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Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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Neues Seminarprogramm 2024

Für 2024 umfasst das Seminarprogramm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Alle Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Die Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch online statt. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind in beiden Formaten identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-23 vom 15. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt den praxisgerechten Ablauf der Erst- und Wiederholungsprüfung und der Prüfung nach Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen anhand der Vorgaben aus der DIN VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ und DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“.

Das Seminar umfasst die Grundlagen beider Normen, Anforderungen an die Erstprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen, Durchführung von Wiederholungsprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewertung und Dokumentation von Prüfergebnissen sowie praktische Übungen und Fallstudien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Die Schulung richtet sich an Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte sowie Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen. Die Referenten sind qualifizierte und erfahrene Elektrofachkräfte. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 9. bis 10. Januar 2024 in Dresden statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 5. Januar 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektroanlagen abgerufen werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 ist eine für die Betreiber elektrischer Anlagen wiederkehrende Pflichtprüfung. Hiervon ist nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sondern auch die Inbetriebnahme betroffen. Die als DIN VDE 0100 bezeichnete Normenreihe beschreibt das Errichten von Starkstrom- und Niederspannungsanlagen. Die Normenreihe DIN VDE 0105 regelt den Betrieb. Die Obergrenze liegt hier bei 1000 Volt Starkstrom. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und das Prüfprotokoll erstellt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Anlage, nicht der Bediener. Der Bediener kann jedoch beispielsweise bei Nichtbeachtung anstehender Prüftermine ebenfalls haftbar gemacht werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. #Betriebsmittel #Seminar. www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-ortsfeste-elektrische-anlagen

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektroanlagen

 

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-21 vom 6. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftemangel und stets neue Gesetze, Normen und Vorschriften stellen die TGA-Branche vor große Herausforderungen. Um Planung, Prüfung und Instandhaltung in den verschiedenen Gewerken fachgerecht und rechtssicher umsetzen zu können, bieten wir ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungen, das kontinuierlich an die Marktbedürfnisse angepasst wird“, so Eckart Röder, Geschäftsführer der DGWZ. So wurden in den letzten Monaten mehrere Themen wie z.B. Ortsfeste elektrische Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 neu in das Seminarangebot aufgenommen. Die ersten Veranstaltungen hierzu starten im Januar 2024.

Alle DGWZ-Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Grundsätzlich werden die Schulungen als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Natürliche Kältemittel in Kälteanlagen

Die Wahl des richtigen Kältemittels hat nicht nur Einfluss darauf, ob Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten. Das richtige Kältemittel sorgt ebenso dafür, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch unverändert betrieben werden darf.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen – in Europa allen voran die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 – sehen eine drastische Reduktion von treibhauswirksamen Emissionen und damit auch das schrittweise Aus von Kältemitteln mit einem hohen Global Warming Potential (GWP) vor. Hinzu kommen mögliche Verbote von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), was die Auswahl an langfristig verfügbaren Kältemitteln weiter eingrenzen würde, denn viele Niedrig-GWP-Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, die für die Erfüllung der Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung vorgesehen waren, fallen unter die PFAS-Definition. Der Kältemarkt entwickelt sich mit einer großen Dynamik hin zu natürlichen Kältemitteln. Neben CO2 (R744) und Ammoniak (R717) wird den brennbaren Stoffen der Sicherheitsklasse A3 wie Propan (R290) eine große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen geplanter Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sollten – unter Beachtung von Faktoren wie Kälteleistung und Sicherheit – Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden. HFKW-Kältemittel (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) lassen sich häufig etwa durch Hydro-Fluor-Olefine (HFO) wie R1234yf austauschen. Es gilt aber zu beachten, dass ein Kältemittelersatz in vielen Fällen nicht ohne weitere Maßnahmen möglich ist. Ein niedrigerer GWP geht oft beispielsweise mit einer leichteren Entflammbarkeit des Stoffes einher, was eine angepasste Risikobeurteilung und spezielle Komponenten erfordert. Vor allem bei Investitionen in neue Anlagen sollten zukunftssichere natürliche Kältemittel immer in Betracht gezogen werden. Bei der Auslegung neuer Anlagen sowie Umstellung oder Umrüstung auf alternative Kältemittel empfiehlt es sich daher für Planer und Betreiber von Kälteanlagen, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

Autorin: Stefanie Holst, Head of Corporate Communications and Marketing Content, BITZER Kühlmaschinenbau GmbH

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KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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