Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheitsverordnung

Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass alle mobilen Elektrogeräte, mit denen ihre Beschäftigten arbeiten, sicher sind. So müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV § 3) und der Norm DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen.

Die Prüfungen können entweder von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, sofern letztere geeignete Prüf- und Messinstrumente verwendet. Wichtig hierbei: Die Prüfungen müssen „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ vorgenommen werden (siehe auch DGUV V3 § 5, Absatz 1). Zudem können sich Elektrofachkräfte vom Unternehmer zur Befähigten Person ernennen lassen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Elektrofachkräfte als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-06 vom 21. September 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht Elektrofachkräfte als Referenten für das neue Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Zur Prüfung befähigte Person“ nach DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1202. Die Seminarreihe soll ab Dezember 2020 regelmäßig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die im Bereich Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit tätig sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Zu den Pflichten gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten.

Elektrofachkräfte können sich zur Prüfung befähigen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Elektrogeräte prüfen. Die Teilnehmer des Seminars sollen Einblick in die Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Laura Dörr, Telefon 06172 98185-85, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
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Elektrofachkräfte als Referenten gesucht! Für neues DGWZ-Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen nach DIN VDE 0701-0702“. #Elektrofachkraft #GVEFK www.dgwz/elektrogeraete-pruefen

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Aufzugnotruf – Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-04 vom 3. September 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.

Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.

Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. #Aufzugnotruf www.dgwz.de/aufzugnotruf

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www.dgwz.de/aufzugnotruf-nachruestung-bis-2020

  • Pressemitteilung: Nr. 2020-04 (PDF)
  • Bild: Aufzugnotruf-Nachruestung-nach-BetrSichV.jpg

    Bildquelle: Schneider Intercom
    Bildunterschrift: Ab 2021 müssen alle Personenaufzüge nach BetrSichV über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugnotruf

Notrufglocke im Aufzug.

Aufzugnotruf – Ende der Übergangsfrist

Bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Basis hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die dies mit einer Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres fordert: „Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Mit einem solchen Notrufsystem erhöhen Betreiber die Betriebssicherheit des Aufzugs und reduzieren ihr Haftungsrisiko. Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig.

In Verbindung mit der Aufschaltung auf eine Aufzug-Notrufzentrale mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft zur Personenbefreiung erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung.

Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind.

Autor: Odo Hake, Leiter Marketing/Kommunikation, OSMA-Aufzüge

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Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Weiterführende Informationen
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Neu oder sanieren?

Modernisierungsansätze reichen vom klassischen Austausch einzelner Komponenten über modulare Ersatzlösungen bis hin zum Ersatz des gesamten Aufzugssystems. Die Lösungsvarianten müssen projektbezogen betrachtet und auf den Betreiber individuell zugeschnitten werden. Wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fachplaner und Aufzugsfirmen tendieren daher vermehrt zu einer kundenspezifischen Modernisierungslösung. Diese wird auf der Basis einer fachkundigen Begutachtung der Bestandsanlage unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen (BetrSichV) und der Einhaltung eines sicheren Betriebszustandes entwickelt.

Autor: Markus Heilemann, Technischer Leiter, LiftEquip GmbH Elevator Components

Weitere Informationen:

Betreiberverantwortung ist kein Hexenwerk

Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Verkehrssicherung – Eigentümer und Betreiber müssen bei der Bewirtschaftung ihrer Gebäude und Anlagen vieles beachten. Gleichzeitig gilt es, Haftungsrisiken zu vermeiden.

Viele Unternehmen sehen sich deshalb bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Dabei ist diese Herausforderung mit überschaubarem Aufwand zu meistern. Viele Aufgaben lassen sich an fachkundige Dienstleister übertragen, auch ohne umfangreiche juristische Vertragswerke. Wichtig ist dabei die klare Formulierung der Verantwortlichkeiten. Welche Pflichten muss wer erfüllen? Was kann und soll delegiert werden? Welche Informationen benötigt der Dienstleister zur Aufgabenerfüllung? Was muss kontrolliert und dokumentiert werden? Nutzen Sie den gesunden Menschenverstand und vor allem das Know-how Ihrer Mitarbeiter, denn die kennen Ihren Betrieb am besten. Gehen Sie schrittweise vor, um niemanden zu überfordern. Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden.

Die Gesamtverantwortung für einen sicheren Gebäude- und Anlagenbetrieb kann Ihnen niemand abnehmen. Den Aufwand zur Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberpflichten schon.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

Weitere Informationen

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

Weitere Informationen:

Neues Seminar zu Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-05 vom 30. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken“ an. Das eintägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, Facility Manager und Objektleiter sowie Dienstleister aus den Bereichen Haus- und Elektrotechnik und Betriebssicherheit.

Das sichere und bestimmungsgemäße Betreiben von Gebäuden, Liegenschaften und Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Normen und Bestimmungen. Die Verantwortung des Betreibers ist umfassend und rückt mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch stärker in den Fokus. Durch die komplexe Rechtslage sind Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und deren Anlagen deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zur nachweislichen Erfüllung von Betreiberpflichten und Minimierung von Haftungsrisiken. Es informiert über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten im Facility Management, Voraussetzungen für die Übertragung von Pflichten an Dritte, notwendige Dokumentationsanforderungen und Einbindung in die Aufbauorganisation.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. In 2018 findet die Veranstaltung am 20. Juni in Stuttgart, 22. August in Berlin und am 14. November in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/betreiberverantwortung heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Schlagworte

Betreiberverantwortung, Haftungsrisiken, Betreiberpflichten, Pflichtübertragung, Facility Management, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Aufbauorganisation, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

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Neues Seminar Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken. #Betreiberpflichten www.dgwz.de/betreiberverantwortung

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www.dgwz.de/presse/pm-2018-05-neues-seminar-betreiberverantwortung-haftungsrisiken

  • Pressemitteilung Nr. 2018-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Betreiberpflichten-im-Gebaeudemanagement.jpg

    Bildquelle: immaginario75 – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Der Auftragnehmer ist für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheitsverordnung

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt

Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100.

Seminareinladung

Online-Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Online-Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26.-27. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. August 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. November 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. März 2026 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin

  • 08.-09. September 2026 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 01.-02. Dezember 2026 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 2-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Für die fachliche Verantwortung eines elektrotechnischen Bereiches eines Unternehmens ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erforderlich. Eine VEFK wird benötigt, wenn der Geschäftsführer/Unternehmer selbst keine Elektrofachkraft ist und somit keine Fachverantwortung übernehmen kann.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse, um als Verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden. Die Teilnehmer erlernen, welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind und was ihre Aufgaben und Pflichten sind. Zudem werden die fachpraktischen Grundlagen für die Organisation der Elektroabteilung vermittelt.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Verantwortliche Elektrofachkraft“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure,
  • Techniker,
  • Meister der Elektrotechnik,
  • Elektrofachkräfte,
  • Betreiber und Anlagenverantwortliche,
  • Arbeitsverantwortliche und Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsingenieure,
  • leitende Nichtelektrofachkräfte, zu deren Verantwortungsbereich Elektrofachkräfte gehören

Voraussetzungen

Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im elektrotechnischen Bereich und Berufserfahrung.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Normen und Vorschriften
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 1 und 3, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der VEFK
  • Anforderungsprofile und Auswahlkriterien für Elektrofachkräfte
  • Grundlagen der betrieblichen Organisation
  • Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen, Betriebsmittel
  • Übliche und gefährliche elektrotechnische Arbeiten
  • Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Unfallarten, Unfallursachen, Prävention
  • Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Aus- und Weiterbildung
  • Fremdfirmenmanagement
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker (Mechatronik) und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Thomas Pöttgen ist Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH sowie Berater und Dozent für Elektrosicherheit
  • Nikolay Bauszus ist Elektrotechnikmeister, geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnik und Dozent für Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Online-Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, Elektrofachkraft, Sachkunde, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, Lehrgang, Schulung, 2026

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Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen

Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Sachkunde für die Erst- und Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.

Seminareinladung

Online-Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Online-Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel besucht werden.

  • 05.-06. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Dezember 2025 – Stuttgart – keine Anmeldung mehr möglich
  • 27.-28. Januar 2026 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 24.-25. Februar 2026 – Nürnberg – keine Anmeldung mehr möglich
  • 24.-25. März 2026 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 21.-22. April 2026 – Mannheim – keine Anmeldung mehr möglich
  • 19.-20. Mai 2026 – Hannover – freie Plätze
    Akademie des Sports Niedersachsen | Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 | 30169 Hannover
  • 16.-17. Juni 2026 – Dresden – freie Plätze
    Hotel Elbflorenz | Rosenstraße 36 | 01067 Dresden

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 2-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Ortsfeste Elektrische Anlagen müssen gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig durch geschulte Elektrofachkräfte überprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Wissen für die Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen gemäß aktueller Normen und Richtlinien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte,
  • Verantwortliche Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 sind eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie fachspezifische Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse oder einschlägiger Erfahrungsaustausch erforderlich.

Inhalte

    • Rechtliche Grundlagen, Normen und Vorschriften
    • DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204-1
    • Verantwortlichkeiten
    • Aufgaben der Befähigten Person
    • Gefahren, Schutzmaßnahmen und Grundsätze der Unfallverhütung
    • Prüfverfahren, Prüftechniken und Durchführung von Prüfungen
    • Prüfgeräte, Prüfergebnisse, Messgenauigkeit
    • Beurteilung und Auswahl der Prüfgeräte
    • Prüfprotokolle und Dokumentation
    • Auswertung und Diskussion
    • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Thomas Pöttgen ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent für Elektrosicherheit.
  • Nikolay Bauszus ist Elektrotechnikmeister, geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnik und Dozent für Elektrosicherheit.
  • Eugen Stremel ist staatlich geprüfter Techniker in der Elektrotechnik, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Elektroschadenbewertung an der Gebäudetechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Online-Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

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Stichworte
ortsfeste elektrische Anlagen, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-410, elektroprüfung, dguv 3, dguv 4, E Check, Anlagenprüfung, Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, Elektrofachkraft, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635 Regalsysteme

DIN EN 15635
Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN EN 15635Inhaltsverzeichnis (PDF)

Vorwort

0 Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an den Betrieb

4.1 Systemanforderungen

4.2 Planung der Lagereinrichtungen

5 Wichtige Daten für den Benutzer

6 Montage und Installation

6.1 Notwendige Fähigkeiten und zur Verfügung zu stellende Anleitungen

6.2 Montagequalität und Statik

6.3 Zu beachtende Aspekte der Montagearbeit

7 Änderungen in der Anordnung der Lagereinrichtungen

8 Nutzung der Lagereinrichtung

8.1 Allgemeine Sicherheit

8.1.1 Beauftragter für die Lagersicherheit

8.1.2 Warnhinweise zur zulässigen Belastung

8.1.3 Schulung

8.1.4 Zugang zu Lagerebenen

8.2 Paletten oder Last tragendes Zubehör

8.2.1 Beladung

8.2.2 Anforderungen an die Paletten

8.2.3 Spezielle Ladehilfsmittel und Lasten

8.2.4 Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung von schwachen Paletten und Paletten, die in der falschen Richtung eingelagert werden

8.3 Ladeeinheit

8.3.1 Gewicht

8.3.2 Stabilität der Ladeeinheit

8.3.3 Freiräume von Ladeeinheiten

8.4 Handhabung von Ladeeinheiten

8.4.1 Absetzen von Lasten

8.4.2 Schäden an Lagereinrichtungen

8.4.3 Einsatz von Holzpaletten

8.4.4 Positionierung des Ladehilfsmittels auf den Auflagen

8.4.5 Palettenpositionierung auf dem Boden

8.4.6 Hindernisse in Gängen

8.4.7 Palettenzugang zu Bühnen bzw. auf von Lagereinrichtungen getragenen Decken

8.4.8 Arbeitsgangfreiräume

8.5 Absetzen in verstellbare Palettenregale

8.6 Absetzen in Einfahrregale

8.6.1 Absetzen

8.6.2 Ablauffolge bei der Ein- und Auslagerung von Einfahrregalen

8.6.3 Benutzung von Zugangswegen mit Staplern zu Durchfahrregalen

8.7 Steifigkeit des Staplermastes und Bodenebenheit

9 Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen

9.1 Verfahren

9.2 Verantwortung des Benutzers

9.3 Verminderung des Sicherheitsniveaus (der Sicherheitsreserve) aufgrund von Beschädigung

9.4 Kontrolle der Lagereinrichtung

9.4.1 Allgemeines

9.4.2 Inspektion

9.4.3 Inspektionen von automatischen und Hochregalanlagen

9.4.4 Schadenuntersuchung

9.4.5 Schadenkontrollverfahren

9.4.6 Kontrolle in Bezug auf Überlastung von Trägern oder Fachböden

9.4.7 Kontrolle der Trägersicherungen

9.4.8 Kontrolle von Lotabweichungen an Rahmenstützen

9.4.9 Inspektionen von Führungssystemen für Schmalgangstapler

9.5 Regeln zur Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen

9.5.1 Messverfahren für Schäden an Stützen und Grenzwerte für verbleibende Verformungen, typisch für verstellbare Palettenregale

9.5.2 GRÜNE GEFAHRENSTUFE, die nur eine Überwachung erfordert

9.5.3 ORANGE GEFAHRENSTUFE – gefährliche Beschädigung, die baldmöglichstes Handeln erfordert

9.5.4 ROTE GEFAHRENSTUFE – sehr schwere Beschädigung, die umgehendes Handeln erfordert

9.6 Regeln für die Beurteilung von Beschädigungen an Palettenregalträgern

9.7 Schadenbehandlungsverfahren

9.7.1 Auswechseln von beschädigten Bauteilen

9.7.2 Typische Schadensmuster

9.7.3 Inspektionsablaufplan, Inspektion – Beurteilung – Maßnahmen

10 Änderungen, die eine nochmalige Sicherheitsprüfung des Lagerbetriebs erfordern

Anhang A (informativ) Verantwortlichkeiten des Lieferanten

Anhang B (informativ) Beispiele typischer Belastungswarnhinweise

B.1 Belastungswarnhinweise

B.2 Lay-out der Belastungswarnhinweise

B.3 Schulung

B.4 Aufstellung

B.5 Überprüfung der Information auf Belastungswarnhinweisen

B.6 Einrichtungsinspektionen

B.7 Größen

Anhang C (informativ) Palettenschäden

Anhang D (informativ) Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen

D.1 Verminderung der Sicherheitsreserve einer beschädigten Stütze bzw. eines beschädigten Aussteifungselementes

D.2 Inspektionen von Lagereinrichtungen

D.2.1 Allgemeines

D.2.2 Inspektionspläne

D.2.3 Untersuchung auf Überlastung an Trägern, Kragarmen und Fachböden

Anhang E (informativ) Benutzung der Lagereinrichtung – Absetzungs- und Ausrichtungsmethode

E.1 Allgemeines

E.2 Platzierung und asymmetrische Belastung

E.3 Ungleichmäßig verteilte Belastung auf Paletten bzw. anderen Ladehilfsmitteln

E.4 Falsches Aufsetzen von Ladeeinheiten

E.5 Richtige und falsche Anordnung von Ladeeinheiten

Literaturhinweise

Norm bestellen

Bestellung Normen RegalanlagenNormen für Regalanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
>Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

Leitern

Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

  • Anlege- u. Stehleiter
  • Seilzugleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Podestleiter
  • Schiebeleiter
  • Stechleiter

Tritte

Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
  • Große Tritt- und Standflächen
  • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
  • fahrbar mit feststellbaren Rollen

Fahrgerüste

Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

  • Aluminium
  • Stahl
  • Holz
  • Metall

Normen und Vorschriften

Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Übersicht zu Betreiberverantwortung

Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Einführung | CAFM Systeme | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

  • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
  • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
  • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
  • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management)

CAFM-Systeme („Computer Aided Facility Management“) sind softwaregestützte Lösungen zur Verwaltung und Dokumentation von Gebäuden, Anlagen, technischen Einrichtungen und betrieblichen Prozessen. Sie dienen dazu, Betreiberpflichten und gesetzliche Anforderungen effizient zu organisieren, zu überwachen und nachzuweisen.

Im Rahmen der Betreiberverantwortung unterstützen CAFM-Systeme insbesondere bei:

  • Erfassung und Verwaltung von Objekten, Anlagen und Wartungsintervallen
  • Dokumentation von Prüf- und Wartungsmaßnahmen
  • Termin- und Fristenkontrolle für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
  • Transparenz und Nachweisbarkeit gegenüber Behörden und Versicherungen

Damit helfen sie, Haftungsrisiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu sichern.

Ein zentrales Regelwerk für CAFM-Systeme ist die GEFMA-Richtlinie 444 („CAFM-Standards“). Diese Richtlinie des German Facility Management Association (GEFMA) definiert Anforderungen an Funktionsumfänge, Datenstrukturen und Schnittstellen von CAFM-Systemen. Betreiber können sich an dieser Richtlinie orientieren, um geeignete Systeme auszuwählen und deren Konformität zu prüfen.

Normen und Vorschriften

Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

DIN VDE 0701-0702 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702 – Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit“ legt fest, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bei Instandsetzung und Änderung abgenommen werden müssen und ordnet regelmäßige Wiederholungsprüfungen an. Die Vorschrift gibt außerdem die Prüfverfahren vor, nach denen die Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu erfolgen hat. Die Abnahme darf nur durch eine Befähigte Person nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 ist im Juni 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0701-0702:2007-08.

Norm bestellen

Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0701-0702 finden Sie hier.

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0701-0702
  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Übersicht

Übersicht zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um all diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.

Die Benutzung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln am Arbeitsplatz birgt gewisse Risiken. Um diese Risiken zu minimieren und mögliche Mängel frühzeitig erkennen zu können, ist es notwendig, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Verantwortung der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in Arbeitsstätten liegt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3) beim Arbeitgeber. Die Anforderungen der BetrSichV werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Bei wem es sich um eine befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV handelt, wird in den TRBS 1203 genauer erläutert. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann dieser davon ausgehen, dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt. Die Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden verbindlich in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Für elektrische Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3, die über die Fristen informiert, innerhalb derer die Prüfungen vorgenommen werden müssen. Die Normen DIN EN 50678; VDE 0701 und DIN EN 50699; VDE 0702 beschreiben, wie die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Inbetriebnahme, Reperaturen und Änderungen, sowie die Wiederholungsprüfung zu erfolgen hat.

Vorschriften

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
  • DIN EN 50678; VDE 0701, DIN EN 50699; VDE 0702, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz § 5, Betriebssicherheitsverordnung § 3