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Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden.
Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Außerdem legt die Norm Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.
Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.
Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 vom Dezember 2017.
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA, Gefahrenmeldeanlagen, DIN EN 50131-1, VDE 0830-2-1, Vorschriften, Normen
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Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.
Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)
Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)
Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr
bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr
Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.
920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.
Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.
Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.
Das Seminar richtet sich an:
Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.
Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)
Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)
Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2025
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Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.
Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.
Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.
Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.
Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe und Abkürzungen
4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen
4.1 Allgemeines
4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz
5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
5.1 Schutzziele
5.2 Anforderungen
5.3 Schutzumfang der Überwachung
5.4 Alarmierung
5.5 Alarmorganisation
5.6 Dokumentation
5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz
6 Planung und Projektierung
6.1 Planung
6.2 Projektierung
7 Montage und Installation
7.1 Allgemeines
7.2 Anordung und Montage der Geräte
7.3 Installation des Leistungsnetzes
7.4 Radioaktivität
7.5 Dokumentation
7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz
8 Inbetriebsetzung
8.1 Allgemeines
8.2 Prüfung der Anlage
8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll
8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz
9 Abnahme
9.1 Allgemeines
9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages
9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen
9.4 Abnahmeprotokoll
9.5 Dokumentation
9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz
10 Betrieb
10.1 Allgemeines
10.2 Feuerwehr-Laufkarten
10.3 Gebäudeübersicht
10.4 Detailplan
11 Instandhaltung
11.1 Allgemeines
11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten
11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten
11.4 Beseitigung von Störungen
11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung
11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz
12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen
12. 1 Allgemeines
12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt
12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale
12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz
13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen
13. 1 Allgemeines
13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz
13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen
14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung
14.1 Allgemeines
14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt
Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)
Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)
Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)
Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)
Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)
Anhang F Alarmierung (informativ)
Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)
Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)
Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)
Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)
Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)
Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)
Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)
Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)
Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)
Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)
Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.
Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA
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Das Online-Seminar vermittelt die Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen (Regalprüfer), damit Sie die Anlagen selbstständig prüfen können.
Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)
Das Online-Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr
690,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen und Zertifikat.
Regalanlagen müssen gemäß DIN EN 15635 und DGUV-Information 208-061 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen aus. Die Teilnehmer erlernen die für die Regalprüfung notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen und können so die geforderte Regalinspektion fachgerecht durchführen.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.
Das Seminar richtet sich an:
Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Abs. 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.
Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)
Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Stichworte
Regale, Regalanlagen, Regalsysteme, Regalprüfung, Regalprüfer, Regalinspekteur, Expertenprüfung, DGUV-Information 208-043, DGUV-Information 208-061, DIN EN 15635, BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung, Lager, Lagereinrichtung, Befähigte Person, Sachkunde, Prüfung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Seminar, 2025
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Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.
Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.
Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
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Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, damit Sie die Arbeitsmittel selbstständig regelmäßig prüfen können.
Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)
Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)
Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.
Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.
430,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.
Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen. Es hilft, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.
Das Seminar richtet sich an:
Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.
Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)
Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)
Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Stichworte
Leitern, Tritte, Fahrgerüst, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, DGUV Information 208-016, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, TRBS 2121, DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 1004, Gefährdungsbeurteilung, Befähigte Person, Fachkraft, Event, Verantaltung, Prüfung, 2025
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Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller |Weitere Informationen
Eine Brandmeldeanlagen (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die dazu dient Entstehungen von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Ihre Aufgabe besteht darin:
Sie bestehen aus:
Für Brandmeldeanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:
Stichworte
DIN 14675, DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA
Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203 | Normen bestellen | Weitere Informationen
Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.
Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)
DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen
DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung
Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.
Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung
Normen bestellen | Weitere Informationen | Stichworte
Not- und Sicherheitsbeleuchtung stellen einen zentralen Bestandteil eines jeden Brandschutzkonzeptes dar und gewährleisten, dass ein Gebäude im Notfall sicher verlassen werden kann. Normen und Vorschriften regeln die Anforderungen an die jeweilige Beleuchtungsanlage und tragen dazu bei, die geforderte Sicherheit zu erreichen.
Übersicht Normen und Vorschriften für Not- und Sicherheitsbeleuchtung (PDF)
Die europäische Norm DIN EN 50172 legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung an Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage fest. Die elektronische Sicherheitsbeleuchtung muss an allen Arbeitsplätzen und anderen baulichen Anlagen für Menschenansammlungen gemäß der DIN EN 50172 angebracht werden.
Weitere Informationen: DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Bei der DIN VDE V 0108-100-1 handelt es sich um eine Vornorm, die die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung festlegt und Hinweise zum Betrieb gibt. Mit der Vornorm werden gegenüber EN 50172:2004 vorgesehene Änderungen und Zusätze aus deutscher Sicht wiedergegeben.
Weitere Informationen: DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172
Die Norm DIN EN 1838 “Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung” legt die Anforderungen an Not-und Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest, die in Gebäuden installiert sind. Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung muss sicherstellen, dass bei einem Netzausfall Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitsrelevante Bereiche ausreichend beleuchtet sind.
Weitere Informationen: DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung
Die Norm DIN EN IEC 60598-2-22 enthält einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors (elektrische Parameter) oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser wird parallel mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34 C/ 1162/CD) behandelt, der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktor für Betriebsgeräte beinhaltet. Grund hierfür ist, dass die Lichtabgabe von LED Lichtquellen auch von der Temperatur abhängt. Deswegen sieht die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter vor, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist.
Weitere Informationen: DIN EN IEC 60598-2-22 Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
Die Norm DIN EN 50171 “Zentrale Stromversorgungssysteme” legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.
Weitere Informationen: DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme
Die Norm DIN EN IEC 62485-1 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen” befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen). Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadium-Batterien getroffen.
Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-1 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Allgemeine Sicherheitsinformationen
Die Norm DIN EN IEC 62485-2 “Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien” ist anwendbar für stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von 1500 V DC. Sie beschreibt die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren durch Elektrizität, Gasemission und Elektrolyt. Zusätzlich sind Maßnahmen beschrieben, die der Aufrechterhaltung der funktionalen Sicherheit von Batterien dienen.
Die Norm bestimmt die Anforderungen an Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Errichtung, Anwendung, Inspektion, Instandhaltung und Entsorgung. Sie schließt Blei- und NiCd-/NiMH-Batterien ein. Beispiele für die Hauptanwendung sind Telekommunikation, der Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgung, sationäres Anlassen von Motoren und Photovoltaikanlagen.
Weitere Informationen: DIN EN IEC 62485-2 Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien
Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdung und für Fluchtwege angewendet werden.
Weitere Informationen: DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen
Dieser Teil der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in Öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten; z. B. in Versammlungsstätten, Theater, Kinos, Sportstätten, Schulen. Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind in den genannten Beispielen ebenfalls inbegriffen.
Weitere Informationen: DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
Dieses Projekt enthält allgemeine Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen, Auswahl und Errichtung elektrischer Versorgungssysteme für Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsstromquellen. Elektrische Ersatzstromsysteme sind nicht im Anwendungsbereich enthalten.
Weitere Informatione: DIN VDE 0100-560 – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtung für Sicherheitszwecke
Diese Norm legt Sicherheitsfarben und photometrische Anforderungen an beleuchtete und hinterleuchtete Sicherheitszeichen fest, die in Arbeitsstätten und in öffentlichen Bereichen für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden.
Weitere Informationen: DIN 4844-1 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
Diese Technische Regel für Arbeitsstätten gilt für das Einrichten und Betreiben von Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen in Arbeitsstätten. Sie nennt Beispiele für Arbeitsstätten, für die eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein Sicherheitsleitsystem erforderlich sein kann. Sie enthält die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme sowie Hinweise zu deren Betrieb.
Weitere Informationen: ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
Normen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen
Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, DIN EN 50172, DIN VDE V 0100-1, DIN EN 1838, DIN EN 60598-2-22, DIN EN 50171, DIN EN IEC 62485-1, DIN EN IEC 62485-2, DIN EN ISO 7010, DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0100-560, DIN 4844-1, ASR A3.4, Normen, Vorschriften
Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) dienen dazu, Gefahren schnellstmöglich zu erkennen und auf diese zu reagieren. Ihr Ziel ist es, das Leben und Eigentum von Personen und Firmen so zu überwachen, dass im Gefahrenfall schnellstmöglich reagiert werden kann. Sie bilden aus selbsständig erfassten oder von Personen eingegebenen Informationen Gefahrenmeldungen.
Die folgenden Komponenten gehören zur Mindestausstattung einer Gefahrenmeldeanlage:
Desweiteren muss eine Gefahrenmeldeanlage über zwei voneinander unabhängigen Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen und Alarme sollen an ständig besetzte Stellen weitergeleitet werden.
Gefahrenmeldeanlagen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
Über die Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen informieren die Normen der Normenreihe DIN VDE 0833.
Für Gefahrenmeldeanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:
Stichworte
DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, GMA
Deutsche Gesellschaft für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-0
Telefax 06172 98185-99
info@dgwz.de ∙ www.dgwz.de