Studie Wohnen 65plus

Eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel liefert aktuelle Zahlen zur demografischen Entwicklung und gibt Aufschluss über die Wohnverhältnisse und -ansprüche älterer Menschen. Sie ist in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller erschienen und kostet 399,00 Euro.

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VDI-Richtlinie für Elektro-Ladestationen

Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ zeigt, wie Ladeplätze für verschiedene Fahrzeugtypen an Gebäuden konkret ausgestaltet sein können. Sie zeigt Ladeplatzformen für verschiedene Gebäudetypen u.a. an Wohngebäuden, Geschäften, Einkaufszentren, Arbeitsstätten sowie öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen auf. Das neue Blatt 2 gilt als Ergänzung zur VDI-Richtlinie 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, das die Anforderungen an Elektromobilität noch nicht beschreibt.

Die Richtlinie erschien als Entwurf im Juni 2019.

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Leitfaden für die Sicherheitsstromversorgung

Im VDE-Verlag ist das Fachbuch „Elektroinstallationen in baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung“ von Wolgang Matheis für 29,80 Euro erschienen. Das Buch umfasst 260 Seiten.

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Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

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Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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Leitfaden zum Building Information Modeling (BIM) im Mittelstand

Ein vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegebener „BIM-Leitfaden für den Mittelstand“ zeigt anhand eines mittelgroßen Bauprojekts mit einem Bauvolumen von ca. 7,5 Mio. Euro netto, wie sich kleinere Projekte mit BIM planen und umsetzen lassen. Der Leitfaden richtet sich an Architekten, Fachplaner, BIM-Experten und Bauherren. Er bietet grundlegendes Wissen zur BIM-Methodik sowie Anwenderwissen zur Umsetzung von BIM in eigenen mittelgroßen Bauprojekten. Für Interessierte steht die Broschüre zum kostenfreien Download bereit.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Link zu diesem Artikel: https://www.dgwz.de/bim-mittelstand

EMV bei Erdungsanlagen: DIN VDE 0100-410 versus DIN VDE 0100-444

Auch die aktuelle DIN VDE 0100-410:2018-10 berücksichtigt nicht die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für moderne Gebäude. Die Ansprüche an die Ausstattung von Wohnungen, Büros und Arztpraxen mit sensiblen Betriebsmitteln steigen und erfordern eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die EMV. Derzeit entstehen viele Gebäude, in denen sich unter einem Dach und auf einer gemeinsamen Tiefgarage Wohnräume und Arbeitsstätten befinden.

Umfangreiche Erdungsmaßnahmen gemäß der DIN 18014:2014-03 sowie entsprechende Forderungen aus der DIN VDE 0100-410:2018-10, DIN VDE 0100-540:2012-06 sowie der aktuellen VDE-AR-N 4100:2019-04 und die Tatsache, dass die öffentliche Netzversorgung im überwiegend angewandten TN-System immer als TN-C-Systeme vorliegen, führen zu enormen Streuströmen auf dem Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichssystem.

In der aktuellen DIN VDE 0100-444:2010-10 darf dagegen das TN-C-System in neu errichteten Gebäuden, die eine wesentliche Anzahl von informationstechnischen Betriebsmitteln enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden, nicht verwendet werden.

Bei Gebäude-Konstellationen wie z.B. Doppel- und Reihenhäusern sowie Anlagen, die auf einer gemeinsamen Fundamentierung bzw. Betonplatte oder Tiefgarage angeordnet sind, widerspricht die derzeitige Installationspraxis diesen Anforderungen, da in solchen Anlagen mehrfach eingeführte PEN-Leiter aus dem öffentlichen TN-C-System an jedem Hausanschlusskasten mit dem Fundamenterder verbunden werden. Die Folge sind Streuströme auf allen elektrischen Leitern sowie Objekte, die mit dem Schutz- und Potentialausgleichssystem verbunden sind. Die EMV ist in diesen Gebäuden in Frage gestellt; ein Konflikt mit dem EMV-Gesetz vorprogrammiert. Besonders betroffen sind hierbei Arztpraxen mit Diagnoseeinrichtungen wie EMG, EEG und EKG, bei denen Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit einer magnetischen Flussdichte von 0,1 µT, 0,2 µT und 0,4 µT unterschritten werden müssen. Auf diese Problematik wies der Sachverständigen-Verband BVS in seinem Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ bereits 2016 hin.

Autor: Martin Schauer, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

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Stromausfall: Präventive Maßnahmen für Gebäude

Die Abhängigkeit im täglichen Leben vom Strom ist groß. Im Falle eines Stromausfalls kommen nicht nur Licht, Computer und Kommunikation zum Erliegen. Um größere Ausfälle in einem Gebäude zu vermeiden, ist eine regelmäßige standortinterne Wartung und Prüfung durch Sachverständige besonders wichtig. Kontrolliert werden dabei die Mittelspannungsschaltanlagen inkl. Mittel- und Niederspannungsschaltfeldern, die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel mit allen Haupt- und Unterverteilungen und die Netzersatzanlagen.

Sollte es trotzdem zum Totalausfall der Netzversorgung kommen, kann die Stromversorgung ganz oder teilweise durch Netzersatzaggregate (NEA) gewährleistet werden. Diese erkennen im Notfall eine Unterbrechung der Stromversorgung und werden über eine Steuerungs- und Regelungsautomatik aktiviert. Eine dem jeweiligen Dieselaggregat zugehörige Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sorgt für ein Anlaufen des Dieselmotors. Damit werden wichtige elektrische Anlagen in Gebäudeteilen und Funktionen zeitweilig aufrechterhalten. Diese Art der Notstromversorgung ist vor allem bei Polizei, Feuerwehr, Krankenhäusern und  Justizvollzugsanstalten Standard.

Autor: Thomas Roscher, Referent Immobilienbewirtschaftung, Property Management, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

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Planen und ausführen mit Design & Build

Der Bau von Gebäuden erfordert das komplexe Zusammenspiel mehrerer Firmen und Gewerke. Verzögerungen und Kostenexplosionen sind keine Seltenheit. Die Lösung: Design & Build. Von Anfang an arbeitet ein Team aus Planungs- und Bauingenieuren zusammen. In den USA werden bereits 40 % aller Bauprojekte mit Design & Build abgewickelt. Auch hierzulande setzt sich die Fusion von Planung und Ausführung zunehmend durch. Die Vorteile für Bauherren und Bauunternehmen liegen auf der Hand:

Beim partnerschaftlichen Bauen erhält der Auftraggeber alle Leistungen von der Planung bis zur Übergabe von einem einzigen Auftragnehmer. Die frühe Zusammenführung der Kompetenzen führt zu Vertragssicherheit und einer vollständigen Kontrolle der Finanzen und des Zeitplans. Durch die Zusammenlegung von Ausführungsplanung und Werk- und Montageplanung sowie durch den Wegfall von Ausschreibungen werden Kosten gespart. Viele Bauunternehmen haben den Trend erkannt und eine interne Planungsabteilung aufgebaut – Wettbewerbsvorteil inklusive. Selbst Architektur- und Planungsbüros können sich durch ein Joint Venture mit Subunternehmern für die Ausführung von Design & Build Projekten qualifizieren. Der digitale Schlüssel zur vernetzten Baukultur der beteiligten Partner ist Building Information Modeling (BIM) als gemeinsame Arbeitsplattform. Kurzum: Design & Build ist vernetzt, schnell und preiswert.

Autor: Jan Piske, Competence Center Design & Build, Caverion Deutschland GmbH

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Klimafreundliche Kältemittel für Kälteanlagen und Klimanlagen - F-Gas-Verordnung, Fluorierte Treibhausgase

F-Gas-Verordnung: Onlineportal bietet Hilfe

Unterstützung für Kälteanlagen-Betreiber beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen bietet das von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit realisierte Informationsportal „Klimafreundliche Kälte“. Auf dem Portal werden die Folgen der EU-F-Gas-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase – die schrittweise von 2015 bis 2030 in Kraft tritt – dargestellt. Es zeigt zudem, wie bei der Modernisierung und beim Neubau von Anlagen sowohl Klimaschutz als auch die Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gelingen.

Autor: Jens Hakenes, Leiter Redaktion, co2online gGmbH

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