Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Gründungsmitglieder des DGWZ-Fachbeirats Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 14. März 2018 in Bad Homburg den Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) gegründet. An der ersten Sitzung nahmen Kommunen, Planer und Hersteller teil. Polizei, Landeskriminalämter, Berufsgenossenschaften und Versicherer haben ihre Mitarbeit angekündigt.

Der Fachbeirat unterstützt als unabhängige Expertenplattform Planer, Errichter und Betreiber beim Projektieren und Umsetzen von Sicherheitskonzepten für Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Für die Umsetzung der DIN VDE V 0827 beim Neubau und der Sanierung von Schulen besteht Klärungsbedarf. Dafür wollen die Mitglieder neutrale Fachinformationen zu NGRS erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse werden in Publikationen veröffentlicht und Lösungen in Veranstaltungen vorgestellt.

Auf der Gründungssitzung wurden zwei erste Projekte formuliert. So wird der Beirat eine neue Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ konzeptionell und fachlich begleiten. Die Veranstaltung soll bundesweit regelmäßig viermal im Jahr stattfinden. Zweitens soll ein Whitepaper zu NGRS erarbeitet werden.

Sitzungen

Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder der 1. Sitzung am 14. März 2018 in Bad Homburg waren:

  • Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Markus Laibach (Gebäudemanagement Mönchengladbach)
  • Eugen Ludewig (Siemens AG)
  • Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)
  • Bernd Ammelung (Ingenieurbüro)
  • Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH)
  • Tobias Töpfer (build:ing pro GmbH)
  • Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Sebastian Strohmenger (Dahua Technology GmbH)
  • Harald Weber (Gehrke Sales GmbH)
  • Michael Krämer (Telecom Behnke GmbH)
  • Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH)
  • Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH)

Ansprechpartnerin

Michaela Heinze
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-24
Telefax 06172 98185-99
veranstaltungen@dgwz.de

Bei Bränden schützen

Die Forderung nach einer RWA ist Bestandteil jeder Bauordnung in Deutschland. Denn Brandtote sind zu 90 Prozent Rauchtote. Für sichere Flucht- und Rettungswege, die die Gefahr für Gebäudenutzer und das Haftungsrisiko minimieren, muss eine RWA objektgerecht ausgeführt werden. Das gilt für die Auswahl der Einzelkomponenten ebenso wie für die fachgerechte Verschaltung der Bauteile und Installation der pneumatischen Module zu einem sicheren Komplettsystem. Der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) hat eine Infobroschüre als Orientierung und Entscheidungshilfe für Architekten, Planer, Bauherren und Dienstleister erstellt, die kostenlos zum Download bereitsteht.

Autor: Christoph Kern, Vorstand, D + H Mechatronic AG, Vorsitzender des Verbands Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)

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Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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Qualität für Dienstleistungen

Die neue Norm DIN EN 16763 stellt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen. Qualitätsbewusste Planer und Errichter können sich mit einer Zertifizierung besser im Wettbewerb positionieren. Betreiber werden bei der Auswahl fachkompetenter Dienstleister unterstützt.

Die seit 1. April 2017 gültige DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfasst nahezu alle sicherheitstechnischen Systeme mit Ausnahme von Personen-Hilferufanlagen nach DIN EN 50134 und Alarmempfangszentralen nach DIN EN 50518. Die Norm gilt für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Auch per Fernzugriff erbrachte Dienstleistungen fallen darunter.

Die DIN EN 16763 beschreibt die allgemeinen Qualifikationen für Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte. So müssen beispielsweise bestimmte Prozesse zur Sicherung der Dienstleistungsqualität vorhanden sein und das Unternehmen hat Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationsstufen zu benennen, die sich an den Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) orientieren. Darüber hinaus macht die neue Norm Angaben zur notwendigen Dokumentation.

Die DIN EN 16763 stellt allgemeine Anforderungen und gilt deswegen immer in Verbindung mit anderen Normen, Gesetzen und Regelungen sowie Anwendungsregeln der Fachbereiche. Diese müssen allerdings noch nach und nach an die neue Dienstleistungsnorm angepasst werden, wie beispielsweise die DIN 14675, die künftig in zwei Teilen erscheinen wird.

Die Norm ist ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Dienstleistungsmarktes für Sicherheitsanlagen. Verbindliche Kriterien für die Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen fehlen noch, sollen aber in einem zweiten Schritt unter Beteiligung von Verbänden und Zertifizierungsstellen erarbeitet werden. Zahlreiche Zertifizierer haben angekündigt, ihre Richtlinien zu überarbeiten und eine Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen nach DIN EN 16763 anzubieten.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Neue DIN VDE 0833-2

Im Oktober 2017 neu erschienen ist die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA). Die ohne Übergangsfrist gültige Norm wurde umfassend überarbeitet und ergänzt und ist für Planer, Errichter und Betreiber von BMA unmittelbar relevant.

Die neue DIN VDE 0833-2 wurde an die technische Entwicklung angepasst, wobei zahlreiche Praxiserfahrungen eingeflossen sind. Aufgenommen sind jetzt Brandmelder mit Kohlenmonoxidsensoren auch in Mehrfachsensormeldern sowie optische Signalgeber zur Personenalarmierung nach DIN EN 54-23. Neu gefasst wurden die Anforderungen an Funkübertragungswege, wobei jetzt Funkbänder ab einem bestimmten Frequenzabstand als getrennte Übertragungswege betrachtet werden dürfen. Eingeschränkt wurden die Übertragungsmöglichkeiten von BMA an Sprachalarmanlagen.

Zahlreiche Praxiserfahrungen sind in die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zur Projektierung von BMA geflossen. Die Regelungen zur Behandlung von Unterzügen, Deckenunterteilungen, Dach- und Deckenformen sowie von linienförmigen Wärmemeldern und Flammenmeldern wurden präzisiert. Für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen die Anforderungen zur Internalarmierung im Anhang H der Norm.

Autor: Carsten Meißner, Senior Consultant Building Technologies, Siemens AG

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ZVEI-Broschüre: Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) hat eine neue Broschüre mit Hinweisen zu Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Rufanlagen nach DIN VDE 0834, z. B. in Krankenhäusern, Alten- und Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Forensischen Kliniken und Justizvollzugsanstalten herausgegeben. Erarbeitet wurden die Inhalte dieser Broschüre von den Mitgliedern des Fachkreises Rufanlagen im ZVEI-Fachverband Sicherheit.

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Neues Whitepaper für Brandschutztüren und -Tore

Brandschutztüren und -Tore

Die Unternehmen Dormakaba, ECO Schulte, GEZE, Hekatron, Hörmann, Teckentrup und der TÜV Hessen haben ein herstellerübergreifendes Whitepaper mit dem Titel „Instandhaltung & Modernisierung von Brandschutztüren & -toren“ herausgegeben.

In diesem Whitepaper sind Tipps und Normenhinweise für den Einsatz, Betrieb und Unterhalt von Türschließern, Feststellanlagen und Türantrieben bei Brandabschnitten (Brandschutztüren). Unter anderem sind 14 Normen (DIN, EN, ASR, ELTVTR) aufgeführt, welche je nach gewählter Lösung zu beachten sind.

Der Betreiber ist verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb der Systeme!

Regelmässige Kontrollen, deren Dokumentation sowie Wartungen dieser Systeme sind unerlässlich, da die Gebäudeeigentümer und Betreiber bei einer Fehlfunktion im Ereignisfall haftbar gemacht werden können.

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Echte Begegnungen auf Messen

Veranstaltungen 2018

In 2018 erwarten uns wieder bedeutende Fachveranstaltungen: Die FeuerTrutz findet am 21.-22. Februar bereits zum achten Mal in Nürnberg statt. Auf dem Kongress mit Fachmesse treffen sich die unterschiedlichen Vertreter des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik und findet vom 18.-23. März in Frankfurt statt. Unter dem Motto „Vernetzt – Sicher – Komfortabel“ erhält die elektronische Sicherheitstechnik erstmals einen eigenen Ausstellungsbereich und präsentiert sich als Bestandteil der integrierten Gebäudetechnik. Die Security Essen vom 23.-28. September gliedert sich in sechs übergeordnete Themen: 1. Dienstleistungen, 2. Zutritt und Mechanik, 3. Video, 4. Brand und Einbruch, 5. Perimeter sowie 6. Cyber-Security und Wirtschaftsschutz. Die Messe Essen hat zum Herbst vier neue Messehallen und ein repräsentatives Glasfoyer fertiggestellt. Weitere Veranstaltungen sind der VfS-Kongress am 10.-11. April in Potsdam, der BHE-Kongress zum Thema „Videoüberwachung/Zutrittssteuerung“ am 28.-29. Mai in Fulda und die VdS-Brandschutztage am 4.-5. Dezember in Köln.

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DGWZ-Messerundgänge auf der Security Essen

Geführte Messerundgänge zur Security Essen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-08 vom 19. September 2016

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt fachlich moderierte Gruppen täglich über die Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz und zeigt in zwei Stunden die Höhepunkte der Messe. Die Messerundgänge richten sich an Planer, Errichter, Betreiber, Behörden und verantwortliche Mitarbeiter aus Planungs- und Bauabteilungen.

Der Messerundgang kostet eine Gebühr von 17 Euro brutto und enthält die Eintrittskarte, den geführten Rundgang mit Kurzpräsentationen von ausgewählten Ausstellern, das Messehandbuch für Planer, eine Teilnahmebescheinigung, exklusiven Zutritt zur Messe-Lounge, ein Informationspaket nach der Messe und besondere Anfahrts- und Übernachtungskonditionen. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/security.

Die Security Essen ist die Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz und findet vom 27. bis 30. September 2016 in Essen statt.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Security, Essen, Messe, Rundgang, Planer, Messerundgang, DGWZ

Tweet-Vorschlag

Täglich geführte Rundgänge zur Security Essen 2016. In 2 Std. zu den Höhepunkten der Messe. #SecurityEssen www.dgwz.de/security

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-08-security-essen-messerundgang

  • Pressemitteilung Nr. 2016-08 (pdf, txt)
  • Bild: Security Essen Messerundgang (jpg)
    DGWZ-Messerundgänge auf der Security Essen
    Bildquelle: WAGNER Group GmbH
    Bildunterschrift: Mit den DGWZ-Messerundgängen in zwei Stunden fachlich moderiert zu den Höhepunkten der Security Essen 2016.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/security

Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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