Schlagwortarchiv für: Betreiber

DGWZ sucht Referenten für neues Seminar über Anschlagmittel, Ladungssicherung und Lastaufnahmemittel

Referenten für neues Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-04
vom 27. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Referenten für das neue Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“. Das Seminar behandelt die sichere Anwendung und Prüfung von Anschlagmitteln, Ladungssicherung sowie Lastaufnahmemitteln und soll ab Juni 2025 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt werden. Für die Referententätigkeit werden Fachleute aus der Branche mit Vortragserfahrung gesucht.

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die geforderte Sachkunde gemäß VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Information 209-013 und DGUV Regel 109-017  zur eigenständigen Prüfung, Anwendung und Instandhaltung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie zur Ladungssicherung. Neben den Grundlagen der relevanten Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die verschiedenen Anschlag- und Lastaufnahmemittel einschließlich der Ladungssicherung sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Sicherheitsanforderungen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen des Seminars sind Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen, Meister und Techniker. Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Nevena Vasilachi, Telefon 06172 98185-37, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

1.539 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“.
www.dgwz.de/referenten-seminar-anschlagmittel-lastaufnahmemittel

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/referenten-seminar-anschlagmittel

Pressemitteilung: PM-2025-04-Referentenaufruf-Seminar-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel-Ladungssicherung.pdf

DGWZ sucht Referenten für neues Seminar über Anschlagmittel, Ladungssicherung und Lastaufnahmemittel
Bild: Referentenaufruf-Anschlagmittel-Lastaufnahmemittel-Ladungssicherung-Presse.jpg
Bildquelle: HLR
Bildunterschrift: Die DGWZ sucht Referenten für neues Seminar „Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung“

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/lastaufnahmemittel-befaehigte-person-zur-pruefung

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-01 vom 03. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 230 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm ist das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet die Seminare zu 34 Themen zur Sachkunde, Fachkraft und zur Befähigten Person an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

1.192 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung: PM-2025-01-DGWZ-Seminarprogramm-2025.pdf (PDF)

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025
Bild: DGWZ-Seminarprogramm-2025-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025

Neues Seminarprogramm 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 230 Präsenz- und 150 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Das Seminarprogramm umfasst damit 34 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Welche Pflichten haben Betreiber von Photovoltaikanlagen?

Wer eine Solaranlage auf dem Dach errichtet, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen. So muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) müssen die Betreiber einen Direktvermarkter beauftragen oder in speziellen Fällen die vergütungsfreie Einspeisung beantragen. Anlagen ab 1 Megawatt-Peak (MWp) sind stromsteuerpflichtig. Eine Befreiung davon ist aber möglich. Verkauft der Betreiber den Strom vor Ort, ist eine Erlaubnis als Versorger beim zuständigen Hauptzollamt einzuholen.

Der erzeugte Strom kann vom Betreiber für verschiedene Zwecke genutzt werden. Dieser muss dabei weder der Besitzer der Anlage noch der Besitzer der Immobilie sein. Beim Eigenverbrauch verbraucht der Betreiber der Anlage den Solarstrom selbst. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und entsprechend Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Beim Verkauf vor Ort kann der Betreiber den Nutzern der Immobilie den Strom als sogenannten Mieterstrom verkaufen. Zudem können Betreiber für den Solarstrom, für den sie keine EEG-Förderung erhalten, Herkunftsnachweise dafür ausstellen lassen und diese selbst einlösen oder verkaufen.

Autor: Andreas Telkemeier, Onsite-PPA-Experte und Sales Manager, node.energy GmbH

Weitere Informationen

Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

Weitere Informationen

Neues Seminarprogramm 2024

Für 2024 umfasst das Seminarprogramm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Alle Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Die Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch online statt. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind in beiden Formaten identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-23 vom 15. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt den praxisgerechten Ablauf der Erst- und Wiederholungsprüfung und der Prüfung nach Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen anhand der Vorgaben aus der DIN VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ und DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“.

Das Seminar umfasst die Grundlagen beider Normen, Anforderungen an die Erstprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen, Durchführung von Wiederholungsprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewertung und Dokumentation von Prüfergebnissen sowie praktische Übungen und Fallstudien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Die Schulung richtet sich an Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte sowie Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen. Die Referenten sind qualifizierte und erfahrene Elektrofachkräfte. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 9. bis 10. Januar 2024 in Dresden statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 5. Januar 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektroanlagen abgerufen werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 ist eine für die Betreiber elektrischer Anlagen wiederkehrende Pflichtprüfung. Hiervon ist nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sondern auch die Inbetriebnahme betroffen. Die als DIN VDE 0100 bezeichnete Normenreihe beschreibt das Errichten von Starkstrom- und Niederspannungsanlagen. Die Normenreihe DIN VDE 0105 regelt den Betrieb. Die Obergrenze liegt hier bei 1000 Volt Starkstrom. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und das Prüfprotokoll erstellt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Anlage, nicht der Bediener. Der Bediener kann jedoch beispielsweise bei Nichtbeachtung anstehender Prüftermine ebenfalls haftbar gemacht werden.

2.536 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neues DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. #Betriebsmittel #Seminar. www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-ortsfeste-elektrische-anlagen

Download
www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-ortsfeste-elektrische-anlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektroanlagen

 

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-21 vom 6. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftemangel und stets neue Gesetze, Normen und Vorschriften stellen die TGA-Branche vor große Herausforderungen. Um Planung, Prüfung und Instandhaltung in den verschiedenen Gewerken fachgerecht und rechtssicher umsetzen zu können, bieten wir ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungen, das kontinuierlich an die Marktbedürfnisse angepasst wird“, so Eckart Röder, Geschäftsführer der DGWZ. So wurden in den letzten Monaten mehrere Themen wie z.B. Ortsfeste elektrische Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 neu in das Seminarangebot aufgenommen. Die ersten Veranstaltungen hierzu starten im Januar 2024.

Alle DGWZ-Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Grundsätzlich werden die Schulungen als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

1.826 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

Download
www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

Bildquelle: aerogondo – stock.adobe.com
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

Weitere Informationen

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

Weitere Informationen