Whitepaper Raumluftqualität veröffentlicht

Whitepaper Raumluftqualität veröffentlicht

Die Firma Carel hat ein Whitepaper zum Thema „Luftqualität – Gesundheit und Behaglichkeit in Gebäuden“ veröffentlicht, das die Bedeutung guter Innenraumluft für Gesundheit und Wohlbefinden beschreibt.

Das Whitepaper untersucht internationale Vorschriften und aktuelle Studien zum Thema Raumluftqualität und unterstreicht die Notwendigkeit der Überwachung von Schlüsselparametern wie Temperatur, Luftfeuchte, Luftaustausch, CO2-Konzentration und Schadstoffe.

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Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

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TGA und Denkmalschutz

Im Februar 2025 wurde die neue Richtlinie VDI/WTA 3817 Blatt 3 veröffentlicht. Sie ist Teil der überarbeiteten Fassung der Richtlinie VDI 3817 und bietet praxisorientierte Empfehlungen für die Integration technischer Gebäudeausrüstung in denkmalgeschützte und denkmalwerte Gebäude.

Die Richtlinie liefert Handlungsanleitungen und Checklisten für die Planung und Ausführung technischer Maßnahmen in den Bereichen Sanitärtechnik, Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation. Ziel ist es, einen Interessensausgleich zwischen dem Erhalt der historischen Bausubstanz und der Installation moderner Gebäudetechnik zu ermöglichen. Dabei werden die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt, um Baumängel und Planungsfehler zu vermeiden.

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Neues Merkblatt des bvfa zum Bestandsschutz von Löschanlagen veröffentlicht

Merkblatt zum Bestandsschutz von Löschanlagen veröffentlicht

Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das sich mit dem Thema Bestandsschutz bei Brandmelde- und Feuerlöschanlagen befasst. Ziel des Merkblattes ist es, Betreiber darüber zu informieren, welche Maßnahmen wie beispielsweise Erweiterungen, Modernisierungen oder Instandsetzungen Auswirkungen auf den Bestandsschutz haben können. Da solche Maßnahmen rechtliche und technische Konsequenzen nach sich ziehen, wird ausdrücklich empfohlen, geplante Änderungen frühzeitig mit dem zuständigen Sachverständigen abzustimmen und prüfen zu lassen.

Mit dieser Veröffentlichung möchte der bvfa zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Betreiber und Fachfirmen beitragen. Es wird ein klarer Handlungsrahmen geschaffen, der dabei hilft, bestehende Anlagen sicher zu betreiben und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Übersicht zu ChatGPT und KI Tools

ChatGPT effektiv nutzen

ChatGPT effektiv nutzen

Prompt | Tipps für bessere Prompts | Weitere Informationen

Was ist ein Prompt?

Ein Prompt ist die Eingabe, mit der ChatGPT eine Aufgabe erhält. Je klarer, konkreter und strukturierter ein Prompt formuliert ist, desto präziser und relevanter fällt die Antwort aus. ChatGPT ist ein dialogbasiertes Textmodell, das auf Formulierungen, Anweisungen und Kontexteingaben reagiert.

5 Tipps für bessere Prompts

1. Präzise und konkret formulieren

Je klarer eine Aufgabenstellung formuliert ist, desto besser fällt die Antwort von ChatGPT aus. Vage oder offene Eingaben führen oft zu allgemeinen oder ungenauen Ergebnissen. Eine konkrete Formulierung mit klarer Zielrichtung, Umfang oder gewünschtem Format ermöglicht eine präzise Interpretation. Nützlich sind auch zusätzliche Angaben wie Stichworte, Zielgruppe oder gewünschter Stil.

2. Rollen oder Perspektiven vorgeben

ChatGPT kann in verschiedene Rollen oder Perspektiven schlüpfen, z. B. als Fachperson, Lehrer, Journalist oder Berater. Eine solche Vorgabe beeinflusst den Stil und die fachliche Ausrichtung der Antwort positiv. Dies ist besonders hilfreich, wenn bestimmte Sprachstile, Wissensniveaus oder Anwendungsbereiche gewünscht sind.

3. Eingaben strukturiert und klar gestalten

Strukturiert formulierte Prompts mit Aufzählungen, Absätzen oder nummerierten Listen verbessern die Verständlichkeit. Eine klare Gliederung erleichtert es der KI, die Inhalte korrekt zu erfassen und Missverständnisse zu vermeiden. So entstehen präzisere und inhaltlich klarere Antworten.

4. Kontext bereitstellen, wenn erforderlich

Ohne Hintergrundinformationen kann ChatGPT nur auf allgemeines Wissen zurückgreifen. Die Antworten von Prompts ohne Kontext bleiben häufig allgemein. Angaben zum Zweck der Antwort, zur Zielgruppe, zum Vorwissen oder thematischen Rahmen helfen, passgenauere Inhalte zu generieren.

5. Verbesserungen und Varianten aktiv einfordern

Antworten von ChatGPT lassen sich durch gezieltes Nachfragen oder Feedback weiterentwickeln. Die Aufforderung, alternative Formulierungen, Varianten oder Vereinfachungen zu liefern, ermöglicht eine flexible und bedarfsorientierte Nutzung, die möglich ist ohne den Prompt vollständig neu zu schreiben.

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Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

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Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-14
vom 14. April 2025

Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1:2025-04 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten, Ändern, Erweitern, Prüfen und Betrieb“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 21. Juli 2025. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Der Norm-Entwurf enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber der noch gültigen Fassung vom Juni 2016.

Der Abschnitt „Planen und Errichten“ in der bisherigen Norm wurde im neuen Norm-Entwurf in zwei Abschnitte „Planen“ und „Errichten“ aufgeteilt. Der Abschnitt „Planen“ wurde um die „Mindestanforderungen an die Dokumentation der Planung“ ergänzt. Im Abschnitt „Errichten“ wurden Details verändert, wie z.B. die Abstände zwischen den Leitungen der Rufanlage und der Niederspannungsanlage.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragungswege der Rufanlagen. In dem aktuellen Norm-Entwurf dürfen innerhalb der Rufanlage ausschließlich systemeigene Übertragungswege verwendet werden. Diese müssen vor externen Einflüssen geschützt und von der Anlage überwacht sein. Systemfremde Übertragungswege sind nur außerhalb der Rufanlage zulässig – etwa zur Anbindung von Dokumentations- oder Kommunikationssystemen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion der Norm von 2016 ist die Nutzung systemfremder Übertragungswege innerhalb der Rufanlage nicht mehr erlaubt.

In dem neuen Abschnitt „Besondere Anwendungen“ gibt es eine Regelung für „Öffentlich zugängliche WCs für barrierefreies Bauen“. Bei der Nutzung von einem oder mehreren WCs ist eine zentrale Stelle vor Ort erforderlich, an der Hilferufe und Störungen optisch und akustisch signalisiert werden. Diese Signalisierung darf nicht dauerhaft deaktivierbar sein. Bei Einrichtungen ohne ständig besetzte zentrale Stelle vor Ort ist eine Weiterleitung an hilfeleistende Personen über systemfremde Übertragungswege zulässig. Zusätzlich wurde ein neuer Abschnitt aufgenommen, der besondere Anforderungen an „Justizvollzugsanstalten und Räume in ähnlichen Einrichtungen“ formuliert.

Der Norm-Entwurf wurde um einen Anhang ergänzt. Dieser besteht aus vier Teilen und enthält erstmals standardisierte Vorlagen für zentrale Dokumentations- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Rufanlagen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie vergleichbaren Einsatzbereichen. Der Anhang umfasst eine „Einweisung in den Betrieb der Rufanlage – Verantwortliche Person des Betreibers“, eine „Eigenerklärung Fachkraft für Rufanlagen“, eine „Eigenerklärung Fachplaner für Rufanlagen“, sowie ein „Fertigstellungsprotokoll (FP) für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (VDE 0834-1)“.

Zudem wurden einige Bilder in der Norm aktualisiert oder ergänzt. Die Struktur der Rufanlage wurde definiert und eine neue Darstellung hinzugefügt. Die Bilder zur sicheren Trennung wurden überarbeitet und es gibt drei neue Bilder zur optischen und akustischen Signalisierung. Dabei wurde auch neu der gemerkte und der reservierte Ruf aufgenommen.

„Die DIN VDE 0834 wurde grundlegend und umfassend überarbeitet und aktualisiert, um den Stand der Technik widerzuspiegeln. Dabei wurde aber trotzdem der Charakter der bisherigen Norm erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer der EFE GmbH und Mitglied des Normenausschusses, zu dem Norm-Entwurf.

Bis zum Ende der Einspruchsfrist steht der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 im Entwurfsportal des VDE-Verlags zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. Fachleute können damit auf Unklarheiten oder Anwendungsprobleme in der Praxis hinweisen. Anschließend prüft und diskutiert das zuständige Normungsgremium die eingegangenen Stellungnahmen und übernimmt die Einsprüche oder lehnt sie begründet ab. Mit Veröffentlichung der finalen Fassung wird dann die DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 ersetzt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN VDE 0834-1, Rufanlage, Krankenhaus, Pflegeheim, JVA, Norm, Entwurf, 2025

Tweet-Vorschlag
Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-vde-0834-1-rufanlagen

Pressemitteilung: Neuer-Norm-Entwurf-DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen.pdf

Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen

Bild: DIN-VDE-0834-1-Rufanlagen-Presse.jpg
Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im April 2025 ist der Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/din-vde-0834

Hersteller und Anbieter von Aufzugsanlagen

Hersteller und Anbieter von Aufzugsanlagen

Hersteller und Anbieter von Aufzugsanlagen

Einführung | Herstellerverzeichnis Aufzugsanlagen | A.S. Aufzug + Service | ATH Aufzüge | Aufzugdienst Vogel | Baumann Aufzüge | Berchtenbreiter | Braun Aufzüge | Brosch Standardlift | Dany Aufzüge | Dralle Aufzüge | Häfelein und Windeck Aufzugbau | Kone | Kran- und Aufzugsservice | Lutz Aufzüge | M Lift Consulting | Otis | Orba-Lift Aufzugsdienst | Sautter Lift Components | Schindler | Spittelmeister | Süther & Schön | Taf Aufzugsdienst | Weitere Informationen

Einführung

Aufzugsanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeinfrastruktur und tragen zur Erhöhung von Komfort, Sicherheit und Barrierefreiheit bei. Sie ermöglichen den schnellen und effizienten Transport von Personen und Gütern in Wohngebäuden, Bürokomplexen sowie Industrieanlagen. Zu den häufig verwendeten Aufzugsarten gehören Personenaufzüge, Lastenaufzüge und spezielle Lösungen für barrierefreies Bauen. Für den langfristigen Betrieb ist eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung unerlässlich. Sie sichert die Lebensdauer der Aufzugsanlagen und die Sicherheit der Nutzer. Betreiber sollten stets auf geprüfte Qualität und die Unterstützung durch qualifizierte Fachleute setzen, um Ausfälle und Störungen zu vermeiden.

Herstellerverzeichnis Aufzugsanlagen

Herstellerverzeichnis Lastaufnahmemittel

Herstellerverzeichnis Aufzugsanlagen (PDF)

A.S. Aufzug + Service Dienstleistungs GmbH

Gewerbepark 6
49143 Bissendorf

Telefon: 05402 92560
E-Mail: info@aufzug-service.de
Website: www.aufzug-service.de

ATH Aufzüge GmbH

Austraße 103
74076 Heilbronn

Telefon: 07131 649580
E-Mail: info@ath-aufzuege.de
Website: www.ath-aufzuege.de

Aufzugdienst Vogel GmbH

Robert-Bosch-Straße 7
73257 Köngen

Telefon: 07024 809676
E-Mail: info@aufzugdienst-vogel.de
Website: www.aufzugdienst-vogel.de

Baumann Aufzüge GmbH

Robert-Koch-Straße 13
71665 Vaihingen an der Enz

Telefon: 07042 817920
E-Mail: info@baumann-aufzuege.de
Website: www.baumann-aufzuege.de

Berchtenbreiter GmbH

Mähderweg 1a
86637 Rieblingen

Telefon: 08272 98670
E-Mail: info@berchtenbreiter-gmbh.de
Website: www.berchtenbreiter-gmbh.de

Braun Aufzüge GmbH & Co. KG

Vor Brakens Höhe 6
34289 Zierenberg

Telefon: 05606 519680
E-Mail: info@braun-aufzuege.de
Website: www.braun-aufzüge.de

Brosch Standardlift GmbH

Schneesch 1
25474 Ellerbek

Telefon: 04101 8606060
E-Mail: info@standardlift.de
Website: www.standardlift.de

Dany Aufzüge GmbH

Am Stadion 4
56281 Emmelshausen

Telefon: 06747 951744
E-Mail: info@aufzuege-dany.de
Website: www.aufzuege-dany.de

Dralle Aufzüge GmbH & Co. KG

Heidsieker Heide 55
33739 Bielefeld

Telefon: 05206 91080
E-Mail: info@dralle-aufzuege.de
Website: www.dralle-aufzuege.de

Häfelein und Windeck Aufzugbau GmbH

Mainstraße 8
53332 Bornheim

Telefon: 02222 938630
E-Mail: info@hw-aufzuege.de
Website: www.hw-aufzuege.de

Kone GmbH

Vahrenwalder Straße 317
30179 Hannover

Telefon: 0800 8801188
E-Mail: service.de@kone.com
Website: www.kone.de

Kran- und Aufzugsservice GmbH

Straße der Einheit 35
06638 Karsdorf

Telefon: 034461 55832
E-Mail: email@kranservice.de
Website: www.kranservice.de

Lutz Aufzüge GmbH

Gutenbergstraße 19
21465 Reinbek

Telefon: 040 727690
E-Mail: info@lutz-aufzuege.de
Website: www.lutz-aufzuege.de

M Lift Consulting GmbH

Am Töpferofen 6
85586 Poing

Telefon: 08121 7604898
E-Mail: consult@mliftconsulting.com
Website: www.mliftconsulting.com

Orba-Lift Aufzugsdienst GmbH

Buchenstraße 11
08468 Reichenbach/Vogtland
Telefon: 03765 78100
E-Mail: info@orba.de
Website: www.orba.de

Otis GmbH & Co. OHG

Otisstraße 33
13507 Berlin

Telefon: 030 43040
E-Mail: otis.germany@otis.com
Website: https://www.otis.com/de

Sautter Lift Components GmbH

Remsstraße 2
70806 Kornwestheim

Telefon: 07154 99960
E-Mail: info@slc-liftco.com
Website: www.slc-liftco.com/de/

Schindler Deutschland AG & Co. KG

Schindler-Platz
12105 Berlin
Telefon: 030 70290

E-Mail: info.de@schindler.com
Website: www.schindler.de

Spittelmeister GmbH

Im Buchbusch 24
75177 Pforzheim

Telefon: 07231 139870
E-Mail: info@spittelmeister.de
Website: www.balkonbauer.de

Süther & Schön GmbH

Bonifaciusring 18
45309 Essen

Telefon: 0201 855250
E-Mail: info@suether-schoen.de
Website: www.suether-schoen.de

Taf Aufzugsdienst Mannheim GmbH

Cecil Taylor Ring 12-18, Halle 28
68309 Mannheim

Telefon: 0621 1806550
E-Mail: info@taf-mannheim.de
Website: www.taf-mannheim.de

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