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Inhaltsverzeichnis: DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

Inhaltsverzeichnis:
DIN VDE 0834-1: 2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1 – Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb

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Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe
3.1 Grundbegriffe
3.2 Funktionen
3.3 Geräte

4 Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen, Funktionen
4.2 Signalisierung
4.3 Rufabstellung

5 Allgemeine Anforderungen an die elektrische Sicherheit
5.1 Elektrische Sicherheit
5.2 Anforderungen an die Energieversorgung
5.2.1 Energieversorgung der Geräte
5.2.2 Anschluss an die allgemeine Stromversorgung
5.2.3 Verteilungsnetz der Kleinspannung
5.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
5.3.1 Störaussendung
5.3.2 Störfestigkeit
5.3.3 Herstellerangaben

6 Planen und Errichten
6.1 Planen
6.2 Errichten

7 Anforderungen an die Anlage bei Störungen
7.1 Allgemeines
7.2 Sicherheit und Funktionsüberwachung

8 Verwendung der Rufanlage als Komponente eines verteilten Alarmsystems oder Informationssystems
8.1 Allgemeines
8.2 Anwendungsmöglichkeiten
8.3 Funktion und Anzeige
8.4 Verhalten im Störungsfall und Kennzeichnung
8.5 Risikoanalyse

9 Aufschriften und Begleitpapiere
9.1 Allgemeines
9.2 Aufschriften
9.3 Begleitpapiere
9.3.1 Allgemeines
9.3.2 Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung
9.3.3 Technische Beschriebung und Installationsanweisung
9.3.4 Installationsdokumentation
9.3.5 Betriebsbuch

10 Prüfungen
10.1 Fertigstellungsprüfung
10.2 Sichtprüfung
10.3 Funktionsprüfung
10.4 Prüfung nach Änderung
10.5 Dokumentation und Einweisung bei der Übergabe an den Betreiber
11 Betrieb der Rufanlage
11.1 Anforderungen an den Betreiber
11.2 Inspektion
11.3 Instandsetzung
11.4 Wartungsarbeiten

Bilder
Bild 1 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Signalleuchten
Bild 2 – Horizontaler und vertikaler Erkennbarkeitsbereich für Anzeigeeinheiten
Bild 3 – Optische Signalisierung
Bild 4 – Akustische Signalisierung
Bild 5 – Elektrische Sicherheit, A-Systemtrennung
Bild 6 – Elektrische Sicherheit, B-lokale Trennung

Tabellen
Tabelle 1 – Belastbarkeit der Leitungen

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Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2
  • Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf
  • Krankenhaus, Pflegeheim
  • Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Norm)

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen

DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen EInrichtungen - Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische VerträglichkeitDIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-2 gilt unabhängig von der verwendeten Technologie für Anlagen, welche die Zweckbestimmung einer Rufanlage erfüllen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm gilt für Rufanlagen in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Reha-Einrichtungen;
  • öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs; psychiatrischen und forensischen Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0834-2:2019-02 ist im Februar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0834-2:2000-04.

Inhalt

  • Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0834-2 finden Sie hier.

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

DIN VDE 0834-1:2016-06 - Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen

Norm: DIN VDE 0834-1 Rufanlagen

DIN VDE 0834-1 Rufanlagen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0834-1 enthält wesentliche Sicherheitshinweise für den möglichen Einsatz einer Rufanlage in verteilten Alarmsystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflege- und Überwachungsinstitutionen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können. Darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.

Die Norm gilt für Rufanlagen, unter anderem in:

  • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
  • Alten- oder Seniorenwohnheimen; Rehaeinrichtungen;
  • öffentlich zugängliche Behinderten WCs;
  • Psychiatrische und Forensische Einrichtungen;
  • Justizvollzugsanstalten;
  • und in allen vergleichbaren Einrichtungen.

Die aktuelle Ausgabe der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ist im Juni 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN VDE 0834-1:2000-04.

Titelblatt: DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen - Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb

Inhalt

  • Nähere Informationen zum Inhalt der Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 finden Sie hier.

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb

Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung

Firmenverzeichnis Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

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Firmenverzeichnis
Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Diese Liste nennt die Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung nachgewiesen haben. Diese Risikomanager können eine Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und Schulen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) eingesetzt werden soll. Sie können die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS treffen.

Weiterführende Informationen

Stichworte
Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte, Notfall- und Gefahren-Situation, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Adressliste, Firmenverzeichnis

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Pressemitteilung Nr. 2015-06

Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Übergangsfrist von drei Jahren
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die wichtigsten Änderungen
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

1.446 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein und fördert deren Zusammenarbeit. Sie veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte

DIN EN ISO 9001, 2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

Tweet-Vorschlag

Die neue Norm für #Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015 ist jetzt in Deutscher Fassung erhältlich. #ISO9001 #QM #QMS www.dgwz.de/iso-9001

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www.dgwz.de/presse/pm-2015-06-iso-9001-deutsche-fassung

  • Pressemitteilung Nr. 2015-06 (PDF, TXT)
  • Bild: Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015-11 (JPG)
    Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11
    Bildquelle: DOC RABE Media – Fotolia
    Bildunterschrift: Die Revision der neuen Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11 ist seit September 2015 gültig und auf Deutsch erhältlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/iso-9001

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Die Europäische Norm EN 16763 legt Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrungen für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest, unabhängig davon ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Sie ist bei Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen anzuwenden, diese sind Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und Alarmanlagen und die Kombinationen der vorgenannten Anlagen, einschließlich der Alarmübertragung für die der Dienstleister den Auftrag hat. Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen sind ausgenommen. Diese Norm gilt unabhängig von der Projektgröße oder der Struktur oder Größe der Dienstleistungsorganisation. Brandmeldesysteme schließen auch Sprachalarmanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme ein. Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen umfassen Systeme wie auf Wasser basierte Feuerlöschanlagen, Gaslöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.Alarmanlagen umfassen Systeme wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und alle weiteren Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen.

Damit geprüft werden kann, ob ein Dienstleister die Anforderungen der EN 16763 erfüllt, muss ergänzend zur Norm ein neues Zertifizierungsschema erarbeitet werden, das dann die bisherigen Regelungen zur DIN 14675 für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen ablöst.

Weitere Informationen

DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

ISO 9001 – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) heruntergeladen werden.

Drei Jahre Zeit zur Umstellung
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Was ändert sich?
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Die wichtigsten Änderungen der neuen ISO 9001-2015

Die Sicherstellung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist eine zentrale Managementaufgabe in allen Unternehmen, vom Großkonzern bis hin zum mittelständischen Ingenieurbüro. Qualität ist nicht nur das wichtigste Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb, sondern grundlegend für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in der TGA-Branche entstehen durch mangelnde Qualität schnell enorme Haftungsrisiken und womöglich strafrechtliche Konsequenzen, die bis zum Konkurs führen können.

Mit Qualität ist nicht nur die Produkt- und Dienstleistungsqualität im engeren Sinne gemeint, sondern auch die Qualität der Organisation mit ihren Strukturen und Abläufen in allen Unternehmensteilen, von der Entwicklung und Beschaffung über die Produktion und das Controlling bis hin zu Vertrieb und Kundendienst. Absolute Werte für die Qualität gibt es entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht. Jedes Unternehmen legt für sich allein die angestrebten Qualitätsziele sowie den Weg dorthin fest.

Eine wichtige Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems ist die internationale Normenreihe ISO 9000, die mittlerweile in vielen Branchen angewendet wird. Als Leitfaden unterstützt sie Unternehmen dabei, systematisch die selbst gesetzten Qualitätsziele zu erreichen. Die ISO 9001 besteht aus mehreren Teilen (s. Kasten), wobei die ISO 9001 die wichtigste ist, da sie den Zertifizierungsprozess beschreibt.

Neuauflage DIN EN ISO 9001

Seit 15. September 2015 ist auch in Deutschland die lange und mit Spannung erwartete DIN EN ISO 9001:2015 gültig. Der Stichtag wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) festgelegt. Unternehmen, die sich nach ISO 9001 zertifizieren lassen, müssen nicht sofort auf die neue Norm umstellen. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat eine dreijährige Übergangsfrist festgelegt. Bestehende Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2008 bleiben also bis zum 15. September 2018 gültig. Eine Re-Zertifizierung nach der neuen Norm kann bis dahin bei einem der regulären Audit-Termine stattfinden. Dieser sollte allerdings nicht auf den 15. September 2018 oder kurz davor gelegt werden, denn das Zertifizierungsverfahren muss laut ISO bis zu diesem Stichtag abgeschlossen sein.

Grundlegende Überarbeitung – flexibler anwendbar

Die neue ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet. Dem Top-Management („Oberste Leitung“) übernimmt danach mehr Verantwortung bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements. Einen höheren Stellenwert bekommen auch Risiko- und Prozessmanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement. Darüber hinaus wurden Begrifflichkeiten geändert und die Struktur an die der Normenreihe ISO 900x angepasst („High Level Structure“) und damit im Zusammenhang besser lesbar. Der gewachsenen Bedeutung des Dienstleistungssektors wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Bezeichnung „Produkte“ einheitlich durch „Produkte und Dienstleistungen“ ersetzt wurde.

Insgesamt ist die neue DIN EN ISO 9001:2015 auch für kleine und mittlere Unternehmen flexibler anwendbar und damit einfacher umzusetzen. Nachfolgend einige Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens

Zukünftig muss sichergestellt sein, dass das QM-System mit der Unternehmensstrategie und dem Unternehmensumfeld vereinbar ist. Das Management muss dafür sorgen, dass alle internen und externen Anforderungen erfasst werden, die die Planung und Umsetzung eines QM-Systems beeinflussen könnten.

Neu eingeführt wurde das „Stakeholder-Relationship-Management“. Er geht davon aus, dass nicht nur Kunden, sondern auch viele andere Interessengruppen wie Lieferanten, Endverbraucher, Behörden, Mitarbeiter, Händler, Banken und sogar Wettbewerber den Unternehmenserfolg beeinflussen. Dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004:2009, Kapitel 4.4 „Interessierte Parteien, Erfordernisse und Erwartungen“ entnommen.

QMB und QM-Handbuch nicht mehr erforderlich

Die neue Norm erwartet von der Unternehmensleitung mehr Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des QM-Systems. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) als Person wird nicht mehr erwähnt. Dafür soll die Führungsebene mehr Verantwortung übernehmen. Sie soll nicht nur die die Voraussetzungen für ein funktionierendes QM-System schaffen, sondern auch für dessen Umsetzung und Effizienz. Ein QMB kann, muss aber nicht benannt werden. Die neue Norm ist damit insbesondere für kleine und mittlere Betriebe flexibler anwendbar, da die Funktionen und Aufgaben des QMB auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden können.

Auch auf ein gedrucktes QM-Handbuch kann in Zukunft verzichtet werden. Die früheren Begriffe „Dokumente“ und Aufzeichnungen“ sind verschwunden, statt dessen ist von der „Hinterlegung dokumentierter Information“ die Rede. Der neue Begriff klingt etwas unbestimmt, lässt den Unternehmen aber mehr Freiheiten. So können die Informationen zum QM-System zukünftig komplett in der EDV abgelegt werden. Das alte QM-Handbuch muss man allerdings nicht unbedingt wegwerfen, in einer an die neue Norm angepassten Version gilt es schließlich auch als „dokumentierte Information“.

Prozess- und Risikomanagement

Der prozessorientierte Ansatz wird in der neuen Norm deutlich verstärkt. Dabei sollen alle Abläufe im Unternehmen gemäß der Regeln des Prozessmanagements beschreiben werden, unter anderem mit Input, Output, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten. Die DIN EN ISO 9001:2015 definiert dabei den Reifegrad eines Prozesses in acht Stufen, in denen die jeweiligen Qualitätsmerkmale vorhanden und wirksam sein müssen. Auch dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004 („Process Approach“) übernommen.

Einen deutlich höheren Stellenwert bekommt auch das Risikomanagement. Die neue Norm verlangt das Abschätzen von Risiken für jeden einzelnen Prozess, während die alte Norm auf die Vermeidung von Risiken durch Prävention ausgerichtet war.

Kennzeichnend für ein Qualitätsmanagement nach der neuen ISO ist es, diese Risiken in einem direkten Zusammenhang mit den festgelegten Prozessen zu identifizieren, während der Ansatz der alten ISO 9001 vorrangig auf die Vermeidung von Risiken durch präventive Maßnahmen ausgerichtet war. Ein risikobetonter Ansatz wird an vielen Stellen der neuen Norm betont, beispielsweise in den Kapiteln „QM-System und seine Prozesse“, „Führungsthemen“, „Operative Planung und Lenkung“ und „Management Review“. Nicht verlangt wird hingegen ein standardisiertes Risikomanagement. Die Unternehmen steht es frei, die Risikoabschätzung und daraus resultierende Maßnahmen mit eigenen Werkzeugen umzusetzen.

Autor: Eckart Roeder, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Normenreihe ISO 900x

Die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. ermöglicht branchenübergreifend ein einheitliches Verständnis von QM-Systemen auf nationaler und internationaler Ebene.
DIN EN ISO 9000:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe
DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
DIN EN ISO 9004:2009 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – Ein Qualitätsmanagementansatz

ISO 9000

Die Internationale Norm ISO 9000 beschreibt die Grundlagen und Begriffe für normkonforme QM-Systeme. Sie bildet die Grundlage für das richtige Verständnis und die richtige Umsetzung der DIN EN ISO 9001 und damit die Basis zur normkonformen Anwendung dieser Norm über „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“.

Die in DIN EN ISO 9000 beschriebenen Grundsätzen des Qualitätsmanagements sind folgende:

  • Kundenorientierung;
  • Führung;
  • Einbeziehung von Personen;
  • prozessorientierter Ansatz;
  • Verbesserung;
  • faktengestützte Entscheidungsfindung;
  • Beziehungsmanagement.

ISO 9001

Die DIN EN ISO 9001:2008 legt Mindestanforderungen an ein QM-System fest. Diese sind allgemein formuliert und auf alle Organisationen anwendbar. Sie gibt keine einheitliche Struktur oder konkrete Vorgaben bezüglich der Dokumentation des QM-Systems vor. Vielmehr liefert sie einen prozessorientierten Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung der Wirksamkeit eines QM-Systems. Als einzige Norm bildet sie die Grundlage für den Aufbau und die Zertifizierung eines QM-Systems.

ISO 9004

DIN EN ISO 9004 betrachtet Qualitätsmanagement in einem weiter gefassten Rahmen als DIN EN ISO 9001 – sie behandelt Erfordernisse und Erwartungen aller relevanten interessierten Parteien und bietet eine Anleitung für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Gesamtleistung einer Organisation. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres QM-Systems über die ISO 9001 hinaus. Sie ermöglicht eine Entwicklung in Richtung „Total Quality Management“ (TQM) bzw. EFQM Excellence Modell (European Foundation for Quality Management) als Hilfestellung für herausragende Unternehmensführung in Europa.

Weitere Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Einführung | Normen und Vorschriften | Normen kaufen | Weitere Informationen | Stichwörter

Einführung

Die Normen und Richtlinien, die beim Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung von Aufzügen zu beachten sind, werden regelmäßig vom Gesetzgeber überarbeitet und teils neu erstellt. Die aktuell gültige Normenreihe ist die DIN EN 81-20/50.

Die Normenreihe DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Normen und Vorschriften

Normenreihe DIN EN 81-20/50

  • DIN EN 13015 – Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • DIN EN 81-1/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-2/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-20 – Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 – Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-28 – Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
  • DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • DIN EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 81-72 – Feuerwehraufzüge
  • DIN EN 81-80 – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Europäische Richtlinien

  • RL 2014/33/EU – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • RL 2006/42/EG – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates über Maschinen

VDI – Vorschriften

  • VDI 2566 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
  • VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
  • VDI 4707 – Aufzüge – Energieeffizienz
  • VDI/VDMA 4705 – Aufzüge Notrufmanagement

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1121 – Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenauf-nahmemitteln
  • TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Weitere Gesetze

Normen kaufen

Weitere Informationen

Stichwörter

DIN EN 81-20/50, Aufzüge, Normen, Normenreihe, Vorschriften, Technische Regeln

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827