Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

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Praxiskonflikt zwischen HOAI und VOB/B

Abweichendes Bausoll und Nachtragsforderungen bereiten häufig Konflikte zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen. Ein Grund dafür ist die aus Sicht der Praktiker mangelnde Abstimmung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Beide Ordnungsrahmen haben vielfältige Bezüge, die nicht immer widerspruchsfrei sind. Probleme bereiten  vor allem die Grundleistungsbilder der HOAI, auf die im Planervertrag oft pauschal abgestellt wird: Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Weiterhin werden die digitalen Möglichkeiten des Planens und Bauens nicht ausreichend einbezogen. Hieraus resultiert jedoch, dass sich die Planungstiefe zum Teil stark in frühere Phasen verlagert. Zudem lassen die Grundleistungsbilder per Definition keine projektspezifischen Abweichungen vom allgemeinen Anforderungsprofil zu. Für ein besseres Zusammenspiel mit der VOB/B ist eine Modernisierung der HOAI-Grundleistungen geboten. Unabhängig davon empfehlen sich individualisierte Leistungsbilder, die in einer Frühphase kontextbezogen definiert und vertraglich fixiert werden.

Autor: Frank Weißkirchen, Executive Director, Ernst & Young Real Estate GmbH

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Textiler Brandschutz

Textiler Brandschutz mit Feuer- und Rauchschutzvorhängen kann dabei helfen, um Gebäude in Brandabschnitte zu segmentieren und im Brandfall die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Damit der Brand nicht auf angrenzende Abschnitte übergreift, müssen Wand- und Deckenöffnungen wirksam verschlossen werden. Feuer- und Rauchschutzvorhänge, welche z.B. unsichtbar in einer abgehängten Decke verbaut sind, bieten Planern und Architekten eine attraktive und vielseitige Alternative zu massiven Lösungen, wie Türen und Tore. Sowohl bei offenen Raumkonzepten mit hohem architektonischem Anspruch, als auch bei schwierigen Platzverhältnissen gelten die schlanken Vorhangsysteme als Problemlöser. Die Vorhänge folgen einem einfachen Prinzip und ähneln in Aufbau und Funktionsweise einem normalen Rollo. Im Alarmfall wickelt sich das im Gehäuse gelagerte Textil mit Feuerschutz- und/oder Rauchschutzfunktion seitlich geführt ab und verschließt die Öffnung in Wand oder Decke. Ob ein Vorhang 30, 60, 90 oder 120 Minuten dem Feuer widersteht, hängt vom verwendeten Gewebe ab. Systeme nach der europäischen Klassifizierung E (Raumabschluss) und W (Strahlungsbegrenzung) und I (Wärmedämmung) sind bereits seit langem am Markt verfügbar und teilweise mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis versehen. Baugrößen bis zu zehn Metern Breite und 7,6 Metern Höhe sind zugelassen. Größere Systeme sind technisch machbar.

Autor: Olaf Grunenberg, Leiter operatives Marketing, Stöbich Brandschutz GmbH

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Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

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Neuer Leitfaden „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“

Die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen haben gemeinsam die neue Publikation „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ auf der Expo Real in München vorgestellt.

Wie fügt sich das Building Information Modeling (BIM) in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Diese Fragen stellen sich mit der weiteren Etablierung der noch jungen Planungsmethode im deutschen Planungs- und Bausektor.

Der neue BIM-Leitfaden für Architekten und Planer ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das „Leistungsbild Objektplanung“ dar. „Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.

Die 90-seitige Broschüre „BIM für Architekten –Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ stellt das „Leistungsbild Objektplanung BIM BAK“ dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen „Besonderen Leistungen“ nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.

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BTGA-Jahrbuch zur Technischen Gebäudeausrüstung

Im BTGA-Almanach vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung werden gebäudetechnische Energie- und Effizienzlösungen installierender Unternehmen vorgestellt, beispielsweise für die Gebäudeautomation, die Gebäudeklimatisierung und -lüftung und für die Trinkwasserversorgung. Die inhaltlichen Schwerpunkte reichen von der Anlagentechnik bis zu Wirtschafts-, Rechts-, Normungs- und Berufsbildungsthemen. Das Jahrbuch richtet sich an Mitarbeiter und Entscheider in Industrie, Politik, Behörden und der TGA-Branche sowie an Investoren, Immobilienbetreiber und Planer. Die Publikation ist kostenfrei und kann per E-Mail beim BTGA bestellt werden: info@btga.de oder unter dem untem aufgeführten Link direkt heruntergeladen werden.

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Neues Seminar: Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab Juli 2018 bundesweit das Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“ an. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dorma, Geze und Hekatron.

In dem Seminar werden Service-Fachkräften sowie verantwortlichen Personen die Rechtsgrundlagen, Komponenten, Funktionsprüfung, Fehlerermittlung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Dokumentationspflichten vermittelt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer die Nachweise „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen und Fachkräfte geprüft und instand gehalten werden. Seit April 2017 gilt zusätzlich die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung

Brandschutztür / Feuerschutztür

Übersicht Brandschutztüren – Feuerschutztüren

Übersicht zu Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Brandschutztüren sind eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verzögern den Durchtritt von Feuer und sorgen dafür das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben, damit das sichere Verlassen eines Gebäudes im Brandfall möglich ist.

Normen und Vorschriften

Für Feuerschutztüren gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, DIN EN 14637, Instandhaltung, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren

Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde, um regelmäßige Überprüfungen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen von Brandschutztüren und -toren selbständig durchzuführen und bildet Verantwortliche Personen zur befähigten Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Folgetag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 25. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14. Mai 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 28. Mai 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 11. Juni 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 02. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 09. Juli 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 23. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 20. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 03. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 17. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 01. Oktober 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg
  • 15. Oktober 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 29. Oktober 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 26. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 10. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung.

Beschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instandgehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde zur Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren und -toren und informiert über Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203 . Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis, Brandschutztüren und -tore zu beurteilen, die regelmäßigen Überprüfungen durchzuführen sowie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu veranlassen und zu dokumentieren. Weiterhin werden typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren besprochen. Am folgenden Tag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist eine Fachausbildung für Gebäudetechnische Anlagen im Brandschutz oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Befähigte Person, DIN EN 14637, TRGS 1203, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Betriebssicherheitsverordnung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Seminar, 2023, 2024

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