Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheitsverordnung

Betreiberpflichten im Gebäudemanagement

Betreiberpflichten werden im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beschrieben. Die im Jahr 2015 novellierte und bis zur Fassung vom März 2017 mehrfach ergänzte aktuelle Version stellt Arbeitgeber, Betreiber und Gebäudedienstleister vor zahlreiche Herausforderungen.

Die BetrSichV regelt die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Für die Umsetzung der BetrSichV und die weiteren Pflichten aus dem Arbeitsschutz ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich, dessen Mitarbeiter die Instandsetzung oder den Betrieb der Anlagen durchführen.

Eine stärkere Rolle nehmen seit der Novellierung der BetrSichV die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen ein. Unternehmer haben vor der Verwendung von Arbeitsmitteln jegliche Art von möglichen Gefährdungen zu ermitteln und daraus Schutzmaßnahmen und Anweisungen für die Verwendung und Instandsetzung von Arbeitsmitteln abzuleiten.

Ein besonderes Spannungsfeld eröffnet sich beim Betrieb und der Instandhaltung von Kundenanlagen durch externe Dienstleister. Nach der Delegation von Betreiberpflichten ist der Arbeitgeber des Betriebspersonals für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Schwierig wird es, wenn mehrere Dienstleister und Nachunternehmer gemeinsam für Betrieb und Instandsetzung verantwortlich sind. Hier entstehen oft Fehler durch doppelte oder lückenhafte Verantwortungsbereiche.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Auftragnehmer in die Lage versetzt wird, diese übertragenen oder delegierten Pflichten erfüllen zu können. Gerne wird dies eher als Pflicht des Auftragnehmers angesehen, was dazu führt, dass der Auftragnehmer durch Informations- bzw. Dokumentationslücken in Verantwortungsbereiche gerät, dessen er sich oft nicht bewusst ist.

Bei einem Unfall kann unter diesen Umständen der Auftragnehmer in die Haftung geraten, da er allein für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Möglichkeit zur Senkung des Haftungsrisikos ist die Beschreibung der erforderlichen Pflichten und Schnittstellen aller Beteiligten vor der Leistungserbringung.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona HSG GmbH

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Fernnotruf für Aufzüge im Bestand muss nachgerüstet werden

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt seit 2015 fest, dass sowohl bestehende als auch neu installierte Aufzüge künftig über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich im Notfall eine Sprechverbindung zwischen Fahrstuhl und Leitstelle herstellen lässt. Die verwendeten Systeme müssen den technischen Anforderungen des Norm-Entwurfs DIN EN 81-28 entsprechen. Für die Nachrüstpflicht im Bestand gilt eine Frist bis 2020. Betreiber tun aber gut daran, die Installation nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn wenn eingeschlossene Personen nicht schnell genug befreit werden können, haften Betreiber schon heute.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb und Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015 in Kraft

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber zusammengefasst:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gefährdungsbeurteilung

Jetzt umfasst die Gefährdungsbeurteilung nicht nur die Gefährdungen bei der Verwendung des Arbeitsmittels durch das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Dabei sind vor allem folgende Kernpunkte zu berücksichtigen:

  • die Gebrauchstauglichkeit inkl. der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung
  • die sicherheitsrelevanten und ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe
  • die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdungen bei Maßnahmen zu deren Beseitigung Gefährdungsbeurteilung auch für alle überwachungsbedürftigen Anlagen, also auch für Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.

Außerdem soll mit der Gefährdungsbeurteilung bereits vor dem Beschaffungsprozess – also schon in der Planung – begonnen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn der Unternehmer nicht selber fachkundig ist.

Praktische Konsequenz: Die Gefährdungsbeurteilung ist nun viel umfassender definiert, als bisher. Sie beginnt jetzt schon bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für das Unternehmen. Achtung, das Vorhandensein eines CE-Zeichens reicht nicht mehr aus, denn der Hersteller des Arbeitsmittels kann nicht die Bedingungen im Betrieb kennen, die aber nun zu berücksichtigen sind. Denken Sie außerdem daran, dass bei der Verwendung von Arbeitsmitteln altersbedingt unterschiedliche Belastungen auftreten können. Das muss berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Bereitstellung altersvariabler Arbeitsmittel.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen zukünftig noch mehr und früher in den Planungs- und Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel eingebunden werden.

Instandhaltung

Der Unternehmer muss Instandhaltungsmaßnahmen treffen, die sicherstellen dass Arbeitsmittel während ihrer gesamten Verwendungsdauer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigten oder in gleicher Weise geeigneten Auftragnehmern sicherstellt.

Es muss eine verantwortliche Person für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden. Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen die für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so ist die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.

Praktische Konsequenz: Vor jeder Instandhaltungsmaßnahme benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung. Ohne die geht es nicht mehr. Eine unverzügliche Instandhaltung unter Leitung einer verantwortlichen Person ist Pflicht.

Betriebsstörungen

Unsichere Betriebszustände sind unzulässig und zu vermeiden. Das gilt besonders bei An- und Abfahr- sowie Erprobungsvorgängen. Geht das nicht, müssen Sie Maßnahmen zu deren Beherrschung zu treffen.

Beschäftigte und Dritte müssen bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden können. Dazu sind geeignete Zugänge zu schaffen und ggf. Befestigungsmöglichkeiten für Rettungseinrichtungen vorzusehen. Sind spezielle Informationen über Maßnahmen bei Notfällen erforderlich, müssen diese auch Rettungsdiensten zur Verfügung stehen.

Müssen Sie bei Rüst-, Einrichtungs- und Erprobungsarbeiten oder ähnlichen Vorgängen, beispielsweise bei der Fehlersuche, die technischen Schutzmaßnahmen für den Normalbetrieb ganz oder teilweise außer Betrieb nehmen, oder müssen solche Arbeiten unter Gefährdung durch Energie durchgeführt werden, so müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch andere geeignete Maßnahme gewährleisten. Besonders sind dabei Gefahrenbereiche mit Zutrittsverbot abzugrenzen. Ist ein Aufenthalt im Gefahrenbereich erforderlich, müssen Sie die Sicherheit der Beschäftigten durch weitere Maßnahmen gewährleisten.

Praktische Konsequenz: Sie müssen mittels Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Betriebsstörungen und besondere Betriebszustände festlegen und umsetzen. Der Dokumentationsaufwand wird höher werden.

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Arbeiten dürfen nur durch betriebsfremde Personen (Fremdfirmen) ausgeführt werden, wenn diese über die nötige Fachkunde verfügen. Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden. Auf der anderen Seite müssen die Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren. Diese gegenseitige Informationspflicht gilt auch, wenn mehrere Unternehmen in einem Betrieb arbeiten. In diesem Fall müssen sie sich auch gegenseitig über auftretende Gefährdungen informieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Abstimmung von Schutzmaßnahmen müssen alle betroffenen Arbeitgeber zusammenarbeiten. Tritt eine zusätzliche Gefährdung für Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf, ist für die Abstimmung der Schutzmaßnahmen eine, hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen weisungsbefugte, Person zu bestellen. Die Bestellung einer solchen Person entbindet die einzelnen Arbeitgeber aber nicht von ihren Pflichten.

Praktische Konsequenz: Der gegenseitigen Abstimmung und Dokumentation wird eine höhere Bedeutung zukommen, als oftmals bisher gelebt. Betriebsordnungen für Fremdfirmen werden zunehmend zum Alltag werden.

Neuregelung zu Aufzugsanlagen

Im Fahrkorb muss bis spätestens bis zum 31.12.20202 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein, welches ständig eine Notrufzentrale erreichen kann.

Zu jeder Aufzugsanlage muss bis zum 31.05.2016 ein Notfallplan erstellt werden, der mindestens folgende Angaben enthält:

  • Standort der Anlage
  • Verantwortlicher Arbeitgeber
  • Personen, die Zugang zu der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung eingeschlossener Personen vornehmen können
  • Kontaktdaten von Personen, die Erste Hilfe leisten können
  • Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Instandhaltungsarbeiten müssen anhand der Art und Intensität der Nutzung der Anlage festgelegt werden.

Mit dem Ziel der Sicherheit der Anlage bis zur nächsten Prüfung müssen diese durchgeführt werden. Dabei sind auch alle externen Sicherheitseinrichtungen zu betrachten. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und zwar

  • vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • regelmäßig Wiederkehrend, längstens alle 2 Jahre (Hauptprüfung)
  • in der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen als Zwischenprüfung

dabei ist in der Aufzugskabine eine Prüfplakette anzubringen, aus der sich das Datum der nächsten Prüfung (Monat/Jahr) und die prüfende ZÜS ergeben.

Der Autor
Holger Kück ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

Weitere Informationen

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Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Brandschutztüren und -tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Abschluss | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde, um regelmäßige Überprüfungen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen von Brandschutztüren und -toren selbständig durchzuführen und bildet Verantwortliche Personen zur befähigten Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Am Folgetag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 03. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 24. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 15. Juli 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 19. August 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 02. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 09. September 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 10. September 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 23. September 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 28. Oktober 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 11. November 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25. November 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 02. Dezember 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 09. Dezember 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“,
bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis/Teilnahmebescheinigung.

Beschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instandgehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde zur Überprüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren und -toren und informiert über Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203 . Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis, Brandschutztüren und -tore zu beurteilen, die regelmäßigen Überprüfungen durchzuführen sowie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zu veranlassen und zu dokumentieren. Weiterhin werden typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren besprochen. Am folgenden Tag kann zusätzlich das Seminar Feststellanlagen gebucht werden.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und -toren“.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Fachmonteure, Servicetechniker, Verantwortliche Personen,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist eine Fachausbildung für Gebäudetechnische Anlagen im Brandschutz oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter und ist Referent im Bereich Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und -Tore Seminar Brandschutztüren und -tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausfürhlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Vernstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Befähigte Person, DIN EN 14637, TRGS 1203, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Betriebssicherheitsverordnung, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Seminar, 2025

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Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren und -toren und vermittelt das Fachwissen zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen gemäß DIBt-Richtlinien und DIN 14677.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00 bis 17:00 Uhr – Zur Prüfung Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
2. Tag: 9:00 bis 16:30 Uhr – Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26.-27. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 03.-04. Juni 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 24.-25. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 15.-16. Juli 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 19.-20. August 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 02.-03. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 09.-10. September 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 10.-11. September 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 23.-24. September 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 28.-29. Oktober 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Novina Hotel Südwestpark | Südwestpark 5 | 90449 Nürnberg
  • 11.-12. November 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-26. November 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 02.-03. Dezember 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 09.-10. Dezember 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung sowie den geforderten Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ (1. Seminartag) und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ (2. Seminartag), bzw. inkl. Online-Seminar, Unterlagen, Prüfungen und Sachkundenachweise.

Seminarbeschreibung

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Nutzen

Das Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen schult Fachkräfte auf den richtigen Umgang mit Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen, damit Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleisten können. Den Teilnehmern wird das Fachwissen zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung gemäß aktueller Normen und Richtlinien vermittelt.

Hinweis: Dieses Seminar qualifiziert nicht zur Erstabnahme. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma oder von ihr autorisierte Fachkräfte durchgeführt werden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutztoren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIBt, DIN EN 14637 und DIN 14677“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutztüren und Brandschutztore dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung im Bereich der Gebäudetechnischen Anlagen im Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Feststellanlagen dürfen nur von Fachkräften geprüft werden. Voraussetzung für eine „Fachkraft für Feststellanlagen“ ist nach DIN 14677 ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder eine 3-jährige nachgewiesene Berufserfahrung im Objektbereich oder die Tätigkeit als Geselle /Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).

Inhalte

1. Tag: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren

  • Begriffsbestimmungen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten gemäß aktueller BetrSichV und TRBS 1203
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile, Bauformen, Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung bei Brandschutztüren und -toren
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677

  • Normen und Richtlinien
  • DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
  • DIN 14677 und DIN 14637
  • Allgemeine Anforderungen und Prüfgrundlagen für das Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sachkundigen
  • Pflichten des Betreibers
  • Funktionsprüfung und Wartung
  • Austausch von Brandmeldern
  • Dokumentation
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger und langjähriger Referent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
  • Jürgen Walter (Hekatron) ist Leiter der Seminare Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder und langjähriger Dozent für Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Schöne Präsenzveranstaltung mit gutem Referenten. Man hat einige tiefere Einblicke in die Thematik erhalten und ist für die Zukunft gerüstet.“
    Marcus Laufenberg, Stadt Troisdorf
  • „Das Seminar war sehr informativ und sachlich. Der Referent hat die Themen ausführlich erläutert.“
    Peter Klütsch, Gemeinde Niederzier, Niederzier
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen, weil ich mein bisheriges Wissen gut auffrischen konnte. Der Dozent war sehr fachkompetent.“
    Christoph Baujan, Flammtec Brandschutztechnik e.K., Bornheim
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant gestaltet und ich habe viel Neues gelernt. Der Dozent hat den Inhalt sehr gut vermittelt.“
    Svenja Thomas, Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH, Pulheim-Brauweiler
  • „Mithilfe des Seminars kann ich in meinem Betrieb jetzt vieles nach vorne bringen. Die offenen Gesprächen im Seminar haben mir besonders gut gefallen.“
    Martin Heidenreich, Omni-Pac GmbH, Elsfleth
  • „Es war eine lockere und informative Veranstaltung, die das brachte was ich mir vorgestellt habe.“
    Ralf Treuling, ISM GmbH, Eschweiler
  • „Durch das Seminar habe ich Erkenntnisse über Fehler gewonnen, die im Betrieb während der letzten Jahre begangen wurden.“
    Mario Kündgen, Fenster Schmitt GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • „Das einbringen von persönlichen Erfahrungen des Referenten hat mir besonders gut gefallen.“
    Marc Bonten, Holfter GmbH, Stolberg

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Befähigte Person, Fachkraft nach DIN 14677, DIN EN 14637, Instandhaltung, Prüfung, Wartung, Brandschutztüren, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Sachkundenachweis, Kompetenznachweis, Online, Seminar, 2025

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Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminar Betreiberverantwortung im Facility Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen, wie Sie als Betreiber bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminareinladung

Seminar Betreiberverantwortung

Online-Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:00 Uhr.

  • 21. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Mai 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln
  • 10. Juli 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 11. September 2025 – Berlin – freie Plätze
    Leonardo Hotel Berlin | Wilmersdorfer Straße 32 | 10585 Berlin
  • 04. Dezember 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Höchster Hof Hotel | Mainberg 3-11 | 65929 Frankfurt am Main

Teilnahmegebühr

540 € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Der Betrieb von Liegenschaften und gebäudetechnischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen, die nicht zuletzt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Fokus gerückt sind. Die Rechtslage ist komplex und unübersichtlich. Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Nutzen

Das Seminar vermittelt, wie Sie bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Anlagen nachweislich Ihre Pflichten erfüllen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei werden die möglichen persönlichen und unternehmerischen Risiken aufgezeigt und eventuelle Rechtsfolgen dargestellt. Sie erfahren, welche Betreiberrisiken für Sie relevant sind, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen und wie Sie eine sichere Aufbauorganisation gewährleisten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar „Betreiberverantwortung im Facility Management“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz   2 VDSI-Punkte Brandschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Auftraggeber, Unternehmer, Eigentümer, Betreiber,
  • Objektleiter, Instandhalter, Auftragnehmer, Facility Management Unternehmen, Haustechniker, Kommunen und Öffentliche Hand,
  • Technische und Organisatorische Leiter, Facility Manager, Elektrofachkraft, Betriebselektriker, Verantwortliche Fachkraft und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten
  • Rechte und Pflichten im Facility Management
  • Rolle des Betreibers
  • Prüfung der Eignung des Dienstleisters
  • Rechtsgrundlagen
  • Inhalte und Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Pflichtenübertragung
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Befähigte Person und Bestellung
  • Aufbauorganisation, Betriebsorganisation, Elektroaufbauorganisation
  • Dokumentationsanforderungen
  • Aktuelle Vorschriften
  • Beispiele aus der Praxis

Referent

Bernd Lausch, Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Leiter Gebäudetechnik Deutschland ist Spezialist für Facility Management, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Dozent an der DHBW Mannheim, der Rheinland-Pfälzischen Technische Universität und der Frankfurt University of Applied Sciences.

Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Elektrotechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Betreiberverantwortung

Online-Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Betreiberverantwortung

Seminar Betreiberverantwortung – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir nochmal vor Augen geführt auf was man alles achten muss. Es ensteht doch mit der Zeit eine Art Betriebsblindheit.“
    Ralf Samtleben, Landeshauptstadt Hannover
  • „Insgesamt gute Veranstaltung. Gut gefallen haben mir der hohe Praxisbezug, die Elektroaufbauorganisation-Erläuterung, das gesamtheitliche Konzept und der gute Überblick über die Betreiberverantwortung.“
    Martin Ullrich, Daimler AG, Stuttgart
  • „Guter erster Einblick in die Thematik.“
    Klaus Dobrindt, Bistum Essen
  • „Mir wurde klar, dass ich noch einiges lernen musste zum Thema Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken.“
    Tatjana Mahr, Westbridge Advisory GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es wurde ein sehr umfassender Überblick zum Thema vermittelt. Besonders gefallen haben die kompetenten Referenten.“
    Olaf Heymann-Rudel, Windmöller & Hölscher Academy GmbH, Lengerich
  • „Sehr informativ, deutlich, aufschlussreich und gezielt. Wichtiges in der Kürze der Zeit. Bestätigung und viel Arbeit und Gesprächsstoff für die Zukunft. Viel Theorie locker vermittelt.“
    Anja Kraft, Otto Bock SE+ Co. KGaA, Duderstadt
  • „Die Veranstaltung war sehr umfangreich und informativ und für die Praxis als ‚Gebäudemanagerin‘ sehr hilfreich. Besonders gefallen haben die gute Location, der Praxisbezug trotz  ‚trockner‘ Normen und Gesetze. Die Unterlagen zum Nachschlagen im Nachhinein möglich.“
    Anja Bauer, Berliner Volksbank eG
  • „Themen werden gut vermittelt. Die besprochenen Themen sind hilfreich für meine zukünftige Tätigkeit.“
    Kai Dumtzlaff, Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG, Bad Rothenfelde

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, Online-Seminar, Webinar, TGA, Schulung, 2025

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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Einleitung | Inhalt | Volltext | Weitere Informationen

Einleitung zur Betriebssicherheitsverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine der Betriebssicherheitsverordnung sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Richtlinie 2009/104/EG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG über über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzt.

Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1    Anwendungsbereich und Zielsetzung
§  2    Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§  3    Gefährdungsbeurteilung
§  4    Grundpflichten des Arbeitgebers
§  5    Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§  6    Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  7    Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  8    Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§  9    Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10    Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11    Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12    Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13    Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14    Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16    Wiederkehrende Prüfung
§ 17    Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18    Erlaubnispflicht

Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19    Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20    Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21    Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22    Ordnungswidrigkeiten
§ 23    Straftaten
§ 24    Übergangsvorschriften

Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Volltext der Betriebssicherheitsverordnung

Volltext der Betriebssicherheitsverordnung als PDF-Datei zum Herunterladen:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – PDF

Weitere Informationen zur Beriebssicherheitsverordnung

Stichworte
Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Schutzkonzept