Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen – Übersicht

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Einführung

Türen in Flucht- und Rettungswegen können durch elektrische Türverriegelungen gesichert werden. Die elektrischen Türverriegelungen werden seit dem 1. Mai 1999 gemäß der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) zugelassen.

Die Freischaltung der Tür darf nicht durch die elektrische Verriegelung blockiert oder zeitlich verzögert werden. Die Tür darf, nachdem sie freigeschaltet wurde, nur von Hand wieder verriegelt werden. Um den Verriegelungszustand der Tür anzuzeigen, muss das elektrische Verriegelungssystem mit Signalgebern ausgestattet werden, die sich in direkter Nähe der Tür befinden sollen.

Die Anzeige des Verriegelungszustands wird durch eine Leuchtdiode aufgezeigt. Bei einer verriegelten Tür ist die Leuchtdiode rot und bei einer freigeschalteten Tür ist sie grün. Die Nottaste muss beleuchtet sein, ein rotes, pilzförmiges Bedienteil haben und ein zwangsöffnendes Schaltglied aufweisen.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

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