Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Die elektronische Zutrittskontrolle muss insbesondere in Krankenhäusern zwei Anforderungen erfüllen. So auch in der Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf: Für Ärzte, Sanitäter, Patienten und ihre Angehörigen müssen die Gebäude öffentlich zugänglich sein. Behandlungsräume und Medikamentenlager dürfen jedoch nur Berechtigten offenstehen und während besonderer Sicherheitssituationen (Epidemien) muss der Zugang zu bestimmten Bereichen temporär eingeschränkt werden können. Software-Lösungen mit hoher Integrationsfähigkeit in die vorhandene Architektur und in bestehende IT-Systeme kontrollieren den Zutritt.

Der Workflow zur automatischen Vergabe der Zugangsrechte erfolgt über einen standardisierten Internet-Browser; spezielle Software auf Client PCs muss dazu nicht installiert werden. Schnittstellen zu den Personalverwaltungssystemen sorgen für den reibungslosen Ablauf bei Personalzu- und abgängen. Genutzt werden können alle gängigen Ausweisverfahren, auch die biometrische Identifikation ist integrierbar. Auf Wunsch der Klinikmitarbeiter wurde die Chipkarte beibehalten. Durch die umfangreiche Stammsatzverwaltung wächst das elektronische Zutrittskontrollsystem problemlos mit, wenn sich die Zahl der Nutzer erhöht. Im System können beliebig viele Steuereinheiten angeschlossen werden. Das öffnet dem Anwender die Möglichkeit für zahllose Variationen und eine nahezu unbegrenzte zeitliche und örtliche Steuerung der Zugangskontrolle. Die Kombination aus Online- und Offline-Komponenten bietet Möglichkeiten für Räume, Schränke, Spinde usw..

Die Zutrittsrechte werden in einem Ausweisverwaltungssystem verwaltet und für die Offline-Einheiten auf die Ausweise wie z. B. die Klinikkarte übertragen. Das ermöglicht der Klinik, die Zugangsberechtigungen selbst zentral zu verwalten. Die mögliche Kopplung mit Fluchtwegsystemen, Brandmelde- und Alarmanlagen sind Bestandteil des Systems. Für das Alarm-Management lassen sich verschiedene Alarmprioritäten und -typen vergeben. Zudem lässt sich das System um eine Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und einen Sicherheitsleitstand erweitern. 

Autor: Susanne Christmann, Leitung Marketing, Primion Technology GmbH

Weitere Informationen

DIN VDE 0701-0702 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702 – Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit

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Übersicht

Die Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit“ legt fest, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bei Instandsetzung und Änderung abgenommen werden müssen und ordnet regelmäßige Wiederholungsprüfungen an. Die Vorschrift gibt außerdem die Prüfverfahren vor, nach denen die Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu erfolgen hat. Die Abnahme darf nur durch eine Befähigte Person nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 ist im Juni 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0701-0702:2007-08.

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Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0701-0702 finden Sie hier.

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0701-0702
  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Übersicht

Übersicht zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um all diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.

Die Benutzung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln am Arbeitsplatz birgt gewisse Risiken. Um diese Risiken zu minimieren und mögliche Mängel frühzeitig erkennen zu können, ist es notwendig, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Verantwortung der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in Arbeitsstätten liegt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3) beim Arbeitgeber. Die Anforderungen der BetrSichV werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Bei wem es sich um eine befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV handelt, wird in den TRBS 1203 genauer erläutert. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann dieser davon ausgehen, dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt. Die Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden verbindlich in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Für elektrische Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3, die über die Fristen informiert, innerhalb derer die Prüfungen vorgenommen werden müssen. Die Normen DIN EN 50678; VDE 0701 und DIN EN 50699; VDE 0702 beschreiben, wie die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Inbetriebnahme, Reperaturen und Änderungen, sowie die Wiederholungsprüfung zu erfolgen hat.

Vorschriften

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
  • DIN EN 50678; VDE 0701, DIN EN 50699; VDE 0702, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz § 5, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Übersicht zu Sprinkleranlagen

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Einführung

Bei Sprinkleranlagen handelt es sich um selbstständige Sprühwasserlöschanlagen, die Brände automatische erkennen und somit deren Ausbreitung in der Anfangsphase verhindern. Die einzelnen Sprinkler werden an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, welches an die für Einsätze vorgesehene Wasserversorgung verbunden ist. Eine kleine Glasampulle verschließt die Düsen des Sprinklers. Steigt die Temperatur durch die Brandgase an und übersteigt einen bestimmten Punkt, platzen diese Glasröhrchen und die Sprinkleranlage wird ausgelöst. Somit werden nur die Sprinkleranlagen aktiviert, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandherde befinden.

Über die Planung und Installation einer Sprinkleranlage informiert die Norm DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“, sowie die VdS CEA-Richtlinie 4001 „CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“.

Normen und Vorschriften

Für Sprinkleranlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung
  • DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, Norm, Vorschrift
Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Übersicht zu Wandhydranten

Übersicht zu Wandhydranten

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Wandhydranten handelt es sich um ortsfeste Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die mit einer angeschlossenen, aufgerollten Gewebe- bzw. formstabilen Schlauchleitung dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Um im Brandfall das Feuer schnell und wirksam bekämpfen zu können, sollten Wandhydranten frei und leicht zugänglich sein, sodass sie auch von Laien verwendet werden können.

Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, müssen Löschwassereinrichtungen in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet werden. Gemäß der Betriebssicherheitverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit dürfen nur Befähigte Personen die Prüfung übernehmen. Über die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung informieren die Normen DIN 14462 und die DIN EN 671-3.

Vorschriften

Für Wandhydranten gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

  • DIN EN 671-3 Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 3: Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch
  • DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten
  • DIN 14461-1 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch
  • DIN 14461-2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“
  • DIN 14461-3 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 3: Schlauchanschlussventile PN 16
  • DIN 14461-4 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 4: Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 14461-5 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 5: Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW
  • DIN EN 694 Feuerlöschschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten; Deutsche Fassung EN 694:2014
  • VDI 3810 Blatt 2 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Sanitärtechnische Anlagen
  • DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Wandhydranten, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung, DIN EN 671-3, DIN 14462, DIN EN 694, DIN 14461, Norm, Vorschrift

Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission German Council of Shopping Centers e.V., Porträtfoto

Welchen Preis hat Sicherheit?

Seit dem Amoklauf 2016 im Olympia Einkaufszentrum in München befasst sich eine Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V. mit den Herausforderungen der Themenfelder Terrorlagen und Amokläufe. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der völlig veränderten Gefahrensituation, die durch einen Amoklauf oder sogar eine Terrorlage entstehen würde. Während in allen Shopping Centern das hohe Maß der Richtlinien aus dem Brandschutz oder der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gelebte Praxis ist, musste in 2016 attestiert werden, dass es in den vorhandenen Gefahrenszenerien wenig Vorgaben und nachvollziehbare Sicherheitskonzepte zu Terrorlagen und Amokläufen gab.

Dies hat sich deutlich verbessert. So hat die Security Kommission das erste Handbuch „Terrorlagen und Amokläufe“ als Arbeitshilfe für die verantwortlichen Ebenen in den Centergesellschaften, Facility-Manager-Dienstleistern sowie der Eigentümerseite herausgegeben. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen bei der Entfluchtung in diesen Gefahrenlagen betrachtet oder auch die Nutzung von anderen Sammelplätzen für Mitarbeiter und Kunden. Diese müssen vor dem Hintergrund einer Angriffssituation durch diese Täter neu bewertet werden. Die Schutzaspekte der Mitarbeiter in solchen Lagen verlangen auch andere Denkmodelle als es eine Brandsituation vorschreibt.

Autor: Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V.

Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen

Das Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen kann bei Ingmar Behrens kostenlos per Email (Ingmar@behrensundbehrens.de) angefordert werden.

Weitere Informationen

VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

Weitere Informationen

Notrufglocke im Aufzug.

Aufzugnotruf – Ende der Übergangsfrist

Bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Basis hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die dies mit einer Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres fordert: „Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Mit einem solchen Notrufsystem erhöhen Betreiber die Betriebssicherheit des Aufzugs und reduzieren ihr Haftungsrisiko. Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig.

In Verbindung mit der Aufschaltung auf eine Aufzug-Notrufzentrale mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft zur Personenbefreiung erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung.

Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind.

Autor: Odo Hake, Leiter Marketing/Kommunikation, OSMA-Aufzüge

Weitere Informationen

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/wandhydranten