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Normen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen der Sicherheitsbeleuchtung

In der Not- und Sicherheitsbeleuchtung lassen sich Normung und Vorschriftenwesen in die Bereiche der Licht- und Elektrotechnik gliedern. Die Elektrotechnik teilt sich wiederum in die Gerätetechnik, der Normen für Leuchten und Anlagen zuzuordnen sind, sowie in die Errichtung und den Betrieb einschließlich Prüfung und Überwachung.

Besonders hervorzuhebende Normen der Licht- und Elektrotechnik sind DIN EN 1838:2019-11 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“, DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ sowie DIN VDE V 0108-100-1 (VDE V 0108-100-1):2018-12 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“. Sie befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Anforderungen zur Lichttechnik, wie die Ausleuchtung der Rettungswege und die der hervorzuhebenden Stellen, die Anforderungen an die lichttechnische Güte der zum Einsatz kommenden Rettungszeichenleuchten sowie die Anforderungen an die Errichtung, beispielsweise Montageort von Leuchten und Rettungszeichenleuchten, grundsätzlich voneinander zu trennen, um gegebenenfalls Doppelfestlegungen zu vermeiden.

Zudem hat sich das für die Norm DIN VDE V 0108-100-1 zuständige Gremium DKE/UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zur Aufgabe gemacht, die Anforderungen dieser Vornorm in die aktuell laufende Überarbeitung der europäischen Norm EN 50172 „Emergency escape lighting systems“ einzubringen. Bei diesen Normungsaktivitäten werden gleichzeitig die aktuellen Arbeiten des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) aus dem Bereich der Arbeitssicherheit bei der Überarbeitung von ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ und ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ berücksichtigt.

Auch die unterschiedliche Verwendung von ähnlichen Begriffen wie zum Beispiel „sicherer Bereich“ und „gesicherter Bereich“ und die zugehörigen Definitionen stehen auf dem Prüfstand und werden bereits im Beiblatt 1 zu DIN EN 1838 von 2018 beispielhaft aufgegriffen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Flucht- und Rettungswege/Notausgänge ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen [ArbStättV, Anhang 2.3 Abs. 1 b)]. Nach ASR A2.3, Pkt. 3.5, ist der „gesicherte Bereich“ ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten zum Beispiel benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Dieser „gesicherte Bereich“ ist demnach nicht mit dem „sicheren Bereich“ nach DIN EN 1838 gleichzusetzen. Nach ASR A2.3, Pkt. 6 Abs. 5, muss am Ende eines Flucht- und Rettungsweges der Bereich im Freien beziehungsweise der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Flucht- und Rettungsweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie zum Beispiel durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. [Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum.]

Autor: Hans Finke, Normungsmanager Home & Building, Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

Weitere Informationen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

3.400 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wieder neu erschienen. # din14675 www.dgwz.de/din-14675

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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
    Bildquelle: Aintschie – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14675

Normative Änderungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Im Dezember 2018 erschienen die Vornormen der DIN VDE V 0108 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004 sowie Teil 200: Elektrisch betriebene optische Sicherheitsleitsysteme. Mit Teil 100-1 sollen aus deutscher Sicht wesentliche Anforderungen aus der bekannten und seit vielen Jahren zur Anwendung empfohlenen Vornorm DIN V VDE V 0108-100 in die europäische Norm eingebracht werden. Beispiele sind der normative Anhang mit ergänzenden Mindestanforderungen bzgl. der Bemessungsbetriebsdauer sowie die Ergänzung von Anforderungen sowohl an Stromkreise als auch an Steuerungs- und Bussysteme.

In einigen Fällen erfordern Arbeitsschutz oder Baurecht ergänzend zur Sicherheitsbeleuchtung ein elektrisch betriebenes optisches Leitsystem. DIN VDE V 0108-200 ist der Beginn der Normungsarbeit für Leitsysteme und beschränkt sich auf Begriffsdefinitionen und grundlegende Anforderungen. Die Vornorm stellt klar, dass Leitsysteme immer ergänzend und nicht als Ersatz zu einer ggf. notwendigen Sicherheitsbeleuchtung einzusetzen sind.

Der Entwurf E DIN EN IEC 62485-2 VDE 0510-485-2:2018-07 – Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen, Teil 2 Stationäre Batterien – wird künftig die DIN EN 50272-2 von 2001 ersetzen. Alle wesentlichen Anforderungen wurden unverändert übernommen.

Autor: Björn Jänsch, Produktmarketing Manager, ABB Kaufel GmbH

Weitere Informationen:

Neue Normen DIN 14677-1 und DIN 14677-2 für Instandhaltung von Feststellanlagen

Am 1. August 2018 sind zwei neue Normen für die Instandhaltung von Feststellanlagen erschienen und damit in Kraft getreten:

  • DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen
  • DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Die neuen Normen können zum Sonderpreis von 100 Euro zzgl. 7 % MwSt. versandkostenfrei auf Rechnung per Mail an normen@dgwz.de bei der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestellt werden.

Mit dem Erscheinen der beiden neuen Normenteile wird die bisherige Norm DIN 14677:2011-13 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse“ abgelöst.

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VdS 3145 Photovoltaikanlagen

VdS 3145
Photovoltaikanlagen

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Übersicht

Der Leitfaden gibt Hinweise entsprechend den Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und zielt ab auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschäden.

Thematisch werden in diesem Leitfaden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechnische und sicherungstechnische Aspekte sowie der Einsatz von Feuerwehren in Verbindung mit Photovoltaikanlagen behandelt.

Dieser Leitfaden wurde gemeinsam erarbeitet vom VDE Renewables GmbH und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Die aktuell gültige Richtlinie VdS 31145:2017-11 ist im November 2017 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVdS 3145 Photovoltaikanlagen – Inhaltsangabe

Inhalt
Zusammenfassung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Einleitung
Gefahren
Schutzkonzept
4 Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb
Wahl des geeigneten Montageortes
PV-Module
Montagesysteme
Elektrische Komponenten
Diebstahlschutz
Inbetriebnahme
Betrieb
5 Literatur/Quellen
Gesetze und Verordnungen
Vorschriften, Regeln und Informationen der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV)
Technische Regeln.
Publikationen der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung
Publikationen der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS)
Weiterführende Literatur
Anhang A Checkliste PV-Anlagen

Richtlinie herunterladen

Sie können die Richtlinie unter folgendem Link herunterladen.

Weitere Informationen

Stichworte

VdS 3145, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

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Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

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Die Norm kann über diesen Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

ÜbersichtWeitere Informationen

Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

DIN EN 17966 Kohlendioxid-Löschanlagen

DIN EN 17966
Brandschutzeinrichtungen – Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden – Planung und Einbau

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Übersicht

Die Norm legt Anforderungen fest und enthält Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von ortsfesten CO2-Brandbekämpfungsanlagen in Gebäuden, Produktionsanlagen oder anderen Bauwerken. Es ist nicht anwendbar für Löschanlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen oder auf mobilen Feuerlöschgeräten oder für unterirdische Anlagen im Bergbau und gilt ebenfalls nicht für Kohlenstoffdioxid-Vorinertisierungsanlagen.

Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-03-04 AA „Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln und deren Bauteile – SpA zu CEN/TC 191/WG 6“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW).

Die aktuell gültige Norm DIN EN 17966:2024-12 ist im Dezember 2024 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 17966 – Brandschutzeinrichtungen – Inhaltsverzeichnis (in Kürze verfügbar)

Inhalt

Europäisches Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

zugelassen
zuständige Stelle
Umschaltung Automatik/Handbetrieb
Abstand
tiefsitzender Brand
Auslegungskonzentration
individuell geplante Anlage
Löschkonzentration
Füllfaktor
Auslegungsmenge
Volumen des zu schützenden Bereichs
Hochdrucklagerung
Haltezeit
Inspektion
Zeit des Flüssigkeitsaustrags
Absperrvorrichtung
Einrichtungsschutzanlage
Niederdrucklagerung
Instandhaltung
maximaler Betriebsdruck
minimaler Betriebsdruck
Begriffe zu mit Personen besetzten und nicht begehbaren Bereichen
üblicherweise mit Personen besetzter Bereich
üblicherweise unbesetzter Bereich
nicht begehbarer Bereich
vorgeplante Anlage
Durchflusszeit der Dampfphase vor der Flüssigphase
Sicherheitsfaktor
Bereichsventil
Oberflächenbrand
Raumschutzanlage
Betriebsdruck

Anwendung und Anwendungsgrenzen

Allgemeines
Anwendungen für Kohlenstoffdioxidanlagen
Anwendungsgrenzen für Kohlenstoffdioxidanlagen
Temperaturgrenzen

Sicherheit

Gefährdung von Personen
Sicherheitsvorkehrungen

Üblicherweise besetzte und üblicherweise unbesetzte Bereiche
Warnhinweise für begehbare Bereiche
Warnhinweise für nicht begehbare Bereiche
Gefährdungen durch Elektrizität
Örtlicher Potenzialausgleich
Elektrostatische Entladung

Auslegung der Anlage

Allgemeines
Einleitung
Spezifikationen
Dokumentation
Kohlenstoffdioxidversorgung
Qualität
Menge
Behälteranordnung
Allgemeine Anforderungen
Bedingungen für die Lagerung von Druckbehältern
Anordnung von Hochdruckbehältern
Lagerbehälter
Allgemeines
Kennzeichnung
Hochdruckbehälter
Niederdruckbehälter
Betriebstemperaturen
Löschmittelverteilung
Allgemeines
Rohrleitungen
Formstücke
Rohr- und Ventilhalterungen
Ventile
Düsen
Auswahl und Anordnung der Düsen
Düsen in Deckenplatten
Kennzeichnung
Umfasste Räume (Raumschutz)
Tragfestigkeit
Verlust durch Öffnungen
Lüftungsanlagen
Branderkennungs-, Auslöse- und Steuereinrichtungen
Allgemeines
Abschaltung der Anlage und Geräte
Automatische Erkennung
Betätigungseinrichtungen
Allgemeines
Automatische Auslösung
Manuelle Auslösung
Steuerungsauslösung
Steuereinrichtungen
Elektrische Steuereinrichtung
Elektrische Bedienteile
Pneumatische Steuereinrichtung
Auslöseanlagen mit mechanischen Leitungen
Akustische Alarme und optische Anzeigen

Berechnungen von Kohlenstoffdioxiddurchfluss und -konzentration
Allgemeines
Berechnungen des Anlagendurchflusses
Allgemeines
Reibungsverluste
Druckabfall
Ventile und Formstücke
Berechnungen für den installierten Zustand
Spezifische Anforderungen
Anforderungen an die Kohlenstoffdioxidkonzentration
Flammenlöschung
Inertisierung
Einsatzmenge für den Raumschutz
Allgemeines
Auslegungsmenge
K-Faktor
Allgemeines
Auswirkung von nicht abschaltbaren Lüftungsanlagen
Auswirkung von Öffnungen (siehe 7.4.2)
Auswirkung der Temperatur des umfassten Raums
Gleichzeitige Flutung von miteinander verbundenen Volumen
Auslegung von Einrichtungsschutzanlagen
Allgemeines
Anforderungen an Kohlenstoffdioxid
Flächenbezogenes Bemessungsverfahren
Allgemeines
Düsenaustrittsraten
Fläche je Düse
Lage und Anzahl der Düsen
Volumenbezogenes Bemessungsverfahren
Allgemeines
Angenommener umfasster Raum
Anlagenaustrittsrate
Lage und Anzahl der Düsen
Schutzdauer — Raumschutzanlagen
Leistungsdaten der Anlage
Flutungszeit
Halteflutung

Inbetriebnahme und Abnahme

Allgemeines
Prüfungen
Allgemeines
Überprüfung des umfassten Raums
Überprüfung der mechanischen Bauteile
Überprüfung der Raumdichtigkeit
Überprüfung der elektrischen Bauteile
Vorprüfungen zur Funktionsfähigkeit
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlage
Fernüberwachung der Funktionsstellung (falls zutreffend)
Primäre Energieversorgung des Bedienfelds
Abschluss der Funktionsprüfungen
Übergabeprotokoll und Dokumentation

Inspektion, Instandhaltung, Prüfung und Schulung

Allgemeines
Inspektion
Allgemeines
Behälter
Schläuche
Umfasste Räume
Instandhaltung
Allgemeines
Inspektionsprogramm für den Betreiber
Wartungsprogramm
Schulung

Dokumentation (normativ)

Allgemeines
Dokumentation
Spezifische Einzelheiten
Vorgeplante Anlagen
Individuell geplante Anlagen
Übergabeprotokoll und Dokumentation

Bestimmung der Rohrnennweiten und Öffnungsgrößen von Kohlenstoffdioxidanlagen (normativ)

Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Anlage (informativ)

Allgemeine Angaben zu Kohlenstoffdioxid (informativ)

Allgemeines
Freier Ausfluss
Gefährdung von Personen
Berechnungsbeispiele (informativ)

Volumenbezogenes Bemessungsverfahren — Beispiel 1
Gefährdung
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Umschlossener Umfang, in Prozent
Austrittsrate bei 71 % Umschließung
Austrittsrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Volumenbezogenes Bemessungsverfahren — Beispiel 2

Gefährdung
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Umschlossener Umfang, in Prozent
Austrittsrate bei 0 % Umschließung
Austrittsrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Flächenbezogenes Bemessungsverfahren

Gefährdung
Oberflächenmaße
Düsenanordnung
Durchführung
Gesamtdurchflussrate
Anforderung an Kohlenstoffdioxid

Raumschutzanlage

Lagerraum
Tatsächliche Maße
Angenommenes Volumen
Zusätzliches Volumen für Entlüftung
Abziehbares Volumen
Gesamtfläche aller Seiten
Gesamtfläche aller Öffnungen
Fläche
Auslegungsmenge des Kohlenstoffdioxids

Literaturhinweise

Norm bestellen

Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN 17966, Brandschutz, Kohlenstoffdioxid- Löschanlagen,  Normen, Richtlinien

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Sicherheitsbeauftragte ist ein Grundlehrgang für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Seminareinladung

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Dezember 2025 – Mannheim – keine Anmeldung mehr möglich
  • 13.-14. Januar 2026 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 10.-11. Februar 2026 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund

  • 14.-15. April 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Hamburger Hof | Poststraße 10-12 | 60329 Frankfurt am Main
  • 05.-06. Mai 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover

Teilnahmegebühr

700,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.

Nutzen

Das zweitägige Intensivseminar richtet sich an verantwortungsbewusste Mitarbeiter und vermittelt das Fachwissen, um als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Sie lernen, arbeitsbedingte Unfälle zu minimieren, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu überwachen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragter bestellt zu werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen,
  • Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind,
  • Betriebsräte.

Hinweis: Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
  • Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
  • Notfallmanagement und Krisenintervention
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle, Ausbildung, Grundlagenausbildung, Fortbildungsseminar, Aufbauseminar, Qualifizierung, Berufskrankheiten, Zertifizierung, Zertifikatskurs, Intensivkurs, Fortbildung, Seminar, Weiterbildung, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, Kurs Veranstaltung, Event, Normen, Vorschriften, Gesetze, Lehrgang, Fachkraft, 2025, 2026

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VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

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Übersicht

Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen ist notwendig, um Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und das Ladegut vor Beschädigungen zu schützen. Diese Richtlinie beschreibt die Auswahl, die Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Grundsätzlich gelten die einschlägigen Richtlinien und Normen zur Ladungssicherung, um die Ladung gefahrlos und sicher transportieren zu können. Die Gefährdungen, die bei bestimmungsgemäßen Anwendungen von Zurrmitteln entstehen können, sind der DIN EN 12195 ff. zu entnehmen. Ebenfalls werden im Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 Betriebsanleitungen zur Benutzung und Pflege von Zurrmitteln normativ aufgeführt.

Die aktuell gültige Norm VDI 2700 Blatt 3.1:2023-03 ist im März 2023 in Kraft getreten und ersetzt VDI 2700 Blatt 3.1:2006-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Allgemeine Hinweise, Auswahl

4 Übersicht

5 Gebrauch, Anwendung und Handhabung des Zurrmittels

6 Verwendung von Anschlagmitteln als Zurrmittel

7 Kontrolle, Prüfung, Reparatur und, Instandhaltung

8 Dokumentation

9 Ablegekriterien

Schrifttum

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Die Norm kann in unserem Webshop oder per Bestellformular bestellt werden.

  • VDI 2700 Blatt 3.1 bestellen
  • Normenbestellung BrandschutzpläneNormen zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln bestellen

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Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, VDI 2700, VDI 2700 Blatt 3.1, Normen, 2023

DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Übersicht

Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Die Regel ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Inhalt

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb  – Inhaltsverzeichnis

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Die Regel kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

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Stichworte

DGUV 109-017, Hebezeugbetrieb, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Regeln, Vorschriften, 2024

DGUV Information 209-013 „Anschläger“

DGUV Information 209-013
Anschläger

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Übersicht

Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDGUV Information 209-013 – Anschläger – Inhaltsverzeichnis

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Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Information 209-013 herunterladen (PDF)

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Stichworte

DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024

DIN EN 12195-1 -Teil 1 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit

DIN EN 12195-1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von
Sicherheitskräften

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Übersicht

Gegenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Nationales Vorwort vollständig ersetzt; b) Bild 8 in Unterabschnitt 5.5.3.1 ersetzt, um die europäische Berichtigung EN 12195-1:2010/AC:2014 umzusetzen. Gegenüber DIN EN 12195-1:2004 04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Überarbeitung der Einleitung; c) Ergänzung der normativen Verweisungen; d) Ergänzung von Begriffen in Abschnitt 3 um Verzurren, Blockieren, Sichern, Aussteifen, instabile Ladung, Transportmittel, Verriegelung; e) Löschen des Beiwertes k; f) Änderung des Kippbeiwertes; g) Sicherheitsbeiwert fs = 1,1 und fs = 1,25 und Umrechnungsfaktor für Reibung f = 0,75 eingeführt; h) Überarbeitung aller Tabellen; i) Überarbeitung der Formeln; j) Nummerierung der Formeln korrigiert; k) Überarbeitung sowie Ergänzung der Bilder; l) neuer Abschnitt 7 zur Prüfung der Ladungssicherung; m) Änderung von Anhang B zu Reibbeiwerten μ in einen normativen Anhang und Überarbeitung der Reibbeiwerte; n) Aufnahme von Prüfverfahren zur Bestimmung der Reibung μ (Anhang B) und zur Verifizierung der Ladungssicherungsmaßnahmen (neuer informativer Anhang D); o) Löschen der statischen und dynamischen Reibbeiwerte und Aufnahme von Reibbeiwerten μ nach Anhang B; p) Anhang D Ladungssicherungsprotokoll wird Anhang C; q) neuer informativer Anhang E Dokumentation der praktischen Prüfungen; r) Aufnahme von Literaturhinweisen.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 12195-1:2021-01 ist im Januar 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 , DIN EN 12195-1:2011-06.

 

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweisungen

Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

Beschleunigungsbeiwerte

Berechnungsverfahren

Parameter

Prüfung der Ladungssicherung

Bedienungsanleitung

Beispiele für die Berechnung von Zurrkräften (informativ)

Reibung (normativ)

Ladungssicherungsprotokoll (informativ)

Praktische Prüfungen zur Bestimmung der Wirksamkeit von Ladungssicherungsmaßnahmen (normativ)

Dokumentation der praktischen Prüfungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 12195-1, Sicherheit, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Normen, Richtlinien

VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10 – Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI-MT 4068 Blatt 2
Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

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Übersicht

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Die aktuell gültige Norm VDI-MT 4068 Blatt ist im Oktober 2024 in Kraft getreten und ersetzt VDI 4068 Blatt 2:2010-04.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 2:2024-10 - Zur Prüfung befähigte Personen - Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel - Inhaltsverzeichnis VDI 4068 Blatt 2:2024-10 – Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

Anwendungsbereich

Normative Verweise

Begriffe

Abkürzungen

Qualifikationsmerkmale der zur Prüfung befähigten Personen

Inhalte und Qualifikationen

Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person

Anforderungen an die Ausbildung

Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Fachkunde

Qualifikationsnachweis der zur Prüfung befähigten Person

Anhang A

Anhang B

Anhang C

Norm bestellen

Die Norm kann per Bestellformular bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, VDI-MT 4068 Blatt 2, Normen, 2024