Neue Notbeleuchtungs-Norm

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Die Neufassung der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ vom Juli 2023 enthält insgesamt drei wichtige Änderungen, die vor allem für Planer, Architekten und Hersteller von Bedeutung sind.

So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern es wird durchgängig von „selbstversorgter Notleuchte“ gesprochen. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern zukünftig auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden können. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“, wie diese Bauteile auch umgangssprachlich genannt werden, eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Derzeit über zehn Jahre. Für den Nutzer bedeutet das, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat. Dies stellt eine sehr ökologische Lösung dar.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien, die so aber eigentlich etwas spät kommen. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Das ist nun anders. Der Nutzer muss sich jetzt nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern kann sich auf eine gültige Norm berufen. 

Autor: Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer, Dr. Ing. Willing GmbH

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