Fortbildungspunkte
Mitglieder von Ingenieur- und Architektenkammern sind verpflichtet, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Die Teilnahme an Seminaren ermöglicht es Fortbildungspunkte zu sammeln, die als Nachweis dienen. Die Anzahl der Punkte variiert je nach Bundesland.
Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zur Energie-Effizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Die Liste ist das bundesweite Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Im Folgenden können Vorraussetzungen und Informationen über die Anzahl der zu sammelnden Fortbildungspunkte der einzelnen Kammern nachgelesen werden.
Anerkennende Institutionen:
- Architektenkammer Baden-Württemberg
- Architektenkammer Berlin
- Brandenburgische Architektenkammer
- Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen
- Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
- Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Architektenkammer Rheinland-Pfalz
- Architektenkammer des Saarlandes
- Architektenkammer Sachsen
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- Architektenkammer Thüringen
- Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Ingenieurkammer Hessen
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
- Ingenieurkammer Sachsen
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Verbände
- Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)
Weiterführende Informationen
- Architektenkammern
- Ingenieurkammern
- Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (Planerbrief 17 – September-Oktober 2018)
Stichworte
Fortbildungspunke, Fortbildungsanerkennung, Anerkennung, Architektenkammer, Ingenieurkammer, VDSI-Verband, Weiterbildung, Fortbildung, Seminar, Fortbildungspflicht, Kammer