Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-02 vom 4. März 2020

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung seit November 2019 in Kraft. #din-en-1838 www.dgwz.de/notbeleuchtung

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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung
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Bildunterschrift: Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
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Weitere Informationen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Weitere Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

Weitere Informationen

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

Weitere Informationen

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 – Update

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE 0827 – Update

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar informiert zertifizierte Technische Risikomanager über die Auswirkungen des Entwurfs DIN VDE V 0827 Teil 3 und die norminative Umsetzung in der Praxis.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Update-Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Das Seminar dauert einen Tag: 10:00-16:30 Uhr

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Haus | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover

Seminarbeschreibung

Ergänzend zur DIN VDE 0827 ist 2019 der Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ als Entwurf erschienen, der die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 bildet. Dieser beschreibt Aufbau, Inhalte und Ablauf des technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte.

Nutzen

Das Seminar bereitet zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 auf die normativ geforderte Gliederung zur Risikomanagementakte des Entwurfs der DIN VDE V 0827 Teil 3 vor und befasst sich explizit mit deren Umsetzung in die Praxis. Darüber hinaus erörtern die Teilnehmer besondere Anwendungsbeispiele und erhalten einen Ausblick über die Weiterentwicklung der Norm.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte DGWZ-Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich explizit an zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Inhalte

  • Ausblick zu Änderungen und Weiterentwicklung der Norm DIN VDE V 0827
  • Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele
  • Risikoanalyse und Risikobewertung in der Praxis
  • Gliederung der Risikomanagementakte nach E DIN V DE V 0827-3
  • Projektbeispiele und Umsetzung

Referenten

Porträtfoto Michael Schenkelberg - Referent Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Auffrischung, Update, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Teil 3, DIN VDE V 0827-3, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2020

Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Seminar Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Fragen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Intensiv-Seminar grenzt die verschiedenen Beschallungsanlagen voneinander ab und vermittelt, wann im Notfall welche Anlagen wie zu priorisieren und auszuführen sind, so dass diese normkonform und wirksam funktionieren.

Seminareinladung

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Online-Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Nächster Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Das Seminar findet als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar statt. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen verboten sind können Sie kurzfristig auf ein Online-Seminar umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 2. Dezember 2020 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich

Am nächsten Tag kann zusätzlich das 1-tägige Seminar „Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen“ gebucht werden.

Teilnahmegebühr

1 Tag 420,- € zzgl. MwSt.,
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnahmeurkunde.

Seminarbeschreibung

Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA), Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) müssen richtig eingesetzt und aufeinander abgestimmt sein, um in Notfällen schnell und wirksam Alarme ausrufen und Gebäude evakuieren zu können. Dabei müssen auch Zielkonflikte gelöst werden, welche Alarme im Brandfall oder im Amokfall anzuwenden und zu priorisieren sind.

Nutzen

Das Seminar grenzt die Beschallungssysteme SAA, ELA, ENS und NGRS voneinander ab und vermittelt Schnittstellen und Kriterien zum Einsatz der Anlagen. Die Teilnehmer erfahren, wann welche Anlage nach welcher Norm auszuführen ist und welche Prioritäten dabei zu beachten sind, wenn Brandalarmierung und Amokalarmierung im gleichen Gebäude gefordert sind.

Das Seminar beantwortet folgende Fragen

  • Welche Anlage nach welcher Norm ist auszuführen, wenn Brandalarmierung und Amokalarmierung im gleichen Gebäude gefordert werden?
  • Welche Prioritäten gelten ist derartigen Fällen?
  • Was geschieht mit Anlagen im Bestand, die im Rahmen einer Nutzungserweiterung als NGRS zur Amokalarmierung verwendet werden sollen?
  • Was ist bei Wartung und Instandhaltung wichtig, wenn aktuelle Anlagen als ENS nach DIN VDE 0828-1 zur Brandalarmierung verwendet werden?
  • Wie unterscheidet sich die Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS / NGRS?
  • Was ändert sich mit der Normänderung in 2020?

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt auch als Schulungsnachweis zur Auffrischung für die Zertifizierung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis von Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung.
  • Instandhaltungsunternehmen für elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen sowie Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung und Elektroakustischen Alarmierungsanlagen, die Beschallungsanlagen bei anderen Gefahrenarten als Brand einsetzen.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse von Beschallungsanlagen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Richtlinien und Normen: DIN EN 50849:2017-11; VDE 0828-1, DIN VDE 0833-4, VDE 0827-1 und VDE 0827-2, DIN 14675 und DIN 16763
  • Abgrenzung und Kriterien zum Einsatz von SAA, ENS oder ELA
  • Symbiotischer Nutzen / Zusammenspiel der Anlagen
  • Normenanwendung und Prioritäten im Fall von Brand- und Amokalarmierung
  • Einsatz eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) zur Amokalarmierung
  • Abgrenzung von SAA zu NGRS und deren Anwendung
  • Erweiterung von Bestandsanlagen um NGRS
  • Wartung und Instandhaltung bei Beachtung der DIN VDE 0828-1
  • Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS/NGRS
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahmeprüfung
  • Ausblick auf Normenänderungen

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Webinar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Seminar: Sprachalarmanlagen und Elektroakustische Notfallwarnsysteme Seminar Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen richtig ausführen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sprachalarmanlagen, SAA, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, ELA, Elektroakustische Notfallwarnsysteme, ENS, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Sprachalarmierung, Beschallungsanlagen, DIN VDE 0833-4, DIN 14675, DIN EN 16763, DIN VDE V 0827, Seminar, 2020

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

3.400 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wieder neu erschienen. # din14675 www.dgwz.de/din-14675

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-01 (PDF, TXT)
  • Bild: Neue-DIN14675-BMA-SAA.jpg
    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
    Bildquelle: Aintschie – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14675

STI-Messung der Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen

Seminar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Seminar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Fragen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Intensiv-Seminar vermittelt anhand akustischer Übungen die wirksame und reproduzierbare Messung und Prüfung der Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen (SAA) mit dem Sprachübertragungsindex STI.

Seminareinladung

Webinar: Sprachverständlichkeit - STI-Messung von Sprachalarmanlagen Online-Seminar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Seminar: Sprachverständlichkeit - STI-Messung von Sprachalarmanlagen Seminar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Nächster Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Das Seminar findet als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar statt. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen verboten sind können Sie kurzfristig auf ein Online-Seminar umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 3. Dezember 2020 – Frankfurt keine Anmeldung mehr möglich

Am Vortag kann zusätzlich das 1-tägige Seminar „Elektroakustische Notfallwarnsysteme und Sprachalarmanlagen“ gebucht werden.

Teilnahmegebühr

1 Tag 420,- € zzgl. 19 % MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Personen in gefährdeten Bereichen müssen im Brandfall Anweisungen durch klar verständliche Sprachdurchsagen erhalten. Jeder Betreiber, der eine Sprachalarmanlage (SAA) einsetzt, ist nach DIN 0833-4 verpflichtet, Messungen zur Sprachverständlichkeit durchzuführen.

Nutzen

In dem Seminar lernen die Teilnehmer anhand akustischer Übungen, die Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen wirksam und reproduzierbar zu messen und zu überprüfen. Anhand von Hörbeispielen, Hörtests und mit Hilfe von Messgeräten werden schalltechnische Ereignisse bewertet.

Das Seminar beantwortet folgende Fragen

  • Erfordern die unterschiedlichen Normen für SAA auch unterschiedliche Auswertungen zur Messung der Sprachverständlichkeit?
  • Welche Messverfahren stehen zur Verfügung?
  • Warum ist die subjektive Einschätzung der akustischen Umgebung erforderlich, um die Messung der Sprachverständlichkeit durchführen zu können?
  • Worauf muss im Besonderen geachtet werden, wenn die direkte Methode zur Messung der Sprachverständlichkeit (STIPA) angewandt wird?
  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die direkte Methode zur Messung der Sprachverständlichkeit anwenden zu dürfen?
  • Wann liefert die Messung nach der direkten Methode (STIPA) falsche Ergebnisse und woran ist dies zu erkennen?
  • Wodurch wird die Messung des STI beeinflusst?
  • Warum können die gemessenen Werte nicht direkt verwendet werden?
  • Wie ist die Beschallungsanlage einzustellen, um die Sprachverständlichkeit messen zu können?
  • Wie kann die Anzahl der notwendigen Messpunkte ermittelt werden?
  • Wie muss der Störgeräuschpegel berücksichtigt werden?
  • Wie muss die Dokumentation der Messung und der Ergebnisse erfolgen?

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt als Schulungsnachweis für die Auffrischung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis für  Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung.
  • Instandhaltungsunternehmen von Sprachalarmanlagen,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen, die SAA in Betrieb setzen oder die Wirksamkeit der Anlage prüfen.

Voraussetzungen

Die Grundlagen der Beschallungstechnik werden vorausgesetzt. Wünschenswert ist das Mitbringen eines Messgerätes.

Inhalte

  • Normen und Richtlinien: DIN VDE 0833-4, DIN VDE 0828, DIN EN 50849, DIN 14675,  DIN EN 16763
  • Verschiede Mess- und Auswertungsverfahren im Vergleich
  • Messung mit dem Sprachübertragungsindex STI
  • Einflussfaktoren auf die Sprachverständlichkeit
  • Richtige Auslese der Werte und häufige Fehler
  • Messungen Störschall-Schallpegel
  • Bewertung Raumakustik-Nachhallzeiten und Verzerrung
  • Subjektive Bewertung schalltechnischer Ereignisse
  • Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse
  • Akustische Übungen mittels eigener Messgeräte
  • Dokumentation der Messergebnisse

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Webinar: Sprachverständlichkeit - STI-Messung von Sprachalarmanlagen Webinar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Seminar: Sprachverständlichkeit - STI-Messung von Sprachalarmanlagen Seminar Sprachverständlichkeit – STI-Messung von Sprachalarmanlagen

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sprachverständlichkeit, Sprachübertragungsindex, STI, STIPA, Sprachalarmanlagen, SAA, Sprachalarmierung, Beschallungsanlagen, DIN 0833-4, DIN EN 50849, DIN 14675, DIN 16763, Seminar, 2020

 

Vernetzte Sicherheit im Smart Building

Die Vernetzung sicherheitstechnischer Systeme untereinander sowie mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bietet heute eine Vielzahl an Möglichkeiten. Noch Zukunftsmusik sind denkbare Szenarien: Gebäudenutzer mit Mobilgeräten oder anderen vernetzten „Wearables“ erhalten im Gefahrenfall eine personalisierte Warnung, und das mit der Gebäudeautomatisierung verbundene Smartphone weist mittels Navigation den Fluchtweg aus dem Gebäude. Ein adaptives Fluchtweglenkungssystem wertet die Informationen der vernetzten Mobilgeräte aus und vermeidet durch intelligentes Umsteuern gefährliche Stauungen in den Fluchtwegen. Die kombinierte Nutzung von Sensoren sicherheits- und gebäudetechnischer Systeme eröffnet Optionen für zusätzliche Funktionalitäten: So liefern Bewegungsmelder einer Einbruchmeldeanlage und Temperatursensoren von Brandmeldern gemeinsam wertvolle Daten, die zur Lüftungssteuerung eines Gebäudes genutzt werden können. Voraussetzung für das problemlose Funktionieren der verschiedenen Technologien ist eine Gewerke-übergreifende digitale Planung, universelle Standards für alle an der Konzeption und dem Betrieb Beteiligten, hohe IT-Sicherheit und ein guter Datenschutz. Die Komplexität der künftigen Anforderungen schon heute zu überblicken, ist ein Erfolgsfaktor für alle gebäudebezogen arbeitenden Experten.

Autor: Iris Jeglitza-Moshage, Geschäftsleitung, Messe Frankfurt GmbH

Weitere Informationen

Light + Building 2020 – Höhepunkte der Messe

Vom 8. bis 13. März 2020 findet die Light + Building in Frankfurt statt, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge führen in zwei Stunden zu den Höhepunkten der Messe. Die Teilnahme ist kostenlos und beinhaltet Tageskarte, Teilnahmeurkunde, Planerhandbuch und ein Informationspaket.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen: