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Überarbeitete DIN VDE 0100-701 erschienen

Überarbeitete DIN VDE 0100-701 erschienen

Im Juni 2025 ist die überarbeitete DIN VDE 0100-701 erschienen. Sie regelt die besonderen Anforderungen an elektrische Anlagen in Orten mit fest installierter Badewanne oder Dusche in Innen- und Außenbereichen.

Gegenüber der Ausgabe von 2008 wurde der Anwendungsbereich wesentlich erweitert: Der Begriff „Räume” wurde durch „Orte” ersetzt, um auch Außenbereiche einzuschließen. Zudem wurden die Grenzen des Anwendungsbereichs präzisiert. Dieser reicht nun bis drei Meter über dem Fertigfußboden und bis zu einem Abstand von vier Metern vom Wasserauslass. Außerdem wurde ein Bereich 0 für Duschen ohne Wannen neu eingeführt und die Anforderungen an feste Abtrennungen wurden überarbeitet.

Im technischen Teil wurden ebenfalls wichtige Anpassungen vorgenommen. So entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), während die Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen sowie an Betriebsmittel neu strukturiert wurden. Darüber hinaus sind im Bereich 1 nun auch zusätzliche elektrische Verbrauchsmittel wie 230-Volt-Leuchten oder Infrarotstrahler zulässig. Die Regelungen zu elektrischen Fußbodenheizungen wurden hingegen ausgegliedert und in die eigenständige DIN VDE 0100-753 überführt.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

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Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-12
vom 01. April 2025

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Die neuen Anforderungen an Dienstleister sowie die verbindlichen Nachweispflichten für Qualifikation und Sachkunde sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung“, zeigt sich Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH, überzeugt.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

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Schlagworte
DIN 18232-10, Norm, Rauch- und Wärmefreihaltung, Rauchschutz, Wärmeabzug, Rauchableitung, Brandschutz, Gebäudeschutz, Entrauchungssysteme

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Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen. www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung: DIN-18232-10-Dienstleister-Rauch-Waermefreihaltung.pdf

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Bild: DIN-18232-10-Rauch-Waermefreihaltung-Presse.jpg
Bildquelle: LAMILUX
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-18232-10

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Neu: AMEV-Empfehlung für RLT-Anlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die neue Empfehlung „RLT-Anlagen“ des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) zum 1. Juli 2023 als technische Arbeitshilfen eingeführt.

Die Empfehlung „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagen)“ gibt Planern der öffentlichen Hand Hinweise, wie die Anforderungen der einschlägigen europäischen und nationalen Regelwerke unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klimaschutz für kommunale und staatliche Gebäude umzusetzen sind.

Die neue Empfehlung für RLT-Anlagen ist eine Zusammenführung der beiden AMEV-Empfehlungen „RLT Anlagenbau 2018“ und „Bedien RLT 2008“. Erforderlich war dies unter anderem wegen fortgeschriebener rechtlicher und normativer Regelwerke sowie der technischen Entwicklung in der Raumlufttechnik. Durch die Fusion entfallen redundante Themenbeschreibungen. Neu aufgenommen sind beispielhafte Systemlösungen und angepasste Empfehlungen zu Raumkühllasten in Verbindung mit geeigneten Anlagentechniken.

Die Empfehlung „RLT-Anlagen“ steht auf der Homepage des AMEV zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.amev-online.de.

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TGA-Kongress 2023 in Berlin

Vom 23. bis zum 24. Mai 2023 findet in Berlin der vierte technisch-wissenschaftliche Kongress für die Technische Gebäudeausrüstung unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz statt. Der Fokus des TGA-Kongresses liegt im fachlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Industrie, Planung und Anlagenbau und verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Praxis zu übertragen.

Behörden, Forschungseinrichtungen, Studierende und Unternehmen haben auf dem Kongress die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Arbeiten sowie normungs- und verordnungsnahe Themen den relevanten Zielgruppen vorzustellen.

Träger des TGA-Kongresses 2023 sind der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband). Begleitet wird die Veranstaltung von einem mit hochrangigen Experten besetzten wissenschaftlichen Beirat.

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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-13 vom 31. August 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 37 vom September-Oktober 2022 informiert über Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Gebäudesektor, neue Fluchtwegsimulations- und Evakuierungskonzepte, das zukunftssichere Betreiben von Rauchwarnmeldern, den Blitz- und Brandschutz von Photovoltaik-Anlagen sowie über die Bedeutung eines Energiemanagers bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS).

Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).  Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefs zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor. www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über Energieeinsparung im Gebäudesektor

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der neue Planerbrief informiert über Wege zur Energieeinsparung im Gebäudesektor.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Rufanlagen und IP-Vernetzung

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung

Im neuen überarbeiteten ZVEI-Merkblatt „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“ werden Risiken beschrieben, die bei Rufanlagen im Zusammenhang mit der Nutzung systemfremder IT-Infrastrukturen entstehen können. Rufanlagen zur Alarmierung sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.

Daher müssen sie gemäß DIN VDE 0834 ein eigenes, von Fremdsystemen unabhängiges Leitungs- und Übertragungsnetz besitzen, das durch die Geräte der Rufanlage überwacht und gesteuert wird. Die Ruffunktion muss stets höchste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein. Aktive Netzwerkkomponenten der Rufanlage dürfen ausschließlich nur durch diese genutzt werden. Eine sichere Trennung nach EN 60601-1 mit 2 x MOPP (Means of Patient Protection) und die Rückwirkungsfreiheit verbundener Systeme für die Rufanlage sind umzusetzen.

Im Merkblatt werden mögliche und normativ unzulässige Konstellationen beim Einsatz von Rufanlagen beschrieben. Sicher ist ein eigenes, von anderen Systemen unabhängiges Netz. Die Nutzung fremder Übertragungswege zwischen Organisationsgruppen ist bereits kritisch zu betrachten. Werden diese auch nur gelegentlich zusammengelegt oder wird gar stets die allgemeine IT-Infrastruktur genutzt, ist dies auf keinen Fall erlaubt.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Rychetsky, Vorsitzender Fachkreis Rufanlagen, Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI), Geschäftsführender Gesellschafter EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H

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Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

1.503 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

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DGWZ-Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/planerbrief-erreicht-10000-abonnenten

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief der DGWZ erreicht mehr als 10.000 Abonnenten.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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DGUV Information 208-004 Gabelstapler – DGWZ

DGUV Information 208-004
Gabelstapler

Übersicht | Inhalt | Information herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Gabelstapler haben in vielen Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Daher wendet sich diese Broschüre in erster Linie an den Gabelstaplerfahrer, der entscheidend die Sicherheit beim Transport mit Gabelstaplern beeinflusst. Die Broschüre kann auch von Fahrern anderer kraftbetriebener Flurförderzeuge verwendet werden. Denn viele Anforderungen, die an Staplerfahrer gerichtet sind, betreffen ebenso die Fahrer anderer Geräte, seien es nun Hubwagen, Dornhubwagen oder Elektrokarren.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-004 ist im September 2012 in Kraft getreten.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorwort

1 Ausbildung von Gabelstaplerfahrern
1 1 Auswahl von Gabelstaplerfahrern
1 2 Ausbilder von Gabelstaplerfahrern

2 Beschaffenheitsanforderungen
2 1 Schilder und Bilder
2 2 Weitere Beschaffenheitsanforderungen
2 3 Ausrüstung für den Einsatz im Freien
2 4 Fahrerrückhalteeinrichtungen zur Verringerung der Verletzungsgefahr beim Umstürzen eines Gabelstaplers

3 Gesundheitliche Belastungen für Gabelstaplerfahrer
3 1 Abgase
3 2 Schwingungen
3 3 Lärm

4 Betriebsanweisung

5 Prüfungen von Gabelstaplern

6 Sicherer Betrieb von Gabelstaplern
6 1 Bestimmungsgemäße Verwendung
6 2 Betriebliche Verkehrsregelungen
6 2 1 Festgelegte Verkehrswege befahren
6 2 2 Verkehrswege freihalten
6 3 Aufnehmen und Absetzen der Last
6 3 1 Schwerpunkt der Last
6 3 2 Schwerpunkt des Gabelstaplers
6 3 3 Lastschwerpunkt Diagramm
6 3 4 Aufnahme der Last
6 3 5 Absetzen der Last
6 4 Fahren mit und ohne Last
6 4 1 Freie Sicht auf die Fahrbahn
6 4 2 Standsicherheit in Fahrtrichtung
6 4 3 Standsicherheit in Kurven

7 Verlassen des Gabelstaplers
7 1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen
7 2 Kurzzeitiges Verlassen des Gabelstaplers
7 3 Sichern gegen unbeabsichtigtes Wegrollen
7 4 Abstellen von Gabelstaplern

8 Sondereinsätze mit dem Gabelstapler
8 1 Mitnahme von Personen
8 2 Einsatz von Arbeitsbühnen
8 3 Ziehen von Anhängern
8 4 Be und Entladen von Fahrzeugen
8 5 Einsatz von Gabelstaplern auf öffentlichen Straßen
8 6 Gabelstapler mit Anbaugeräten

9 Quellen und Literaturverzeichnis
9 1 Unfallverhütungsvorschriften
9 2 Berufsgenossenschaftliche Regeln und Grundsätze
9 3 DIN Normen
9 4 VDI Richtlinien
9 5 Gesetze Verordnungen Technische Regeln

Bildnachweis

Anhang
Beispiele für Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gabelstaplern
Standorte der BGHM
Die BGHM für Sie vor Ort

Information herunterladen

Die Information kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV Information 208-004, Gabelstapler, Flurförderzeuge, Staplerschein, Staplerausbildung, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Betriebsvorschriften, Lastentransport

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen zur Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen. Die Teilnehmenden lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen sowie Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu bewerten.

Hier entsteht ein neues Seminar…

Seminareinladung

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 31. August 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 30. Oktober 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 17. Dezember 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Steigleitern, Steigeisengänge und ortsfeste Leitern sind sicherheitsrelevante Bauteile in vielen Arbeitsbereichen und unterliegen strengen Anforderungen. Um ihre sichere Nutzung dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von Befähigten Personen geprüft werden. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfungen sind auch eine rechtssichere Dokumentation und das frühzeitige Erkennen typischer Mängel von zentraler Bedeutung.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern fachgerecht durchführen zu können. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Normen und Vorschriften und lernen praxisnahe Prüfmethoden sowie die korrekte Dokumentation kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern gemäß DGUV Information 208-032“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ingenieure, Techniker und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsbereichen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern durchführen oder den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person nach TRBS 1203 sind entsprechende Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Hinweis:

Fest installierte Steigleitern gelten nicht als Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Das Seminar vermittelt daher keine Qualifikation zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Das Seminar richtet sich vorrangig an Personen mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen im Bereich Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A1.8, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DGUV-Regel 103-007, DGUV-Information 208-032, DIN EN ISO 14122, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

Steigleitern, Steigeisengänge, Ortsfeste Leitern, DGUV-Information 208-032, DGUV-Regel 103-007, ASR A1.8, DIN 14094, DIN 18799, DIN 19572, DIN EN 14396, DIN EN ISO 14122, Steigschutzsysteme, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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Flurförderzeuge Befähigte Person zur Prüfung DGUV Vorschrift 68 Gabelstapler Hubwagen

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen geprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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Seminar-Kippbehaelter-Absetzbehaelter-Befaehigte-Person-DGUV-214-016-DGUV-214-017

Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen für die sichere Prüfung, Dokumentation und Beurteilung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Die Teilnehmer lernen mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen, die Funktionsfähigkeit der Behälter zu gewährleisten und alle Prüfergebnisse ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Seminareinladung

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 06. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 14. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 23. November 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 22. Oktober 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter kommen in vielen Bereichen der Fördertechnik zum Einsatz. Damit ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen dürfen nur Befähigte Personen bestellt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Neben der Inbetriebnahme und regelmäßigen Kontrolle spielen auch eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie das frühzeitige Erkennen typischer Mängel eine entscheidende Rolle.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zum Prüfen von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern tätig werden zu dürfen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Begriffsbestimmungen sowie die typischen Prüf- und Kontrollmaßnahmen kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehälter gemäß DGUV Information 214-016 und 214-017“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Fachkräfte in der Fördertechnik
  • Ingenieure und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Werkstätten, Bauhöfen und Entsorgungsunternehmen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern durchführen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, UVV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfen von Kipp- und Absetzbehältern durch die Befähigte Person
  • Bauarten, Typen und Bezeichnungen von Absetzbehältern
  • Kennzeichnung von Kipp- und Absetzbehältern
  • Ausstattungsmerkmale von Kipp- und Absetzbehältern
  • Hydraulik- und Anbauteile, Winden (bei Abrollbehältern)
  • Anschlagmittel
  • Schäden und Schadensursache an Behältern
  • Warnmarkierungen an Kipp- und Absetzbehältern
  • Prüfung und Dokumentation von Kipp- und Absetzbehältern
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Dipl.-Ing. (FH) Volker Steiner ist Baumaschinist, Diplom-Ingenieur der Kfz-Technik, Fachingenieur für Instandhaltung sowie als Dozent und Referent in der Fahrzeugprüfung und beruflichen Weiterbildung tätig.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Kipp- und Absetzbehälter, Absetzcontainer, Absetzkipper, Absetzmulden, Abrollbehälter, Abrollkipper, Abrollcontainer,  Abrollpresse, Abgleitkipper, Containermulde, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017, Prüfung, UVV-Prüfung, Befähigte Person, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 – Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Häufig stellen dabei die Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, aber auch Privatleute ihre Dachflächen für die Errichtung zur Verfügung und verdeutlichen damit die Bedeutung regenerativer Energiequellen. Aufgrund behördlicher Vorgaben benötigen bauliche Anlagen aus diesem Bereich häufig einen Blitzschutz als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes und/oder des Personenschutzes. Blitzschutz wird jedoch auch benötigt, um die sensible technische Infrastruktur einer baulichen Anlage zu schützen. Die Schutzfunktion eines Blitzschutzsystems darf nicht durch die Montage eines PV-Stromversorgungssystems beeinträchtigt werden. Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen für den Blitzschutz von Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen, die Experten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet haben. Besondere Bedeutung kommt der richtigen Auswahl des Blitzschutzsystems zu. Das Beiblatt behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Folgen von Blitzeinwirkungen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs. Falls ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz gefordert ist oder errichtet werden soll, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV-Stromversorgungssysteme zu erhalten. Zuständig ist das K 251 „Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 ist im Februar 2014 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 62305-3 Beiblatt 5:2009-10; VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2009-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhalt DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 Blitzschutz

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaik PV -Systeme

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
Photovoltaik(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 2: Netzgekoppelte Systeme – Instandhaltung von PV-Systemen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Teil 2 von IEC 62446 enthält Anforderungen und Empfehlungen für die Wartung von PV-Systemen, einschließlich wiederkehrender Inspektionen, sicherheits- und leistungsbezogener vorbeugender Wartung, fehlerbehebender Wartung und Fehlersuche. Netzgekoppelte PV-Systeme gelten im Allgemeinen als sehr wartungsarme Energieerzeugungsmittel. Das trifft im Vergleich mit herkömmlichen Energieerzeugungsquellen, die Brennstoff und/oder drehende Maschinen nutzen, zwar zu, PV-Systeme erfordern jedoch ein gewisses Maß an vorbeugender und fehlerbehebender Wartung, um bei Lebensdauern von 20 und mehr Jahren die erwartete Leistung erbringen zu können. Der für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit erforderliche oder empfohlene Wartungsaufwand kann in Abhängigkeit von den Prioritäten des Eigentümers beziehungsweise den Vertragsverpflichtungen für die Energieproduktion erheblich variieren. Die Befolgung bestimmter Mindestwartungsanforderungen ist auch für die Ziele des Konformitätsbewertungssystems IECRE wesentlich, das zur Steuerung der Lizenzierung und Zertifizierung von PV-Systemen und -Anlagen von der Entwurfs- bis zur Betriebsphase vorgesehen ist.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 62446-2:2021-08; VDE 0126-23-2:2021-08 ist im August 2021 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2 Photovoltaiksysteme – Inhaltsverzeichnis (bald als PDF verfügbar)

Europäisches Vorwort
Inhalt
Anhang ZA (normativ) Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Anforderungen an die Systemdokumentation
Allgemeines
Betriebs- und Instandhaltungsangaben
Leistungsmaßstäbe
Dokumentation von Aufzeichnungen.

Überprüfung
Prüfverfahren – Kategorie 1
Prüfverfahren – Kategorie 2
Prüfverfahren – Zusätzliche Prüfungen.
Prüfberichte
Wartungsprotokolle
Allgemeines
Überprüfungsintervalle und auslösende Ereignisse
Weitere Aspekte zur Bestimmung spezifischer Überprüfungsintervalle

Überprüfungsaufgaben
Allgemeines
Allgemeine Standortsichtprüfung
Alle Systeme
Dachsysteme
Freiflächensysteme
Komponenteninspektion und sicherheitsrelevante Wartung
Wechselrichter- und Elektroverteiler
Generatoranschlusskästen, Lasttrennschalter und Trennschalter.
PV-Steckverbinder
Verkabelung
Befestigungssystem
Elektroinstallationsrohre und Kabelwannen
Wetterstation
Leistungsrelevante Wartung
Allgemeines
Kabelverbindungswiderstand
Bewertung der Schattenverhältnisse
Modulstrang- oder Kabelstrangprüfung
Vegetationspflege
Verschmutzung und Arrayreinigung

Fehlersuche und fehlerbehebende Wartung
Allgemeines
Abschaltung von Betriebsmitteln als Reaktion auf gefährliche Ausfälle
Fehlersuche bei nicht gefährlichen Ausfällen
Fehlersuche bei durch Ereignisse ausgelösten Problemen
Diagnose leistungsrelevanter Probleme

Zusätzliche Verfahren
Allgemeines
Sicherheitsverfahren
Allgemeines
Sichere Bedienung von Lasttrennschaltern
Trennverfahren
Notabschaltung
Abschaltung, wenn kein Notfall vorliegt
Inspektions- und vorbeugende Wartungsverfahren
Spezifische Verfahren des Wechselrichterherstellers
Spezifische Verfahren des Nachführeinrichtungsherstellers
Spezifische Verfahren für das Datenerfassungssystem
Elektrische Prüfverfahren
Erdschlussprüfungen
Sicherungsprüfungen
Bypass-Dioden-Prüfungen
Diagnosevenanten
Validierung von Datenerfassungssystemen (DAS)
Wechselrichterdiagnose

Anhang E (normativ) Sicherheitsaspekte
Qualifizierte Personen
Allgemeine Sicherheitsaspekte
Persönliche Schutzausrüstung
Trennverfahren
Wartungssicherung (Lockout/Tagout)
PV-spezifische Schilder und Kennzeichnungen

Anhang F (informativ) Beispielplan für die vorbeugende Wartung
Allgemeines
Beispielsystembeschreibung
Anhang G (informativ) PV-System-Betrieb

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2, Betreiber, PV- Systeme, EEG, Eigenverbrauch, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energieerzeugungsquellen, Netz, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Solaranlage, Solarstrom, Strom, Volleinspeisung, Normen, Richtlinien

Sicherheitsbeauftragter – FAQ

FAQ – Sicherheitsbeauftragter

Einführung | Häufig gestellte Fragen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. In dieser FAQ beantworten wir zentrale Fragen rund um Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Zuständigkeiten von Sicherheitsbeauftragten – kompakt und verständlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Er erkennt Risiken, sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten und wirkt bei Arbeitsschutzmaßnahmen mit – ohne Weisungsbefugnis, aber mit Vorbildfunktion.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter pflicht?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial und der Arbeitsorganisation. Ab 151 Mitarbeitenden sind in der Regel mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Bei besonderen Gefahren oder Schichtbetrieb kann auch eine höhere Anzahl nötig sein.

Kann ich als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld fordern?

  • Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf mehr Gehalt besteht nicht, da die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt. Eine Vergütung ist jedoch möglich, wenn sie im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig vom Arbeitgeber vorgesehen ist.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

  • Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Anbieter und Umfang. Sie umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise zur Gefahrenvermeidung.

Ist man als Sicherheitsbeauftragter haftbar?

  • Nein, als Sicherheitsbeauftragter bist du in der Regel nicht persönlich haftbar, da du keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz trägst. Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Du handelst unterstützend und auf freiwilliger Basis.

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

  • Das Gehalt eines Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Branche, Region und Erfahrung. Da die Aufgabe meist zusätzlich und ehrenamtlich ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf Extra-Vergütung – viele Unternehmen honorieren sie aber freiwillig mit Zulagen oder Anerkennung.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Sicherheitsbeauftragter kann jede zuverlässige und regelmäßig im Betrieb tätige Person werden, die mit den Arbeitsabläufen vertraut ist und Interesse an Arbeitssicherheit mitbringt. Eine spezielle Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.

Haben Sicherheitsbeauftragte Kündigungsschutz?

  • Nein, Sicherheitsbeauftragte haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie z. B. Betriebsräte. Sie können grundsätzlich wie andere Beschäftigte gekündigt werden. Allerdings kann eine Kündigung wegen der Ausübung dieser Funktion unzulässig sein, wenn sie diskriminierend oder benachteiligend erfolgt.

Kann ich gezwungen werden, Sicherheitsbeauftragter zu werden?

  • Nein, die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist freiwillig. Du kannst nur mit deinem Einverständnis dafür bestellt werden. Eine Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Kann man auch ohne Schulung Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Ja, man kann grundsätzlich auch ohne Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Allerdings ist eine Schulung dringend empfohlen, da sie das nötige Wissen für die Aufgaben im Arbeitsschutz vermittelt. Viele Berufsgenossenschaften bieten entsprechende kostenlose oder kostengünstige Schulungen an.

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Normen bestellen | Weitere Informationen

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (PDF)

DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchschürzen fest, die im Brandfall der Steuerung und Begrenzung von Rauch dienen. Sie definiert verschiedene Typen von Rauchschürzen und beschreibt deren Einsatz zur Unterteilung von Rauchabschnitten oder zur gezielten Führung von Rauch in großen Gebäuden wie Hallen, Flughäfen oder Einkaufszentren. Die Norm enthält Vorgaben zur Temperaturbeständigkeit, mechanischen Festigkeit und Dauerfunktion der Systeme sowie zu deren Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel ist es, durch den gezielten Einsatz von Rauchschürzen die Rauchausbreitung zu kontrollieren, um Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei zu halten und die Wirksamkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) fest. Diese dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme durch natürliche Auftriebskräfte. Sie regelt die konstruktiven und funktionalen Anforderungen an Dach- und Fassadenöffnungen, wie beispielsweise Klappen, Lichtkuppeln oder Lamellenfenster, die sich im Brandfall automatisch öffnen müssen. Die Norm definiert unter anderem die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche, Temperaturbeständigkeit, Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit sowie das Verhalten bei Wind- und Schneelasten. Ebenso enthält sie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle, Prüfmethoden und Kennzeichnung der Geräte. Das Ziel der Norm besteht darin, durch zuverlässig funktionierende NRWG die Rauchausbreitung zu begrenzen, die Sicht in Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten und die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

Die Norm legt Produkteigenschaften für kraftbetriebene Rauch- und Wärmeabzugsgeräte fest, die als Teil maschineller Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Bauwerken eingesetzt werden. Sie enthält Prüf- und Bewertungsverfahren sowie Konformitätskriterien für die Prüfergebnisse. Die Norm gilt für Ventilatoren und Impuls-/Strahlventilatoren zum Rauch- und Wärmeabzug. Zuständig für die deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Weitere Informationen: DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungskanalstücke fest, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie definiert die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung, sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm berücksichtigt auch die Eignung der Produkte zur Druckbelüftung bei Verwendung mit Gaslöschanlagen. Entrauchungsleitungen dienen der gezielten Ableitung von Rauch, giftigen Gasen und Wärme aus einem oder mehreren Brandabschnitten und können auch zur Aufrechterhaltung rauchfreier Bereiche durch Überdruck verwendet werden. Verweise auf die Normen EN 1366-8, EN 1366-9 (Feuerwiderstandsprüfungen) und EN 13501-4 (Klassifizierung) sind integraler Bestandteil. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

Die DIN EN 12101-8 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungsklappen fest, die als Teil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie regelt die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm gilt für Klappen und zugehörige Bauteile wie Stellantriebe und berücksichtigt auch deren Einsatz zur Druckbelüftung, etwa bei Gaslöschanlagen. Entrauchungsklappen verhindern die Ausbreitung von Rauch, Wärme und giftigen Gasen und ermöglichen die gezielte Entrauchung einzelner oder mehrerer Brandabschnitte sowie die Steuerung von Überdrucksystemen. Verweise auf EN 1366-10 (Brandprüfungen) und EN 13501-4 (Feuerwiderstandsklassen) sind Bestandteil der Norm. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für primäre und sekundäre elektrische sowie pneumatische Energieversorgungseinrichtungen fest, die in Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen (RWA) in Gebäuden eingesetzt werden. Sie dient zudem der Konformitätsbewertung dieser Versorgungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit im Brandfall. Zuständig für die Erarbeitung der Norm ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Die Norm regelt die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) in Räumen mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb gemäß DIN 18232-1. Sie gilt für eingeschossige Gebäude sowie das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Zusätzlich gibt sie Hinweise zur NRA-Planung mit Ableitung über Außenwände. Die Norm enthält Tabellen und Rechenverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten in Abhängigkeit vom jeweiligen Schutzziel. Sie setzt voraus, dass Rauchabschnittsflächen maximal 1.600 m² betragen oder entsprechend unterteilt werden. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

Die Norm gilt für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) in großflächigen Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 3 Metern. Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten, um unterschiedliche Schutzziele zu erfüllen. Die Norm beschreibt Anforderungen, Bemessung und Einbauregeln für MRA. Prüfanforderungen an Ventilatoren sind in DIN EN 12101-3 geregelt, weitere technische Komponenten wie Energieversorgung, Steuerung und Leitungssysteme sind in anderen Teilen der DIN EN 12101-Reihe und der Vornorm DIN V 18232-6 festgelegt. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Die Norm behandelt die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen, die sich unter thermischer Einwirkung selbstständig öffnen. Solche Wärmeabzüge werden bevorzugt in Dachflächen, aber auch in Außenwänden eingesetzt. Die Norm beschreibt Verfahren zur Bewertung dieser Abdeckungen hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmeabzüge im Sinne von DIN 18232-4. Nicht anwendbar ist sie auf Abdeckungen aus nichtthermoplastischen Materialien wie Glas, da deren Verhalten unter Hitzeeinwirkung derzeit nicht reproduzierbar ist. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Die Norm legt verbindliche Anforderungen an Dienstleister fest, die Tätigkeiten im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung übernehmen – darunter Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Für jede Projektphase müssen Dienstleister ihre Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen schriftlich nachweisen unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder per Fernzugriff erfolgen. Die Norm schafft so Verbindlichkeit, Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, und trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung bei.

Weitere Informationen: DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

Die VdS-Richtlinie behandelt die Planung und den Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Ziel der Richtlinie ist es, die Rettungswege über Treppenräume im Brandfall rauchfrei zu halten und damit eine sichere Evakuierung sowie den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten. Sie legt Anforderungen an die technische Ausführung, die Anordnung der Komponenten, die Steuerung, Energieversorgung und Wartung solcher Anlagen fest.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

Die VdS-Richtlinie legt Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWS) fest, die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA) im Wand- und Dachbereich eingesetzt werden. Für Wand-NRA ist eine Winderkennungseinrichtung erforderlich, die den Vorgaben der VdS-Richtlinie 3530 entspricht, um eine funktionssichere Steuerung im Brandfall zu gewährleisten.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Die Norm regelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster im Hausgebrauch und vergleichbaren Anwendungen. Sie gilt für Geräte mit einer Bemessungsspannung von maximal 250 V bei Einphasenbetrieb und 480 V bei anderen Geräten. Die Norm behandelt Gefährdungen, die durch den Betrieb dieser Antriebe entstehen können, darunter elektrische, mechanische, thermische, Brand- und Strahlungsgefahren. Sie berücksichtigt auch praxisnahe, ungewöhnliche Situationen sowie die Auswirkungen elektromagnetischer Phänomene auf die Betriebssicherheit. Ausgenommen sind Antriebe für bestimmte Anwendungen, wie z. B. Senkrechtbewegung von Garagentoren (EN 60335-2-95), Rollläden, Markisen und Jalousien (EN 60335-2-97), Feuerschutztüren, Bahnschranken, Fahrzeug- und Aufzugtüren sowie natürliche Rauchabzugsgeräte, die nicht als Fenster verwendet werden (EN 12101-2).

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Die Richtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und unvollständige Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

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DIN 14675-2 – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

DIN 14675-2
Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

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Übersicht

Dieses Dokument legt Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-2: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-2:2018-04 vom April 2018.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN 14675-2

Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Akkreditierte Stelle
Inbetriebnahme
Inbetriebsetzung
verantwortliche Person

Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

Allgemeines

Nachweis der Fachkompetenz einer Firma

Allgemeines
Kompetenzkriterien
Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für die verantwortliche Person

Überprüfungskriterien

Allgemeines

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei bestellt werden.

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Stichworte
DIN 14675-2 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

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Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen (PDF)

DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1:2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Die Vorschrift beschreibt Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaik(PV)-Systemen. Da solche Systeme auf eine jahrzehntelange Lebensdauer ausgelegt sind, ist eine vollständige und strukturierte Dokumentation bereits ab der Installation entscheidend für deren sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie für spätere Arbeiten am System. Die Norm richtet sich an Systementwickler und Installateure und bietet ihnen eine Anleitung, wie eine geeignete Dokumentation für den Kunden erstellt werden kann. Zudem legt sie fest, welche Prüfungen bei der Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche Prüfkriterien dabei gelten. Diese Angaben dienen auch als Grundlage für spätere wiederkehrende Prüfungen, Wartungen oder Änderungen am System. Je nach Art, Größe und Komplexität des PV-Systems unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Prüfverfahren, um eine angemessene Bewertung sicherzustellen. Diese Norm findet ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen Anwendung und schließt Systeme mit Energiespeichern wie Batterien sowie hybride Systeme ausdrücklich aus.

Weitere Informationen: DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1

DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Die zunehmende Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert höhere Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Blitzschutz, der durch die Installation nicht beeinträchtigt werden darf. Das Beiblatt liefert ergänzende Informationen zum sicheren Blitzschutz bei Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen. Es wurde von Fachleuten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet und legt besonderen Wert auf die korrekte Auswahl und Integration des Blitzschutzsystems. Behandelt werden Maßnahmen zum Schutz von PV-Anlagen vor direkten Blitzeinschlägen und atmosphärisch bedingten Überspannungen. Wenn ein Blitz- oder Überspannungsschutz vorgeschrieben ist oder freiwillig installiert werden soll, beschreibt das Beiblatt konkrete Anforderungen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der PV-Systeme dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5: Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

VDI 2883 Blatt 1:2020-01 Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

Die Richtlinie stellt erstmals einen umfassenden Leitfaden für die Betriebsphase netzgekoppelter PV-Anlagen bereit. Sie richtet sich vor allem an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher Anlagen und unterstützt sie dabei, den sicheren, wirtschaftlichen und langfristig zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anforderungen und Empfehlungen zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation sowie Ersatzteilhaltung. Die Richtlinie betrachtet dabei nicht nur den PV-Generator selbst, sondern sämtliche Anlagenteile bis zum Netzanschlusspunkt über deren gesamte Betriebsdauer hinweg. Ziel ist es, durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie sowohl die Anlagensicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sicherzustellen. Besonders hilfreich ist die Richtlinie durch ihre praxisorientierten Hinweise zu Wartungsintervallen und Prüfprotokollen. Sie enthält Beispiele für Ereignis- und Prüfberichte und unterstützt so eine strukturierte und nachvollziehbare Durchführung aller Instandhaltungsmaßnahmen. Zwar liegt der Fokus auf großen, gewerblich betriebenen Anlagen mit Nennleistungen im kW- bis MW-Bereich, die Empfehlungen können aber sinngemäß auch auf kleinere PV-Systeme übertragen werden unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.

Weitere Informationen: VDI 2883 Blatt 1: Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Die Norm regelt die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssystemen, die entweder ganz oder teilweise eine elektrische Anlage mit Strom versorgen und elektrische Energie in ein öffentliches oder nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz einspeisen. Sie umfasst alle elektrischen Komponenten vom PV-Modul oder der Modulgruppe, einschließlich der werkseitig vorgesehenen Anschlussleitungen, bis hin zum Netzanschlusspunkt – sei es im öffentlichen Netz oder innerhalb einer Verbraucheranlage. Die Norm gilt für verschiedene Betriebsarten: für PV-Systeme, die in autarke Netze einspeisen, für solche, die parallel zum öffentlichen Netz betrieben werden, alternativ zum öffentlichen Netz arbeiten oder in Kombination dieser Varianten. Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Anwendungsbereich der Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst und inhaltlich präzisiert. Die verwendeten Begriffe wurden stärker mit bestehenden Produktnormen harmonisiert. Auch die Struktur der Norm orientiert sich jetzt enger an anderen Teilen der DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere an der DIN VDE 0100-410, die Schutzmaßnahmen behandelt. Ergänzt wurden außerdem spezifische Anforderungen an den Überspannungs- und Blitzschutz. Auf der Gleichstromseite (DC) sind nun ausschließlich zwei Schutzmaßnahmen zulässig: der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung sowie der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV. Darüber hinaus ist es verpflichtend, ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinweist.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712

Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die Normenreihe ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.

Weitere Informationen: Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

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Stichworte

DIN EN 62305-3, DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100, DIN VDE 0100-712, VDE 0100-712, VDE 0126-23-1, VDE 0185-305-3, VDI 2883 Blatt 1, Vorschriften, Normen, Photovoltaikanlage