Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Die neue Technische Regel VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ der VDI-Richtlinienreihe 6023 ist zum November 2023 erschienen.

Blatt 1.1 richtet sich an Betreiber von Trinkwasser-Installationen und deren Erfüllungsgehilfen, wie beispielsweise Vertragsinstallationsunternehmen und Facility-Services-Dienstleister. Sie gibt Empfehlungen für alle an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Geräte, Apparate und Armaturen, die das an deren Anschlussstellen vorhandene Trinkwasser über beispielsweise Erhitzen, Kühlen, Carbonisieren, durch Zugabe von Konzentraten oder Extrakten so verändern, dass es nicht mehr der Flüssigkeitskategorie 1 gemäß DIN EN 1717:2011-08 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“, Tabelle B.1, entspricht, einschließlich aller zugehörigen Bauteile sowie gegebenenfalls vorhandener Einrichtungen, die Einfluss auf die Wasserbeschaffenheit nehmen.

Sie beschreibt die notwendigen Maßnahmen für den Anschluss von Getränke- bzw. Wasserspendern an die vorhandene Trinkwasser-Installation, den Betrieb und die notwendigen Hygienekontrollen, um die Anforderungen der Betriebssicherheit zu erfüllen und den Betreibern und Eigentümern Rechtssicherheit zu geben. Das verantwortliche Personal und ggf. die Nutzer des Getränkespenders sind in den Betrieb einzuweisen, und das Gerät regelmäßig zu kontrollieren und instand zu halten.

Die Technische Regel kann über den Beuth-Verlag für 40,30 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

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Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-19 vom 5. Oktober 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom September 2012 ersetzt.

Das Dokument richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600:2021-07 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht öffentlichen Bereichen befinden.

In der aktualisierten Norm wurden vor allem die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden in einer Tabelle genau definiert. So müssen Betreiber jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch Sachkundige war es bisher möglich, dass lediglich einzelne Kompo­nenten der Löschwasseranlage geprüft wurden – beispielsweise der Wandhydrant oder andere Entnahmeeinrichtungen – und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. „Die überarbeitete Norm stellt nun stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht hier nicht mehr aus“, kommentiert Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH.

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden, Betreiber müssen selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren. Damit wird die gesamte Wandhydrantenanlage deutlicher als zuvor als Einheit betrachtet, wobei zwischen Löschwasseranlage „nass“, Löschwasseranlage „nach/-trocken“ und Löschwasseranlage „trocken“ unterschieden wird.

Die Überarbeitung der DIN 14462:2023-07 ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Eigentum in Gebäuden und anderen Einrichtungen. Sie bietet Fachleuten in der Gebäudeplanung, der Feuerwehr, der Bauindustrie und anderen verwandten Bereichen wertvolle Leitlinien für die Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Löschwasseranlagen. Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig. Die DIN 14462:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 146,82 EUR Euro ohne MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Wandhydranten #Löschwasser #Normen www.dgwz.de/neue-din-14462-wandhydrantenanlagen-1

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Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Bildquelle: Minimax Mobile Services GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken’“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14462

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur ISH 2023

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur ISH 2023

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-03 vom 16. Januar 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht zur ISH ein neues Planerhandbuch. Das Planerhandbuch „ISH 2023“ erscheint im Februar 2023. Darin werden führende Aussteller zur Heizungs-, Klima- und Installationstechnik sowie intelligenter Gebäudesteuerung vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind Unternehmensprofil, Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Messe enthalten. Ebenso sind die Ansprechpartner für Planer mit Kontaktdaten aufgeführt. Das Handbuch dient als Orientierungshilfe beim Besuch der Messe und als Nachschlagewerk für Planer und Gebäudebetreiber. Das Planerhandbuch „ISH 2023“ kann ab sofort kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/ish oder per E-Mail an ish@dgwz.de vorbestellt werden.

Die DGWZ ist Partner der Messe Frankfurt und bietet zur ISH vom 13. bis 17. März 2023 täglich fachlich geführte Messerundgänge für technische Fachplaner, Ingenieure und Mitarbeiter von Planungsabteilungen der Gebäudetechnik an.

Die ISH der Messe Frankfurt ist die Weltleitmesse für Gebäude-, Energie-, Heizungs-, Klimatechnik, Baddesign und Installation. Sie findet alle zwei Jahre in Frankfurt am Main statt. Parallel dazu bietet die Messe eine digitale Plattform mit neuen Möglichkeiten der Vernetzung und des Wissensaustauschs.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur ISH 2023. #ish2023 www.dgwz.de/planerhandbuch-ish-2023

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur ISH 2023

Bildquelle: Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht zur ISH 2023 ein Planerhandbuch.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ish

Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zwei neue Richtlinien zur Trinkwasserhygiene herausgegeben. VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ liefert Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und kann ebenso für alle anderen Trinkwasser-Installationen, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen, angewendet werden. Damit wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation bewahrt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer, Betreiber oder Inhaber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die VDI-Richtlinie MT 6023 Blatt 4 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

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Nachbehandlung von Trinkwasser

Die Nachbehandlung von Trinkwasser

Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht keine Notwendigkeit, das vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nachzubehandeln. In Deutschland muss das vom öffentlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Das leitungsgebundene Trinkwasser gehört damit zu den am besten überwachten Lebensmitteln.

Zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Partikeln oder zur Verbesserung von Gebrauchseigenschaften kann eine Nachbehandlung jedoch sinnvoll sein. Ist dies der Fall, so müssen diese Nachbehandlungsanlagen als Bestandteil der Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Nach DIN 1988-200 dürfen festgelegte Nachbehandlungsverfahren angewendet werden, wobei mit Ausnahme der vorgeschriebenen mechanischen Filtration die anderen Nachbehandlungsverfahren nur in begründeten Fällen erfolgen dürfen. Hierzu zählen Chemikaliendosierung, Enthärtung durch Ionenaustausch und Härtestabilisierung durch Kalkschutzgeräte. Desinfektionsverfahren dürfen nur anlassbezogen und keinesfalls prophylaktisch angewendet werden.

Autor: Christoph Theelen, Referent Wasserwirtschaft, -güte und -verwendung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

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Legionellen im Kaltwasser

Trinkwasserhygiene: Legionellen im Kaltwasser

Insbesondere in hygienisch sensiblen Gesundheitseinrichtungen sowie Gebäuden mit hohen Wärmelasten ist die aktive Kühlung von kaltem Trinkwasser (Potable Water Cold: PWC) als praxisrelevante Ergänzung im Rahmen der a.a.R.d.T. eine wirksame Maßnahme zur Absicherung der Trinkwassergüte.

In rund 12 Prozent aller Kaltwasserproben wurden im Rahmen einer Dissertation von 2004 Legionellen nachgewiesen. Auch wurde festgestellt, dass die Kaltwasser-Temperaturen mit der Größe des Systems ansteigen. Kaltwasser-Installationen können vor allem durch Fremderwärmung ein ernsthaftes Hygienerisiko darstellen. Die Grenze von 25 °C (empfohlen: 20 °C) ist damit einer der grundsätzlich einzuhaltenden Parameter.

Legionellen im Kaltwasser

Autor: Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology Viega

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