Seminar Wärmepumpen - Sachkunde nach VDI 4645

Seminar Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Seminar Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Bundesförderung Wärmepumpe | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Wärmepumpen vermittelt die Sachkunde nach VDI 4645 zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpenanlagen. 

Seminareinladung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar Wärmepumpen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:35 Uhr, 2. Tag: 9:00-16:35 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-16:35 Uhr, 2. Tag: 9:00-16:35 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 20.-21. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 10.-11. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05.-06. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Mai 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 12.-13. Juni 2024 – München – freie Plätze
    Das Seidl Hotel | Lochhauser Straße 61 | 82178 Puchheim
  • 28.-29. August 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 18.-19. September 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 16.-17. Oktober 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 13.-14. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 11.-12. Dezember 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    H+ Hotel Nürnberg | Oelser Straße 2 | 90475 Nürnberg

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Optional: Richtlinie VDI 4645 zum Sonderpreis von 110 € zzgl. MwSt.

Hinweis: Es wird vorausgesetzt, dass die VDI 4645:2023-04 im Seminar und zur Prüfung vorliegt.

Seminarbeschreibung

Wärmepumpen dienen als nachhaltige Alternative zum Heizen mit Öl und Gas. Sie leisten durch die umweltfreundlichen Energiequellen, niedrigen Emissionswerte, lange Lebensdauer, geringen jährlichen Betriebskosten sowie durch ihre Multifunktion einen relevanten Beitrag zur Energiewende. Die Zahl der Wärmepumpen soll bis 2030 in Deutschland deutlich erhöht werden. Um Wärmepumpen fachgerecht planen, errichten und betreiben zu dürfen, müssen Fachkräfte entsprechend ausgebildet werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Sachkunde zur richtigen Planung, Errichtung und zum Betrieb von Wärmepumpensystemen. Die Teilnahme dient der Qualitätssicherung und Vermeidung von Planungs- und Installationsfehlern. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten bei bestandener Prüfung einen Sachkundenachweis und werden bei Nachweis der Voraussetzungen in das öffentliche DGWZ-Register als Fachkraft für Wärmepumpen eingetragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Qualifizierungsnachweis „Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Wärmepumpen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

  • 16 Fortbildungspunkte – Bayerische Ingenieurkammer-Bau
  • 15 Fortbildungspunkte – Ingenieurkammer Hessen
  • 14 Fortbildungspunkte – Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen
  • 15 Fortbildungspunkte – Ingenieurkammer Saarland
  • 14 Fortbildungspunkte – Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Das Seminar Wärmepumpen wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ ist als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachhandwerker, SHK-Installateure, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik
  • TGA-Fachplaner, Ingenieure, Sachverständige und Energieberater
  • Technische Leiter, Mitarbeiter aus Vertrieb und Produktentwicklung
  • Gebäudebetreiber und Bauherren

Voraussetzungen

Für Planung, Errichtung und Instandhaltung von Wärmepumpen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen Errichter:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik
  • Zwei Jahre Tätigkeit im Bereich der Errichtung oder der Instandhaltung von Wärmepumpen
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Voraussetzungen Planer:

  • Mindestens eine Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- oder Elektrotechnik
  • Zwei Jahre verantwortliche Tätigkeit im Bereich der Planung von Wärmepumpen
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Sachkundige und Fachbetriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag zur Aufnahme in das DGWZ-Register für Wärmepumpen stellen.

Inhalte

  • Aufbau einer Wärmepumpe
  • Anwendungsbereich, Normative Verweise, Begriffe
  • Formelzeichen, Abkürzungen, Indizes
  • Bilanzgrenzen, Effizienzbetrachtungen
  • Zuständigkeiten – Energieversorger, Bergamt, Behörden, Handwerker, Planer
  • Voruntersuchung
  • Grundlagenermittlung, Detailplanung
  • Bestandsaufnahme, Vorbereitung der Detailplanung
  • Heizlast
  • Wärmeübergabe
  • Gebäudekühlung
  • Trinkwassererwärmung
  • Dimensionierung der Wärmepumpe
  • Betriebsweise (Auswahl)
  • Wärmespeicher (Dimensionierung)
  • Wärmequellen
  • Elektrischer Anschluss (EVU-Sperrzeiten, Leitungsquerschnitte, Zählerkonzept)
  • Nutzung der Solarenergie – Photovoltaik, Solarthermie
  • Anlagenkonzept (MIT Schallberechnung, Aufstellbedingungen)
  • Angebotserstellung (Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsunterlagen
  • Inbetriebnahme und Unterweisung – Hydraulischer Abgleich, Regelungsparameter
  • Praxisbeispiel: Ablaufplan, Rechenbeispiel, Auslegung
  • Inspektion und Wartung der Anlage
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Felix Biallas ist Planer und Installateur von Wärmepumpenheizungssystemen sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bei der Firma Ralf Brüser Heizung Sanitär Solar.
  • Sven Gallwitz, Dipl.-Ing. (FH) ist TGA-Fachplaner und im Fachbereich Gebäudemanagement bei der Landeshauptstadt Hannover tätig.
  • Peter Jäger ist Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Energie-Effizienz-Experte und Geschäftsführer bei Jäger Haustechnik GmbH.
  • Thorben Mroß ist Zentralheizungs- und Lüftungsbauer und Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.
  • Julian von der Halben ist Installateur- und Heizungsbaumeister und Geschäftsführer bei Rolf von der Halben Heizung & Sanitär GmbH.

Anmeldung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Wärmepumpen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung war insgesamt sehr gut und informativ aufgebaut und bezog auch Randthemen wie z.B. Toxizität von Kälttemitteln mit ein. Die Praxisbeispiele waren hilfreich und informativ und der Bezug zur Praxis passend für den Einsatz von Wärmepumpen, ebenso wie das selbständige Berechnen der Wärmepumpenleistung. Auch der Bezug zur Kühlung mit Wärmepumpen war gelungen.“
    Sören Schlatter, iwb Ingenieure Energie GmbH & Co. KG, Hamburg
  • „Die Veranstaltung war sehr gut geleitet und es wurden praxisnahe Besipiele gebracht. Besonders gut haben mir die Beispielrechnungen und die ausgiebigen Antworten des Referenten bei Fragen gefallen. Auch die Location, das Essen und das Personal waren sehr gut.“
    Daniel Balwar, Landtagsamt Bayerischer Landtag, München
  • „Gute Erklärung an Hand von praktischen Beispielen. Sehr guter Ablauf und Referent fachlich top.“
    Sascha Nebel, IKN Kältetechnik GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe
  • „Mir als TGA-Planer hat das Seminar das gewünschte persönliche Ziel der Wissensauffrischung voll erbracht.“
    Frederic Schichl, Oberhaching
  • „Ich habe durch das Seminar ein tieferes Verständnis über die Auslegung einer Wärmepumpe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Zukunftsaussichten erhalten.“
    Philipp Essinger, Georg Röth GmbH, Waldmichelbach
  • „Sehr gut. Das Seminar hat mir Sicherheit gebracht.“
    Patrick Lehrian, Lehrian Heizung und Sanitär GmbH, Zwingenberg
  • „Das Seminar war sehr anschaulich. Vorhandene Kenntnisse konnten vertieft und neue hinzugewonnen werden. Kennenlernen des Umgangs mit der VDI 4645.“
    Kay-Uwe Kanitz, Kommunale Objekt­bewirtschaftung und -entwicklung, Rostock
  • „Lehrreich und sehr effizient. Kleine Gruppe. Ich habe Handlungssicherheit gewonnen und konnte meine Fachkompetenz steigern.“
    Mathias Schnapka, Wiens Dezentrale Energiesysteme GmbH, Paderborn

Weitere Informationen

Stichworte
Wärmepumpe, VDI 4645, Heizung, Bestandsgebäude, Wärmepumpensystem, Inbetriebnahme, Hydraulische Schaltungen, Heizleistung, Energiequellen, Klimaschutz, Energiewende, Wärmeverteilung, Nutzwärme, Brauchwarmwasserbereitung, Gasheizung, Energetische Qualität, Planungshandbuch Wärmepumpen, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Sachkundige Person, Fachkraft, Event, Veranstaltung, 2024

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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

Weitere Informationen

Neue BSI-Broschüre zur Cyber-Sicherheit für KMU

Neue BSI-Broschüre zur Cyber-Sicherheit für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Cyber-Sicherheitsvorfällen zu werden, da sie selten über ein eigenes IT-Team verfügen und das Knowhow zum Thema IT-Sicherheit innerhalb der KMU begrenzt ist. Daher hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im September eine neue Publikation zur “Cyber-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ veröffentlicht. Die Broschüre bietet KMU einen leicht verständlichen Einstieg, um ihr Cyber-Sicherheitsniveau zu verbessern und sich so besser vor Cyber-Angriffen zu schützen.

Anhand von 14 Fragen werden die wichtigsten Grundlagen der IT-Sicherheit erläutert. Die Broschüre informiert unter anderem darüber, wer für die Informationssicherheit im Unternehmen verantwortlich ist, warum Patches und Updates regelmäßig installiert werden sollten, warum ein Virenschutzprogramm notwendig ist und eine Datensicherung so wichtig ist. Am Ende der Lektüre werden KMU wissen, was sie im Unternehmen selbst umsetzen können und welche Aufgaben an externe IT-Dienstleister zu vergeben sind.

Weitere Informationen

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Übersicht zu BEG

Übersicht zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einführung | Richtlinien| Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) handelt es sich um die finanzielle Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung der Bundesregierung soll dazu anregen, durch energieeinsparende Maßnahmen im Gebäudesektor langfristig Energiekosten einzusparen und damit das Klima zu schützen. Zudem soll die BEG den Anreiz schaffen, die Energie- und Klimaziele 2030 in die Tat umzusetzen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung, Anschaffung einer neuen Heizung.

Zur BEG gehören drei Neufassungen, die mit ihrem Inkrafttreten die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) ersetzen.

Richtlinien der BEG

Zur BEG gehören folgende Teilprogramme:

Die Antragstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfolgen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Zuschussförderung in den Programmen BEG WG und BEG NWG kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Publikationen

Weitere Informationen

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Sicherheitstechnik im Plus

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 4,5 Prozent auf knapp über 4,9 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2021 um 4,1 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Spitzenreiter beim Wachstum sind aber die Sprachalarmanlagen mit einem Plus von fast 14 Prozent auf 130 Millionen Euro. Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten auch die Videosysteme mit einem Anstieg von 7,7 Prozent auf 700 Millionen Euro. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 8,8 Prozent auf 420 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2021 mit einem Zuwachs von 0,6 Prozent auf 875 Millionen Euro ihren Negativtrend aus dem Vorjahr in ein leichtes Plus umwandeln. Erstmals separat ausgewiesen werden in der Statistik die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Zusammen mit sonstigen Technologien, wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und weitere Systeme und Komponenten, verzeichnete dieser Block 2021 insgesamt ein Wachstum von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Insbesondere Dienstleistungen, wie Wartung und Instandsetzung, haben einen erheblichen Anteil am Wachstumsschub des vergangenen Jahres. Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik, aber auch bei der Gebäudeautomation und in angrenzenden Gewerken zeichnen sich immer deutlicher als Trends ab. Zudem entwickelt sich der Markt immer mehr hin zu digitalen Services, vernetzten Produkten und Systemen. Allerdings nimmt der Fachkräftemangel auf allen Wertschöpfungsstufen zu. Unter anderem belasten Engpässe bei elektronischen Komponenten aller Art die Branche.

Weitere Informationen

Übersicht zu Fluchtwegsimulation

Übersicht zu Fluchtwegsimulation

Einführung | Building Information Modelling | Digitale Fluchtwegsimulation | Normen und Vorschriften | Publikationen | HerstellerWeitere Informationen

Einführung

Die Digitalisierung bietet den Menschen in vielen verschiedenen Lebensbereichen neue Möglichkeiten. Auch in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) erweitert sie den Horizont für bereits bestehende Sicherheitskonzepte. Mithilfe digitaler Simulationen von Gebäudeplänen lassen sich Evakuierungskonzepte, wie Fluchtwege und Rettungspläne effizienter planen und prüfen, um einen zuverlässigen Schutz für die Gebäudebesucher zu gewährleisten. Fluchtwegsimulationen ermöglichen es frühzeitig Engpässe zu erkennen, die Evakuierungsdauer zu ermitteln und den schnellsten Fluchtweg ausfindig zu machen.

Building Information Modeling (BIM)

Das BIM (Building Information Modeling), auch intelligentes Gebäudemodell genannt, ist eine Methode der datenbasierten Planung, Realisierung und Betreibung von Gebäuden. Immer mehr Planer und Architekten greifen auf digitale und intelligente Gebäudemodelle zurück, da sie alle relevanten Gebäudedaten enthalten und miteinander vernetzen. Zudem sind BIM-Projekte vorteilhaft, da Konstruktionskapazitäten eingespart sowie Fehlerkosten reduziert werden können.

Digitale Fluchtwegsimulation

Für eine digitale Fluchtwegsimulation wird ein 3D-Modell des zu untersuchenden Gebäudes auf Basis der BIM-Planungsunterlagen von Architekten und Planern erstellt. Auf dem 3D-Modell können anschließend einzelne Personen oder Gruppen platziert werden, die sich normalerweise im Gebäude aufhalten und dort agieren. Der Evakuierungsablauf kann auf diese Weise digital nachgestellt und veranschaulicht werden. Dadurch wird deutlich, welche möglichen Fluchtwege es gibt und wie viele Personen im Gebäude zu erwarten sind. So kann die Simulation schon im Planungsprozess des Gebäudes Bereiche ermitteln, die im Falle einer Gefahr als Fluchtwege genutzt werden können. Auf Grundlage des virtuellen Modells, dem „Digital Twin“ (dt. digitaler Zwilling), werden die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt letztendlich errichtet.

Normen und Vorschriften

Für die Fluchtwegsimulation gelten folgende Normen und Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Suchbegriffe

Fluchtwegsimulation, Evakuierungskonzept, Evakuierungssimulation, BIM, Building Information Modeling, Digital Twin, Brandschutz, Fluchtweg, Rettungsweg, Brandschutz, Sicherheitstechnik, Sicherheitskonzept, Gebäudeplanung, Architekten, Planer, Errichter, Betreiber

SRI-Bewertungssystem

Übersicht zu SRI-Bewertungssystem

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Smart Readiness Indicator (dt. SRI-Bewertungssystem) wurde 2018 in der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erstmals eingeführt und entwickelt, um das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor effizienter zu nutzen.

Der Indikator bestimmt die technologische Reife von Gebäuden. Demnach gibt er Auskunft darüber, wie smart („intelligent“) ein Gebäude ist. Je höher er ausfällt, desto mehr sei ein Gebäude fähig, sich zu automatisieren und daraus folgend den Gebäudebetrieb energieeffizienter zu regeln. Dies soll Gebäudenutzer und -eigentümer auf die Chancen der Gebäudeautomatisierung hinweisen und das Bewusstsein in Bezug auf technische Gebäudesysteme verschärfen.

Chancen der Gebäudeautomation sind dabei die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und die damit verbundene gesündere und effizientere Lebensumgebung. Dadurch leisten intelligente Gebäude einen Beitrag zum Schwerpunkt der internationalen Klimapolitik.

Die Bewertung des SRI orientiert sich an folgenden drei Merkmalen:

  • Der Betrieb des Gebäudes und die Gesamtenergieeffizienz müssen aufrecht erhalten werden, wenn zeitgleich der Energieverbrauch an die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen angepasst wird.
  • Der Betriebsmodus ist auf den Bedarf der Bewohner anzupassen. Dabei sind Benutzerfreundlichkeit, ein gesundes Raumklima und die Aufzeichnung des Energieverbrauchs zu beachten.
  • Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes muss flexibel sein und die Teilnahme an einer Laststeuerung in Bezug auf das Netz ermöglicht werden.

Vorschriften

Für das SRI-Bewertungssystem gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

SRI-Bewertungssystem, SRI, Indikator, Gebäudeautomation, intelligente Technologien, energieeffizienz, Chancen, Anforderung, Klimaschutz, Smart Building, Smart Home, EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, EPBD

Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

Tweet-Vorschlag
DGWZ-Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten. www.planerbrief.de

Download
www.dgwz.de/planerbrief-erreicht-10000-abonnenten

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief der DGWZ erreicht mehr als 10.000 Abonnenten.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

Weiterführende Informationen
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