Schlagwortarchiv für: normen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Weitere Informationen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

3.198 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-12
vom 01. April 2025

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Die neuen Anforderungen an Dienstleister sowie die verbindlichen Nachweispflichten für Qualifikation und Sachkunde sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung“, zeigt sich Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH, überzeugt.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

2.050 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-10, Norm, Rauch- und Wärmefreihaltung, Rauchschutz, Wärmeabzug, Rauchableitung, Brandschutz, Gebäudeschutz, Entrauchungssysteme

Tweet-Vorschlag
Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen. www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung: DIN-18232-10-Dienstleister-Rauch-Waermefreihaltung.pdf

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Bild: DIN-18232-10-Rauch-Waermefreihaltung-Presse.jpg
Bildquelle: LAMILUX
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-18232-10

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

2.942 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

Download
www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

Bildquelle: Gina Sanders – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Neu: AMEV-Empfehlung für RLT-Anlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die neue Empfehlung „RLT-Anlagen“ des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) zum 1. Juli 2023 als technische Arbeitshilfen eingeführt.

Die Empfehlung „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen)“ gibt Planern der öffentlichen Hand Hinweise, wie die Anforderungen der einschlägigen europäischen und nationalen Regelwerke unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz für kommunale und staatliche Gebäude umzusetzen sind.

Die neue Empfehlung für RLT-Anlagen ist eine Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen „RLT Anlagenbau 2018“ und „Bedien RLT 2008“. Erforderlich war dies unter anderem wegen fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik. Durch die Fusion entfallen redundante Themenbeschreibungen. Neu aufgenommen sind beispielhafte Systemlösungen und angepasste Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken.

Die Empfehlung „RLT-Anlagen“ steht auf der Homepage des AMEV zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.amev-online.de.

Weitere Informationen

TGA-Kongress 2023 in Berlin

Vom 23. bis zum 24. Mai 2023 findet in Berlin der vierte technisch-wissenschaftliche Kongress für die Technische Gebäudeausrüstung unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz statt. Der Fokus des TGA-Kongresses liegt im fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Industrie, Planung und Anlagenbau und verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Praxis zu übertragen.

Behörden, Forschungseinrichtungen, Studierende und Unternehmen haben auf dem Kongress die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Arbeiten sowie normungs- und verordnungsnahe Themen den relevanten Zielgruppen vorzustellen.

Träger des TGA-Kongresses 2023 sind der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband). Begleitet wird die Veranstaltung von einem mit hochrangigen Experten besetzten wissenschaftlichen Beirat.

Weitere Informationen

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-13 vom 31. August 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 37 vom September-Oktober 2022 informiert über Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Gebäudesektor, neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte, das zukunftssichere Betreiben von Rauchwarnmeldern, den Blitz- und Brandschutz von Photovoltaik-Anlagen sowie über die Bedeutung eines Energiemanagers bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS).

Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).  Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefs zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

872 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/energieeinsparung-im-gebaeudesektor

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der neue Planerbrief informiert über Wege zur Energieeinsparung im Gebäudesektor.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

3

Rufanlagen und IP-Vernetzung

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung

Im neuen überarbeiteten ZVEI-Merkblatt „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“ werden Risiken beschrieben, die bei Rufanlagen im Zusammenhang mit der Nutzung systemfremder IT-Infrastrukturen entstehen können. Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.

Daher müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss stets höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein. Aktive Netzwerkkomponenten der Rufanlage dürfen ausschließlich nur durch diese genutzt werden. Eine sichere Trennung nach EN 60601-1 mit 2 x MOPP (Means of Patient Protection) und die Rückwirkungsfreiheit verbundener Systeme für die Rufanlage sind umzusetzen.

Im Merkblatt werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. Sicher ist ein eigenes, von anderen Systemen unabhängiges Netz. Die Nutzung fremder Übertragungswege zwischen Organisationsgruppen ist bereits kritisch zu betrachten. Werden diese auch nur gelegentlich zusammengelegt oder wird gar stets die allgemeine IT-Infrastruktur genutzt, ist dies auf keinen Fall erlaubt.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Vorsitzender Fachkreis Rufanlagen, Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI), Geschäftsführender Gesellschafter EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H

Weitere Informationen

Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

1.503 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

Tweet-Vorschlag
DGWZ-Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/planerbrief-erreicht-10000-abonnenten

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief der DGWZ erreicht mehr als 10.000 Abonnenten.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: normen

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Normen bestellen | Weitere Informationen

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (PDF)

DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchschürzen fest, die im Brandfall der Steuerung und Begrenzung von Rauch dienen. Sie definiert verschiedene Typen von Rauchschürzen und beschreibt deren Einsatz zur Unterteilung von Rauchabschnitten oder zur gezielten Führung von Rauch in großen Gebäuden wie Hallen, Flughäfen oder Einkaufszentren. Die Norm enthält Vorgaben zur Temperaturbeständigkeit, mechanischen Festigkeit und Dauerfunktion der Systeme sowie zu deren Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel ist es, durch den gezielten Einsatz von Rauchschürzen die Rauchausbreitung zu kontrollieren, um Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei zu halten und die Wirksamkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) fest. Diese dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme durch natürliche Auftriebskräfte. Sie regelt die konstruktiven und funktionalen Anforderungen an Dach- und Fassadenöffnungen, wie beispielsweise Klappen, Lichtkuppeln oder Lamellenfenster, die sich im Brandfall automatisch öffnen müssen. Die Norm definiert unter anderem die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche, Temperaturbeständigkeit, Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit sowie das Verhalten bei Wind- und Schneelasten. Ebenso enthält sie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle, Prüfmethoden und Kennzeichnung der Geräte. Das Ziel der Norm besteht darin, durch zuverlässig funktionierende NRWG die Rauchausbreitung zu begrenzen, die Sicht in Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten und die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

Die Norm legt Produkteigenschaften für kraftbetriebene Rauch- und Wärmeabzugsgeräte fest, die als Teil maschineller Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Bauwerken eingesetzt werden. Sie enthält Prüf- und Bewertungsverfahren sowie Konformitätskriterien für die Prüfergebnisse. Die Norm gilt für Ventilatoren und Impuls-/Strahlventilatoren zum Rauch- und Wärmeabzug. Zuständig für die deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Weitere Informationen: DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungskanalstücke fest, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie definiert die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung, sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm berücksichtigt auch die Eignung der Produkte zur Druckbelüftung bei Verwendung mit Gaslöschanlagen. Entrauchungsleitungen dienen der gezielten Ableitung von Rauch, giftigen Gasen und Wärme aus einem oder mehreren Brandabschnitten und können auch zur Aufrechterhaltung rauchfreier Bereiche durch Überdruck verwendet werden. Verweise auf die Normen EN 1366-8, EN 1366-9 (Feuerwiderstandsprüfungen) und EN 13501-4 (Klassifizierung) sind integraler Bestandteil. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

Die DIN EN 12101-8 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungsklappen fest, die als Teil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie regelt die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm gilt für Klappen und zugehörige Bauteile wie Stellantriebe und berücksichtigt auch deren Einsatz zur Druckbelüftung, etwa bei Gaslöschanlagen. Entrauchungsklappen verhindern die Ausbreitung von Rauch, Wärme und giftigen Gasen und ermöglichen die gezielte Entrauchung einzelner oder mehrerer Brandabschnitte sowie die Steuerung von Überdrucksystemen. Verweise auf EN 1366-10 (Brandprüfungen) und EN 13501-4 (Feuerwiderstandsklassen) sind Bestandteil der Norm. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für primäre und sekundäre elektrische sowie pneumatische Energieversorgungseinrichtungen fest, die in Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen (RWA) in Gebäuden eingesetzt werden. Sie dient zudem der Konformitätsbewertung dieser Versorgungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit im Brandfall. Zuständig für die Erarbeitung der Norm ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Die Norm regelt die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) in Räumen mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb gemäß DIN 18232-1. Sie gilt für eingeschossige Gebäude sowie das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Zusätzlich gibt sie Hinweise zur NRA-Planung mit Ableitung über Außenwände. Die Norm enthält Tabellen und Rechenverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten in Abhängigkeit vom jeweiligen Schutzziel. Sie setzt voraus, dass Rauchabschnittsflächen maximal 1.600 m² betragen oder entsprechend unterteilt werden. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

Die Norm gilt für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) in großflächigen Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 3 Metern. Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten, um unterschiedliche Schutzziele zu erfüllen. Die Norm beschreibt Anforderungen, Bemessung und Einbauregeln für MRA. Prüfanforderungen an Ventilatoren sind in DIN EN 12101-3 geregelt, weitere technische Komponenten wie Energieversorgung, Steuerung und Leitungssysteme sind in anderen Teilen der DIN EN 12101-Reihe und der Vornorm DIN V 18232-6 festgelegt. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Die Norm behandelt die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen, die sich unter thermischer Einwirkung selbstständig öffnen. Solche Wärmeabzüge werden bevorzugt in Dachflächen, aber auch in Außenwänden eingesetzt. Die Norm beschreibt Verfahren zur Bewertung dieser Abdeckungen hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmeabzüge im Sinne von DIN 18232-4. Nicht anwendbar ist sie auf Abdeckungen aus nichtthermoplastischen Materialien wie Glas, da deren Verhalten unter Hitzeeinwirkung derzeit nicht reproduzierbar ist. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Die Norm legt verbindliche Anforderungen an Dienstleister fest, die Tätigkeiten im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung übernehmen – darunter Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Für jede Projektphase müssen Dienstleister ihre Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen schriftlich nachweisen unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder per Fernzugriff erfolgen. Die Norm schafft so Verbindlichkeit, Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, und trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung bei.

Weitere Informationen: DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

Die VdS-Richtlinie behandelt die Planung und den Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Ziel der Richtlinie ist es, die Rettungswege über Treppenräume im Brandfall rauchfrei zu halten und damit eine sichere Evakuierung sowie den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten. Sie legt Anforderungen an die technische Ausführung, die Anordnung der Komponenten, die Steuerung, Energieversorgung und Wartung solcher Anlagen fest.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

Die VdS-Richtlinie legt Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWS) fest, die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA) im Wand- und Dachbereich eingesetzt werden. Für Wand-NRA ist eine Winderkennungseinrichtung erforderlich, die den Vorgaben der VdS-Richtlinie 3530 entspricht, um eine funktionssichere Steuerung im Brandfall zu gewährleisten.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Die Norm regelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster im Hausgebrauch und vergleichbaren Anwendungen. Sie gilt für Geräte mit einer Bemessungsspannung von maximal 250 V bei Einphasenbetrieb und 480 V bei anderen Geräten. Die Norm behandelt Gefährdungen, die durch den Betrieb dieser Antriebe entstehen können, darunter elektrische, mechanische, thermische, Brand- und Strahlungsgefahren. Sie berücksichtigt auch praxisnahe, ungewöhnliche Situationen sowie die Auswirkungen elektromagnetischer Phänomene auf die Betriebssicherheit. Ausgenommen sind Antriebe für bestimmte Anwendungen, wie z. B. Senkrechtbewegung von Garagentoren (EN 60335-2-95), Rollläden, Markisen und Jalousien (EN 60335-2-97), Feuerschutztüren, Bahnschranken, Fahrzeug- und Aufzugtüren sowie natürliche Rauchabzugsgeräte, die nicht als Fenster verwendet werden (EN 12101-2).

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Die Richtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und unvollständige Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Normen bestellen

Normen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

DIN 14675-2 – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

DIN 14675-2
Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Dieses Dokument legt Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-2: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-2:2018-04 vom April 2018.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN 14675-2

Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Akkreditierte Stelle
Inbetriebnahme
Inbetriebsetzung
verantwortliche Person

Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

Allgemeines

Nachweis der Fachkompetenz einer Firma

Allgemeines
Kompetenzkriterien
Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für die verantwortliche Person

Überprüfungskriterien

Allgemeines

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-2 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Normen bestellen | Weitere Informationen

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen (PDF)

DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1:2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Die Vorschrift beschreibt Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaik(PV)-Systemen. Da solche Systeme auf eine jahrzehntelange Lebensdauer ausgelegt sind, ist eine vollständige und strukturierte Dokumentation bereits ab der Installation entscheidend für deren sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie für spätere Arbeiten am System. Die Norm richtet sich an Systementwickler und Installateure und bietet ihnen eine Anleitung, wie eine geeignete Dokumentation für den Kunden erstellt werden kann. Zudem legt sie fest, welche Prüfungen bei der Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche Prüfkriterien dabei gelten. Diese Angaben dienen auch als Grundlage für spätere wiederkehrende Prüfungen, Wartungen oder Änderungen am System. Je nach Art, Größe und Komplexität des PV-Systems unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Prüfverfahren, um eine angemessene Bewertung sicherzustellen. Diese Norm findet ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen Anwendung und schließt Systeme mit Energiespeichern wie Batterien sowie hybride Systeme ausdrücklich aus.

Weitere Informationen: DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1

DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Die zunehmende Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert höhere Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Blitzschutz, der durch die Installation nicht beeinträchtigt werden darf. Das Beiblatt liefert ergänzende Informationen zum sicheren Blitzschutz bei Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen. Es wurde von Fachleuten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet und legt besonderen Wert auf die korrekte Auswahl und Integration des Blitzschutzsystems. Behandelt werden Maßnahmen zum Schutz von PV-Anlagen vor direkten Blitzeinschlägen und atmosphärisch bedingten Überspannungen. Wenn ein Blitz- oder Überspannungsschutz vorgeschrieben ist oder freiwillig installiert werden soll, beschreibt das Beiblatt konkrete Anforderungen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der PV-Systeme dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5: Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

VDI 2883 Blatt 1:2020-01 Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

Die Richtlinie stellt erstmals einen umfassenden Leitfaden für die Betriebsphase netzgekoppelter PV-Anlagen bereit. Sie richtet sich vor allem an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher Anlagen und unterstützt sie dabei, den sicheren, wirtschaftlichen und langfristig zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anforderungen und Empfehlungen zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation sowie Ersatzteilhaltung. Die Richtlinie betrachtet dabei nicht nur den PV-Generator selbst, sondern sämtliche Anlagenteile bis zum Netzanschlusspunkt über deren gesamte Betriebsdauer hinweg. Ziel ist es, durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie sowohl die Anlagensicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sicherzustellen. Besonders hilfreich ist die Richtlinie durch ihre praxisorientierten Hinweise zu Wartungsintervallen und Prüfprotokollen. Sie enthält Beispiele für Ereignis- und Prüfberichte und unterstützt so eine strukturierte und nachvollziehbare Durchführung aller Instandhaltungsmaßnahmen. Zwar liegt der Fokus auf großen, gewerblich betriebenen Anlagen mit Nennleistungen im kW- bis MW-Bereich, die Empfehlungen können aber sinngemäß auch auf kleinere PV-Systeme übertragen werden unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.

Weitere Informationen: VDI 2883 Blatt 1: Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Die Norm regelt die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssystemen, die entweder ganz oder teilweise eine elektrische Anlage mit Strom versorgen und elektrische Energie in ein öffentliches oder nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz einspeisen. Sie umfasst alle elektrischen Komponenten vom PV-Modul oder der Modulgruppe, einschließlich der werkseitig vorgesehenen Anschlussleitungen, bis hin zum Netzanschlusspunkt – sei es im öffentlichen Netz oder innerhalb einer Verbraucheranlage. Die Norm gilt für verschiedene Betriebsarten: für PV-Systeme, die in autarke Netze einspeisen, für solche, die parallel zum öffentlichen Netz betrieben werden, alternativ zum öffentlichen Netz arbeiten oder in Kombination dieser Varianten. Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Anwendungsbereich der Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst und inhaltlich präzisiert. Die verwendeten Begriffe wurden stärker mit bestehenden Produktnormen harmonisiert. Auch die Struktur der Norm orientiert sich jetzt enger an anderen Teilen der DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere an der DIN VDE 0100-410, die Schutzmaßnahmen behandelt. Ergänzt wurden außerdem spezifische Anforderungen an den Überspannungs- und Blitzschutz. Auf der Gleichstromseite (DC) sind nun ausschließlich zwei Schutzmaßnahmen zulässig: der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung sowie der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV. Darüber hinaus ist es verpflichtend, ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinweist.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712

Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die Normenreihe ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.

Weitere Informationen: Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Normen bestellen

Normen zu Photovoltaikanlagen bestellen

Weitere Informationen

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

Anschlagmittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

Normen bestellen | Weitere Informationen

Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Anschlagmittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

Normen bestellen

Normen zu Anschlagmitteln bestellen

Weitere Informationen

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Normen bestellen | Weitere Informationen

Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

Normen bestellen

Normen zu Lastaufnahmemitteln bestellen

Weitere Informationen

VdS 3145 Photovoltaikanlagen

VdS 3145
Photovoltaikanlagen

Übersicht | InhaltRichtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Der Leitfaden gibt Hinweise entsprechend den Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und zielt ab auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschäden.

Thematisch werden in diesem Leitfaden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechnische und sicherungstechnische Aspekte sowie der Einsatz von Feuerwehren in Verbindung mit Photovoltaikanlagen behandelt.

Dieser Leitfaden wurde gemeinsam erarbeitet vom VDE Renewables GmbH und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Die aktuell gültige Richtlinie VdS 31145:2017-11 ist im November 2017 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVdS 3145 Photovoltaikanlagen – Inhaltsangabe

Inhalt
Zusammenfassung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Einleitung
Gefahren
Schutzkonzept
4 Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb
Wahl des geeigneten Montageortes
PV-Module
Montagesysteme
Elektrische Komponenten
Diebstahlschutz
Inbetriebnahme
Betrieb
5 Literatur/Quellen
Gesetze und Verordnungen
Vorschriften, Regeln und Informationen der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV)
Technische Regeln.
Publikationen der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung
Publikationen der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS)
Weiterführende Literatur
Anhang A Checkliste PV-Anlagen

Richtlinie herunterladen

Sie können die Richtlinie unter folgendem Link herunterladen.

Weitere Informationen

Stichworte

VdS 3145, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

Norm bestellen

Die Norm kann über diesen Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

Übersicht | Inhalt | Richtlinie herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Organisation und Verantwortung
4.1. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
4.2. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Betreibers
5 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
5.1. Absturz, Durchsturz
5.2. Elektrische Gefährdungen
5.3. Weitere Gefährdungen
5.4. Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung
6 Anhang
6.1. Weitere Informationen
6.2. Literatur
6.3. Überstieg von einer Hubarbeitsbühne
6.4. Hinweise zum Brandschutz

Richtlinie herunterladen

Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Sicherheitsbeauftragte ist ein Grundlehrgang für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Seminareinladung

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 28.-29. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18.-19. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Juli 2025 – Nürnberg – keine Anmeldung mehr möglich
  • 23.-24. September 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 11.-12. November 2025 – Dresden – freie Plätze
    Taste Hotel Dresden | Mobschatzer Straße 29 | 01157 Dresden
  • 16.-17. Dezember 2025 – Mannheim – freie Plätze
    eXo Square Hotel Heidelberg-Schwetzingen | Carl-Benz-Straße 1-5 | 68723 Schwetzingen
  • 13.-14. Januar 2026 – München – freie Plätze
  • 10.-11. Februar 2026 – Dortmund – freie Plätze
  • 10.-11. März 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 14.-15. April 2026 – Frankfurt – freie Plätze
  • 05.-06. Mai 2026 – Hannover – freie Plätze
  • 09.-10. Juni 2026 – Nürnberg – freie Plätze

Teilnahmegebühr

700,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.

Nutzen

Das zweitägige Intensivseminar richtet sich an verantwortungsbewusste Mitarbeiter und vermittelt das Fachwissen, um als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Sie lernen, arbeitsbedingte Unfälle zu minimieren, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu überwachen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragter bestellt zu werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen,
  • Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind,
  • Betriebsräte.

Hinweis: Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
  • Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
  • Notfallmanagement und Krisenintervention
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle, Ausbildung, Grundlagenausbildung, Fortbildungsseminar, Aufbauseminar, Qualifizierung, Berufskrankheiten, Zertifizierung, Zertifikatskurs, Intensivkurs, Fortbildung, Seminar, Weiterbildung, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, Kurs Veranstaltung, Event, Normen, Vorschriften, Gesetze, Lehrgang, Fachkraft, 2025, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

5

VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen ist notwendig, um Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und das Ladegut vor Beschädigungen zu schützen. Diese Richtlinie beschreibt die Auswahl, die Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Grundsätzlich gelten die einschlägigen Richtlinien und Normen zur Ladungssicherung, um die Ladung gefahrlos und sicher transportieren zu können. Die Gefährdungen, die bei bestimmungsgemäßen Anwendungen von Zurrmitteln entstehen können, sind der DIN EN 12195 ff. zu entnehmen. Ebenfalls werden im Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 Betriebsanleitungen zur Benutzung und Pflege von Zurrmitteln normativ aufgeführt.

Die aktuell gültige Norm VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 ist im März 2023 in Kraft getreten und ersetzt VDI 2700 Blatt 3.1:2006-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Allgemeine Hinweise, Auswahl

4 Übersicht

5 Gebrauch, Anwendung und Handhabung des Zurrmittels

6 Verwendung von Anschlagmitteln als Zurrmittel

7 Kontrolle, Prüfung, Reparatur und, Instandhaltung

8 Dokumentation

9 Ablegekriterien

Schrifttum

Norm bestellen

Die Norm kann in unserem Webshop oder per Bestellformular bestellt werden.

  • VDI 2700 Blatt 3.1 bestellen
  • Normenbestellung BrandschutzpläneNormen zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, VDI 2700, VDI 2700 Blatt 3.1, Normen, 2023