Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Verantwortliche über die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 09. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. Juni 2024 – Düsseldorf – freie Plätze
  • 19. September 2024 – Stuttgart – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lerninhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

In öffentlichen Verwaltungen ist der Umgang mit Bürgern für Mitarbeiter oft eine Herausforderung. Um die Sicherheit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten, können Verantwortliche an drei Punkten ansetzen:

Die Krisenorganisation verbessern bzw. aufstellen und trainieren, den baulichen Schutz erhöhen, indem neue bauliche Konzepte für Verwaltungen umgesetzt werden und eine technische Lösung zur stillen Alarmierung und zur Amok-Alarmierung einsetzen. Eine Verbesserung kann es nur dann geben, wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind und gut ineinandergreifen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz in der öffentlichen Verwaltung, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerbescheinigung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Amtsleiter,
  • Abteilungsleiter,
  • Personalverantwortliche,
  • Arbeitsschutzverantwortliche,
  • Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, besonders aus Behörden mit Publikumsbetrieb wie Bürgerämtern, Arbeitsämter, Sozialämter, Ausländerbehörden, Finanzämter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Grundlagen Notfall- und Krisenmanagement
  • Gründung und Aufgaben eines Krisenteams
  • Krisenhandbuch, Krisenbewertung, Krisenkatalog
  • Trennung von Bürgerbereichen und Arbeitsbereichen
  • Technische Notfall-Alarmierungssysteme
  • Abwägung von geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Technische Voraussetzungen für die Alarmierung im Amokfall
  • Sicherungskonzepte
  • Grundlagen zum Verhalten in Amok- und Terrorlagen
  • Fallbeispiele aus der Praxis

Referenten

  • Michael Schenkelberg ist Fachplaner für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Notfall- und Krisenmanager BdSI, Dozent für Technisches Risikomanagement sowie Mitglied in nationalen und internationalen Normungsgremien.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Krisenmanagement, Sicherheit, Mitarbeitersicherheit, Amokalarmierung, Amokfall, Notfallmanagement, Krisenbewertung, Krisenhandbuch, Krisenteam, Krisenorganisation, Öffentliche Verwaltung, Seminar, Schulung, Kurs, Veranstaltung, 2024

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Building Information Modeling (BIM) im neuen Planerbrief Nr. 46

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-07 vom 5. März 2024

Zum 1. März 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 46 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Gastautor Peter Liebsch von der Drees & Sommer SE den aktuellen Stand der Anwendung von BIM beim Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden in Deutschland.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Einbruchmeldeanlagen (EMA), energieeffiziente Rechenzentren, Brandschutz versus Amok, Trinkwasserhygiene und Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen. Der Beitrag über EMA schildert, warum diese nicht mittels Riegelschaltkontakt scharf- bzw. unscharf geschaltet werden dürfen. Ein weiterer Beitrag stellt das in der Normenreihe DIN EN 50600 enthaltene Reifegradmodell zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Rechenzentren vor. Autor Bastian Nagel von Hekatron erläutert, wie es Planern und Betreibern gelingt, die Schutzziele im Brandfall und bei einer Amoklage in Einklang zu bringen. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Zertifizierungspflicht von Trinkwasserspendern. Der Beitrag zum Thema Aufzüge geht der Fragestellung nach, wer die Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen vornehmen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 47 erscheint am 1. Mai 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Building Information Modeling (BIM) ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 46 der DGWZ vom März 2024. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-46

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

2.942 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

BIM – es gibt noch viel zu tun!

Ein digitaler Zwilling, der alle für die Realisierung des Bauwerks relevanten Daten enthält und diese Informationen allen am Bau Beteiligten jederzeit zugänglich macht? Dieser moderne digitale Ansatz im Sinne des Building Information Modeling (BIM) ist in den skandinavischen Ländern, den USA oder auch bei unseren österreichischen und niederländischen Nachbarn längst gelebte Praxis, wenn es um das Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden geht. Doch wie sieht es bei deutschen Bauunternehmen und Architekturbüros aus?

Im internationalen Vergleich findet das digitale Tool in Deutschland bei vielen Branchenakteuren noch vergleichsweise wenig Anwendung – aber wir sehen mit rund 20 Prozent Marktdurchdringung positive Tendenzen. Seit Anfang letzten Jahres ist BIM sogar Pflicht für die Planung und den Bau von Bundesbauten und für Infrastrukturmaßnahmen. 

Hat sich die BIM-Methode bei ersten Bauvorhaben bewährt, wenden Unternehmen diese Methode auch bei weiteren Projekten an – und das aus gutem Grund. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, frühzeitig notwendige Stellschrauben im Projekt zu drehen und damit deutlich effizientere, nachhaltigere und qualitativ hochwertigere Projektabläufe zu gewährleisten, führt kein Weg an BIM vorbei. Fazit: Wir müssen als Branche noch mehr Fahrt aufnehmen und diese Vorteile für uns nutzen.

Autor: Peter Liebsch, Associate Partner, Drees & Sommer SE

Weitere Informationen

EMA richtig scharf- und unscharfschalten

EMA richtig scharf- und unscharf schalten

Im Zusammenhang mit Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA) wird häufig das Problem der Falschalarme diskutiert. Vergisst man beim Betreten des Gebäudes, die EMA unscharf zu schalten, wird ein Alarm ausgelöst. Bei „zwangsläufig“ aufgebauten EMA, wie sie beispielsweise in den Richtlinien VdS 2311 beschrieben und gefordert sind, kann das nicht passieren. Diese Zwangsläufigkeit hat den Vorteil, dass die EMA beim Verlassen des Gebäudes nur scharf geschaltet werden kann, wenn alle überwachten Türen und Fenster geschlossen und verriegelt sind.

Die EMA erkennt mittels Magnetkontakt, ob die Tür geöffnet oder geschlossen ist. Aber wie erkennt die EMA, ob das Türschloss abgeschlossen wurde? Dafür verwendet man in der Regel den sogenannten Riegelkontakt. Dieser Kontakt wird im Türrahmen hinter dem Schließblech montiert. Fährt der Schlossriegel beim Abschließen aus, wird der Kontakt betätigt. Die Tür ist verschlossen. Erst jetzt kann die EMA an der sogenannten „Schalteinrichtung“ scharf geschaltet werden, heutzutage typischerweise mit einem RFID-Transponder.

Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Schalteinrichtung eigentlich überflüssig ist. Denn wenn der Riegelkontakt den Verschluss der Tür überwacht, könnte er doch gleichzeitig die EMA scharf- und unscharf schalten. Wird die Tür abgeschlossen, wird die EMA scharf. Wird wieder aufgeschlossen, wird die EMA unscharf. Damit wären Schalteinrichtung und zusätzliche Bedienung überflüssig. Stimmt das wirklich?

In der Praxis wird diese Idee von Experten nicht umgesetzt. Die Umsetzung ist nach DIN VDE 0833-3 und VdS 2311 sogar verboten. Und das hat einen guten Grund. Denn wenn der Einbrecher die Tür aufbricht, ist die Betätigung des Riegelkontaktes durch den Schlossriegel nicht mehr gegeben – genau wie beim regulären Aufschließen. Das hat zur Folge, dass die EMA unscharf geschaltet wird bevor der Öffnungskontakt Alarm auslösen kann. Diese Variante lädt somit Einbrecher zur automatischen Unscharfschaltung beim Einbruch ein. Gut beraten ist daher, wer bei der Konzeption von Sicherungstechnik auf das Fachwissen der VdS-Richtlinien und Normen zurückgreift und einen Experten zu Rate zieht.

Autor: Sebastian Brose, Stv. Leiter Produkte & Unternehmen, VdS Schadenverhütung GmbH

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Reifegradmodell für Rechenzentren

Reifegradmodell für Rechenzentren

In der Normenreihe DIN EN 50600 ist im Dezember 2023 die deutsche Übersetzung der zweiten Ausgabe des Normenteils DIN CLC/TS 50600-5-1 VDE V 0801-600-5-1 „Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren. Teil 5-1: Reifegradmodell für Energiemanagement und Umweltverträglichkeit“ erschienen. Dieses Dokument definiert ein Reifegradmodell für die Umweltauswirkungen der in einem Rechenzentrum untergebrachten Einrichtungen, Infrastrukturen und Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und führt zu diesem Zweck fünf aufeinander aufbauende Reifegrade ein, inklusive Best Practices, die von Experten aus ganz Europa vorgeschlagen und abgestimmt wurden.

In der Anwendung ermöglicht die neue Technische Spezifikation Betreibern von Rechenzentren einerseits einen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu entwickeln. Andererseits unterstützt es Planer darin, für neue Rechenzentren den Bauherren gute Empfehlungen für ein energieeffizientes und nachhaltiges Design zu geben.

Autor: Dr. Ludger Ackermann, Senior Data Center Consultant, Data Center Excellence GmbH

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Brandmeldung versus Amokalarm?

Brand versus Amok

Die Schutzziele, die Planende und Betreibende im Brandfall und bei einer Amoklage erreichen müssen, könnten unterschiedlicher nicht sein: Wenn es brennt, sollen die Betroffenen schnellstmöglich aus dem Gebäude flüchten können. Bei einem Amokalarm dagegen gilt es in den meisten Fällen, sich zu verbarrikadieren, bis die Situation geklärt ist. Da liegt es nahe, dass diese Anforderungen in der Praxis häufig als kaum vereinbar wahrgenommen werden. Doch es gibt Lösungswege für effektive Schutzkonzepte.

Im Vergleich zum Brandschutz ist der Schutz vor anderen Gefahrensituationen bauordnungsrechtlich weniger reguliert. Das führt in der Praxis dazu, dass es unterschiedliche Vorstellungen und Interpretationen über die rechtlichen Zusammenhänge gibt und das Thema auch in Fachkreisen immer wieder kontrovers diskutiert wird. Hier ist es hilfreich, sich bei der Betrachtung von Amoklagen an die Brandschutzkonzepte anzulehnen, wenngleich diese nicht eins zu eins adaptierbar sind. Das gilt zum Beispiel für Alarmpläne.

Wenn beide Schutzziele zusammen gedacht werden und von Anfang an alle Beteiligten am Planungstisch zusammenkommen, können jedoch praxisnahe Konzepte entstehen. Wenn bei der Planung zudem das Zusammenspiel von Menschen, Technik und Organisation berücksichtigt wird, entstehen effektive Schutzkonzepte mit hohem Sicherheitsstandard.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien, Hekatron Brandschutz

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Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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Kälteanlagen und Wärmepumpen

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde für Personal

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung der Norm DIN EN ISO 22712: „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sachkunde von Personal“. Sie löst die DIN EN 13313:2011-02 ab.

Die komplett überarbeitete Norm legt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit Kühlsystemen nach ISO 5149-1, ISO 5149-2, ISO 5149-3 und ISO 5149-4 und anderen äquivalenten Normen wie EN 3781, EN 3782-4, EN 3783-5, EN 3784-6 und die dazugehörigen Sachkundeprofile fest. Das aktualisierte Dokument legt zudem die Sachkundekriterien für Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, fest. Tätigkeiten in Bezug auf Elektrizität sind ausgenommen.

DIN EN ISO 22712 ist nicht für Personen anwendbar, die Arbeiten an Kältesätzen nach ISO 5149-1 oder EN 3781 von der Vorplanung des Produkts bis zur kompletten Fertigstellung des Produkts verrichten, sofern der Ablauf von einer Organisation oder Einzelperson überwacht wird und die angewendeten Verfahren von dieser überprüft werden, die für das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verantwortlich ist.

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Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Zum 1. Februar 2024 ist für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ eine überarbeitete Fassung erschienen. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Die DIN 14090:2024-02 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

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