Praxiskonflikt zwischen HOAI und VOB/B
Abweichendes Bausoll und Nachtragsforderungen bereiten häufig Konflikte zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen. Ein Grund dafür ist die aus Sicht der Praktiker mangelnde Abstimmung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Beide Ordnungsrahmen haben vielfältige Bezüge, die nicht immer widerspruchsfrei sind. Probleme bereiten vor allem die Grundleistungsbilder der HOAI, auf die im Planervertrag oft pauschal abgestellt wird: Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Weiterhin werden die digitalen Möglichkeiten des Planens und Bauens nicht ausreichend einbezogen. Hieraus resultiert jedoch, dass sich die Planungstiefe zum Teil stark in frühere Phasen verlagert. Zudem lassen die Grundleistungsbilder per Definition keine projektspezifischen Abweichungen vom allgemeinen Anforderungsprofil zu. Für ein besseres Zusammenspiel mit der VOB/B ist eine Modernisierung der HOAI-Grundleistungen geboten. Unabhängig davon empfehlen sich individualisierte Leistungsbilder, die in einer Frühphase kontextbezogen definiert und vertraglich fixiert werden.
Autor: Frank Weißkirchen, Executive Director, Ernst & Young Real Estate GmbH
Weitere Informationen
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Ernst & Young-Studie: Planen und Bauen – Widersprüchliche Regelwerke
- Planerbrief 15 – Mai-Juni 2018
- Planerbrief Übersicht