DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

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Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

Leitern

Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

  • Anlege- u. Stehleiter
  • Seilzugleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Podestleiter
  • Schiebeleiter
  • Stechleiter

Tritte

Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
  • Große Tritt- und Standflächen
  • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
  • fahrbar mit feststellbaren Rollen

Fahrgerüste

Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

  • Aluminium
  • Stahl
  • Holz
  • Metall

Normen und Vorschriften

Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

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Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht zu UV-C-Strahlung

Übersicht | UV-C-Strahlung | Publikationen | Weitere Informationen

Übersicht

Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist ein Teil des elektromagnetischen Wellenspektrums zwischen 100 nm – 400 nm. Sie ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Basierend auf den unterschiedlichen physiologischen und photochemischen Wirkungen wird UV-Strahlung wie folgt unterschieden:

  • UV-A-Strahlung (315 nm – 400nm)
  • UV-B-Strahlung (218 nm – 315 nm)
  • UV-C-Strahlung (100 -280 nm)

UV-Strahlung kann durch natürliche und künstliche Quellen entstehen. Je kürzer die Wellenlänge ist, desto stärker wirkt sich die UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit aus.

UV-C-Strahlung

UV-C-Strahlung ist kurzwelliger und energiereicher als UV-A- und UV-B-Strahlen. Die natürliche UV-C-Strahlung, die von der Sonne ausgeht, wird vor von der Erdatmosphäre größtenteils absorbiert, sodass die Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht und keine Gefahr für den Menschen darstellt. Zur Erzeugung von  künstlicher UV-C-Strahlung wird meistens auf die Gasentladung und Halbleitertechnik zurückgegriffen. Häufig eingesetzte UV-C-Strahlungsquellen sind Quecksilber-Niederdruckentladungslampen, Excimer-Lampe und UV-C-LED.

Wann wird künstliche UV-C-Strahlung eingesetzt?

Künstliche UV-C-Strahlung kann Mirkoorganismen wie Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger abtöten oder deren Wachstum verhindern. Deswegen wird UV-C-Strahlung vorallem zur Keim- und Bakterienbekämpfung eingesetzt.

Wo kommt künstliche UV-Strahlung zum Einsatz?

UV-C-Strahlung wird  zur Desinfektion in folgenden Bereichen verwendet:

  • Kläranlagen
  • Labors
  • Klimaanlagen
  • Schwimmbädern
  • Aquarien
  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • in verschiedenen Stufen der Lebensmittel- und Getränkeherstellung

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

UV-C-Strahlung, Oberflächendesinfektion, Luftdesinfektion, Desinfektion, Licht, UV-C-Filter, RLT-Anlagen, Umluftbetrieb, UV-C-Gerät, UV-Strahlung

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

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Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen

DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

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Übersicht

Die Europäische Norm DIN EN 378-1 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest. Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind; e) Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachgrundnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Die aktuell gültige Norm DIN 378-1:2021-06 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 378-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 378-1:2021-06

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Kälteanlagen
3.2 Zugangsbereiche, Aufstellungsorte
3.3 Drücke
3.4 Komponenten von Kälteanlagen
3.5 Rohrleitungen und Verbindungen
3.6 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
3.7 Fluide
3.8 Verschiedenes

4 Symbole und Abkürzungen

5 Klassifizierung

5.1 Kategorien der Zugangsbereiche
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Anwendungsfälle, für die mehrere Kategorien von Zugangsbereichen zutreffen
5.2 Bezeichnung und Klassifikation von Kältemitteln
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte von Kälteanlagen
5.4 Klassifikation von Kälteanlagen
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Direkt freisetzende Anlagen
5.4.3 Indirekte Anlagen
5.5 Beispiele für Anlagen
5.5.1 Direkt freisetzende Anlagen
5.5.2 Indirekte Anlagen
5.6 Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

6 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

7 Berechnungen des Raumvolumens

Anhang A (informativ) Gleichbedeutende Begriffe in Englisch, Französisch und Deutsch

Anhang B (informativ) Gesamter äquivalenter Treibhauseffekt (TEWI)

Anhang C (normativ) Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge
C.1 Anforderungen an die maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge für Kälteanlagen
C.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge aufgrund der Brennbarkeit bei Komfort Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C.2.1 Kältemittelführende Teile in einem Personen-Aufenthaltsbereich
C.2.2 Besondere Anforderungen an Einzelbaugruppen nicht ortsfester werkseitig dauerhaft geschlossener Klimageräte oder Wärmepumpen mit begrenzter Füllmenge
C.3 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in Personen-
Aufenthaltsbereichen
C.3.1 Allgemeines
C.3.2 Maximal zulässige Kältemittel-Füllmenge

Anhang D (informativ) Schutz von Personen in Kühlräumen

D.1 Allgemeines
D.2 Öffnen von Türen und Notausgangstüren
D.3 Notschalter oder Notsignal
D.4 Kühlräume mit kontrollierter Atmosphäre

Anhang E (normativ) Klassifikation im Hinblick auf die Sicherheit und Angaben zu Kältemitteln

Anhang F (normativ) Besondere Anforderungen an Eissportanlagen

F.1 Hallen-Eissportanlagen
F.2 Freianlagen für den Eissport und Einrichtungen für ähnliche sportliche Betätigungen

Anhang G (informativ) Potentielle Gefährdungen von Kälteanlagen

Anhang H (informativ) Berechnungsbeispiele zu C.2 und C.3

H.1 Beispiel 1 zu C.2.1
H.2 Beispiel 2 zu C.2.1
H.3 Beispiel 3 zu C.3
H.4 Beispiel 4 zu C.3

Literaturhinweise

DIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und AuswahlkriterienDIN EN 378-1:2021-06 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Kälteanlagen, Kältemittel, Kältetechnik, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Betreiber, F-Gas-Verordnung, F-Gase, Fluorierte Treibhausgase, klimafreundlich, Klimaschutz, Klimatechnik, Planer, TGA-Anlagenbau, Norm, Vorschrift

DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Normenreihe DIN EN 378
Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Übersicht | Teile der Normenreihe | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normenreihe DIN EN 378 besteht aus vier Teilen und legt die Anforderungen an Kälteanlagen fest. Die vier Teile geben Auskunft über die Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Anlagen- und Gerätesicherheit
  • betrieblicher Arbeitsschutz
  • Aufstellungsbereich der Anlagen
  • Grenzwerte von Kältemitteln
  • Schutz von Personen in Kühlräumen

Teile der Normenreihe

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Instandhaltung, DIN EN 378, Kälteanlagen, Wärmepumpen

Seminar: Leitern Tritte Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, damit Sie die Arbeitsmittel selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 17. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 17. Juli 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Hotel Cristal | Willibaldstraße 5-7 | 90491 Nürnberg
  • 11. September 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 30. September 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 28. Oktober 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 27. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen. Es hilft, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure,
  • Mechaniker,
  • Handwerker,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Haustechniker und Hausmeister,
  • Wartungs- und Instandhaltungspersonal,
  • Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion und Montage.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004, DGUV Information 208-016, 201-011, TRBS 2121
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
  • Aufbau, Konstruktion
  • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitsgerechter Umgang
  • Prüfung und Dokumentation
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Defekten und Vorgehensweise
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Informationen zu Anbauteilen und Zubehör
  • Transport und Lagerung
  • Praktische Beispiele
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo sowie Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
  • Ralf Grah ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Umwelt sowie Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Grah.
  • Otmar Heilmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfer für Regalanlagen, Ausbilder für Stapler, Kran und Hubarbeitsbühnen.
  • Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Waren-, Lager- und Umzugsschäden.
  • Marcus Kuntze ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter.
  • Petra Liebsch ist Dipl.-Ing. und Sachverständige für Steigtechnik.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Christoph Moll ist staatlich geprüfter Betriebswirt sowie Leitung von Professional Dienstleistungen & Neue Märkte bei Hailo.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ingesamt sehr gut, fachlich fundiert, gute Kursgröße, Austausch mit Kursteilnehmern förderlich gewesen.“
    Thomas Wicht, Chiemgau Maßarbeit gGmbH, Traunreut
  • „Der Austausch innerhalb des Teilnehmerkreises war toll. Das Seminar wurde auch mit persönlichen Erfahrungen des Referenten gefüllt.“
    Patrick Friedemann, Zerspannungstechnik Kuhn Edelstahl GmbH, Radevormwald
  • „Das Seminar wurde fachlich super vermittelt und die Atmosphäre war sehr locker. Außerdem war das Essen sehr lecker.“
    Raphael Prins, Lash + Lift Zurr- und Hebeltechnik GmbH, Übach-Palenberg
  • „Auffrischung bekannter Themen aber durch viel Neues. Die Schulungsthemen wurden praxisnah rübergebracht.“
    Gabor Rudolf, Wackler Service Group GmbH & Co. KG, Berlin
  • „Es war sehr aufschlussreich und ich habe viel Neues gelernt. Der Referent nahm sich für die Erklärungen genug Zeit.“
    Horst Hein, Star Cooperation GmbH, Böblingen
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und lehrreich. Es gab Neuerungen, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte. Der Informationsaustausch mit den anderen Veranstaltungsteilnehmern war sehr gut.“
    Pascal Izzo, MOCOM Compounds, Zülpich
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen. In lockerer Atmosphäre wurden die Inhalte seht gut vermittelt. Super Seminar!“
    Volker Glaser, Rhein-Moisel-Werkstadt Glaser, Koblenz
  • „Sehr gut, da auch Themen angesprochen wurden, über die man sich vorher keine Gedanken gemacht hat. Die Erklärungen waren sehr ausführlich.“
    Niklas Schäfer, Sascha Hörr Edelstahlhandel e.K., Schleiden-Dreiborn

Weitere Informationen

Stichworte
Leitern, Tritte, Fahrgerüst, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, DGUV Information 208-016, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, TRBS 2121, DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 1004, Gefährdungsbeurteilung, Befähigte Person, Fachkraft, Event, Verantaltung, Prüfung, 2025

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Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller |Weitere Informationen

Einführung

Eine Brandmeldeanlagen (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die dazu dient Entstehungen von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Ihre Aufgabe besteht darin:

  • entstehende Brände frühstmöglichst und selbständig zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen im Gebäude zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern (Brandfahrt der Aufzüge, Schließen von Rauchschutztüren)
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Sie bestehen aus:

  • Brandmeldezentrale (BMZ)
  • Automatische und manuelle Brandmelder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber
  • Übertragungseinrichtung (Wählgerät)
  • Feuerwehr Anzeigetableau (FAT)
  • Feuerwehr Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr Laufkarten
  • Feuerwehrschlüsselkasten (FSD)
  • Feuerwehr Freischalteeinrichtung (FSE)

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675, DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

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Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person