Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheitsverordnung

Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

Weitere Informationen

VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

3.569 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“. #Gefährdungsbeurteilung #Arbeitsschutz www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

Download
www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

5

Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

2.675 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“. #Arbeitssicherheit #BefaehigtePerson #Regalanlagen #Regalprüfung www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

Download
www.dgwz.de/seminar-regalanlagen-befaehigte-person-pruefung-din-en-15635

Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen

Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

2.832 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“. #Arbeitssicherheit #BefähigtePerson www.dgwz.de/seminar-leitern-tritte-fahrgerueste-befaehigte-person

Download
www.dgwz.de/seminar-leitern-tritte-fahrgerueste-befaehigte-person

Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen

Vor der Planung oder Modernisierung neuer Aufzüge steht die Bedarfserhebung. Bei komplexen Aufzugsanlagen beispielsweise in Krankenhäusern kann sich eine genauere Betrachtung bis in die Betriebsorganisationsplanung erstrecken. Die Verbindung gelenkter Prozesse mit einer durchdachten Fördertechnik führt zu passgenau gesteuerten Aufzugsanlagen, deren Betrieb auch langfristig wirtschaftlich ist.

Bei der Bewirtschaftung aller gewerblich genutzten Aufzugsanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen vor. Sie können den Anstoß für eine Nutzwertbetrachtung oder bei sanierungsbedürftigen Aufzugsanlagen für eine Modernisierung geben.

Autor: Eduard Eberling, Bereichsleiter Aufzugsplanung, Fact Gruppe

Weitere Informationen

Betreiberpflichten im Griff

Betreiberpflichten im Griff

„Eigentum (bzw. Betrieb) verpflichtet“ – Sobald Unternehmen Gebäude oder Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von Betreiberpflichten. Diese werden unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Richtlinienreihe VDI 3810 beschrieben. Das unübersichtliche Dickicht dieser Anforderungen trifft auf einen Immobilienbetrieb, der darauf ausgelegt ist, Mitarbeiter oder Mieter warm und trocken leben oder arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass häufig kompetentes Personal fehlt oder überlastet ist und dadurch ab und zu fach- und termingerechte Wartungen, Prüfungen oder die Behebung von Mängeln unterbleiben. Und das kann im Zweifel teuer werden. Die Herausforderungen bei der Erfüllung von Betreiberpflichten liegen somit in der komplexen Kombination aus regulatorischen Anforderungen, technischen Gegebenheiten und organisatorischer Umsetzung in der täglichen Praxis.

Abgeleitet aus den praktischen Problemen großer Immobilienbestandshalter wurden in den letzten Jahren passende Lösungen entwickelt. Dabei schafft die Verzahnung kompetenter Menschen, optimierter Prozesse und maßgeschneiderter Software hohe Sicherheit und Qualität bei der Einhaltung der Dokumentation von Betreiberpflichten. In einem ersten Schritt werden im Audit die bestehenden Dokumente erfasst und für die weitere Bearbeitung in ein Datenmodell transformiert. Im zweiten Auditschritt wird in einer Erfassung vor Ort die Realität mit der Dokumentenlage abgeglichen. Damit ist eine hochwertige Datenlage gesichert. In einem nächsten Schritt können Jahresprüfungs- und Wartungspläne abgeleitet werden. Im fortlaufenden Monitoring kann der Bestandshalter auf eine Übersicht aller erledigten, kommenden und versäumten Prüfungen und Wartungen zugreifen. Das Zusammenspiel von intelligenter Software und auf Betreiberpflichten fokussierten Mitarbeitern sorgt dafür, dass Prüfungen und Wartungen und die Beseitigung etwaiger Mängel fach- und termingerecht erledigt und dokumentiert werden können.

Autorin: Rabea Feierabend, Marketing Managerin, Solutiance Services GmbH

Weitere Informationen

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Arbeitgeber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass alle mobilen Elektrogeräte, mit denen ihre Beschäftigten arbeiten, sicher sind. So müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV § 3) und der Norm DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen.

Die Prüfungen können entweder von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, sofern letztere geeignete Prüf- und Messinstrumente verwendet. Wichtig hierbei: Die Prüfungen müssen „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ vorgenommen werden (siehe auch DGUV V3 § 5, Absatz 1). Zudem können sich Elektrofachkräfte vom Unternehmer zur Befähigten Person ernennen lassen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Elektrofachkräfte als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-06 vom 21. September 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht Elektrofachkräfte als Referenten für das neue Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Zur Prüfung befähigte Person“ nach DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1202. Die Seminarreihe soll ab Dezember 2020 regelmäßig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die im Bereich Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit tätig sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Zu den Pflichten gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten.

Elektrofachkräfte können sich zur Prüfung befähigen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Elektrogeräte prüfen. Die Teilnehmer des Seminars sollen Einblick in die Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Laura Dörr, Telefon 06172 98185-85, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

1.285 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
E-Mail  presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Elektrofachkräfte als Referenten gesucht! Für neues DGWZ-Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen nach DIN VDE 0701-0702“. #Elektrofachkraft #GVEFK www.dgwz/elektrogeraete-pruefen

Download
www.dgwz.de/elektrofachkraefte-als-referenten-fuer-seminare-gesucht

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektrogeraete-pruefen

Aufzugnotruf – Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-04 vom 3. September 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.

Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.

Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.

1.695 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. #Aufzugnotruf www.dgwz.de/aufzugnotruf

Download
www.dgwz.de/aufzugnotruf-nachruestung-bis-2020

  • Pressemitteilung: Nr. 2020-04 (PDF)
  • Bild: Aufzugnotruf-Nachruestung-nach-BetrSichV.jpg

    Bildquelle: Schneider Intercom
    Bildunterschrift: Ab 2021 müssen alle Personenaufzüge nach BetrSichV über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugnotruf

Schlagwortarchiv für: Betriebssicherheitsverordnung

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635

DIN EN 15635

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis (PDF)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Regalanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Übersicht

Übersicht zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste gehören zur Steigtechnik und sind notwendige Arbeitsmittel für Ingenieure, Handwerker, Mechaniker und Co.

Leitern

Leitern werden im handwerklichen Bereich sowie privat genutzt und sind für viele Aufgaben unerlässlich. Sie bestehen meistens aus Holz, Stahl, Aluminium, Kunstoff oder Edelstahl und es gibt sie mit oder ohne Traverse (mechanischer Querträger). Um Unfällen vorzubeugen, sollten sie vor direkter Sonneneinstrahung geschützt und ohne ein Hindernis für andere darzustellen gelagert werden.

Es gibt sie als Sprossen- und Stufenleitern, die sich anhand der Form ihrer Treppen voneinander unterscheiden. Unter diesen beiden Kategoriern gibt es weitere Arten von Leitern zu denen folgende zählen:

  • Anlege- u. Stehleiter
  • Seilzugleiter
  • Mehrzweckleiter
  • Podestleiter
  • Schiebeleiter
  • Stechleiter

Tritte

Tritte und Arbeitspodeste bieten im Gegensatz zur Leiter eine größere Arbeitsfläche, maximale Stabilität und sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeiten.

Tritte und Arbeitspodeste setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Handläufe und Zentralhebelfahrwerke
  • Große Tritt- und Standflächen
  • Rutschsichere Oberflächenmaterialien (Je nach Zweck aus Aluminium, Holz und Stahlgitterrost)
  • fahrbar mit feststellbaren Rollen

Fahrgerüste

Fahrgerüste dienen als zeitweilige Hilfskonstruktionen. Sie sind flexibel und können jederzeit frei bewegt und verschoben werden. Damit sorgen sie für eine enorme Zeit- und Mitarbeitererspanis und verhindern das ständige Ab- und Aufbauen des Gerüstes.

Ihre Gerüstbauteilen bestehen meistens aus:

  • Aluminium
  • Stahl
  • Holz
  • Metall

Normen und Vorschriften

Für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Leiter, Tritte, Fahrgerüste, Steigtechnik, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Information 208-016, DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN 4567-1, DIN EN 14183, DIN EN 1004-1, TRBS 1203, TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung § 3

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken im Facility Management der Gebäudetechnik

Übersicht zu Betreiberverantwortung

Übersicht zu Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Betreiberverantwortung beschreibt die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten, die den Betreiber einer Anlage bzw. Immobilie betreffen. Ein Betreiber ist eine natürliche oder jurstische Person, die

  • ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt,
  • Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt,
  • als Arbeitgeber fungiert, d.h. Arbeitnehmer beschäftigt,
  • Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellt.

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb verantwortlich und haftet im Schadensfall, falls er eine seiner Pflichten verletzt.

Es besteht die Möglichkeit, die Betreiberpflichten zu delegieren, sodass die Betreiberverantwortung in Teilen an den Delegationsempfänger übertragen wird. Die Delegation ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und muss genau organisiert und dokumentiert werden, damit sichergestellt wird, das alle Betreiberpflichten erfüllt werden.

Normen und Vorschriften

Um den sicheren Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten, gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Betreiberpflichten, Betreiberverantwortung, Betreiber, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, GEFMA Richtlinie 190, VDI 3810, Arbeitgeber, Gebäudedienstleister, Facility Management, Normen, Gesetze, Regelwerke, Pflichten, Prüftermine

DIN VDE 0701-0702 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702 – Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

DIN VDE 0701-0702
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit“ legt fest, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bei Instandsetzung und Änderung abgenommen werden müssen und ordnet regelmäßige Wiederholungsprüfungen an. Die Vorschrift gibt außerdem die Prüfverfahren vor, nach denen die Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu erfolgen hat. Die Abnahme darf nur durch eine Befähigte Person nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 ist im Juni 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0701-0702:2007-08.

Norm bestellen

Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0701-0702 finden Sie hier.

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0701-0702
  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Übersicht

Übersicht zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um all diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.

Die Benutzung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln am Arbeitsplatz birgt gewisse Risiken. Um diese Risiken zu minimieren und mögliche Mängel frühzeitig erkennen zu können, ist es notwendig, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Verantwortung der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in Arbeitsstätten liegt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3) beim Arbeitgeber. Die Anforderungen der BetrSichV werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Bei wem es sich um eine befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV handelt, wird in den TRBS 1203 genauer erläutert. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann dieser davon ausgehen, dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt. Die Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden verbindlich in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Für elektrische Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3, die über die Fristen informiert, innerhalb derer die Prüfungen vorgenommen werden müssen. Die Normen DIN EN 50678; VDE 0701 und DIN EN 50699; VDE 0702 beschreiben, wie die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Inbetriebnahme, Reperaturen und Änderungen, sowie die Wiederholungsprüfung zu erfolgen hat.

Vorschriften

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
  • DIN EN 50678; VDE 0701, DIN EN 50699; VDE 0702, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz § 5, Betriebssicherheitsverordnung § 3
Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen über die normgerechte Prüfung, Auswertung und Protokollierung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, DIN EN 50678 und DIN EN 50699.

Seminareinladung

Online-Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Online-Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2023

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 14. April 2023 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 02. Juni 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. Juli 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. September 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Oktober 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11. Dezember 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. April 2023 – Berlin – freie Plätze
    Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel | Osloer Straße 116 a | 13359 Berlin
  • 16. Mai 2023 – München – freie Plätze
    Das Seidl Hotel | Lochhauser Straße 61 | 82178 Puchheim
  • 15. Juni 2023 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 06. Juli 2023 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 07. September 2023 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Dortmund am Technologiezentrum | Emil-Figge-Straße 41 | 44227 Dortmund
  • 12. Oktober 2023 – Nürnberg – freie Plätze
    IntercityHotel Nürnberg | Eilgutstraße 8 | 90443 Nürnberg
  • 16. November 2023 – Mannheim freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen

Teilnahmegebühr

480,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 1-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – also alle mobilen Elektrogeräte – müssen nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschrift 3, DIN EN 50678 und DIN EN 50699 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Wissen zur regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß aktueller Normen und Richtlinien.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • zur Prüfung befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen
  • Haustechniker,
  • Technische Leiter,
  • Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 sind eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie fachspezifische Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse oder einschlägiger Erfahrungsaustausch erforderlich.

Inhalte

  • Normen, Rechtsgrundlagen, Aufgaben gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203,
    DIN EN 50678, DIN EN 50699
  • Elektrischer Sicherheit und Schutzmaßnahmen
  • Prüfmethoden
  • Auswahl der passenden Prüfhilfsmittel
  • Prüfablauf und -durchführung
  • Auswertung der Prüfergebnisse
  • Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse, Prüfungsprotokoll
  • Praxiserfahrung anhand eines Messvorgangs
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.
  • Eugen Stremel ist Elektrotechniker in der SAFETYTEST GmbH.
  • Ulrich Wiebeler ist Elektrotechniker, Freiberufler und Einzelunternehmer.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Online-Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ich habe neue Erkentnisse bezüglich Normen erhalten. Es war insgesamt eine lockere und gute Atmosphäre. Die Gliederung des Vortrags hat mir sehr gut gefallen, insbesondere die Beantwortung der Fragen.“
    Frank Meißner, Schnellreinigung/Anlagen für Textilpflege, Leipzig
  • „Das Seminar war sehr informativ und ich habe neue Erkentnisse zur SK Prüfung erhalten. Die Unterlagen, die man bekommt, sind sehr nützlich.“
    Marco Fritzsch, Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Bucholz
  • „Es war eine sehr informative Veranstaltung. Alle Fragen wurden vom Referenten hilfreich beantwortet.“
    Ralf Birkner, Dienstleistung Rostock GmbH, Bentwisch
  • „Das Seminar enthält sehr gute Informationen über die rechtlichen Aspekte. Der Referent hat anschauliche Praxisbesipiele gegeben.“
    Norbert Schug, Verein Musikerstammtisch Flensburg und Umgebung e. V., Flensburg
  • „Der Referent hat die Themen sehr umfangreich vermittelt und es wurden alle offenen Fragen verständlich beantwortet.“
    Lars Bötel, Rogge Elektrotchnik, Oldenburg
  • „Die Darstellungen und Erläuterungen waren alle sehr praxisbezogen.“
    Dietmar Schubert, Apleona HSG IST GmbH, Frankfurt
  • „Das Seminar war sehr lehrreich und interessant. Fragen konnten sehr gut mit Beispielen beantwortet werden.“
    Nils Winterberg, HSE Hausklink GmbH, Gadebusch

Weitere Informationen

Stichworte
Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678, DIN EN 50699, TRBS 1203, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person, Seminar, 2023

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

4.5

Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung

Brandschutztür / Feuerschutztür

Übersicht Brandschutztüren – Feuerschutztüren

Übersicht zu Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Brandschutztüren sind eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verzögern den Durchtritt von Feuer und sorgen dafür das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben, damit das sichere Verlassen eines Gebäudes im Brandfall möglich ist.

Normen und Vorschriften

Für Feuerschutztüren gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, DIN EN 14637, Instandhaltung, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren