Effektiv digital lernen

Nicht zuletzt durch Kontaktbeschränkungen und Mindestabstandsgebot erfreuen sich digitale Lernformen steigender Beliebtheit. Allen voran das Online-Seminar – auch als Webinar bezeichnet, aber dieser Begriff ist markenrechtlich geschützt. Damit ein Online-Seminar mindestens so erfolgreich wie eine Präsenzveranstaltung ist, müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Digital bedeutet nicht zuletzt, dass hier Technik eingesetzt wird. Und die muss funktionieren und bedient werden können. Dazu gehört eine stabile Internetleitung mit mindestens 16 Megabit pro Sekunde. Der PC sollte über ein LAN-Kabel direkt am Internet angeschlossen sein. Videoübertragungen per WLAN über Funk funktionieren nicht. Und die eingebauten oder separat angeschlossenen Geräte wie Kamera, Lautsprecher und Mikrofon müssen vorab getestet und die Datenschutzeinstellungen im Betriebssystem überprüft werden. Lassen Sie Mitarbeiter damit nicht allein! Oft scheitert eine Übertragung an den Firewall-Einstellungen im Unternehmen. Die IT-Abteilung oder ein Privatrechner kann hier Abhilfe schaffen. Von einer ruhigen Ecke von Zuhause aus lernt es sich auch ganz gut.

Autor: Eckart Roeder (er), Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Die Light + Building 2020 der Messe Frankfurt findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt

Light + Building 2020 findet nicht statt

Die Light + Building 2020 findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt. Dies hat die Messe Frankfurt Exhibition GmbH als Veranstalter der Light + Building am 6. Mai 2020 mitgeteilt.

Zunächst wurde der regulär geplante Termin vom 8. bis 13. März 2020 wegen der Kontaktbeschränkungen und der Reiseverbote zur Corona-Pandemie auf den Ersatztermin vom 27. September bis 2. Oktober 2020 verlegt. Doch angesichts der durch die Corona-Pandemie bestimmten weltweiten Lage und den damit verbundenen Veranstaltungsverboten sowie Reiserestriktionen hat sich die Messe Frankfurt gemeinsam mit ihren Partnern – ZVEI und ZVEH – sowie dem Messebeirat darauf verständigt, die 11. Light + Building auszusetzen.

Die nächste Light + Building findet turnusgemäß vom 13. bis 18. März 2022 in Frankfurt am Main statt.

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Corona-Pandemie: Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und Auswirkungen der Lungenkrankheit COVID-19

Coronavirus: Informationen zu DGWZ-Veranstaltungen

Coronavirus: Informationen zu DGWZ-Veranstaltungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Seit 1. August 2020 finden unsere Verstaltungen regulär statt. Dafür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet und mit den Tagungshotels abgestimmt. Sollten Kontaktbeschränkungen oder behördliche Auflagen eine reguläre Durchführung verhindern, finden unsere Veranstaltungen ersatzweise als Online-Seminar statt. Falls die Teilnehmer kein Online-Seminar wünschen, können Sie kurzfristig stornieren oder auf ein anderes Präsenz-Seminar umbuchen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Finden Veranstaltungen trotz der Coronakrise statt?
    Seit 1. August 2020 finden unsere Verstaltungen regulär statt. Dafür haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet und mit den Tagungshotels abgestimmt. Sollten Kontaktbeschränkungen oder behördliche Auflagen eine reguläre Durchführung verhindern, finden unsere Veranstaltungen ersatzweise als Online-Seiminar statt. Falls die Teilnehmer kein Online-Seminar wünschen, können Sie kurzfristig stornieren oder auf ein anderes Präsenz-Seminar umbuchen.
  • Kann ich meine Teilnahme an einer Veranstaltung absagen?
    Wenn Veranstaltungen behördlich nicht möglich sind, können Sie alternativ an einem Online-Seminar teilnehmen oder Ihre Teilnahme kostenlos stornieren. Grundsätzlich können Sie Ihre Teilnahme an DGWZ-Veranstaltungen jederzeit absagen. Durch Ihre Absage können gemäß den Stornierungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kosten entstehen (www.dgwz.de/agb). Müssen Sie kurzfristig stornieren, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
  • Kann ich auf einen anderen Termin umbuchen?
    Grundsätzlich können Sie jede Veranstaltung nach unseren AGB bis vier Wochen vorher kostenlos umbuchen. Müssen Sie kurzfristig umbuchen, sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
  • Meine Veranstaltung wurde abgesagt. Was muss ich tun?
    Sie müssen nichts weiter tun. Sollte eine DGWZ-Veranstaltung abgesagt werden müssen, teilen wir Ihnen dies möglichst frühzeitig persönlich mit und Sie können sich für eine von drei Möglichkeiten entscheiden: 1. Sie können auf einen Ersatztermin umbuchen, 2. Sie können auf ein Online-Seminar umbuchen, 3. Sie können Ihre Buchung stornieren und erhalten Ihr Geld zurück.
  • Bekomme ich für eine abgesagte Veranstaltung mein Geld zurück?
    Wenn wir Veranstaltungen absagen, und Sie nicht auf einen Ersatztermin umbuchen möchten, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Für die Rückerstattung erhalten Sie eine Gutschrift und eine Überweisung. Sie können uns bei der Rückabwicklung unterstützten, indem Sie uns eine E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de schicken mit Angabe der Rechnungsnummer und dem Datum, wann Sie den Betrag überwiesen haben.
  • Wie funktioniert ein Online-Seminar?
    Sie melden sich zu einem Webinar über die Website des Seminars an (www.dgwz.de/seminare). Sie erhalten dann per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit einem Registrierungs-Weblink, wo Sie sich mit Namen und E-Mail zum Webinar registrieren. In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Weblink, den Sie zur festgelegten Zeit über Ihren Internetbrowser (z.B. Firefox, Chrome, Safari) aufrufen. Sie können am Webinar von jedem Ort teilnehmen. Sie benötigen dafür einen Computer mit Internet. Da Sie das Webinar über Ihren Internetbrowser verfolgen, benötigen Sie keine spezielle Software. Um nichts zu verpassen, können Sie sich zusätzlich auch mit dem Telefon in das Webinar einwählen. Sie können während des Seminars jederzeit Fragen stellen. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Fragen schriftlich per Chat stellen oder Ihr Mikrofon und Videobild zuschalten wollen. Es können auch mehrere Teilnehmer gleichzeitig mit dem Referenten diskutieren.
  • Was ist der Unterschied von einem Online-Seminar und einem Präsenz-Seminar?
    Präsenzveranstaltung und Online-Seminar sind gleichwertige Veranstaltungen. Der einzige Unterschied ist, dass Sie beim Seminar gemeinsam mit dem Referenten und den Teilnehmern im Seminarraum sitzen. Beim Online-Seminar ist dieser Seminarraum virtuell, d.h. Teilnehmer und Referent nehmen gleichzeit teil, aber sind räumlich getrennt und werden mit einer Webkonferenz-Software miteinander verbunden. Per Bild und Ton verfolgen die Teilnehmer am Computer den Vortrag des Referenten und können miteinander kommunizieren. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der errichte Abschluss sind identisch.
  • Welchen Preisunterschied haben Online-Seminar und Präsenz-Seminar?
    Die Teilnahmegebühren für ein Online-Seminar und ein Seminar sind identisch. Die Organisation, das vermittelte Wissen und die Abschlussqualifikation sind es auch. Der Veranstalter übernimmt bei einem Seminar im Hotel die Kosten für Verpflegung und Tagungsraum. Bei ein em Online-Seminar hingegen ist eine personalintensive persönliche und technische Betreuung notwendig. Die Teilnehmer sparen jedoch beim Online-Seminar Arbeitszeit und Reisekosten. Sie entscheiden selbst, welches Medium Sie zum Lernen bevorzugen: Das echte Seminar vor Ort oder virtuell vom Arbeitsplatz oder von Zuhause aus.
  • Wie funktioniert die schriftliche Prüfung in einem Online-Seminar?
    Wenn eine schriftliche Prüfung gefordert ist, findet diese bei einem Online-Seminar in derselben Zeit online am Computer statt. Sie erhalten ein Online-Formular, das Sie in der vorgegebenen Zeit ausfüllen und direkt zurücksenden. Sie stehen die gesamte Zeit mit dem Prüfer in Kontakt.
  • Bekomme ich beim Besuch eines Online-Seminars ein Zertifikat?
    Sie bekommen beim Besuch eines Online-Seminars dieselben Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate wie bei einem echten Seminar und erhalten damit die gleiche fachliche Qualifikation wie beim Besuch einer Präsenz-Veranstaltung.

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Stichworte
Corona, Virus, COVID-19, SARS-CoV-2, Neuartiges Coronavirus, Krise, Krankheit, Lungenkrankheit, Seuche, Pandemie, Epidemie, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, DGWZ, Erreichbarkeit, Seminare, Veranstaltungen

Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-02 vom 4. März 2020

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung seit November 2019 in Kraft. #din-en-1838 www.dgwz.de/notbeleuchtung

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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung
Bildquelle: Inotec Sicherheitstechnik GmbH
Bildunterschrift: Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung erschienen.

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Licht spricht

Früher war es einfach: Kam man in einen dunklen Raum, drückte man den Lichtschalter neben der Tür und es ward Licht. Das ist lange her.

Heutige Ansprüche an das Kunstlicht gehen über die Lieferung von Helligkeit bei Schalterdruck weit hinaus: Das Licht darf nur brennen, wenn auch wirklich jemand im Raum ist; je nach Nutzung soll es den Raum unterschiedlich in Szene setzen oder gar zum dynamischen Hingucker werden. Neuerdings soll sich das Licht gar im Einklang mit Tageshelligkeit und Biorhythmus des Nutzers verändern. Eine festverdrahtete Schalterinstallation ist damit überfordert, und so tummeln sich inzwischen unzählige Systeme für die Kommunikation zwischen Bediengeräten, Steuerzentralen und Leuchten am Markt.

Standardisierungsgremien bemühen sich, den Wildwuchs im Zaum zu halten, und doch ist es die Regel, dass eigentlich inkompatible Systeme miteinander reden müssen. Dank weitverbreiteter IP-Technik hat das mittlerweile seinen Schrecken verloren: Sofern nur die beteiligten Systeme IP-Gateways im Programm haben, stehen die Chancen gut, eine Kommunikation untereinander hinzubekommen. Eine Reihe hersteller- und systemneutraler Softwarelösungen steht dafür inzwischen bereit. Das Internet of Things lässt grüßen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Markus Gehnen, Leiter des Labors für Smart Building Systems, Technische Hochschule Georg Agricola Bochum

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Servparc Mesago Messe Frankfurt Facility Management

Servparc 2020 Messe Frankfurt

Vom 17. bis 18. Juni 2020 findet in Frankfurt am Main die Servparc statt. Die Wissens- und Networkingplattform vereint Messe und Kongress zu den Zukunftstrends in Facility Management, Industrieservice und IT. Im Fokus des begleitenden Vortragsprogramms stehen in diesem Jahr die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung. Mehr als 70 Aussteller präsentieren Produkte, Services und Lösungen und laden zum Erfahrungsaustausch ein.

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Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

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Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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BGV Expertentag Expertentreff Elektro

BGV Expertentreff Elektro 2020

Information vom 19.03.2020: Die geplante Veranstaltung am 5. und 6. Mai 2020 in Karlsruhe findet wegen der Corona-Krise nicht statt und ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Am 5. und 6. Mai 2020 veranstaltet die Badische Versicherung AG in Karlsruhe den Expertentreff Elektro. Sachverständige und Fachleute sind eingeladen, unter Kollegen die aktuellen Änderungen von rechtlichen Vorschriften, Normen und Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherungen sowie ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ein umfangreiches Vortragsprogramm liefert Hintergrundinformationen, praktische Aufbauten laden zum Messen, Prüfen und Simulieren ein. Eine Abendveranstaltung dient zum Networking und dem Besuch einer begleitenden Ausstellung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 20. April 2020 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro brutto.

Hauptgebäude der BGV Badische Versicherungen in Karlsruhe

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