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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-17 vom 16. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Notstromversorgung – USV-Anlagen und Ersatzstromanlagen“ an. Das zweitägige Seminar vermittelt die technischen Normen und rechtlichen Verordnungen und bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus. Die Weiterbildung richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem Öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 830 Euro zzgl. MwSt. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 25. bis 26. Januar 2022 in Dortmund und vom 15. bis 16. März 2022 in München statt. Das erste Online-Seminar findet vom 10. bis 11. März 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/notstromversorgung abgerufen werden.

In der Normung setzen sich zurzeit neue Definitionen für die Notstromversorgung durch, die in zukünftige Normenprojekte einfließen werden.

Notstromversorgung
Eine Notstromversorgung bezeichnet die Versorgung mit elektrischer Energie im Notfall. Da zu jeder Tages- und Nachtzeit die Versorgung mit Strom gewährleistet sein muss, darf das Risiko einer vollkommen eingestellten Stromversorgung niemals eingegangen werden. Deshalb ist es erforderlich, in bestimmten Bereichen jederzeit auf eine Notstromversorgung zurückgreifen zu können. Für den kurzfristigen Gebrauch können als Versorger unterbrechungsfreie Stromversorgungen, sogenannte USV-Anlagen, für den langfristigen Gebrauch Ersatzstromanlagen, wie einzelne Generatoren, ganze Aggregate sowie vollständige Anlagen zum Einsatz kommen. Welche Geräte jeweils benötigt werden, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab, aber auch von der zu produzierenden Strommenge.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezieht ihre Energie aus Akkumulatoren und wird zum Schutz hochsensibler technischer Systeme wie Großrechner, Server, Telefonanlagen und medizinischer Geräte eingesetzt. Sie gewährleistet beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung einen unterbrechungsfreien Betrieb. USV-Anlagen sind in der Regel nur für eine kurze Überbrückungszeit dimensioniert. In dieser Zeit können technische Systeme in einen sicheren Betriebszustand zurückgefahren werden, oder eine Ersatzstromanlage kann die weitere Stromversorgung übernehmen.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromanlagen, wie beispielsweise dieselbetriebene Notstromaggregate, kommen häufig beim Ausfall der öffentlichen Energieversorgung zum Einsatz. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes der Liegenschaft eingesetzt. Die Übernahme dieser Versorgung erfolgt nicht unterbrechungsfrei. Im günstigsten Fall liegt deren Anlaufzeit im Sekundenbereich. Die Betriebsdauer ist in hohem Maße abhängig von einer sicheren Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Kraftstoff. Alternative und umweltfreundlichere Lösungen zur Versorgung des Notstromnetzes können auch Batteriespeichersysteme oder Brennstoffzellen sein.

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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Bildquelle: Rolls-Royce Power Systems AG
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar „Notstromversorgung“ bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/notstromversorgung

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Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

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Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen

Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neu: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Neues Seminar: Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab September 2021 das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das Seminar vermittelt hersteller- und produktneutral die gültigen Rechtsgrundlagen, verschiedene Bauarten Kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore, die Betriebskräftemessung, Gefahrenanalyse und Begutachtung sowie Sicherung von Quetsch- und Scherstellen und notwendige Dokumentationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss des zweitägigen Seminars erlangen Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen sowie technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen die Befähigung zur Prüfungsdurchführung. Kraftbetätigte Fenster sowie automatische Tür- und Torsysteme müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihre sichere Funktionsfähigkeit geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahr für Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen ausgeht. Die Erfüllung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

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Seminar Raumlufttechnische Anlagen - Hygiene Kategorie A nach VDI 6022

Seminar Raumlufttechnische Anlagen – Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A

Seminar Raumlufttechnische Anlagen – Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde für die Hygiene in Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) nach VDI 6022 der Kategorie A.

Seminareinladung

Online-Seminar: Raumlufttechnische Anlagen - Hygiene Kategorie A nach VDI 6022

Online-Seminar Raumlufttechnische Anlagen Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Raumlufttechnische Anlagen - Hygiene Kategorie A nach VDI 6022

Seminar Raumlufttechnische Anlagen Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können Sie kurzfristig umbuchen oder kostenlos stornieren.

  • 11.-12. Januar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. März 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13.-14. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-24. Januar 2024 – Dortmund – freie Plätze
  • 23.-24. April 2024 – Hamburg – freie Plätze
  • 10.-11. September 2024 – Stuttgart – freie Plätze
  • 26.-27. November 2024 – München – freie Plätze

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Raumlufttechnische Anlagen werden eingesetzt, um den Zustand der Raumluft zu verbessern. Sie regeln die Lufttemperatur, -feuchte und -qualität sowie den Luftaustausch. Um die Gesundheit der Nutzer sicherzustellen, müssen bestimmte Vorschriften, Normen und technische Aspekte zur Hygiene bei Herstellung, Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung beachtet werden. Die Anforderungen an die Hygiene sind in der VDI 6022 geregelt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Kenntnisse zur Raumlufthygiene gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien. Dadurch werden die Teilnehmer befähigt, anspruchsvolle Tätigkeiten an RLT-Anlagen ausführen, wie Planung, Errichtung, Wartung, Überwachung und Hygieneinspektion von RLT-Anlagen sowie der Herstellung von Komponenten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Raumlufttechnischen Anlagen – Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure, Planer von RLT-Anlagen, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros,
  • Techniker, Technische Leiter, Facility Manager,
  • Meister,
  • Labore, Hygieneinspektoren,
  • Sachverständige, Projektverantwortliche.

Voraussetzungen

Um Hygienetätigkeiten der Kategorie A  duchführen zu dürfen, wird ein Abschluss der Technischen Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik o. ä. als Meister, Techniker oder Ingenieur, mit mehrjähriger Berufserfahrung mit Raumlufttechnischen Anlagen benötigt. Alternativ wird eine abgeschlossene Ausbildung in Hygiene, Umweltmedizin, Mikrobiologie o. ä. und mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung in der Raumlufttechnik verlangt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Gesetze, Vorschriften, Normen und technische Regeln
  • Einführung Richtlinie VDI 6022
  • Grundlagen der Lüftungstechnik: Thermische Behaglichkeit, Raumluftqualität, Luftbehandlungsformen
  • Verantwortung, Aufgaben und Pflichten des Unternehmers
  • Aufbau, Funktion, Planung, Montage und Betrieb
  • Komponenten einer RLT-Anlage
  • Arten von raumlufttechnischen Anlagen
  • Regelung und Steuerung
  • Wartung, Pflege, Instandhaltung und Prüfung
  • Physikalische und mikrobiologische Grundlagen der Messtechnik zur Überwachung
  • Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln
  • Hygienische Problemzonen und ihre Vermeidung
  • Gesundheitliche Aspekte beim Betrieb: Typische Erkrankungen, Befindlichkeitsstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen, Sick-Building-Syndrom etc.
  • COVID-19 Empfehlungen für den Betrieb
  • Schriftliche Prüfung

Referent

Dr. Andreas Laborius ist Mikrobiologe, Umweltingenieur und Geschäftsführer der Ladotec GmbH mit langjähriger Berufserfahrung mit Hygienekonzepten und Referententätigkeit nach VDI 6022 und VDI 6023.

Dr. Andreas Laborius - Referent Seminar Raumlufttechnische Anlagen Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A und B

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Raumlufttechnische Anlagen - Hygiene Kategorie A nach VDI 6022

Online-Seminar Raumlufttechnische Anlagen Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Raumlufttechnische Anlagen - Hygiene Kategorie A nach VDI 6022

Seminar Raumlufttechnische Anlagen Hygiene nach VDI 6022 Kategorie A – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Hygiene, RLT-Anlagen, raumlufttechnische Anlagen, Raumlufttechnik, Raumluftqualität, VDI 6022, Kategorie A, Klimaanlage, Raumlufthygiene, Hygienekontrolle, Hygieneinspektion, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2023, 2024

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Piktogramme für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010

Online-Seminar – Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010

Online-Seminar
Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010

Teilnahmegebühr | Termine | Seminarbeschreibung | Fortbildungspunkte | Inhalte | Zielgruppe | Referent | Anmeldung

Das Online-Seminar beschreibt die Anforderungen an eine normenkonforme Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten, welche Piktogramme sich geändert haben und wie damit umgegangen werden muss.

Teilnahmegebühr

120 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Unterlagen und DGWZ-Teilnahmebescheinigung.

Nächste Termine

  • 06. Dezember 2023 – 09:00-10:30 Uhr – freie Plätze

Seminarbeschreibung

Piktogramme nach Arbeitsstättenregel ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 dienen als Sicherheits- und Gesundheitskennzeichen in Gefahrensituationen der schnellen Reaktion. Durch ihre vereinfachte grafische Darstellung verhelfen sie beispielsweise im Brandfall der Lokalisation von Brandbekämpfungsmitteln. So können die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Die richtige Kennzeichnung muss normgerecht und praxiserprobt sein.

Das Online-Seminar beschreibt die Anforderungen an eine normenkonforme Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung in Arbeitsstätten. Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren, ob Brandschutzzeichen älterer Generationen ausgetauscht werden müssen.

Fortbildungspunkte

Dieses Online-Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Online-Seminar Sicherheitszeichen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern als Fortbildung anerkannt:

  • 2 Fortbildungspunkte – Architektenkammer Baden-Württemberg
  • 2 Fortbildungspunkte – Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • 2 Fortbildungspunkte – Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
  • 2 Fortbildungspunkte – Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • Architektenkammer Sachsen
  • 2 Fortbildungspunkte – Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Inhalte

  • Müssen Piktogramme älterer Generationen ausgetauscht werden?
  • Welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen gibt es?
  • Welche Voraussetzungen müssen diese Piktogramme erfüllen?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Sicherheitszeichen in den Betrieben?
  • Wo im Gebäude müssen die Zeichen verortet sein?
  • Wer ist verpflichtet die Sicherheitszeichen aufzuhängen?

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Brandschutzplaner, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Referent

Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall und Immissionsschutz bildet er ebenfalls Atemschutzgeräteträger aus. Das Studium der „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ rundet sein Kompetenzprofil ab. Außerdem ist er aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Magdeburg, des Fachdienstes ABC und betreut die Jugendfeuerwehr.

Robin Schoen - Seminar Brandschutzgrundlagen

Anmeldung

    Die Felder mit Sternchen * sind Pflichtangaben.

    Hiermit melde ich folgenden Teilnehmer zum Online-Seminar an.
    Wenn Sie mehrere Teilnehmer anmelden wollen, füllen Sie das Formular bitte für jeden Teilnehmer einzeln aus. Wir benötigen für jeden Teilnehmer eine individuelle E-Mail. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail die Anmeldebestätigung und Rechnung. 24 Stunden vor dem Online-Seminar erhält jeder Teilnehmer seine individuellen Zugangsdaten.

    Online-Seminar

    Termin

    Teilnehmer
    * Anrede

    Titel

    * Vorname

    * Nachname

    * E-Mail-Adresse - Pro Teilnehmer wird eine individuelle E-Mail-Adresse benötigt.

    Rechnungsanschrift

    * Firma oder Tätigkeit bei Selbständigen

    Zusatz, Abteilung, Bestellnummer (optional)

    * Anrede Rechnung

    * Vorname Rechnung

    * Nachname Rechnung

    * E-Mail Rechnung

    * Straße Rechnung

    * PLZ Rechnung

    * Ort Rechnung

    * Ich habe die folgenden Teilnahmebedingungen gelesen und bin damit einverstanden.
    Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldung kann bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Rechnung und Teilnahmeurkunde können nicht umgeschrieben werden. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzreferenten zu benennen und die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

    * Ich habe die folgende Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.
    Meine Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung und zum Versand des Newsletters von der DGWZ gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Speicherung Ihrer Daten jederzeit widersprechen.

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    Stichworte
    Piktogramm, ASR 1.3, DIN EN ISO 7010, Brandschutz, Sicherheitszeichen, Warnhinweis, Rettungszeichen, Brandbekämpfungsmittel, Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, Brandfall, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Event, Veranstaltung, 2023

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    4.4

    Arbeitsschutz

    Übersicht Arbeitsschutz

    Übersicht zu Arbeitsschutz

    Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

    Einführung

    Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

    Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

    • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
    • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
    • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
    • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
    • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

    Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

    Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

    Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

    Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

    • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
    • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
    • psychische Belastung bei der Arbeit.

    Betreiberpflichten/Verantwortung

    Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

    Gesetze und Vorschriften

    Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

    Publikationen

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

    Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

    Seminareinladung

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Nächste Termine 2024

    Das Seminar dauert 3 Tage:
    1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

    bzw. als Online-Seminar:
    1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

    Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

    • 24.-26. Januar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 10.-12. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 19.-21. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 28.-30. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 06.-08. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
    • 27.-29. Februar 2024 – Hamburg – freie Plätze
      Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
    • 04.-06. Juni 2024 – Leipzig – freie Plätze
      Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
    • 03.-05. September 2024 – Köln – freie Plätze
      Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
    • 26.-28. November 2024 – Stuttgart – freie Plätze
      Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen

    Teilnahmegebühr

    920,- € zzgl. MwSt.
    3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

    Seminarbeschreibung

    Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

    Nutzen

    Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

    Schulungsnachweis

    Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

    Fortbildungspunkte

    Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

    4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

    Zielgruppe

    Das Seminar richtet sich an:

    • verantwortliche Personen
    • Führungskräfte,
    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
    • Sicherheitsbeauftragte,
    • Sicherheitsingenieure,
    • Behördenvertreter.

    Voraussetzungen

    Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

    Inhalte

    • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
    • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
    • Instrumente und Methoden
    • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
    • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
    • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
    • Risikobewertung
    • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
    • Rechtssichere Dokumentation
    • Typische Beispiele und praktische Übungen
    • Diskussion und Erfahrungsaustausch
    • Schriftliche Prüfung

    Referenten

    • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

    Anmeldung

    Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

    Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

    Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

     

    Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

    Teilnehmerstimmen

    • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
      Brian Neumann , WeWatch Security Service

    Weitere Informationen

    Stichworte
    Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2023, 2024

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    Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

    Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

    Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

    Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AHK) ist die Selbstverwaltung der Architekten im Land Hessen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und des Berufsstandes gegenüber Öffentlichkeit, Gesellschaft und Politik. Zugleich ist sie dem Allgemeinwohl verpflichtet und sorgt für die Wahrung der Berufsbezeichnung des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaners mit der Führung von gesetzlichen Architektenlisten.

    Derzeit betreut die Kammer mehr als 11.000 eingetragene Mitglieder.

    Kontaktdaten

    Bierstadter Straße 2
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 1738 ‐0
    Fax 0611 1738 – 40
    E-Mail info@akh.de

    Fortbildungspunkte

    Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert jährlich insgesamt 32 Punkte für Fortbildungen in einem 4-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

    Weiterführende Informationen

    Stichworte

    Architektenkammer Hessen, Architektenkammern, Stadtplanerkammer, Hessen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

    Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

    Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

    Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

    Als Selbstverwaltungorgan ist die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen für alle berufsrechtlichen Aufgaben der Architekten im Land Bremen verantwortlich. Die Kammer wurde im Jahr 1972 gegründet und kümmert sich um die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder sowie um die Kontrolle ihrer Berufspflichten. Auch die Förderung des Städtebaus, der Landespflege und der Baukultur sowie das Führen von Architektenlisten gehören zu ihren gesetzlichen Aufgaben.

    Die mehr als 1400 Mitglieder der Kammer sind eingetragene Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten.

    Kontaktdaten

    Geeren 41-43
    28195 Bremen
    Telefon 0421 162689-0
    Fax 0421 162689-9
    E-Mail info@akhb.de

    Fortbildungspunkte

    Die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten. Mit einem Tagesseminar ist die jährliche Fortbildungspflicht bereits erfüllt.

    Seminare

    Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Bremen als Fortbildung anerkannt:

    Online-Seminare

    Weiterführende Informationen

    Stichworte

    Architektenkammer Bremen, Architektenkammern, Bremen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

    Brandenburgische Architektenkammer

    Brandenburgische Architektenkammer

    Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

    Die Brandenburgische Architektenkammer wurde im April 1991 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Förderung der Baukultur, des Städtebaus und der Landschaftspflege sowie die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

    Zudem verwaltet sie die gesetzlich geführten Architektenlisten, in welche alle Kammermitglieder eingetragen werden, die Träger der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt und Stadtplaner sind.

    Kontaktdaten

    Kurfürstenstraße 52
    14467 Potsdam
    Telefon 0331 27591‐0
    Fax 0331 27591-11
    E-Mail info@ak-brandenburg.de

    Fortbildungspunkte

    Die Brandenburgische Architektenkammer vergibt keine Punkte für Fortbildungen. Die Mitglieder der Kammer sind allgemein verpflichtet sich in einem dieser Themenbereich beruflich fortzubilden:

    • Öffentliches Baurecht
    • Privates Baurecht
    • Management und Kommunikation
    • Baupraxis
    • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens

    Zu jedem Themengebiet ist je eine Seminarveranstaltung nachzuweisen.

    Seminare

    Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Brandenburgischen Architektenkammer als Fortbildung für den Themenbereich Baupraxis anerkannt:

    Online-Seminare

    Weiterführende Informationen

    Stichworte

    Brandenburgische Architektenkammer, Architektenkammern, Brandenburg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

    Architektenkammer Berlin

    Architektenkammer Berlin

    Architektenkammer Berlin

    Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

    Die Architektenkammer Berlin stellt die berufliche Selbsverwaltung ihrer Mitglieder dar. Sie fungiert als Vertreter vor Politik, Wirtschaft, Verwaltung und den Medien sowie als Förderer der Baukultur und des Wettbewerbswesens und setzt sich für die Interessen und Belange ihrer Mitglieder ein. Auch für die Aus- und Fortbildung der Architekten sowie für die Überwachung der geschützten Berufsbezeichnung ist sie zuständig.

    Die Kammer hat mehr als 9.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur.

    Kontaktdaten

    Alte Jakobstraße 149
    10969 Berlin
    Telefon 030 293307-0
    Fax 030 293307-16
    E-Mail kammer@ak‐berlin.de

    Fortbildungspunkte

    Die Architektenkammer Berlin fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

    Weiterführende Informationen

    Stichworte

    Architektenkammer Berlin, Architektenkammern, Berlin, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

    Architektenkammer Baden-Württemberg

    Architektenkammer Baden-Württemberg

    Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

    Die Architektenkammer Baden-Württemberg steht ihren Mitgliedern als Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz zur Verfügung. Mit ihrer eigenen Berufspolitik wirkt sie bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Gremien der Kammer werden demokratisch gewählt und verwalten sich daher selbst.

    Die Kammer hat rund 25.700 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung.

    Kontaktdaten

    Danneckerstraße 54
    70182 Stuttgart
    Telefon 0711-2196-0
    Fax 0711-2196-101
    E-Mail info@akbw.de

    Fortbildungspunkte

    Die Architektenkammer Baden-Württemberg fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

    Seminare

    Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt:

    Präsenz-Seminare

    Online-Seminare

    Weiterführende Informationen

    Stichworte

    Architektenkammer Baden-Württemberg, Architektenkammern, Baden-Württemberg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

    Notstromversorgung

    Übersicht Notstromversorgung

    Übersicht zu Notstromversorgung

    Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

    Einführung

    Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

    Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

    Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

    Normen und Vorschriften

    Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

    Publikationen

    Hersteller

    Weitere Informationen