Trinkwasser Pobenahme – Übersicht

Trinkwasser Probenahme – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Trinkwasser Probenahme ist ein entscheidender Schritt im Überwachungsprozess der Wasserqualität. Das Hauptziel besteht darin sicherzustellen, dass das Trinkwasser den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsstandards entspricht. Mittels regelmäßiger Probenahmen lassen sich potenzielle Verunreinigungen identifizieren, überwachen und kontrollieren. Die strikte Einhaltung von Qualitätsstandards spielt eine zentrale Rolle, um die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Um den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass Betreiber mit den gesetzlichen und technischen Richtlinien für die ordnungsgemäße Inspektion von Trinkwasserinstallationen vertraut sind.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

Stichwörter

Trinkwasser, Trinkwasser Probenahme, Trinkwasseranlagen, Installation, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Trinkwasseruntersuchung, Trinkwasseranalyse, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, DIN 2000, DIN 2001-1, DIN 1988-100, DIN ISO 5667-5, Betrieb, Prüfung, Überprüfung, Probenahme, Probenehmer

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Die Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vom Juli 2023 enthält insgesamt drei wichtige Änderungen, die vor allem für Planer, Architekten und Hersteller von Bedeutung sind.

So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern es wird durchgängig von „selbstversorgter Notleuchte“ gesprochen. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern zukünftig auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden können. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“, wie diese Bauteile auch umgangssprachlich genannt werden, eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Derzeit über zehn Jahre. Für den Nutzer bedeutet das, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat. Dies stellt eine sehr ökologische Lösung dar.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien, die so aber eigentlich etwas spät kommen. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Das ist nun anders. Der Nutzer muss sich jetzt nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern kann sich auf eine gültige Norm berufen. 

Autor: Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer, Dr. Ing. Willing GmbH

Weitere Informationen

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-18 vom 27. September 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der internationalen Norm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Dezember 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die aktualisierte Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lampen, die an Notstromversorgungen bis 1.000 Volt betrieben werden sowie allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen fest. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es u. a. drei wichtige Änderungen, die vor allem Planer, Architekten und Hersteller betreffen. So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern durchgängig „selbstversorgte Notleuchte“. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden dürfen. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“ eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Für den Nutzer bedeutet dies, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien. „Diese kommt so aber eigentlich etwas spät. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein“, kommentiert Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer der Dr. Ing. Willing GmbH. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Ab sofort kann sich der Nutzer nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern ebenso auf eine gültige Norm berufen.

Die Veröffentlichung dieser Standards markiert einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit. Unternehmen und Organisationen, die Notbeleuchtungssysteme herstellen, installieren oder warten, stellen mit dieser neuen Norm sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Vermögenswerten in Gebäuden und Anlagen. Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07; VDE 0711-2-22:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 97,67 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

Notbeleuchtungssysteme spielen eine entscheidende Rolle in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Industrieanlagen, indem sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notfallsituation für eine sichere Ausleuchtung sorgen. Daher ist die Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz von größter Bedeutung. Die Notbeleuchtung schließt die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung und die Ersatzbeleuchtung ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

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www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Bildquelle: RP-Technik GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-iec-60598-2-22

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-43


Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Workflows für Zutrittskontrolle

Workflows für die Zutrittskontrolle

Automatisierte Workflow-Szenarien wickeln Routineaufgaben und ständig wiederkehrende Vorgänge einfach und effizient ab. In der elektronischen Zutrittskontrolle entlasten sie die Personal- und Sicherheitsabteilungen durch standardisierte Prozesse bei der Vergabe und Verwaltung von Zutrittsrechten und optimieren damit Genehmigungs- und Freigabeverfahren. So wird das Sicherheitssystem ständig dem laufenden Betrieb angepasst.

Die Verantwortung wird auf alle Beteiligten verteilt, so dass diese schnell auf neue Gegebenheiten reagieren können. Führungskräfte haben die Möglichkeit, Zutrittsprofile tagesaktuell zu ändern. Auch die Mitarbeiter können Zutrittsrechte mit Angabe der gewünschten Zutrittszeiten beantragen. Der Zutritt zu einem anderen Betriebsstandort, zum Beispiel bei einer Dienstreise, ist damit schon vorab planbar. Im Workflow wird die Anfrage an die Vorgesetzten weitergeleitet. Alle Schritte werden dokumentiert, so dass nachvollziehbar ist, wann und wer das Zutrittsrecht geändert hat. Für alle Administratoren sind die Änderungen einsehbar. Mitarbeiter können über eine Weboberfläche Zugang zu ihrem persönlichen Account erhalten und sehen auf einen Blick die für sie freigeschalteten Funktionen. Der Wachdienst überprüft in einem Lageplan alle aktiven Zutrittskomponenten und am Empfang zeigt das System alle Besucher des Tages an.

Autor: Matthias Kleemeier, Geschäftsführer, PCS Systemtechnik GmbH

Weitere Informationen:

protekt 2023

Protekt – KRITIS-Konferenz in Leipzig

Die Messe Protekt findet vom 8. bis zum 9. November in der Kongresshalle am Zoo in Leipzig statt und bringt Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit Vertretern der Sicherheitsindustrie sowie regulierender Behörden und Organisationen zusammen.

In diesem Jahr wird die Protekt erstmals in vier parallelen Tracks Expertise vermitteln. Neben den etablierten Tracks Cyber- und Informationssicherheit, Physische Sicherheit und Workshops widmet sich ein neuer Strang am ersten Konferenztag Praxisberichten aus dem Umsetzungsplan kritische Infrastrukturen (UP KRITIS). Dessen Vorträge werden in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorbereitet.

Zu den Highlights zählen Vorträge, die sich mit dem Schutz bestimmter KRITIS-Bereiche beschäftigen. So spielen etwa die Absicherung von LNG-Terminals, die Sicherheit von Lieferketten und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. Auch zur Informationssicherheit in der Landtechnik und zur IT-/OT-Security in Stadtwerken sind Beiträge geplant. Zudem wird das Zufahrtsschutzkonzept der Stadt Salzburg vorgestellt. Sektorenübergreifende Vorträge setzen sich unter anderem mit dem KRITIS-Dachgesetz, einem vernetzten Risiko- und Resilienzmanagement, Learnings aus der Sicherheit von Rechenzentren sowie Systemen zur Angriffserkennung gegen Cyber-Attacken auseinander.

protekt 2023

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Security – Übersicht

Security – Übersicht

Einführung | Häufige Fragen | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Immer wenn es darum geht, Personen, Gegenstände oder Orte besonders zu schützen, ist das Aufgabengebiet der Sicherheitsbranche gefragt. Security umfasst nicht nur den Schutz von Einzelpersonen, sondern auch Sicherheitstransporte, Wachdienste, das Bewachen und Absichern von Gebäuden sowie die Betreuung und Absicherung bei Veranstaltungen.

Die Sicherheitsbranche setzt dabei verschiedene Technologien ein, darunter Verschlüsselungstechniken und Authentifizierungsverfahren. Diese dienen dazu, die Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten oder Personen und Maschinen zu identifizieren und deren Berechtigungen zu überprüfen.

Zutrittskontrolle

Die Zutrittskontrolle gehört zum Bereich Security und ermöglicht eine präzise Steuerung des Zugangs zu verschiedenen Bereichen eines Gebäudes. Dies gewährleistet, dass nur Personen mit Berechtigung Zugang erhalten. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung in Umgebungen wie Unternehmen, Regierungseinrichtungen, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen und industriellen Anlagen. Hier steht der Schutz von Informationen, Eigentum und Menschenleben im Vordergrund. Die Zutrittskontrolle erfüllt nicht nur den Zweck, unauthorisierten Zutritt zu verhindern, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Notfall zu erhöhen sowie Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu reduzieren und die Einhaltung von Vorschriften und Datenschutzrichtlinien sicherzustellen.

Es gibt verschiedene Technologien die zur Identifikation dienen und somit die Sicherheit erhöhen:

  • Elektronische Zugangsmittel: Anstelle traditioneller Schlüssel setzen viele Gebäudesicherheitssysteme auf elektronische Zugangskarten, Schlüsselanhänger oder Smartphones, die von Lesegeräten erkannt werden.
  • Biometrische Identifizierung: Modernste biometrische Technologien wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung bieten ein hohes Maß an Sicherheit durch eindeutige körperliche Merkmale.
  • Zeitbasierte Zugangsregelungen: Die Möglichkeit, den Zutritt zu bestimmten Bereichen zu festgelegten Zeiten zu erlauben oder einzuschränken, ermöglicht eine flexible Verwaltung von Ressourcen und Mitarbeitern.
  • Erfassung und Berichterstattung: Fortschrittliche Systeme zeichnen Zugangsversuche auf und ermöglichen es, im Nachhinein nachzuvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt einen bestimmten Bereich betreten hat.
  • Einbindung in umfassende Sicherheitssysteme: Zutrittskontrollsysteme können nahtlos mit anderen Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung, Alarmsystemen und Brandschutzvorkehrungen kombiniert werden, um eine ganzheitliche Gebäudesicherung zu gewährleisten.

Häufige Fragen zu Zutrittskontrolle (FAQ)

Was ist eine Zutrittskontrolle?

Die Zutrittskontrolle gewähjrleistet, dass lediglich befugte Individuen Einlass zu den für sie freigegebenen Arealen erhalten. Diese Bereiche können vielfältig sein, darunter Räume, Gebäude, Freiflächen und Stockwerke. Es besteht auch die Möglichkeit, zeitliche Einschränkungen festzulegen. Die Umsetzung der Zutrittskontrolle kann auf verschiedene Arten erfolgen, darunter personenbezogene Ansätze und rein elektronische Methoden.

Warum werden Zutrittskontrollen eingesetzt?

Zutrittskontrollen kommen unter anderem zum Einsatz, wenn sich in den entsprechenden Räumlichkeiten oder Gebäuden Wertsachen oder vertrauliche Dokumente (auch auf Computern, Laptops, Smartphones usw.) befinden. Dies trifft beispielsweise auf Bürokomplexe zu. In derartige Gebäude sollten keine Personen Zugang erhalten, die nicht zur Betriebsbelegschaft gehören. Denn hier besteht das Risiko von Diebstahl in Bezug auf technische Geräte und betriebsinterne Unterlagen.

Was bedeutet Perimeterschutz?

Der Perimeterschutz hat den Zweck, die Überwachung eines Objekts oder eines Gebäudes durch Sicherheitsmaßnahmen im umliegenden Bereich zu gewährleisten. Der Ausdruck „Perimeter“ beschreibt das umgebende Gelände eines Gebäudes, die Grenze dieses Geländes und markante Punkte auf dem Grundstück, die besonders gefährlich sind. Bevor eine Gefahrenanalyse durchgeführt wird, werden Strategien zur Sicherung des Perimeterbereichs festgelegt. In einem anschließenden Schritt erfolgt die Risikoanalyse, bei der das Schutzziel festgelegt und Schwachstellen identifiziert werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird das verbleibende Risiko ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung werden etabliert. Im Zuge einer gründlichen Planung erfolgt eine Aufteilung des Perimeterschutzes in Sektoren, die aus den äußeren Gegebenheiten des Grundstücks abgeleitet werden.

Was sind Drehkreuze?

Drehkreuze und Drehsperren zählen Vereinzelungsanlagen. Sie dienen der Kontrolle des Zugangs zu Geländen, Gebäuden oder Räumlichkeiten. Durch den Einsatz von Vereinzelungsanlagen wird eine geordnete Lenkung von Besucherströmen erreicht und gleichzeitig eine Überprüfung der Zugangsberechtigung von Personen ermöglicht. Neben den bereits genannten Drehsperren und Drehkreuzen gehören auch Drehtore sowie Sensor- und Personenschleusen zu dieser Kategorie von Anlagen. Der Einsatz von Vereinzelungsanlagen erfolgt oft in Kombination mit Zugangskontrollsystemen.

Was bedeutet  Identifikation?

Es gibt wie oben bereits erwähnt verschiedene Arten Zutrittskontrollen duchrzuführen. Die Identifikation ist eine davon. Mithilfe von modernen biometrsichen Technologien wie z.B. wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iriserkennung können Personen identifiziert werden und es kann geprüft werden, ob diese einen Zutritt haben.

Was versteht man unter Videoüberwachung?

Die Steigerung der Unternehmenssicherheit kann durch die  Kombination von Zutrittskontrolle und Videoüberwachung erreicht werden. Diese Maßnahme umfasst die Integration von Kameras an wichtigen Zugangspunkten, die mit dem Zutrittskontrollsystem verknüpft sind. Im Falle eines Alarms, ausgelöst durch unautorisierte Zutrittsversuche oder das Auslösen der Türoffenzeitüberwachung, erfasst das Videosystem automatisch Bilder kurz vor und nach dem Alarm und leitet sie an das Zutrittskontrollsystem weiter. Das Personal kann anhand dieser Bilder feststellen, ob es sich um eine kritische Situation oder lediglich eine Fehlbedienung handelt. Die Verwendung von Videodokumentation minimiert fehlerhafte Entscheidungen, steigert die und steigert die Effizienz des Sicherheitspersonals.

Wie definiert man Einbruchschutz?

Ein effektiver Einbruchschutz bei Zutrittskontrollen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit eines Unternehmens oder einer Einrichtung zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur die Implementierung von robusten Zutrittskontrollsystemen, sondern auch die Berücksichtigung physischer Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören die Auswahl hochwertiger Sicherheitstüren, Fenster und Schlösser, die den potenziellen Eindringlingen standhalten.

Normen und Vorschriften

Für Zutrittskontrollen gelten eine Reihe von technischen Normen und Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

Zutrittskontrolle, Überwachung, Sicherheit, Gebäudesicherung, Einbruchschutz, Perimeterschutz, Drehkreuz, Identifikation, VdS 2358:2009-10, VdS 2367:2004-06

DGUV-Publikation zu Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten

Die Publikation „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt einen Überblick über die „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Anlass ist die Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in denen die Regelungsinhalte neu zugewiesen worden sind. So sind die Themen der Sicherheitsbeleuchtung mit der Aufhebung der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ nun auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ aufgeteilt.

Die Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen zu können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die ergänzte Ausgabe der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche – in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist – erforderlich wird.

Die Publikation „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ wurde im April 2023 veröffentlicht und steht bei der DGUV als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Sicherheitsexpo 2023

Sicherheitsexpo

Zum 20-jährigen Bestehen findet die Sicherheitsexpo vom 28. bis 29. Juni 2023 wieder im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie werden Besuchern Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz präsentiert. Ziel der Aussteller ist es, Sicherheitstechnik zu demonstrieren, die Firmen sowie den privaten und öffentlichen Bereich vor kriminellen Angriffen von innen und außen schützt.

Sicherheitsexpo 2023

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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