Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Neues DGWZ-Seminar zu Anschlagmitteln, Ladungssicherung und Lastaufnahmemitteln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-10
vom 12. März 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherung sowie Lastaufnahmemitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation, um die Prüfungen selbständig durchführen zu können.

Das Seminar richtet sich an Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister und Techniker. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach BetrSichV nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderliche Sachkunde sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit. Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen erhalten die Teilnehmer die Zertifikate als Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherungshilfsmitteln und Lastaufnahmemittel mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 820 Euro zzgl. MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 20. bis 21. Mai 2025 in Frankfurt am Main statt. Das erste Online-Seminar findet vom 12. bis 13. Juni 2025 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter www.dgwz.de/anschlagmittel-lastaufnahmemittel.

1.725 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Ladungssicherung, Ladungssicherungshilfsmittel, Befähigte Person, DGUV Regel 109-017, DGUV Information 209-013, VDI 2700 Blatt 3.1, Inspektion, Prüfung, Fachkraft, Seminar, 2025

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an. www.dgwz.de/seminar-anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-anschlagmittel

Pressemitteilung: Neues-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel.pdf

Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Bild: Neues-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel-Ladungssicherung-Presse.jpg
Bildquelle: Philippe Minisini – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet ab Mai 2025 das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

6.313 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Bild: DIN-EN-IEC-31010-Risikomanagement-Presse.jpg
Bildquelle: industrieblick – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

Weiterführende Informationen

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung

DGWZ: 100 Seminarteilnehmer Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-07
vom 28. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar „Notstromversorgungsanlagen – Grundlagen Planung und Betrieb“ geschult. Das neu konzipierte Seminar fand erstmalig im August 2024 statt. Die Seminarteilnehmer werden zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen ausgebildet. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.

Für das Seminar wurde ein neuer Referentenkreis gebildet. Die Referenten sind qualifizierte Fachleute mit elektrotechnischer Berufsausbildung und mehrjähriger Erfahrung im elektrotechnischen Bereich und der Notstromversorgung. Sie haben aktuell eine leitende oder verantwortliche Funktion und verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation als Meister, Ingenieur oder Sachverständiger.

Zielgruppen der Seminare sind Planer, Errichter und Betreiber von Gebäuden, Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, und Kritischer Infrastruktur (KRITIS) sowie Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister für Notstromversorgung. Die Teilnehmer sind in der Regel Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker oder Technische Leiter.

1.424 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Notstromversorgung, Seminar, 2025, Grundlagen, Planung, Betrieb

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult. www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung: PM_2025_07_100_Teilnehmer_Seminar_Notstromversorgung.pdf

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung
Bild: 100-Teilnehmer-Seminar-Notstromversorgung-Presse.jpg
Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

Weitere Informationen

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

Weitere Informationen

Neues DGWZ Seminar zu Photovoltaikanlagen

Neues DGWZ-Seminar zu Photovoltaikanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-05
vom 6. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab April 2025 neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ an.

Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß der VDE 0126-23-1 selbstständig durchführen zu dürfen. Inhalte der Schulung umfassen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation.

Die Schulung richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Bauabteilungen in Unternehmen, Gebäudebetreiber, Behörden sowie Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte sowie verantwortliche Personen. Darüber hinaus richtet sich das Seminar an Dachdecker, Zimmerer und Schreiner.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“, mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 825 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet am 23. und 24. April 2025 in Frankfurt am Main statt. Das nächste Online-Seminar findet am 22. und 23. Mai 2025 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter www.dgwz.de/photovoltaikanlagen

Gemäß DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1 „Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung“ dürfen Photovoltaikanlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung hierfür ist eine einschlägige technische Ausbildung im Elektrohandwerk. Zudem dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

1.964 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ bietet neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ an. www.dgwz.de/neues-seminar-photovoltaikanlagen

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-photovoltaikanlagen

Pressemitteilung: PM-2025-05-Neues-Seminar-Photovoltaikanlagen-Befaehigte-Person-VDE-0126-23-1.pdf

Neues DGWZ Seminar zu Photovoltaikanlagen

Bild: Neues-Seminar-Photovoltaikanlagen-Presse.jpg
Bildquelle: chayakorn – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Neues DGWZ-Seminar zu Photovoltaikanlagen

Weiterführende Informationen
https://www.dgwz.de/photovoltaik

DGWZ sucht Referenten für neues Seminar über Anschlagmittel, Ladungssicherung und Lastaufnahmemittel

Referenten für neues Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-04
vom 27. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Referenten für das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“. Das Seminar behandelt die sichere Anwendung und Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherung sowie Lastaufnahmemitteln und soll ab Juni 2025 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt werden. Für die Referententätigkeit werden Fachleute aus der Branche mit Vortragserfahrung gesucht.

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die geforderte Sachkunde gemäß VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Information 209-013 und DGUV Regel 109-017  zur eigenständigen Prüfung, Anwendung und Instandhaltung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie zur Ladungssicherung. Neben den Grundlagen der relevanten Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die verschiedenen Anschlag- und Lastaufnahmemittel einschließlich der Ladungssicherung sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Sicherheitsanforderungen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen des Seminars sind Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen, Meister und Techniker. Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Nevena Vasilachi, Telefon 06172 98185-37, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

1.539 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“.
www.dgwz.de/referenten-seminar-anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/referenten-seminar-anschlagmittel

Pressemitteilung: PM-2025-04-Referentenaufruf-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel-Ladungssicherung.pdf

DGWZ sucht Referenten für neues Seminar über Anschlagmittel, Ladungssicherung und Lastaufnahmemittel
Bild: Referentenaufruf-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel-Ladungssicherung-Presse.jpg
Bildquelle: HLR
Bildunterschrift: Die DGWZ sucht Referenten für neues Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/lastaufnahmemittel-befaehigte-person-zur-pruefung

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-01 vom 03. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 230 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm ist das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet die Seminare zu 34 Themen zur Sachkunde, Fachkraft und zur Befähigten Person an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

1.192 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung: PM-2025-01-DGWZ-Seminarprogramm-2025.pdf (PDF)

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025
Bild: DGWZ-Seminarprogramm-2025-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neue ASR A2.3 erschienen

Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-24

Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf die Fassung von März 2022.

Die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen wurden präzisiert. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinisch genutzten Bereichen.

Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen und der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet.

Neben der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ wurden auch Änderungen an den ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie an der ASR A4.4 „Unterkünfte“ vorgenommen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

2.036 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
ASR, A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsleitsysteme, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheit, Technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrichtlinie

Tweet-Vorschlag
Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen.
www.dgwz.de/aenderungen-asr-a2-3

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/aenderungen-asr-a2-3

Pressemitteilung: PM-2024-24-Aenderungen-ASR-A2.3-Fluchtwege-Notausgaenge.pdf (PDF)

Neue ASR A2.3 erschienen

Bild: ASR-A2-3-Fluchtwege-Notausgaenge-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im November 2024 traten Änderungen der ASR in Kraft.

Weiterführende Informationen
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

Im Oktober 2024 ist die Richtlinie VDI 6211 zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsanlagen sowie Aufzugsschächten veröffentlicht worden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die daraus resultierende zunehmende Dichtheit von Gebäuden führen dazu, dass die Thematik der Lüftung von Fahrkörben und der Rauchableitung aus Aufzugsschächten eine Neubetrachtung erforderlich machen. Besonderer Fokus wird nicht zuletzt auf die Be- und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten gelegt. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bietet die Richtlinie Hilfestellung und Lösungsansätze. Sie gibt alle wichtigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für eine richtige Auslegung der notwendigen Rauchableitung sowie der Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Fahrkörben, um dem Schutzziel der sicheren Verwendung der Aufzüge gerecht zu werden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller, Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen und die am Prozess beteiligten Kreise.

Weitere Informationen