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Neue DIN VDE V 0833-3-1 Alarmverifikation

Im November 2019 ist die Vornorm DIN VDE V 0833-3-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3-1: Alarmverifikation neu erschienen. Diese Norm ersetzt die Fassung DIN VDE V 0833-3-1:2018-08.

Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall) nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2) und DIN VDE V 0827-3 (VDE V 0827-3) (in Vorbereitung) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der – Beweissicherung nach einer Straftat – Fahndungshilfe nach einer Straftat – Überwachung gesicherter Bereiche – Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten – auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) – die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

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Risiken im Arbeitsschutz erkennen nach DIN ISO 31000

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.

Disziplinübergreifender Ansatz

Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.

Anwendung der Norm

Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.

Risikomanagementprozess

Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.

Fazit

Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Schlagworte

Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung

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Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen. www.dgwz.de/din-iso-31000

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Die drei Säulen des Risikomanagements nach DIN ISO 31000

Neue DIN ISO 31000 Risikomanagement

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Mit der neuen Norm steht nun auch deutschen Unternehmen eine der weltweit erfolgreichsten Normen zur direkten Anwendung zur Verfügung.

Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird. Das Risiko kann damit auch neue Chancen bieten.

Für die Norm verantwortlich ist der NA 175‑00‑04 AA im DIN. Der Normenausschuss erarbeitet auch die Folgenormen (Companion Standards). Neue Mitarbeiter aus der Wissenschaft sind willkommen.

Autor: Dr. Frank Herdmann, stellvertretender Obmann des NA 175 00 04 AA im DIN

DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)

NA 175-00-04 AA Grundlagen des Risikomanagements

Bei der neuen DIN ISO 31000:2018-10 „Risikomanagement – Leitlinien“ handelt es sich um die übernommene gemeinsam mit den Normungsgremien in Österreich und der Schweiz gefertigte Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Verantwortlich für die Übernahme der Norm ist der Arbeitsausschuss NA 175‑00‑04 AA beim DIN, der auch die Arbeit an der Neufassung der Internationalen Norm bei ISO begleitet hat. Im NA‑175‑00‑04 AA wird derzeit an sogenannten Companion-Standards gearbeitet. Neue Mitarbeiter aus der Wirtschaft sind dort jederzeit willkommen. Interessenten können sicher gerne direkt an DIN wenden:

Veröffentlichungen von NA 175-00-04 AA

  • DIN ISO 31000:2018-10 Risikomanagement – Leitlinien (ISO 31000:2018)
  • ISO 31000:2018-02 Risikomanagement – Leitlinien
  • ISO/TR 31004:2013-10 Risikomanagement – Leitfaden zur Implemetierung der ISO 31000

Projekte von NA 175-00-04 AA

  • ISO/NP 31050 Leitlinien zum Umgang mit aufkommenden Risiken zur Erhöhung der Resilienz
  • NP IWA 31 Using ISO 31000 guidance on risk management in management systems
  • ISO/AWI 31030 Risikomanagement – Umgehen mit Reiserisiken – Leitfaden für Organisationen
  • ISO/CD 31022 Leitfaden zur Implementierung eines Unternehmensrechtsrisikomanagements
Neue Norm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home

Neue DIN VDE V 0826-1 Smart Home

Logo DFK Deutsches Forum KriminalPräventionIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Autorin: Sabrina Mohr, Sachbearbeiterin für Einbruchschutz und Smart Home, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

Weitere Infomationen

 

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Inhalt E DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung Feststellanlagen - Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

Neue Norm-Entwürfe zur DIN 14677 für Feststellanlagen

Für die Norm DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen wurden im März 2018 zwei neue Entwürfe für Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht:

DIN 14677-1:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahme
In diesem Norm-Entwurf sind Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden festgelegt.

DIN 14677-2:2018-03 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma
Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen durchführen, fest.

Weitere Informationen

Die neue Aufzugsverordnung setzt die EU-Aufzugsrichtlinie um

Technische Anforderungen für Aufzüge

Aufzugsnormen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 in Kraft

Mit den DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 gelten seit 1. September 2017 verschärfte technische Anforderungen für Aufzüge. Sie ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Weitere Informationen

DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 16763 für Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2017-02 vom 3. April 2017

Am 1. April 2017 ist die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 mit dem Titel „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm regelt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungsorganisationen für sicherheitstechnische Anlagen und für ihre Beschäftigten die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten.

Die DIN EN 16763 bezieht sich auf die Bearbeitungsphasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Übergabe und Instandhaltung. Planer und Errichter müssen gemäß der Norm Prozesse nachweisen, wie Arbeitsergebnisse definiert und dokumentiert sind.

Die neue Norm umfasst erstmals Dienstleistungen für sämtliche Sicherheitsanlagen, wie Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Einbruch- und Überfallmeldung, Zutrittskontrolle, Perimeterschutz und Videoüberwachung einschließlich Alarmübertragung sowie eine Kombination der vorgenannten. Ausgenommen sind Personen-Hilferufanlagen und Alarmempfangszentralen.

Die DIN EN 16763 kann über die Website www.dgwz.de/din-en-16763 erworben werden. Der Preis beträgt 75,05 € zzgl. 7 % MwSt. versandkostenfrei auf Rechnung.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte

DIN EN 16763, Dienstleistungsnorm, Norm, Dienstleistungen, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen tritt am 1. April 2017 in Kraft. www.dgwz.de/din-en-16763

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen
Bildunterschrift:
Am 1. April 2017 ist die EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-16763

Neue Pflichten für Wohn- und Zweckbauten

Die beiden wichtigsten Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen, DIN VDE 0100-443 und -534, wurden überarbeitet – mit dem Ergebnis: Seit Oktober 2016 ist Überspannungsschutz bei der Errichtung von Wohn- und Zweckbauten Pflicht.

Durch die Neuregelung der beiden aufeinander abgestimmten Normen haben sich die Anforderungen für den Überspannungsschutz wesentlich erhöht. Betrachtet man die gestiegene technische Ausstattung von Gebäuden und die Entwicklung hin zum Smart Home ist dieser Schutzgedanke auch mehr als gerechtfertigt.

Neben den bereits bestehenden Vorgaben verlangt die DIN VDE 0100-443 nun auch den Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs – Surge Protective Devices), wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben können auf Ansammlungen von Personen – z.B. in großen Wohngebäuden, Büros, Schulen – und auf Einzelpersonen, z.B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Gemäß DIN VDE 0100-534 ist das Überspannungs-Schutzgerät (SPD) dabei so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage einzubauen. Bei der Installation in einem Wohngebäude befindet sich der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. Bei neuen Zählerschränken ist eine 40 mm-Sammelschiene vorhanden. Hier kann neben dem selektiven Leitungsschutzschalter etwa ein SPD mit Aufrasttechnik schnell und einfach montiert werden.

Weitere Änderungen sind beispielsweise die maximale Anschlusslänge der Außenleiter und die der Erdleitung an die SPDs. Neu ist zudem die Beschreibung des Schutzbereiches beim Einsatz von SPDs (max. 10 m), gemeint ist damit die maximal zulässige Entfernung zwischen Überspannungs-Schutzgerät und dem zu schützenden elektrischen Betriebsmittel.

Autor: Thomas Seitz, Leiter Technischer Support, DEHN + SÖHNE GmbH + Co.KG.

Weitere Informationen

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Neue ISO 9001 für Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Weiterführende Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

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DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN 50171
Zentrale Stromversorgungssysteme

ÜbersichtInhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 50171 „Zentrale Stromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest.

Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme sind dafür vorgesehen, bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege zu versorgen, und können für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personensuchanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen und CO-Warnanlagen. Verschiedene Einrichtungen sollten jedoch nicht mit demselben zentralen Sicherheitsstromversorgungssystem kombiniert werden. Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Norm ist das Stromversorgungssystem für Feueralarm, das in EN 54 behandelt wird

Zuständig für die Norm ist das DKE/K 331 „Leistungselektronik“ der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50171:2022-10 ist im Oktober 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50171:2013-07 vom Juli 2013.

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Arten zentraler Stromversorgungssysteme

5 Betriebsbedingungen und Anforderungen

6 Konstruktion

7 Hinweise für die Errichtung und den Betrieb zentraler Stromversorgungssysteme

Anhang A (informativ)

Systemprüfung

Bilder

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Normen zu Sicherheitsbeleuchtung bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Stromversorgungssysteme, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, Norm, Vorschrift, DIN EN 50171

DIN EN 1838 Notbeleuchtung

DIN EN 1838
Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm legt die lichttechnischen Anforderungen für Notbeleuchtungsanlagen fest, einschließlich adaptiver Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, elektrischer Notbeleuchtung, die in Räumlichkeiten oder an Orten installiert werden, an denen derartige Anlagen erforderlich sind oder benötigt werden, und sie sind grundsätzlich anwendbar für Orte, zu denen die Öffentlichkeit oder Arbeitnehmer Zugang haben.

Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 „Licht und Beleuchtung“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 058-00-16 AA „Notbeleuchtung“ im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL).

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1838:2025-03 ist im März 2025 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 1838:2019-11 vom November 2019.

 

 

Inhalt

DIN EN 1838 InhaltDIN EN 1838 Notbeleuchtung – Inhaltsverzeichnis

1 Europäisches Vorwort
2 Einleitung
3 Anwendungsbereich
4 Normative Verweisungen
5 Begriffe
6 Notbeleuchtung
6.1 Allgemeines
6.2 Hervorzuhebende Stellen
7 Sicherheitsbeleuchtung
7.1 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
7.2 Antipanikbeleuchtung
7.3 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
7.4 Anforderungen an bestimmte Bereiche
7.4.1 Toiletten und Umkleideräume
7.4.2 Öffentliche Hallenbäder
7.4.3 Motorgenerator Kontroll Schalt und Betriebsräume
8 Sicherheitszeichen
8.1 Allgemeines
8.2 Konformität
8.3 Beleuchtung
8.4 Erkennungsweite und Montagehöhe
9 Räumlich begrenzte Beleuchtung und Ersatzbeleuchtung
9.1 Räumlich begrenzte Beleuchtung
9.2 Ersatzbeleuchtung
Anhang A informativ Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit
A.1 Systembetriebsdauer
A.2 Aktivierungszeit
Anhang B informativ Vor Ort Messungen von Leuchtdichte und der Beleuchtungsstärke
B.1 Einleitung
B.2 Allgemeines
B.3 Beleuchtungsstärkemessgerät und Leuchtdichtemessgerät
B.4 Messung der Beleuchtungsstärke von Notbeleuchtungen
B.4.1 Allgemeine Überlegungen
B.4.2 Methode A
B.4.3 Methode B
B.4.4 Methode C
B.4.5 Methode D
B.5 Beleuchtungsstärkemessungen vor Ort
B.5.1 Allgemeines
B.5.2 Beleuchtungsstärkemessungen der Antipanikbeleuchtung der räumlich begrenzten Beleuchtung und der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
B.5.3 Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
B.6 Sicherheitszeichen
B.6.1 Hinterleuchtete Sicherheitszeichen
B.6.2 Beleuchtete Sicherheitszeichen
B.7 Konformitätsbewertung
Anhang C informativ Räumlich begrenzte Beleuchtung
Anhang D informativ A Abweichungen
Literaturhinweise
Bilder
Bild 1 Horizontal verlaufende Rettungswege
Bild 2 Andere Rettungswege und Flächen
Bild 3 Maximale Erkennungsweite
Bild B.1 Übersicht über die Messwertkorrekturmethoden
Tabellen
Tabelle 1 Arten der Notbeleuchtung
Tabelle 2 Überblick über die Anforderungen an die einzelnen Arten der Notbeleuchtung
Tabelle 3 Grenzwerte der physiologischen Blendung
Tabelle A.1 Systembetriebsdauer nach Anwendungsart
Tabelle B.1 Messraster für die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

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Die Norm kann in unserem Webshop und per Bestellformular bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungswege, Notausgang, DIN VDE, Norm, Vorschrift, DIN EN 1838, 2025

DIN EN 50172; VDE 108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN EN 50172; VDE 108-100
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm DIN EN 50172; VDE 108-100 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ legt Mindestanforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie Anforderungen an deren Erstprüfung sowie kontinuierliche Überwachung und Wartung fest. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an die die Ersatzbeleuchtung.

Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Antipanikbeleuchtung, die örtliche Beleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Sicherheitszeichen für Rettungswege sind Teil der Sicherheitsbeleuchtung.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50172; VDE 108-100:2024-10 ist im Oktober 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 50172; VDE 0108-100:2005-01 vom Januar 2005 und die Vornorm DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 vom Dezember 2018.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN EN 50172

  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Sicherheitsbeleuchtung
  5. Projektierung der Sicherheitsbeleuchtung
  6. Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Zeichnungen und Berichte
  7. Wartung und Prüfung

Anhang A (informativ) A-Abweichungen

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Stichworte
DIN EN 50172, VDE 108-100, Norm, Vorschrift, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung

DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen

DIN 14096 Brandschutzordnung

DIN 14096
Brandschutzordnung –
Regeln für das Erstellen und Aushängen

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Übersicht

Die Norm DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen“ fasst Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall zusammen, sowie Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.

Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang mit schlagwortartigen Anweisungen beziehungsweise Hinweisen und ergänzenden graphischen Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall.

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an die Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben , die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte).

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure).

Die aktuell gültige Norm DIN 14096:2014-05 ist im Mai 2014 in Kraft getreten und ersetzt die drei bisherigen Normen DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01 und DIN 14096-3:2000-01.

DIN 14096:2014-05 Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Bezeichnungen

5 Allgemeines

6 Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

6.1 Anforderungen

6.2 Kennzeichnung

7 Brandschutzordnung Teil B

7.1 Allgemeines

7.2 Anforderungen

8 Brandschutzordnung Teil C

8.1 Allgemeines

8.2 Anforderungen

8.2.1 Format und Ausführung

8.2.2 Gliederung und Inhalt

Anhang A Erläuterungen und Muster-Brandschutzordnung Teil A (Aushang) (informativ)

Anhang A.1 Erläuterungen

Anhang A.2 Muster-Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
Brandschutzordnung, DIN 14096, Norm, Vorschrift

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14095
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

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Übersicht

Die DIN 14095:2025-07 legt die Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen fest. Sie richtet sich an alle, die für die Erstellung, Prüfung oder Verwendung von Feuerwehrplänen verantwortlich sind – etwa Betreiber größerer Objekte, Sicherheitsbeauftragte oder Planungsbüros.

Feuerwehrpläne sind wichtige Führungsmittel zur Einsatzvorbereitung, unterstützen die Orientierung vor Ort und helfen, Gefahrenlagen schnell zu beurteilen. Die Norm definiert einheitliche Inhalte, Darstellungen und Mindestanforderungen an Aufbau und Ausführung – unabhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage.

Was regelt die DIN 14095?
Die Norm beschreibt, wie Feuerwehrpläne zu erstellen und zu gestalten sind, damit sie die Einsatzkräfte effektiv unterstützen. Sie ist anwendbar auf:

bauliche Anlagen jeder Art (z. B. Industriebauten, Werksgelände),
nicht jedoch auf Einsatzpläne – Feuerwehrpläne können aber als Grundlage dafür dienen.

Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen und spezifische Risiken oder Besonderheiten der Anlage abbilden. Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht aus:

Allgemeinen Objektinformationen
Textlichen Erläuterungen (optional)
Umgebungsplan (optional)
Übersichtsplan
Geschossplan/Geschossplänen
Sonderplan/Sonderplänen (optional)

Wer darf Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen?
Die Erstellung eines Feuerwehrplans erfordert Fachkunde. Nur sachverständige Personen mit entsprechendem Know-how sollten mit dieser Aufgabe betraut werden.

Wie oft muss ein Feuerwehrplan geprüft werden?
Feuerwehrpläne müssen mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Auch bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich. Die Verantwortung für die Prüfung und Aktualisierung liegt beim Betreiber der baulichen Anlage.
Änderungen in der Ausgabe 2025-07

Gegenüber der Vorgängerversion DIN14095:2024-02 wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

Anhang A mit Musterplan überarbeitet und an DIN 14034-6 (grafische Symbole) angepasst
Normative Verweisungen aktualisiert
Literaturhinweise ergänzt
Redaktionelle Überarbeitung der Inhalte

Die aktuell gültige Norm DIN 14095:2025-07 ist im Juli 2025 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN 14095:2024-02.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen – Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
Feuerwehrplan
Einsatzplan
Erstinformationsstelle
Übersichtspiktogramm
fachkundige Person

Allgemeine Anforderungen
Art der Pläne und Planinhalt
Planbestandteile
Allgemeine Objektinformationen
Zusätzliche textliche Erläuterungen
Umgebungsplan
Übersichtsplan
Geschossplan/Geschosspläne
Sonderpläne

Allgemeines
Detailpläne
Dachaufsichtenplan
Löschwasserrückhaltung/Abwasserpläne

Ausführung
Format
Maßstab
Kartographische Richtung
Ausrichtung der Pläne
Farbige Darstellungen und Symbole
Kennzeichnung der Geschosse
Darstellung der Brandwände
Beschriftung
Schriftfelder

Beispiel für Bestandteile eines Feuerwehrplanes (informativ)
Inhalte des Feuerwehrplans in georeferenzierter Darstellungsform (informativ)
Literaturhinweise

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Stichworte
Feuerwehrpläne, Brandschutzpläne, DIN 14095, Norm, Vorschrift, Symbole, erstellen, prüfen, aktualisieren, bestellen, kaufen, herunterladen, download, Volltext

DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung

DIN ISO 23601
Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne

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Übersicht

Die Norm DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne“ legt die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne fest.

Die internationale Norm wurde vom ISO/TC 145 „Graphical symbols“, Unterkomitee SC 2 „Safety identification, signs, shapes, symbols and colours“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-06 GA „Sicherheitskennzeichnung“ des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) für die Bearbeitung verantwortlich.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 23601:2021-11 ist im November 2021 in Kraft getreten und ersetzt die DIN ISO 23601:2010-12.

Inhalt

Nationales Vorwort

Nationaler Anhang (NA)

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Allgemeines

5 Gestaltungsgrundlagen

6 Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes

7 Inhalte und Darstellung

7.1 Überschrift

7.2 Übersichtsplan

7.3 Detailplan

7.4 Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen

7.5 Legende

7.6 Sonstige Informationen

7.7 Farbgestaltung

8 Materialien

9 Anbringung und Standort

10 Prüfung und Überarbeitung

Anhang A Beispiele für Flucht- und Rettungspläne (informativ)

Literaturhinweise (informativ)

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Stichworte
Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne, DIN ISO 23601, Norm, Vorschrift

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-200
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe

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Übersicht

Die Norm DIN VDE 0100-200 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 200: Begriffe“ definiert die für das Verständnis von Normen für elektrische Anlagen relevanten Begriffe. Sie ist Teil der Normenreihe DIN VDE 0100 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ die Auskunft über die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen gibt.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100 200:2006-06 ist im Juni 2006 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0100-200 Beiblatt 1:1998-06 vom Juni 1998 und die DIN VDE 0100-200:1998-06 vom Juni 1998.

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Inhalt

Nationaler Anhang NA (informativ) Zusammenhang mit EUropäischen und Internationalen Normen

Nationaler Anhang NB (informativ) Literaturhinweise

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffsbenennungen und Begriffserklärungen

Hauptabschnitt 826-10 – Kenngrößen von elektrischen Anlagen

Hauptabschnitt 826-11 – Spannungen und Ströme

Hauptabschnitt 826-12 – Elektrischer Schlag und Schutzmassnahmen

Hauptabschnitt 826-13 – Erdung und Verbindung

Hauptabschnitt 826-14 – Elektrische Stromkreise

Hauptabschnitt 826-15 – Kabel- und Leitungsanlagen

Hauptabschnitt 826-16 – Andere Betriebsmittel

Hauptabschnitt 826-17 – Trennen und Schalten

Hauptabschnitt 826-18 – Fähigkeit von Personen

Nationaler Anhang NC (normativ) National festgelegte Begriffe

Stichwortverzeichnisse

Nationaler Anhang ND (informativ) Eingliederung dieser Norm in Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100)

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0100-200, Niederspannungsanlagen, Errichtung, Planung, Begriffe, Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3

DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100
Errichten von Niederspannungsanlagen

Übersicht | Gliederung | Norm kaufen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Normen der Normenreihe DIN VDE 0100 „Niederspannungsanlagen“ sind für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung. Für die Norm ist das Expertengremium der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) Kommission 221 zuständig.

Gliederung

Gruppe 100 Allgemeine Grundsätze

  • 100 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe

Gruppe 200 Begriffe

Gruppe 400 Schutzmaßnahmen

  • 410 Schutz gegen elektrischen Schlag
  • 420 Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • 430 Schutz bei Überstrom
  • 442 Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz
  • 443 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
  • 444 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
  • 450 Schutz gegen Unterspannung
  • 460 Trennen und Schalten
  • 482 Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

Gruppe 500 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

  • 510 Allgemeine Bestimmungen
  • 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • 530 Schalt- und Steuergeräte
  • 534 Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
  • 537 Geräte zum Trennen und Schalten
  • 540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • 550 Steckvorrichtungen, Schalter- und Installationsgeräte
  • 551 Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
  • 557 Abschnitt 557: Hilfsstromkreise
  • 559 Andere elektrische Betriebsmittel – Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen
  • 560 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • 570 Koordinierung elektrischer Einrichtungen

600 Prüfungen

  • 600 Prüfungen

700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

  • 701 Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702 Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703 Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704 Baustellen
  • 705 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706 Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708 Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709 Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710 Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711 Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712 Solar-Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssysteme
  • 714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717 Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718 Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • 719 Lichtwerbeanlagen mit einer Bemessungs-Ausgangs-Leerlaufspannung bis 1.000 V, die mit Heißkathoden-Leuchtstofflampen, Leuchtröhren (Neonröhren), Induktions-Entladungslampen, Leuchtdioden (LED) und/oder Leuchtdioden-Modulen aus- oder beleuchtet sind
  • 721 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729 Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730 Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731 Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732 Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 736 Niederspannungsstromkreise in Hochspannungsschaltfeldern
  • 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
  • 740 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme (Fußboden- und Decken-Flächenheizungen)

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Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0100, Niederspannungsanlagen

Übersicht zu Lüftungsanlagen

Übersicht zu Lüftungsanlagen

Einführung | Planerhandbuch RLT-AnlagenSystemkomponenten | Vorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller  | Institutionen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Lüftungsanlagen, auch Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) genannt, handelt es sich um alle Anlagen, die den Zustand der Raumluft hinischtlich Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftqualität beeinflussen. Sie sorgen sowohl für den Luftaustausch als auch für die thermische Luftbehandlung in Räumen und Gebäuden. Die Lüftungsanlage transportiert die belastete Raumluft kontinuierlich ab und bringt Frischluft, welche mit wirksamen Filtern gereinigt wird, in den Raum ein. Die Aufgaben von RLT-Anlagen können variieren: Während manche RLT-Anlagen für die Belüftung oder Klimatisierung von Räumen zuständig sind, erfüllen andere RLT-Anlagen die produktionsbedingten Anforderungen, die beispielsweise in einer Druckerei zu beachten sind, oder saugen Gefahrenstoffe ab und erhöhen dadurch die Sicherheit.
Der Abtransport belasteter Raumluft sowie die Zufuhr von gefilteter und aufbereiteter Außenluft verringern die Virenlast in den von einer RLT-Anlage versorgten Räumen. Somit sorgen RLT-Anlagen für ein hohes Maß an Sicherheit und können, nach aktuellem Kenntnisstand, in Kombination mit einem möglichst hohem Außenluftanteil das Risiko einer Übertragung von Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion oder über Aerosole minimieren.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.6 „Lüftung“ legen fest, dass RTL-Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden müssen. Die Wartung der Anlagen hat gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in regelmäßigen Abständen zu erfolgen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV müssen die Anforderungen an eine RLT-Anlage überprüft und festlegt werden. Desweiteren muss über mögliche Gesundheitsgefahren, die bei Ausfall oder Störung der RLT-Anlage auftreten können, informiert werden. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung die Instandhaltungsintervalle festzulegen, die so gewählt werden sollen, dass die technischen, hygienischen und raumlufttechnischen Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet sind. Die VDI 6022 „Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte“ beschreibt die hygienischen Anforderungen, während die DIN EN 12599 „Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen“ die Abnahmeprüfung erläutert.

PlanerhandbuchPlanerhandbuch "Raumlufttechnische Anlagen" (RLT)

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im April 2022 das Planerhandbuch „Raumlufttechnische Anlagen“ (RLT-Anlagen) veröffentlicht. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für Planer, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Krankenhäusern, Universitäten, Schulen und Kindergärten für die Nachrüstung und Ausschreibung von RLT-Anlagen. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller von RLT-Anlagen und einzelnen Systemkomponenten. Weiterhin werden die Filtertechnologien sowie deren Wirksamkeit gegen Viren und wissenschaftliche Studien benannt.

Sie können das Planerhandbuch „Raumlufttechnische Anlagen“ mit folgendem Weblink als PDF herunterladen. Die Versandaktion ist inzwischen abgeschlossen. Für weitere Informationen von den genannten Herstellern wenden Sie sich bitte direkt an die im Handbuch genannten Ansprechpartner.

Planerhandbuch "Raumlufttechnische Anlagen" (RLT)Planerhandbuch „Raumlufttechnische Anlagen“ (PDF)

Systemkomponenten

RLT-Anlagen dienen dazu, die Zuluft beziehungsweise deren Qualität und Temperatur zu beeinflussen. Sie sind meist als zentrale Anlage eingerichtet, aber auch dezentrale Lösungen mit Einzelgeräten, die digital miteinander verbunden sind, sind machbar. Lüftungsanlagen sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Je nach Anforderungen an die Raumluft, den Schall- und Brandschutz sowie die räumlichen Voraussetzungen werden also die notwendigen Bauteile ausgewählt, miteinander kombiniert und dimensioniert.

Filter
Luftfilter in RLT-Anlagen reinigen die Frischluft und Umluft nach hygienischen Anforderungen für die Raumluft, um die Menschen im Innenraum vor Verunreinigungen zu schützen (Insekten, Staub, Pollen, etc.). Sie schützen aber auch die Maschinen, etwa die Anlagenteile wie Ventilator oder Wärmetauscher vor Verschmutzung. In RLT-Anlagen mit normaler Luftbehandlung kommen überwiegend Taschenfilter, selten Kassettenfilter zum Einsatz. Aktivkohlefilter werden in RLT-Anlagen zur Beseitigung von Gerüchen zum Beispiel in Küchen oder Restaurants eingesetzt. Wichtig ist der regelmäßige Tausch beziehungsweise die regelmäßige Erneuerung oder Säuberung der Filter. Druckschalter in größeren Anlagen melden, wenn aufgrund einer erhöhten Druckdifferenz in der Anlage die Filter verschmutzt sind.

Ventilatoren
Jede RLT-Anlage enthält mindestens einen Ventilator. Er ist das Herz der Anlage und das wichtigste Bauteil. Der Ventilator ist eine Strömungsmaschine, die bei einem bestimmten Volumenstrom die Luft durch die Anlage befördert. Dabei erzeugt sie eine Druckerhöhung, die den Strömungswiderstand aller Teile der Anlage überwindet. Da der Ventilator den meisten Strom in der Lüftungsanlage verbraucht, muss er sorgfältig dimensioniert werden (Wirkungsgradoptimum).

Heiz- und Kühlregister
Heiz- und Kühlregister, auch Lufterhitzer/-kühler genannt, sind Wärmetauscher, die zum Erwärmen bzw. Kühlen der Zuluft eingesetzt werden. Lamellenrohr-Lufterhitzer/kühler (Rippenrohr-Register) bestehen aus berippten Rohren (Lamellen). Sie sind nebeneinander und hintereinander zu einem Lufterhitzer zusammengesetzt. In den Rohren fließt das Heiz- oder Kühlmedium wie z. B. Dampf, Heiß- oder Kaltwasser. Die Luft strömt quer zu den Rohren durch das Bauteil. Weitere Bauarten sind Elektrolufterhitzer und gasbetriebene Lufterhitzer. Als Luftkühler werden auch Direktverdampfer eingesetzt. In ihnen zirkuliert ein Kältemittel.

Luftbefeuchter
Luftbefeuchter halten den Feuchtegehalt der Luft auf einen bestimmten Wert. Sie befeuchten diese im Kanal mit Wasser oder Dampf. Die Geräte sind hygienisch besonders sensible Bauteile, die deshalb regelmäßig gereinigt und gewartet werden müssen.

Schalldämpfer
Die größte Schallquelle eines Lüftungsgerätes ist der Ventilator. Deshalb werden Schalldämpfer möglichst nahe hinter dem Ventilator eingebaut. Man unterscheidet zwischen Absorptions-Schalldämpfer, Drossel- Schalldämpfer und Resonanz-Schalldämpfer.

Drossel- und Jalousieklappen
Drosselklappen im Zuluft- oder Abluftkanal werden in RLT-Anlagen mit konstanten Volumenströmen eingesetzt. Die Klappe verringert den Querschnitt und wird auf einen festen, unveränderlichen Volumenstromwert eingestellt.

Volumenstromregler
Volumenstromregler halten einen vorgegebenen Sollwert im Luftstrang, unabhängig vom Kanaldruck. Man unterscheidet zwischen mechanischen Konstant-Volumenstromreglern ohne Hilfsenergie mit fest eingestelltem Sollwert und variablen Volumenstromreglern mit Hilfsenergie (elektronisch).

Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen
Brandschutz- bzw. Rauchschutzklappen sind sicherheitstechnische Bauteile, die das Ausbreiten von Feuer und Rauch über die Lüftungsanlage verhindern sollen. Brandschutzklappen (BSK) werden zwischen Brandabschnitten in Wände oder Decken eingebaut, die von Lüftungskanälen gequert werden. Beidseitig an der Klappe ist der Luftkanal angeschlossen. Im Normalbetrieb ist die BSK geöffnet. Im Brandfall schließt sie automatisch. Rauchschutzklappen (RSK) werden innerhalb der Lüftungszentrale in Luftleitungen eingebaut. Sie verhindern die Ausbreitung von Rauchgasen im Brandfall, die für den Menschen lebensgefährlich werden können.

Vorschriften

Für Lüftungsanlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Lüftung, Raumlufttechnische Anlagen, RLT-Anlagen, Lüftungsanlagen
  • Virenausbreitung, Covid-19-Pandemie, Aerosole, Raumluftfeuchtigkeit
  • VDI 6022, DIN EN 12599, VDI 3808, Norm, Vorschrift

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA