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. Dazu gehören Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie IP Scan-Dienstleistungen. Je nach Land oder Region könnten Sie bis zu 75 % bei Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums und 90 % bei einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) sparen.

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Niedrige Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz

Niedrige Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember 2024 die Studie „Einfluss niedriger Luftfeuchten auf den Menschen im Kontext der Arbeitswelt“ veröffentlicht. Die Untersuchung beleuchtet die Auswirkungen trockener Raumluft auf Beschäftigte, insbesondere während der Heizperiode, wenn die relative Luftfeuchtigkeit in Innenräumen häufig unter 30 % fällt.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Energieeffizienz dank Leistungsregelung

Energieeffizienz dank Leistungsregelung

Energieeffizienz ist nicht nur im Hinblick auf die Erfüllung von Minimum Efficiency Performance Standards (MEPS) oder der Anforderungen der neuen EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) von Bedeutung. Eine Investition in die Effizienz von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bietet Betreibern zahlreiche Mehrwerte, darunter reduzierte Betriebskosten und einen reduzierten Carbon Footprint durch einen geringeren Energieverbrauch. Es lohnt sich häufig auch, Bestandsanlagen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und gezielte Nachrüstungen vorzunehmen, da sich hier oftmals ungenutzte Energieeinsparpotenziale verbergen.

Die Energieeffizienz von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen basiert zum einen auf energieeffizienten Komponenten und zum anderen auf einem energieeffizienten Betrieb. Hierfür sind fortschrittliche Methoden zur Leistungsregelung des Verdichters beziehungsweise des Verdichterverbundes entscheidend.

Autorin: Carina Konopka, Expert Product Content, Bitzer

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Die DGWZ zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645.

DGWZ führt Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Die DGWZ zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Zertifizierte Planer und/oder Errichter werden in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Autorin:  Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neuer Norm-Entwurf zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf zu „Rufanlagen“ erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Entwurf wurde grundlegend überarbeitet, behält aber den Charakter der bisherigen Norm.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ enthält nun „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“, z.B. ein Strangschema. Im Abschnitt „Errichten“ wurden als wesentliche Änderung die Übertragungswege der Rufanlagen neu geregelt. Innerhalb der Rufanlage dürfen nur noch systemeigene, überwachte und geschützte Übertragungswege verwendet werden. Systemfremde Übertragungswege sind nur zur Anschaltung externer Systeme z.B. zur Administration oder Dokumentation möglich.

Ferner umfasst der Norm-Entwurf den neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“, der spezifische Regelungen für barrierefreie WCs und Justizvollzugsanstalten enthält. Neu ist außerdem der aus vier Teilen bestehende Anhang, der erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten enthält. Verbessert und ergänzt wurden die Bilder zur Struktur der Anlage und zur elektrischen Sicherheit. Erstmals definiert ist nun das reservieren und merken der Rufe.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses

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Neues DGWZ-Seminar Photovoltaikanlagen durchgeführt

Neues DGWZ-Seminar „Photovoltaikanlagen“ erfolgreich durchgeführt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-19
vom 02. Juni 2025

Am 22. und 23. Mai 2025 hat online zum ersten Mal das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erfolgreich stattgefunden.

Das zweitägige Seminar vermittelte den Teilnehmern Kenntnisse zur eigenständigen Planung, Installation, Wartung und Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß VDE 0126-23-1. Neben rechtlichen Grundlagen wurden insbesondere technische Normen, Sicherheitsaspekte sowie praxisrelevante Themen wie Projektierung, Montage und Dokumentation intensiv behandelt. Die Teilnehmer erhielten zudem Checklisten für Inspektion und Instandhaltung sowie Projektierungsbeispiele zur fachgerechten Umsetzung im beruflichen Umfeld.

Die Teilnehmer des Seminars stammten aus unterschiedlichsten beruflichen Bereichen, darunter Ingenieurbüros, dem Handwerk sowie Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Alle Teilnehmer, die die abschließende Prüfung erfolgreich absolvierten, erhielten den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und -zeiten.

Der Referent des Seminars Nils Gräfer, Elektrotechnik-Ingenieur und Leiter der Gebäudetechnik (ELT) bei energydesign braunschweig GmbH, berichtet zufrieden: „Das Seminar war äußerst produktiv, die Arbeitsatmosphäre war gut und die Teilnehmer haben etwas für ihren Arbeitsalltag mitnehmen können.“

Die nächsten Seminare finden am 22. bis 23. Juli 2025 in Stuttgart und am 23. bis 24. Juli in Köln statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 17. bis 18. Juli 2025 und am 08. bis 09. September 2025 statt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten stehen auf der DGWZ-Website www.dgwz.de/photovoltaikanlagen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Louisenstraße 120
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presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Photovoltaikanlagen, VDE 0126-23-1, Befähigte Person, Wartung, Prüfung, Seminar

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Neues DGWZ-Seminar „Photovoltaikanlagen“ erfolgreich durchgeführt. www.dgwz.de/durchfuehrung-seminar-photovoltaikanlagen-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/durchfuehrung-seminar-photovoltaikanlagen-pm

Pressemitteilung: Seminar-Photovoltaikanlagen-VDE-0126-23-1-Befaehigte-Person.pdf

Neues DGWZ-Seminar Photovoltaikanlagen durchgeführt

Bild: Seminar-Photovoltaikanlagen-VDE-0126-23-1-Presse.jpg
Bildquelle: stock.adobe.com – Angelo Esslinger
Bildunterschrift: Neues DGWZ-Seminar „Photovoltaikanlagen“ erfolgreich durchgeführt.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/photovoltaikanlagen