FeuerTrutz-Logo - Brandschutz Messe Kongress Nürnberg

FeuerTrutz 2020 in Nürnberg

Die FeuerTrutz Brandschutz-Messe und Kongress findet vom 24. bis 25. Juni 2020 in Nürnberg statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist der bauliche, anlagentechnische, vorbeugende und organisatorische Brandschutz.

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Neue DIN VDE V 0833-3-1 Alarmverifikation

Im November 2019 ist die Vornorm DIN VDE V 0833-3-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3-1: Alarmverifikation neu erschienen. Diese Norm ersetzt die Fassung DIN VDE V 0833-3-1:2018-08.

Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall) nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2) und DIN VDE V 0827-3 (VDE V 0827-3) (in Vorbereitung) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der – Beweissicherung nach einer Straftat – Fahndungshilfe nach einer Straftat – Überwachung gesicherter Bereiche – Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten – auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) – die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

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IT-Notfallmangement

IT-Notfallkarte – Ihr Einstieg ins Notfallmanagement

Nicht nur weltweit agierende Großkonzerne, sondern auch KMU und weitere Unternehmen aller Branchen und Größen sind von Cyber-Angriffen und anderen IT-Vorfällen betroffen. Die daraus resultierenden Schäden können mitunter existenzbedrohende Dimensionen annehmen.

Um das Ausmaß derartiger Vorkommnisse zu minimieren, müssen Betroffene Kompetenzen für Cyber-Resilienz aufbauen. Hiermit ist die Fähigkeit einer Organisation gemeint, auf Veränderungen – also auch Störungen jeder Art – reagieren zu können. Ziel ist es, den Regelbetrieb möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Cyber-Resilienz ist damit eine der Kernkompetenzen bei den Cyber-Sicherheitsmaßnahmen einer Organisation.

Jede Organisation muss damit rechnen, dass IT-Ressourcen versagen oder Schwachstellen von Cyber-Kriminellen ausgenutzt werden. Technische Maßnahmen sind wichtige Bestandteile der Cyber-Resilienz, aber nicht die allein Entscheidenden. Mindestens genauso wichtig ist die Vorbereitung auf Cyber-Angriffe und IT-Notfälle. Während die technische Abwehr und Wiederinstandsetzung spezielles Know-How erfordern, sind die Vorbereitung und auch die konsequente Reaktion auf Cyber-Angriffe und andere Arten von IT-Notfällen durch Erstmaßnahmen jeder Organisation möglich.

Eine Arbeitsgruppe aus Initiativen, non-profit Organisationen und Behörden hat sich dieser Herausforderung mit Unterstützung der Allianz für Cyber-Sicherheit angenommen und ein Paket für mehr Cyber-Resilienz – nicht nur, aber insbesondere – für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt.

Gestalten Sie jetzt Ihren Einstieg in das IT-Notfallmanagement und minimieren Sie die Auswirkungen eines IT-Notfalls. Sie erhalten praktische Hinweise und wertvolle Hilfestellungen sowie greifbare Cyber-Resilienz für Ihre Organisation mit der IT-Notfallkarte.

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Brandschutzbeauftragter

Wer eignet sich zum Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte in Betrieben werden auf Basis besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Sie stehen dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Seite.

Brandschutzbeauftragte erhalten eine qualifiziert Ausbildung, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind aber nicht notwendig. Idealerweise verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind in der Regel erfahrene und mit dem Betrieb vertraute Mitarbeiter, die der großen Verantwortung gerecht werden können und sich auch gegenüber dem Arbeitgeber und Behördenvertretern durchsetzen können.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung werden Personen als Brandschutzbeauftragte bestellt, die aufgrund ihrer Ausbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen. Welche Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten gestellt werden, stellt die „Information 205-003“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Detail dar.

DGUV Information 205-003

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV beschreibt  in der DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.  

Die DGUV Information 205-003 stellt die Zusammenführung und -berarbeitung der drei bisherigen existierenden Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar.

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wieder neu erschienen. # din14675 www.dgwz.de/din-14675

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-01 (PDF, TXT)
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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
    Bildquelle: Aintschie – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
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Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Neu oder sanieren?

Modernisierungsansätze reichen vom klassischen Austausch einzelner Komponenten über modulare Ersatzlösungen bis hin zum Ersatz des gesamten Aufzugssystems. Die Lösungsvarianten müssen projektbezogen betrachtet und auf den Betreiber individuell zugeschnitten werden. Wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fachplaner und Aufzugsfirmen tendieren daher vermehrt zu einer kundenspezifischen Modernisierungslösung. Diese wird auf der Basis einer fachkundigen Begutachtung der Bestandsanlage unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen (BetrSichV) und der Einhaltung eines sicheren Betriebszustandes entwickelt.

Autor: Markus Heilemann, Technischer Leiter, LiftEquip GmbH Elevator Components

Weitere Informationen:

DB-Veranstaltungsticket Deutsche Bahn

Zum DGWZ-Seminar zum Sonderpreis mit der Deutschen Bahn

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-10 vom 17. November 2019

Auch in 2020 können Teilnehmer zu Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit dem Veranstaltungsticket zu Sonderkonditionen mit der Deutschen Bahn (DB) anreisen. Die DGWZ hat hierzu ein neues Kooperationsangebot mit der DB abgeschlossen.

Das DB-Veranstaltungsticket gilt von jedem DB-Bahnhof zum bundesweit gültigen Festpreis von 54,90 Euro in der 2. Klasse und 89,90 Euro in der 1. Klasse für eine einfache Fahrt mit Zugbindung, solange der Vorrat reicht. Ohne Zugbindung kosten die Tickets 74,90 Euro in der 2. Klasse und 109,90 Euro in der 1. Klasse und sind immer verfügbar.

Die Buchung des Tickets ist bis kurz vor Abfahrt des Zuges möglich und erfolgt online über die Website www.dgwz.de/bahn. Für Reisestrecken größer 100 km ist das City-Ticket in über 120 deutschen Städten im jeweiligen Geltungsbereich inklusive. Umtausch oder Stornierung des Veranstaltungstickets ist bis einschließlich erstem Geltungstag gegen ein Entgelt von 19 Euro möglich.

Dieses Angebot gilt für alle Veranstaltungen der DGWZ in Deutschland bis 12. Dezember 2020. Alle Informationen zum DB-Veranstaltungsticket und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung der Fahrkarte sowie ein Erklärvideo können über die Website www.dgwz.de/bahn abgerufen werden.

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Mit dem DB-Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn zu Sonderkonditionen zum DGWZ-Seminar anreisen. #dgwz #bahn www.dgwz.de/bahn

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VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-BrandSchutzTage in Köln

VdS Schadenverhütung GmbHDie 8. VdS-BrandSchutzTage, internationale Fachmesse und Kongress mit Fokus auf dem vorbeugenden anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz, finden am 4. und 5. Dezember 2019 in Köln statt.

Architekten, Fachplaner, Sachverständige, Bauingenieure sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Im neuen Treffpunkt Bildung und Karriere stehen Bildungsanbieter den Nachwuchskräften Rede und Antwort.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue VOB 2019 seit 1. Oktober in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-09 vom 22. Oktober 2019

Die Gesamtausgabe der überarbeiteten VOB 2019 ist durch den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23. September 2019 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten und ersetzt damit die VOB 2016. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Zuletzt wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet. Die VOB/A, die die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen enthält, wurde bereits im März 2019 aktualisiert. Die VOB/B gilt in der Fassung von 2016 unverändert weiter.

Die VOB/C wurde mit zahlreichen Änderungen an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) umfassend überarbeitet und ergänzt. So enthalten die umbenannten ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ und ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ jetzt detaillierte Hinweise über die Baustelle und die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung. Die Auflistung der nach VOB zu beachtenden Normen und die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung wurden deutlich erweitert.

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenden notwendigen Unterlagen. Der AN hat vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einzureichen und abzustimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

Die beiden neuen Normen ATV DIN 18382:2019-09 und ATV DIN 18384:2019-09 können bei der DGWZ versandkostenfrei zum Sonderpreis von zusammen 92 Euro zzgl. 7 % MwSt. über die Website www.dgwz.de/vob-c bezogen werden.

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E-Mail presse@dgwz.de
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Die neue VOB 2019 Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ist seit Oktober in Kraft. #vob www.dgwz.de/vob-c

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-vob-2019-in-kraft

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