Sicher signalisieren
Laut neuer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom Januar 2021 und DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen und Prüfverfahren“ ist bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher ohne Kraftbegrenzung schließen, ein audiovisuelles Signal vorgeschrieben. Bei kraftbetätigten Toren muss die Signallautstärke mindestens 15 dB über der Umgebungslautstärke liegen. Eine Blitzleuchte signalisiert das Schließen des Tores auch optisch.
Der Signalgeber ist so zu montieren, dass das optische und akustische Signal zu jeder Zeit von anderen Personen im Umfeld des Tores aktiv wahrgenommen werden kann.
Autor: Jürgen Walter, Schulungsreferent, Hekatron Vertriebs GmbH