Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe - BAW

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Förderung der Teilnahme an Schulungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand

Einführung | Förderhöhe | Antragsstellung | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Die Teilnahmeausgaben für das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden. Dieses Förderprogramm ist speziell darauf ausgerichtet, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiter im Bereich Heizungswärmepumpen zu schulen. Es handelt sich also nicht um die Förderung von Wärmepumpen.

Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind. Die Bildungsträgerliste für das Aufbauprogramm Wärmepumpe finden Sie hier.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Das Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Förderhöhe

Pro Schulungstag und pro Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/Antragstellerin begrenzt.

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter „Antragsformular des Aufbauprogramms für Wärmepumpen“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Der Antrag besteht aus:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eigenerklärung zu allen De-minimis-Beihilfen, die der Antragstellerin / dem Antragsteller im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährt wurden
  • Verschiedenen Eigenerklärungen

Wichtig: Nach Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, sondern erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid zugegangen ist. Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid zu.

Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im „Merkblatt zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“.

Antragsberechtigt für Schulungen sind:

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

Förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen, dürfen:

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke,
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros,
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater.

Stichwörter

BAFA, Aufbauprogramm Wärmepumpe, BAW, Wärmepumpe, Bundesförderung, Klimaschutzgesetz-Sofortprogramm