Neue TRBS 3121 Betrieb von Aufzügen
Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.
Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.
100.000 Leuchtdioden im Petersdom in Rom machen Details der Kunst an Decken und Wänden sichtbar, die
bisher im Halbdunkeln versteckt waren.
Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.
NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.
Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-02 vom 13. Februar 2019
Die dritte Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) findet erstmalig in Nordrhein-Westfalen statt. Auf der Veranstaltung am 28. März 2019 in Duisburg treffen sich Mitarbeiter der Landkreise, Städte und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr zu Vorträgen und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen und Schulen bis hin zum Amokfall.
Im Rahmen der Tagung berichten Verantwortliche aus Schulen und Kommunen, von Polizei und Krisenteams aus der Praxis. Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, begrüßt die Teilnehmer. Im Anschluss wird Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Schulen berichten. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, referiert über die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und welche Vor- und Nachteile dabei zu beachten sind. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, zeigt Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz auf. Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht gibt seine langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen in seinem Vortrag weiter.
Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.
Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.
2.361 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.
Frau Dr. Barbara Löchte, Telefon 06172 98185-30, E-Mail presse@dgwz.de
Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de
www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-duisburg
Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen
Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden.
Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)
Seminar Brandschutzklappen (PDF)
Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.
Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.
540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.
Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern und stellen somit ein wichtiges Schutzziel dar: Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.
Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden. Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Bauformen, Bestandteile und Funktionen von Brandschutzklappen kennen und erfahren, diese ordnungsgemäß nach aktuellen Einbau- und Prüfvorschriften zu warten und zu überprüfen.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.
Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Dieses Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkt im Brandschutz anerkannt.
Das Seminar richtet sich an:
Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.
Brandschutzklappen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.
Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)
Seminar Brandschutzklappen (PDF)
Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.
Stichworte
Brandschutzklappen, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN EN 15650, Fachkraft, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Seminar, 2025
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Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000.
Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird.
Die
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Bestellformular Normen für Risikomanagement
Inhalt als PDF-Datei – DIN ISO 31000:2018-10
Nationales Vorwort – Seite 3
Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweise – Seite 4
Vorwort – Seite 5
Einleitung – Seite 6
1 Anwendungsbereich – Seite 7
2 Normative Verweisungen – Seite 7
3 Begriffe – Seite 7
4 Grundsätze – Seite 9
5 Rahmenwerk – Seite 11
5.1 Allgemeines – Seite 11
5.2 Führung und Verpflichtung – Seite 12
5.3 Integration – Seite 13
5.4 Gestaltung – Seite 13
5.4.1 Verstehen der Organisation und ihres Zusammenhangs – Seite 13
5.4.2 Artikulieren der Risikomanagementverpflichtung – Seite 14
5.4.3 Zuweisung von organisatorischen Rollen, Befugnissen, Verantwortlichkeiten und
Rechenschaftspflichten – Seite 14
5.4.4 Zuordnung von Ressourcen – Seite 14
5.4.5 Einrichten der Kommunikation und Konsultation – Seite 15
5.5 Implementierung15
5.6 Bewertung – Seite 15
5.7 Verbesserung – Seite 16
5.7.1 Anpassen – Seite 16
5.7.2 Fortlaufendes Verbessern – Seite 16
6 Prozess – Seite 16
6.1 Allgemeines – Seite 16
6.2 Kommunikation und Konsultation – Seite 17
6.3 Anwendungsbereich, Kontext und Kriterien – Seite 17
6.3.1 Allgemeines – Seite 17
6.3.2 Festlegen des Anwendungsbereichs – Seite 18
6.3.3 Externer und interner Kontext – Seite 18
6.3.4 Festlegen von Risikokriterien – Seite 18
6.4 Risikobeurteilung – Seite 19
6.4.1 Allgemeines – Seite 19
6.4.2 Risikoidentifikation – Seite 19
6.4.3 Risikoanalyse – Seite 20
6.4.4 Risikobewertung – Seite 21
6.5 Risikobehandlung – Seite 21
6.5.1 Allgemeines – Seite 21
6.5.2 Auswahl von Maßnahmen zur Risikobehandlung – Seite 21
6.5.3 Erstellen und Implementieren von Plänen zur Risikobehandlung – Seite 22
6.6 Überwachen und Überprüfen – Seite 23
6.7 Aufzeichnen und Berichten – Seite 23
Literaturhinweise – Seite 24
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019
Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.
Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.
Disziplinübergreifender Ansatz
Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.
Anwendung der Norm
Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.
Risikomanagementprozess
Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.
Fazit
Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.
4.881 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.
Dr. Barbara Löchte
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Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung
Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen. www.dgwz.de/din-iso-31000
www.dgwz.de/neue-din-iso-31000-risikomanagement
Im September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Anwendungsbeginn
Anwendungsbeginn der DIN VDE V 08261:2018-09 ist 1. September 2018.
Übergangsfrist
Für DIN VDE V 0826-1:2013-09 besteht eine Übergangsfrist bis 2019-09-30.
Inhalt als PDF-Datei – DIN VDE V 0826-1:2018-09
Vorwort – Seite 8
1 Anwendungsbereich – Seite 10
2 Normative Verweisungen – Seite 10
3 Begriffe und Abkürzungen – Seite 12
3.1 Begriffe – Seite 12
3.2 Abkürzungen – Seite 18
4 Grundlegende Anforderungen – Seite 19
4.1 Allgemeines – Seite 19
4.2 Kommunikations- und Informationssicherheit – Seite 20
4.3 Anforderungen an die Hardware-Komponenten – Seite 20
4.4 Anforderungen an die Softwarequalität/-aktualität – Seite 20
4.5 Anlagenaufbau und Zuständigkeiten – Seite 21
4.5.1 Allgemeines – Seite 21
4.5.2 Gefahrenwarnanlage (GWA) als geschlossenes System – Seite 21
4.5.3 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
4.5.4 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ B (GWA/SHA-B) – Seite 23
4.5.5 Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 23
4.6 Schutzniveau – Seite 24
4.7 Offline-Modus – Seite 25
4.8 Anlagen-/Systemarchitektur – Seite 25
4.9 Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation – Seite 25
4.9.1 Allgemeines – Seite 25
4.9.2 Zugangsebenen – Seite 25
4.9.3 Anforderungen an den Client – Seite 25
4.9.4 Anforderungen an den Master – Seite 27
5 Planung und Einbau – Seite 30
5.1 Anforderung an die Fachfirma – Seite 30
5.2 Auswahl und Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 30
5.3 Einbindungen nicht sicherheitsrelevanter Geräte – Seite 30
5.4 Befestigung der Anlageteile – Seite 31
5.5 Ausgabe, Anzeige und Alarmierung – Seite 31
5.5.1 Ausgabe – Seite 31
5.5.2 Anzeigen – Seite 32
5.5.3 Alarmierung – Seite 33
5.5.4 Alarmvorprüfung – Seite 34
5.6 Energieversorgung – Seite 34
5.7 Übertragungswege – Seite 35
5.8 Bildung von Meldergruppen – Seite 36
5.9 EM-Funktion – Seite 36
5.9.1 Allgemeines – Seite 36
5.9.2 Anordnung der Geräte – Seite 36
5.9.3 Übertragungswege – Seite 36
5.9.4 Scharf- und Unscharfschaltung – Seite 36
5.9.5 Melder – Seite 37
5.9.6 Hinweise zur Montage – Seite 37
5.10 BM-Funktion – Seite 38
5.10.1 Allgemeines – Seite 38
5.10.2 Anforderungen an die Überwachung – 38
5.10.3 Projektierung und Einbau von Rauch(warn)meldern – Seite 39
5.10.4 Alarmierung bei Brandalarm – Seite 39
5.11 HT-Funktion – Seite 39
5.11.1 Allgemeines – Seite 39
5.11.2 Anordnung von Wassermeldern – Seite 40
5.11.3 Anordnung von Gasmeldern für brennbare Gase – Seite 40
5.11.4 Anordnung von Gasmeldern für Kohlenmonoxid – Seite 41
5.12 HK-Funktion – Seite 41
5.12.1 Allgemeines – Seite 41
5.12.2 Anforderung an die Überwachung – Seite 41
5.12.3 Anbringungsort – Seite 41
6 Inbetriebnahme/Übergabe – Seite 42
6.1 Dokumentation – Seite 42
6.2 Inbetriebnahme – Seite 43
6.3 Übergabe – Seite 43
7 Betrieb – Seite 43
7.1 Verantwortlichkeiten – Seite 43
7.1.1 Pflichten des Betreibers – Seite 43
7.1.2 Pflichten des Instandhalters – Seite 44
7.2 Jährliche Sichtprüfungen – Seite 44
7.3 EM-Funktion – Seite 44
7.3.1 Funktionsfähigkeit – Seite 44
7.3.2 Vermeidung von Falschalarmen – Seite 44
7.3.3 Jährliche Sichtprüfung für die EM-Funktion – Seite 45
7.4 BM-Funktion – Seite 45
7.4.1 Funktionsfähigkeit – Seite 45
7.4.2 Täuschungsalarme – Seite 45
7.4.3 Jährliche Sichtprüfung für die BM-Funktion – Seite 45
7.5 HT-Funktion – Seite 46
7.5.1 Wassermelder – Seite 46
7.5.2 Gasmelder – Seite 46
7.5.3 Jährliche Sichtprüfung für die HT-Funktion – Seite 46
7.6 HK-Funktion – Seite 46
7.6.1 Funktionsfähigkeit – Seite 46
7.6.2 Verhalten bei versehentlich ausgelösten Alarmen – Seite 46
7.6.3 Jährliche Sichtprüfung für die HK-Funktion – Seite 46
8 Instandhaltung – Seite 47
8.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 47
8.1.1 Allgemeines – Seite 47
8.1.2 Funktionsprüfung – Seite 47
8.1.3 Instandsetzung/Reparaturen – Seite 47
8.1.4 Batterie- und Akkumulatorwechsel – Seite 47
8.2 Funktionsprüfung der EM-Funktion – Seite 47
8.3 Funktionsprüfung der BM-Funktion – Seite 48
8.4 Funktionsprüfung der HT-Funktion – Seite 48
8.5 Funktionsprüfung der HK-Funktion – Seite 48
9 Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen – Seite 48
9.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 48
9.2 Schutz gegen Umwelteinflüsse – Seite 48
9.2.1 Allgemeines – Seite 48
9.2.2 Anwendungsgrenzen – Seite 49
9.3 Funktionssicherheit – Seite 49
9.3.1 Technische Daten – Seite 49
9.3.2 Montage- und Installationsanleitung – Seite 50
9.3.3 Bedienungsanleitung – Seite 50
9.3.4 Zuverlässigkeit – Seite 50
9.3.5 Zugang zu Baugruppen und Bauelementen – Seite 50
9.3.6 Anschluss- und Einstellelemente – Seite 50
9.4 Bedienungssicherheit – Seite 50
9.4.1 Bedienung – Seite 50
9.4.2 Beschriftung – Seite 50
9.4.3 Schutzart – Seite 50
9.4.4 Zugriffsschutz – Seite 50
9.4.5 Fehlertoleranz – Seite 50
9.4.6 Parametrierung der Anlage – Seite 51
9.5 Anzeigen – Seite 51
9.6 Meldungen – Seite 51
9.6.1 Erkennung von Meldungen – Seite 51
9.6.2 Ausgabe von Meldungen – Seite 51
9.6.3 Meldungsverlust – Seite 51
9.6.4 Prüffunktionen (Test) – Seite 51
9.6.5 Abschaltfunktionen – Seite 51
9.7 Sabotage – Seite 51
9.8 Aufbau – Seite 52
9.8.1 Stabilität – Seite 52
9.8.2 Ortsfeste Montage – Seite 52
9.8.3 Potenzialfreiheit, Isolationswiderstand – Seite 52
9.8.4 Geschirmte Leitungsführung – Seite 52
9.8.5 Zugentlastung – Seite 52
9.9 Nutzerschnittstellen und Anwendungen – Seite 52
9.9.1 Allgemeines – Seite 52
9.9.2 Zugangsebenen und Zugangssicherung – Seite 52
9.9.3 Cloudbasierte Lösungen – Seite 53
9.9.4 Datenschutz – Seite 53
9.9.5 Benutzer-Anwendung (App) – Seite 53
9.9.6 Sicherheit der Anwendung – Seite 54
9.10 Optionen – Seite 54
10 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion – Seite 54
10.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 54
10.2 Funktionssicherheit – Seite 55
10.3 Bedienfunktionen – Seite 55
10.4 Melder – Seite 55
10.5 Verarbeitung von Meldungen – Seite 55
10.5.1 Allgemeines – Seite 55
10.5.2 Reaktionszeit, Verlust von Meldungen – Seite 55
10.6 Energieversorgung – Seite 55
11 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion – Seite 56
12 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion – Seite 56
12.1 Allgemeines – Seite 56
12.2 Schnittstellen – Seite 56
13 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion – Seite 56
14 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung – Seite 56
14.1 Signalgeber für Internalarm – Seite 56
14.1.1 Allgemeines – Seite 56
14.1.2 Lautstärke – Seite 56
14.1.3 Alarmsignaltöne – Seite 56
14.1.4 Laufzeitbegrenzung – Seite 57
14.2 Signalgeber für Internwarnung – Seite 57
14.2.1 Allgemeines – Seite 57
14.2.2 Lautstärke – Seite 57
14.2.3 Warnsignaltöne – Seite 57
14.3 Fernalarmierung – Seite 57
14.3.1 Übertragungsverfahren – Seite 57
14.3.2 Art der Meldungen – Seite 57
14.3.3 Eindeutigkeit der Meldungen – Seite 57
15 Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikationen – Seite 58
15.1 Allgemeines – Seite 58
15.2 Anforderungen – Seite 58
15.2.1 Basisschutzmaßnahmen – Seite 58
15.2.2 Maßnahmen gegen Brute-Force-Angriffe – Seite 59
15.2.3 Allgemeines – Seite 60
15.2.4 Maßnahmen gegen Keylogger – Seite 60
15.2.5 Maßnahmen gegen Vertraulichkeitsverlust auf dem Smart Device – Seite 60
15.2.6 Maßnahmen gegen Root-Exploits – Seite 61
15.2.7 Support – Seite 61
16 Zusätzliche Systemanforderungen – Seite 61
16.1 Unterlagen – Seite 61
16.2 Technische Anforderungen – Seite 62
16.2.1 Funktionelles Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 62
16.2.2 Optionen – Seite 62
Anhang A (normativ) Anlagenbeschreibung GWA – Seite 63
Anhang B (informativ) Überwachungskonzepte – Seite 66
B.1 Planungsbeispiele für die EM-Funktion – Seite 66
B.1.1 Beispiele für Außenhautüberwachung – Seite 66
B.1.2 Beispiel für Fallenüberwachung – Seite 67
B.1.3 Beispiel für Schwerpunktüberwachung – Seite 67
B.2 Planungsbeispiele für die BM-Funktion für Wohnungen und Einfamilienhäuser – Seite 68
B.3 Planungsbeispiele für die HT-Funktion – Seite 69
B.3.1 Beispiel für hohes Gefährdungspotenzial – Seite 69
B.3.2 Beispiel für niedriges Gefährdungspotenzial – Seite 69
Anhang C (informativ) Symbole – Seite 70
Anhang D (informativ) Notfall-Maßnahmen – Seite 71
D.1 Notfall-Maßnahmen bei Brandalarm – Seite 71
D.2 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von brennbaren Gasen – Seite 71
D.3 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von Kohlenmonoxid – Seite 71
Anhang E (informativ) Hinweise zu Smart Home-Anwendungen – Seite 72
E.1 Allgemeines – Seite 72
E.2 Grundlagen für ein sicheres Heimnetzwerk schaffen – Seite 72
Anhang F (informativ) Hinweise zu Netzwerken – Seite 73
F.1 Netzwerke sicher konfigurieren und erhalten – Seite 73
F.2 Topologische Planung in der Hausvernetzung – Seite 73
Literaturhinweise – Seite 74
Bilder
Bild 1 – GWA als geschlossenes System – Seite 22
Bild 2 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
Bild 3 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-B) – Seite 23
Bild 4 – Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 24
Bild 5 – Verbindungsmanagement der Applikation – Seite 28
Tabellen
Tabelle 1 – Zuordnung Mindest-Schutzniveau zur jeweiligen Funktion – Seite 24
Tabelle 2 – Bedienschritte, die Hinweistexte erfordern – Seite 26
Tabelle 3 – Meldungsereignis EM-Funktion – Seite 31
Tabelle 4 – Meldungsereignis BM-Funktion – Seite 31
Tabelle 5 – Meldungsereignis HT-Funktion – Seite 31
Tabelle 6 – Störungsereignisse – Seite 32
Tabelle 7 – Abschaltfunktionen – Seite 32
Tabelle 8 – Alarmierung – Seite 33
Tabelle 9 – Energieversorgung – Seite 35
Tabelle 10 – Art der Umweltprüfung – Beeinflussung – Seite 49
Tabelle 11 – Art der Umweltprüfung – Beeinträchtigung – Seite 49
Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.
Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.
Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.
Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.
Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH
Durch die intelligente Nutzung von neuen digitalen Möglichkeiten ergeben sich große Chancen für Heidelberg und die Stadtverwaltung. In 2018 wurde die Stadt Heidelberg beim Landeswettbewerb „Digitale Zukunftskommune“ als Modellkommune für neue digitale Serviceangebote ausgezeichnet.
Ziel ist es, durch den Einsatz innovativer Technologien und intelligenter Lösungen die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen, indem durch die Digitalisierung ein Plus an Bürgerservice und Transparenz geboten wird sowie die Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen vorangetrieben werden. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft arbeitet die Stadt an der Entwicklung und Einführung der Multiplattform „MAsH“. Das Modellvorhaben sieht Verbesserungen für die Bürger, in der Verwaltung, bei der digitalen Bildung sowie im Bereich Mobilität und Umwelt vor. Diese Plattform dient als Modellprojekt und soll zukünftig auf andere Kommunen in Baden-Württemberg übertragbar sein. Um den eingeschlagenen Weg erfolgreich weitergehen zu können, werden künftig alle Aufgaben in der Stadtverwaltung rund um das Thema Digitale Stadt in einem neuen Amt für Digitalisierung und Informationsverarbeitung gebündelt.
Autor: Manfred Leutz, Abteilungsleiter Informationsverarbeitung, Personal- und Organisationsamt, Stadt Heidelberg
Die FeuerTrutz, internationaler Fachkongress und Messe für den vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, findet am 20. und 21. Februar 2019 zum neunten Mal in der Messe Nürnberg statt. Fachplaner, Architekten, Sachverständige, Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren, Vorträge besuchen und fachlich austauschen.
Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
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