Schlagwortarchiv für: Seminar

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neues DGWZ-Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“. #Gefährdungsbeurteilung #Arbeitsschutz www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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3.2

Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-17 vom 16. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Notstromversorgung – USV-Anlagen und Ersatzstromanlagen“ an. Das zweitägige Seminar vermittelt die technischen Normen und rechtlichen Verordnungen und bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus. Die Weiterbildung richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem Öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 830 Euro zzgl. MwSt. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 25. bis 26. Januar 2022 in Dortmund und vom 15. bis 16. März 2022 in München statt. Das erste Online-Seminar findet vom 10. bis 11. März 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/notstromversorgung abgerufen werden.

In der Normung setzen sich zurzeit neue Definitionen für die Notstromversorgung durch, die in zukünftige Normenprojekte einfließen werden.

Notstromversorgung
Eine Notstromversorgung bezeichnet die Versorgung mit elektrischer Energie im Notfall. Da zu jeder Tages- und Nachtzeit die Versorgung mit Strom gewährleistet sein muss, darf das Risiko einer vollkommen eingestellten Stromversorgung niemals eingegangen werden. Deshalb ist es erforderlich, in bestimmten Bereichen jederzeit auf eine Notstromversorgung zurückgreifen zu können. Für den kurzfristigen Gebrauch können als Versorger unterbrechungsfreie Stromversorgungen, sogenannte USV-Anlagen, für den langfristigen Gebrauch Ersatzstromanlagen, wie einzelne Generatoren, ganze Aggregate sowie vollständige Anlagen zum Einsatz kommen. Welche Geräte jeweils benötigt werden, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab, aber auch von der zu produzierenden Strommenge.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezieht ihre Energie aus Akkumulatoren und wird zum Schutz hochsensibler technischer Systeme wie Großrechner, Server, Telefonanlagen und medizinischer Geräte eingesetzt. Sie gewährleistet beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung einen unterbrechungsfreien Betrieb. USV-Anlagen sind in der Regel nur für eine kurze Überbrückungszeit dimensioniert. In dieser Zeit können technische Systeme in einen sicheren Betriebszustand zurückgefahren werden, oder eine Ersatzstromanlage kann die weitere Stromversorgung übernehmen.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromanlagen, wie beispielsweise dieselbetriebene Notstromaggregate, kommen häufig beim Ausfall der öffentlichen Energieversorgung zum Einsatz. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes der Liegenschaft eingesetzt. Die Übernahme dieser Versorgung erfolgt nicht unterbrechungsfrei. Im günstigsten Fall liegt deren Anlaufzeit im Sekundenbereich. Die Betriebsdauer ist in hohem Maße abhängig von einer sicheren Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Kraftstoff. Alternative und umweltfreundlichere Lösungen zur Versorgung des Notstromnetzes können auch Batteriespeichersysteme oder Brennstoffzellen sein.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Bildquelle: Rolls-Royce Power Systems AG
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar „Notstromversorgung“ bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/notstromversorgung

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Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“. #Arbeitssicherheit #BefaehigtePerson #Regalanlagen #Regalprüfung www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

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Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neues Seminar: Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab September 2021 das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das Seminar vermittelt hersteller- und produktneutral die gültigen Rechtsgrundlagen, verschiedene Bauarten Kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore, die Betriebskräftemessung, Gefahrenanalyse und Begutachtung sowie Sicherung von Quetsch- und Scherstellen und notwendige Dokumentationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss des zweitägigen Seminars erlangen Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen sowie technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen die Befähigung zur Prüfungsdurchführung. Kraftbetätigte Fenster sowie automatische Tür- und Torsysteme müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihre sichere Funktionsfähigkeit geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahr für Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen ausgeht. Die Erfüllung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart. #brandschutz #sprinklerwart www.dgwz.de/neues-seminar-qualifiziert-zum-sprinklerwart

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Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

Schlagwortarchiv für: Seminar

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer

Kontaktdaten | Fortbildungspunkte | Weitere Informationen

Die Bayerische Architektenkammer wurde 1971 gegründet. Derzeit setzt sich die Kammer für ihre CO2-Neutralität bis 2031 ein und hat dies 2019 im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses festgelegt. Darüber hinaus ist sie Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und erfüllt Aufgaben in diesem Rahmen. Ihre Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) verankert.

Aktuell hat die Kammer ungefähr 26.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Kontaktdaten

Bayerische Architektenkammer LogoBayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München

Telefon: 089 139880-0
Telefax: 089 139880–55
E-Mail: info@byak.de
Website: https://www.byak.de

Fortbildungspunkte

Die Bayerische Architektenkammer vergibt keine Punkte für Fortbildungen. Die Mitglieder der Kammer sind allgemein verpflichtet sich beruflich fortzubilden.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Bayern, Architektenkammern, Bayern, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Thüringen

Architektenkammer Thüringen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architektenkammer Thüringen ist der Zusammenschluss aller Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Thüringen. Die Kammer ist unter anderem verantwortlich für die Förderung von Baukultur, Bauwesen, Städtebau und Landschaftspflege, die Breatung ihrer Mitglieder in Fragen der Berufsausübung sowie die Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Kontaktdaten

Architektenkammer Thüringen LogoArchitektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon: 0361 21050-0
Telefax: 0361 21050-50
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
Website: https://www.architekten-thueringen.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Thüringen fordert insgesamt 48 Punkte für Fortbildungen in einem 2-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Thüringen als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Thüringen, Architektenkammern, Thüringen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Kontaktdaten | FortbildungspunkteWeitere Informationen

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ist bundesweit die einzige gemeinsame Kammer für Architekten und Ingenieure. Ursprünglich wurde sie im Jahr 1964 als Architektenkammer gegründet, bevor sich 1981 die Ingenieure anschlossen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, die Beratung von Politik und Öffentlichkeit bei Planungs- und Entwicklungsvorhaben sowie die Interessenvertretung und Beratung ihrer Mitglieder.

Kontaktdaten

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein LogoArchitekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Telefon: 0431 57065-0
Telefax: 0431 57065-25
E-Mail: info@aik-sh.de
Website: https://www.aik-sh.de

Fortbildungspunkte

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein fordert jährlich insgesamt 16 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Schleswig-Holstein, Architektenkammern, Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Ingenieurkammern, Schleswig-Holstein, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Sachsen

Architektenkammer Sachsen

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Die Architektenkammer Sachsen wurde im Jahr 1991 gegründet. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auf politischer Ebene und schafft zugleich die Grundlagen für die hohen Qualitätsstandards in der Architektentätigkeit. Neben ihrem Sitz in Dresden ist die Kammer auch in Chemnitz und Leipzig für ihre Mitglieder präsent.

Aktuell vertritt die Architektenkammer Sachsen ungefähr 3.300 Mitglieder.

Kontaktdaten

Architektenkammer Sachsen LogoArchitektenkammer Sachsen
Haus der Architekten, Goetheallee 37
01309 Dresden

Telefon: 0351 31746-0
Telefax: 0351 31746-44
E-Mail: dresden@aksachsen.org
Website: https://www.aksachsen.org

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Sachsen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Sachsen als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Sachsen, Architektenkammern, Sachsen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer des Saarlandes

Architektenkammer des Saarlandes

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Die Architektenkammer des Saarlandes wurde 1948 gegründet und ist damit die älteste aller Architektenkammern in Deutschland. Unter anderem berät sie ihre Mitglieder bei Fragen zur Berufsausübung, überwacht die Einhaltung ihrer Berufspflichten und fördert die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Sie vertritt 1.200 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner im Saarland.

Kontaktdaten

Architektenkammer Saarland LogoArchitektenkammer des Saarlandes
Neumarkt 11
66117 Saarbrücken

Telefon: 0681 95441-0
Telefax: 0681 95441-11
E-Mail: info@aksaarland.de
Website: https://www.aksaarland.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer des Saarlandes fordert jährlich insgesamt 16 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer des Saarlandes als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer des Saarlandes, Architektenkammern, Saarland, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

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Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz wurde 1950 gegründet. Landesweit setzt sie sich in Bündnissen und Kooperationen für bezahlbares Wohnen, hochwasserangepasstes Bauen und ein starkes Kammerwesen ein. Zudem steht sie in ständigem Austausch mit Parlamenten, Ministeriumsspitzen sowie politischen Entscheidungsträgern.

Derzeit betreut die Kammer ca. 5.800 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanerung.

Kontaktdaten

Architektenkammer Rheinland-Pfalz LogoArchitektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Telefon: 06131 9960-0
Telefax: 06131 614926
E-Mail: kelber@akrp.de
Website: https://www.diearchitekten.org

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architektenkammern, Rheinland-Pfalz, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde 1970 gegründet. Sie fungiert als Interessenvertretung ihrer Mitglieder und arbeitet auf politischer Ebene daran, optimale Rahmenbedingungen für die berufliche Tätigkeit von Architekten und Stadtplanern zu schaffen. Zudem berät sie ihre Mitglieder bei technischen und juristischen Fragen des Planens und Bauens.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betreut derzeit über 32.000 Mitglieder und ist damit die größte Länder-Architektenkammern in Deutschland.

Kontaktdaten

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Zollhof 1
40221 Düsseldorf

Telefon: 0211 4967-0
Telefax: 0211 4967-99
E-Mail: info@aknw.de
Website: https://www.aknw.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Architektenkammern, Nordrhein-Westfalen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern

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Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern wurde im Mai 1991 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung der Berufspflichten von Architekten. Darüber hinaus vertritt sie den Berufsstand der Architekten in der Gesellschaft, beteiligt sich an der Entwicklung von Gesetzen und Regelwerken und engagiert sich für die Interessen der Architektenschaft gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien.

Derzeit betreut die Kammer ca. 800 Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Mecklenburg-Vorpommern.

Kontaktdaten

Architektenkammer Mecklenburg-VorpommernArchitektenkammer Mecklenbug-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail: info@ak-mv.de
Website: https://www.architektenkammer-mv.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern fordert insgesamt 16 Punkte für Fortbildungen in einem 2-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern, Architektenkammern, Mecklenbug-Vorpommern, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Planer, Errichter, Betreiber und Fachkräfte nach VDE 0126-23-1, damit sie Photovoltaikanlagen selbständig planen, installieren, instandhalten und prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. März 2026 – Online-Seminar – wenige freie Plätze
  • 07.-08. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02.-03. Juli 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Oktober 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18. Dezember 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18. März 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Hamburger Hof | Poststraße 10-12 | 60329 Frankfurt am Main

  • 14.-15. April 2026 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin

  • 19.-20. Mai 2026 – Hamburg – freie Plätze
    NewLivingHome | Julius-Vosseler-Straße 40 | 22527 Hamburg

  • 16.-17. Juni 2026 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart

  • 29.-30. September 2026 – Dresden – freie Plätze
    Hotel Elbflorenz | Rosenstraße 36 | 01067 Dresden
  • 20.-21. Oktober 2026 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 08.-09. Dezember 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

840,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Photovoltaikanlagen dürfen gemäß VDE 0126-23-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Die Anlagen tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Für eine erfolgreiche Installation ist aktuelles Fachwissen in Planung und Errichtung unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Nutzen

Das zweitägige Seminar Photovoltaikanlagen vermittelt die nach VDE 0126-23-1 geforderte Sachkunde zur Fachkraft für Photovoltaikanlagen, damit die Teilnehmer die Anlagen selbständig planen, installieren, betreiben und instand halten können. Neben den Grundlagen der Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die Anlagen und ihre Leistungsmerkmale. Mit den Hinweisen zur Planung und Projektierung können die Teilnehmer auf fachlicher Augenhöhe die Anforderungen umsetzen. Checklisten für die Inspektion und Instandhaltung runden das Seminar ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis zur Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß VDE 0126-23-1 mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Photovoltaikanlagen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar Photovoltaikanlagen wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter
  • Bauabteilungen in Unternehmen
  • Gebäudebetreiber und Behörden
  • Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen
  • Dachdecker, Zimmerer, Schreiner

Voraussetzungen

Eine Fachkraft für Photovoltaikanlagen ist nach VDE 0126-23-1 eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Inhalte

  • Grundlagen und rechtliche Vorschriften
  • Technische Normen: DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
  • Voraussetzungen für Fachkräfte
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren und Fehlerquellen
  • Schutzmaßnahmen
  • Leistungsmerkmale von Photovoltaikanlagen
  • Komponenten, Aufbau und Funktion
  • Montage, Installation, Betrieb/Wartung
  • Planung und Projektierung
  • Projektierungsbeispiele
  • Kabel, Leitungen und Stecksysteme
  • Grundlagen der Messung nach VDE und Sondermessungen
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nils Gräfer ist Elektrotechnik-Ingenieur und Leitung Gebäudetechnik (ELT) bei energydesign braunschweig GmbH.
  • Till Elscheidt – BA in Energie- und Umweltmanagement und Projektleiter bei der Service & More GmbH.
  • Robert Jahrstorfer ist als selbstständiger Unternehmer in den Bereichen Energie- und Elektrotechnik sowie Regenerative Energien tätig und verfügt über langjährige Erfahrung als Dozent in diesen Fachgebieten.
  • Guido Knappe ist Dipl. Ingenieur Elektrotechnik und Sachgebietsleiter Photvoltaik bei der Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Solaranlage,Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitverordnung, VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2, VDE 0126-23-2, Befähigte Person, Photovoltaik-Anlagenprüfung, Inspektion, Instandhaltung, PV-Prüfverfahren, Elektrotechnisch, EuP, Elektrofachkraft, EFK, Anlagenverantwortlicher, Anlagenbetreiber, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Schulung, Lehrgang, Fortbildung, Event, 2026

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Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste)

Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste)

Einführung | Seminare | Experten-Suche | Publikationen | dena | Weitere Informationen

Einführung

Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist das bundesweite Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie bietet eine umfassende Übersicht über Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben.

Das Verzeichnis wurde 2011 etabliert und dient dazu, einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Es wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW Bankengruppe (KfW) ins Leben gerufen.

Um in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt zu werden, müssen Energieeffizienz-Experten alle drei Jahre 24 Unterrichtseinheiten je Eintragungskategorie an Fortbildungen absolvieren und Praxisnachweise erbringen.

Seminare

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist anerkannter Fortbildungsträger der dena und bietet Energieeffizienz-Experten die Möglichkeit, mit dem Besuch an ihren Seminaren zwischen 16 und 24 Fortbildungspunkten in den Kategorien Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA) zu erlangen.

Folgende Seminare der DGWZ werden als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Experten-Suche

Publikationen

dena – Deutsche Energie-Agentur GmbH

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Energiesysteme in Deutschland. Die dena setzt wichtige Impulse für die Energiewende und die Klimaschutzziele des Landes um. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Entwicklung intelligenter Energiesysteme.

Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Koordination der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

www.dena.de

Weiterführende Informationen

Stichworte

Energieeffizienz, Expertenliste, EEE-Liste, BAFA, BMKW, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWI, Deutsche Energie-Agentur, dena, Fortbildung, Fortbildungspunkte, Förderprogramme, KfW, Seminar, Webinar, Onlineseminar, Weiterbildung, Weiterbildungspunkte