VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-BrandSchutzTage in Köln

VdS Schadenverhütung GmbHDie 8. VdS-BrandSchutzTage, internationale Fachmesse und Kongress mit Fokus auf dem vorbeugenden anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz, finden am 4. und 5. Dezember 2019 in Köln statt.

Architekten, Fachplaner, Sachverständige, Bauingenieure sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und -eindämmung informieren. Im neuen Treffpunkt Bildung und Karriere stehen Bildungsanbieter den Nachwuchskräften Rede und Antwort.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neue DGWZ-Seminare BMA und SAA nach DIN 14675. #bma #saa #din14675 www.dgwz.de/bma-saa

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    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
    Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/bma-saa

Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit

Besonders für Personen wie Kinder, Senioren oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellen Türen im Alltag oft eine Barriere dar. Die Möglichkeit zur freien Bewegung in öffentlichen oder privaten Gebäuden sowie das ungehinderte Betreten und Verlassen, vor allem im Fluchtfall, ist eine – auch gesetzlich geregelte – Voraussetzung.  Das gilt nicht nur für solche sensiblen Bereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Auch in Hotels, Schulen, Einkaufszentren – im Grunde in jedem Gebäude – ist Barrierefreiheit ein Thema.

Eine Herausforderung stellen dabei Feuer- und Rauchschutztüren dar. Für diese gilt grundsätzlich, dass sie selbstschließend sein müssen, um im Brandfall das Eindringen von Rauch und Feuer zu verhindern. Dadurch werden solche Türen schnell zu Barrieren, da Kinder, ältere oder behinderte Menschen häufig nicht die Kraft haben, schwere Brandschutztüren ohne fremde Hilfe zu öffnen. Personen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in ihrer Bewegungsfreiheit ebenfalls eingeschränkt.

Die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit wurde in der Vergangenheit durch die seit langen Jahren gültigen Brandschutzbestimmungen für Feuer- und Rauchschutztüren erschwert.

Grundlagen des Brandschutzes und Normenlage

Die DIN 4102 ist in allen Bundesländern geltendes Baurecht für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Sie definiert Brandschutztüren und -tore als “Feuerschutzabschlüsse”.

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Abschlüsse wie Türen und Tore, die dazu bestimmt sind, den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. Üblicherweise werden für diese Anwendung nach DIN EN 1154 zugelassene Türschließer eingesetzt. Oft werden Feuerschutzabschlüsse auch mit Feststellanlagen betrieben. Dies bedeutet, dass die Tür für die tägliche Nutzung elektromagnetisch offengehalten wird. Im Brandfall jedoch schließt sie selbsttätig über eine zugelassene Auslösevorrichtung, die über einen eigensicheren Brandmelder angesteuert wird.

Rauchschutztüren müssen gemäß DIN 18095 ebenfalls selbstschließend sein.

Als geeignete Schließmittel, die Türen selbsttätig schließen, gelten in der Regel Türschließer und immer häufiger auch Drehtürantriebe (siehe Abb. 1), die nach folgenden Normen / Richtlinien zertifiziert sind.

  • Gemäß MBO müssen Feuerschutzabschlüsse selbstschließend sein. Dies wird in den Zulassungsverfahren des DIBt entsprechend geprüft
  • DIN EN 1154 thematisiert Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf. Die Berechnung des erforderlichen Schließmoments ist hier definiert. Im Kern heißt es: Je breiter und schwerer eine Tür ist, desto höher ist das erforderliche Schließmoment und damit auch die aufzubringende Öffnungskraft.
  • DIN EN 14637 behandelt elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren. Sie ist seit Januar 2009 Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1
  • DIN 18263-4 behandelt Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, speziell Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehtürantriebe). Drehtürantriebe sichern einerseits den kontrollierten Schließablauf, andererseits öffnen sie Türen in der täglichen Nutzung automatisch. Nach Auslösen der Feststellung wird der Antrieb stromlos und öffnet die Türen nicht mehr automatisch. Sie sind dann schwergängiger zu handhaben.

Die DIN EN 14637 behandelt, wie die meisten Normen rund um Brandschutz, größtenteils die Funktion einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage mit Türschließern und automatischen Türantrieben.

Bei Feststellanlagen mit automatischen Drehtürantrieben muss bei einem Feuer oder einer Störung die Einleitung der automatischen Öffnung der Tür durch elektrisch wirkende Schutzeinrichtungen oder automatische Impulsgeber sowie jegliche Feststell- und Schließverzögerungsfunktionen eines automatischen Türantriebs abgeschaltet werden (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.4).

Antriebssysteme für automatische Feuer-/Rauchschutztürsysteme (automatische Türantriebe) dürfen die wesentliche Feuerschutzfunktion und/oder Rauchschutzeigenschaft einer Türanlage nicht beeinträchtigen.

Barrierefreie Begehung bei vollem Brandschutz

Die DIN EN 14637 ist die erste Norm, die das Thema Barrierefreies Bauen mit Brandschutz in Einklang bringt.

Beispielsweise sind Türschließer mit Freilauffunktion nicht nur in der DIN EN 14637 erfasst, sondern nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 ab Schließergröße EN 3 für barrierefreie Türen empfohlen. Freilauftürschließer, wie z.B. Türschließmittel mit elektrisch betriebener Feststellvorrichtung und Freilaufgestänge, dürfen dort eingesetzt werden, wo Feuer-/Rauchschutztüren frei beweglich bleiben müssen – in der Funktion vergleichbar mit Türen ohne Türschließer. Eine konstante Feststellung der Tür ist nicht möglich (DIN EN14637, A.4.2.5).

Bei Türen, die mit Türschließern versehen werden, unterstützt die Freilauffunktion den barrierefreien Durchgang einer Feuer- und Rauchschutztür (z. B. dormakaba TS 99 FL/TS 99 FLR, als integrierte Variante ITS 96 FL). Schließer mit Freilauffunktion sind somit gleichzeitig für das Barrierefreie Bauen und für den vorbeugenden Brandschutz geeignet.

Niedrigenergie-Antriebe/kraftunterstützte Antriebe dürfen, wenn sie nicht als Feststellanlage geplant sind, die kraftunterstützte Öffnungsfunktion dieser Geräte im Brandfall nicht unterbrechen oder automatisch abschalten, damit der erleichterte Ausgang für die Gebäudebenutzer so lange wie möglich erhalten bleibt. Aus diesem Grunde werden derartige Geräte nicht als Komponenten einer Feststellanlage angesehen. Die Funktion muss in der Installationsanleitung deutlich angegeben sein, so dass der Gebrauch elektrisch wirkender Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber ausgeschlossen ist (DIN EN 14637:2008-01, 5.5.5). Die Herausforderung dabei: Sämtliche Prüfgrundlagen für Drehtürantriebe an Feuer- und Rauchschutztüren gehen immer von einer Feststellanlage aus. Die DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 stellt keine Prüfgrundlage dar, so dass die Ausführung eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.

Der Niedrigenergieantrieb unterstützt die manuelle Öffnung und der eingebaute Türschließer im Antriebssystem stellt sicher, dass die Tür nach den Brandschutzbestimmungen selbstschließend bleibt. Mit Aufnahme der DIN EN 14637 in die Bauregelliste wird normenseitig explizit auf ein leichtes Begehen von Brandschutztüren hingewiesen.

Barrierefreies Bauen stellt eine gesellschaftliche Verantwortung für alle dar. Vorausschauend geplante Gebäude stehen allen Menschen offen und sind damit für jedermann nutzbar – ohne fremde Hilfe und Einschränkung. Eine wichtige Basis für barrierefreies Bauen sind die Normen und Standards. Die Teile 1 (öffentliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) der DIN 18040 beschreiben insbesondere die Anforderungen für Türen.

Praxistaugliche Lösungen

Der Konflikt, der durch die Kombination von Brandschutz und Barrierefreiheit entstehen kann, lässt sich durch frühzeitige Zusammenarbeit von Planern und Architekten mit den Experten der Hersteller vermeiden.

Dabei helfen vor allem Produktlösungen, die den kombinierten Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit gerecht werden – und dies auch noch mit ansprechendem Design. Türschließer mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment ermöglichen eine leichte Türbegehung nach DIN 18040 und DIN SPEC1104 (z. B. dormakaba TS 98 XEA). Türschließer mit einer Freilauffunktion erlauben bereits ab 0° Türöffnungswinkel ein nahezu widerstandsloses Begehen von Türen.

Wenn die Bestimmungen der Richtlinien für Feststellanlagen und DIN 18263-2 gefordert sind, können automatische Drehtürantriebe (z. B. dormakaba ED 100/250) als zugelassene Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Im Türschließer-Modus sind diese Drehtürantriebe für die manuelle Bedienung optimiert. Hier erleichtert die von dormakaba eingesetzte Power-Assist-Funktion zusätzlich das Öffnen der Tür von Hand. Mit dieser Funktion kann die Tür barrierefrei nach DIN 18040 und DIN SPEC 1104 begangen werden, und das bis zum für den jeweiligen Antriebstyp vorgesehenen Maximum von Türbreite und Gewicht. Mittels Taster kann die Tür im Türschließer-Modus vollautomatisch geöffnet werden. Kombinationen aus manueller Türbegehung und automatischer Öffnung sind ebenfalls möglich.

Eine weitere Besonderheit ist die Servounterstützung für Drehtürantriebe (z. B. bei ED 100/250), die aufgewendete Kraft wird erkannt und die benötigte Unterstützung entsprechend angepasst, individuell je Nutzer. Dies erzeugt somit das positive Gefühl, die Tür leicht begehen zu können.

Um im Brandfall diese Funktion weiter nutzen zu können, gibt es Lösungen, die der DIN EN 14637, Punkt 5.5.5, Abschnitt 2 entsprechen (z. B. dormakaba ED 250 PA).

Solche Lösungen können als Türschließer mit Öffnungshilfe angesehen werden, sofern sie nicht Bestandteil einer Feststellanlage sind. Demnach muss der Nutzer die Tür immer von Hand öffnen. Der Antrieb unterstützt die Öffnung und überwindet dabei die Schließkräfte so, dass die Öffnungskraft je nach Einstellung nur noch 23 N beträgt. Sobald der Nutzer die Tür loslässt, sorgt der eingebaute Türschließer dafür, dass die Tür nach eingestellter Schließkraft selbstständig schließt.

Da diese Lösung keine Komponente einer Feststellanlage ist, darf die kraftunterstützte Öffnungsfunktion im Brandfall nicht unterbrochen oder automatisch abgeschaltet werden.

Damit bleibt der erleichterte Ausgang für die Gebäudenutzer erhalten.

Normativ dürfen elektrisch wirkenden Schutzeinrichtungen und/oder automatischer Impulsgeber nicht angeschlossen werden.

Die im Markt erhältlichen kombinierten Lösungen sind nicht als gleichwertig sicher einzustufen, von einem Einsatz ist daher abzuraten. Meist greift dabei eine Sondersteuerung in das zugelassene Sicherheitssystem einer Feststellanlage ein, indem es die Rauchschaltzentrale überbrückt, einen automatischen Reset nach Auslösung ermöglicht, sodass das eigentliche Schutzziel der Feststellanlage nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Diese Lösungen sind als kritisch anzusehen, da die verwendeten Grundsteuerungen nicht für sicherheitstechnische Anwendungen geeignet und die Schaltung nicht redundant (einfehlersicher) ausgelegt ist.

Autor: André Hugendick, Product Management Market, dormakaba Deutschland GmbH

Weitere Informationen:

  • DIN 4102: „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
  • DIN EN 1154: „Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf“
  • DIN 18095: „Rauchschutztüren“
  • DIN EN 14637: „Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren“
  • DIN 18263-4: „Türschließer mit hydraulischer Dämpfung; Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)“
  • DIN 18040: „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 2: Wohnungen“
  • DIN SPEC 1104: „Türbeschläge zur Nutzung durch Kinder, ältere und behinderte Personen in privaten und öffentlichen Gebäuden – Ein Leitfaden für Planer“
  • Planerbrief 21 – Juli-Agust 2019
  • Planerbrief – Übersicht

Neue Norm für Linienförmige Wärmemelder

Wo Standardbrandmelder an ihre Grenzen stoßen, kommen Linienförmige Wärmemelder zum Einsatz. Diese ermöglichen Branddetektion auch bei schwierigen Umgebungsbedingungen wie extremen Temperaturen, Luftfeuchtigkeit oder verschmutzter Luft. Seit Mai 2019 ist für „Rückstellbare Linienförmige Wärmemelder“ die neue Europäische Produktnorm DIN EN 54-22 für Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Linienförmige Wärmemelder, die bisher in Anlehnung an die DIN EN 54-5 für „Punktförmige Wärmemelder“ zertifiziert wurden, dürfen seit Ablauf der Übergangsfrist nun nicht mehr eingesetzt werden. Damit erfüllen nur noch DIN EN 54-22 geprüfte und zertifizierte Geräte die Normen- und Richtlinienkonformität.

Autor: Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme, Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme

Weitere Informationen

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

Weitere Informationen

DIN 14675 Brandmeldeanlagen

DIN 14675 Brandmeldeanlagen

DIN 14675-1:2018-04 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-2:2018-04 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

Titel Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart HomeIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anwendungsbeginn
Anwendungsbeginn der DIN VDE V 08261:2018-09 ist 1. September 2018.

Übergangsfrist
Für DIN VDE V 0826-1:2013-09 besteht eine Übergangsfrist bis 2019-09-30.

Inhalt

Inhalt Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home Inhalt als PDF-Datei – DIN VDE V 0826-1:2018-09

Vorwort – Seite 8
1 Anwendungsbereich – Seite 10
2 Normative Verweisungen – Seite 10
3 Begriffe und Abkürzungen – Seite 12
3.1 Begriffe – Seite 12
3.2 Abkürzungen – Seite 18
4 Grundlegende Anforderungen – Seite 19
4.1 Allgemeines – Seite 19
4.2 Kommunikations- und Informationssicherheit – Seite 20
4.3 Anforderungen an die Hardware-Komponenten – Seite 20
4.4 Anforderungen an die Softwarequalität/-aktualität – Seite 20
4.5 Anlagenaufbau und Zuständigkeiten – Seite 21
4.5.1 Allgemeines – Seite 21
4.5.2 Gefahrenwarnanlage (GWA) als geschlossenes System – Seite 21
4.5.3 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
4.5.4 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ B (GWA/SHA-B) – Seite 23
4.5.5 Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 23
4.6 Schutzniveau – Seite 24
4.7 Offline-Modus – Seite 25
4.8 Anlagen-/Systemarchitektur – Seite 25
4.9 Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation – Seite 25
4.9.1 Allgemeines – Seite 25
4.9.2 Zugangsebenen – Seite 25
4.9.3 Anforderungen an den Client – Seite 25
4.9.4 Anforderungen an den Master – Seite 27
5 Planung und Einbau – Seite 30
5.1 Anforderung an die Fachfirma – Seite 30
5.2 Auswahl und Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 30
5.3 Einbindungen nicht sicherheitsrelevanter Geräte – Seite 30
5.4 Befestigung der Anlageteile – Seite 31
5.5 Ausgabe, Anzeige und Alarmierung – Seite 31
5.5.1 Ausgabe – Seite 31
5.5.2 Anzeigen – Seite 32
5.5.3 Alarmierung – Seite 33
5.5.4 Alarmvorprüfung – Seite 34
5.6 Energieversorgung – Seite 34
5.7 Übertragungswege – Seite 35
5.8 Bildung von Meldergruppen – Seite 36
5.9 EM-Funktion – Seite 36
5.9.1 Allgemeines – Seite 36
5.9.2 Anordnung der Geräte – Seite 36
5.9.3 Übertragungswege – Seite 36
5.9.4 Scharf- und Unscharfschaltung – Seite 36
5.9.5 Melder – Seite 37
5.9.6 Hinweise zur Montage – Seite 37
5.10 BM-Funktion – Seite 38
5.10.1 Allgemeines – Seite 38
5.10.2 Anforderungen an die Überwachung – 38
5.10.3 Projektierung und Einbau von Rauch(warn)meldern – Seite 39
5.10.4 Alarmierung bei Brandalarm – Seite 39
5.11 HT-Funktion – Seite 39
5.11.1 Allgemeines – Seite 39
5.11.2 Anordnung von Wassermeldern – Seite 40
5.11.3 Anordnung von Gasmeldern für brennbare Gase – Seite 40
5.11.4 Anordnung von Gasmeldern für Kohlenmonoxid – Seite 41
5.12 HK-Funktion – Seite 41
5.12.1 Allgemeines – Seite 41
5.12.2 Anforderung an die Überwachung – Seite 41
5.12.3 Anbringungsort – Seite 41
6 Inbetriebnahme/Übergabe – Seite 42
6.1 Dokumentation – Seite 42
6.2 Inbetriebnahme – Seite 43
6.3 Übergabe – Seite 43
7 Betrieb – Seite 43
7.1 Verantwortlichkeiten – Seite 43
7.1.1 Pflichten des Betreibers – Seite 43
7.1.2 Pflichten des Instandhalters – Seite 44
7.2 Jährliche Sichtprüfungen – Seite 44
7.3 EM-Funktion – Seite 44
7.3.1 Funktionsfähigkeit – Seite 44
7.3.2 Vermeidung von Falschalarmen – Seite 44
7.3.3 Jährliche Sichtprüfung für die EM-Funktion – Seite 45
7.4 BM-Funktion – Seite 45
7.4.1 Funktionsfähigkeit – Seite 45
7.4.2 Täuschungsalarme – Seite 45
7.4.3 Jährliche Sichtprüfung für die BM-Funktion – Seite 45
7.5 HT-Funktion – Seite 46
7.5.1 Wassermelder – Seite 46
7.5.2 Gasmelder – Seite 46
7.5.3 Jährliche Sichtprüfung für die HT-Funktion – Seite 46
7.6 HK-Funktion – Seite 46
7.6.1 Funktionsfähigkeit – Seite 46
7.6.2 Verhalten bei versehentlich ausgelösten Alarmen – Seite 46
7.6.3 Jährliche Sichtprüfung für die HK-Funktion – Seite 46
8 Instandhaltung – Seite 47
8.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 47
8.1.1 Allgemeines – Seite 47
8.1.2 Funktionsprüfung – Seite 47
8.1.3 Instandsetzung/Reparaturen – Seite 47
8.1.4 Batterie- und Akkumulatorwechsel – Seite 47
8.2 Funktionsprüfung der EM-Funktion – Seite 47
8.3 Funktionsprüfung der BM-Funktion – Seite 48
8.4 Funktionsprüfung der HT-Funktion – Seite 48
8.5 Funktionsprüfung der HK-Funktion – Seite 48
9 Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen – Seite 48
9.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 48
9.2 Schutz gegen Umwelteinflüsse – Seite 48
9.2.1 Allgemeines – Seite 48
9.2.2 Anwendungsgrenzen – Seite 49
9.3 Funktionssicherheit – Seite 49
9.3.1 Technische Daten – Seite 49
9.3.2 Montage- und Installationsanleitung – Seite 50
9.3.3 Bedienungsanleitung – Seite 50
9.3.4 Zuverlässigkeit – Seite 50
9.3.5 Zugang zu Baugruppen und Bauelementen – Seite 50
9.3.6 Anschluss- und Einstellelemente – Seite 50
9.4 Bedienungssicherheit – Seite 50
9.4.1 Bedienung – Seite 50
9.4.2 Beschriftung – Seite 50
9.4.3 Schutzart – Seite 50
9.4.4 Zugriffsschutz – Seite 50
9.4.5 Fehlertoleranz – Seite 50
9.4.6 Parametrierung der Anlage – Seite 51
9.5 Anzeigen – Seite 51
9.6 Meldungen – Seite 51
9.6.1 Erkennung von Meldungen – Seite 51
9.6.2 Ausgabe von Meldungen – Seite 51
9.6.3 Meldungsverlust – Seite 51
9.6.4 Prüffunktionen (Test) – Seite 51
9.6.5 Abschaltfunktionen – Seite 51
9.7 Sabotage – Seite 51
9.8 Aufbau – Seite 52
9.8.1 Stabilität – Seite 52
9.8.2 Ortsfeste Montage – Seite 52
9.8.3 Potenzialfreiheit, Isolationswiderstand – Seite 52
9.8.4 Geschirmte Leitungsführung – Seite 52
9.8.5 Zugentlastung – Seite 52
9.9 Nutzerschnittstellen und Anwendungen – Seite 52
9.9.1 Allgemeines – Seite 52
9.9.2 Zugangsebenen und Zugangssicherung – Seite 52
9.9.3 Cloudbasierte Lösungen – Seite 53
9.9.4 Datenschutz – Seite 53
9.9.5 Benutzer-Anwendung (App) – Seite 53
9.9.6 Sicherheit der Anwendung – Seite 54
9.10 Optionen – Seite 54
10 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion – Seite 54
10.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 54
10.2 Funktionssicherheit – Seite 55
10.3 Bedienfunktionen – Seite 55
10.4 Melder – Seite 55
10.5 Verarbeitung von Meldungen – Seite 55
10.5.1 Allgemeines – Seite 55
10.5.2 Reaktionszeit, Verlust von Meldungen – Seite 55
10.6 Energieversorgung – Seite 55
11 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion – Seite 56
12 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion – Seite 56
12.1 Allgemeines – Seite 56
12.2 Schnittstellen – Seite 56
13 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion – Seite 56
14 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung – Seite 56
14.1 Signalgeber für Internalarm – Seite 56
14.1.1 Allgemeines – Seite 56
14.1.2 Lautstärke – Seite 56
14.1.3 Alarmsignaltöne – Seite 56
14.1.4 Laufzeitbegrenzung – Seite 57
14.2 Signalgeber für Internwarnung – Seite 57
14.2.1 Allgemeines – Seite 57
14.2.2 Lautstärke – Seite 57
14.2.3 Warnsignaltöne – Seite 57
14.3 Fernalarmierung – Seite 57
14.3.1 Übertragungsverfahren – Seite 57
14.3.2 Art der Meldungen – Seite 57
14.3.3 Eindeutigkeit der Meldungen – Seite 57
15 Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikationen – Seite 58
15.1 Allgemeines – Seite 58
15.2 Anforderungen – Seite 58
15.2.1 Basisschutzmaßnahmen – Seite 58
15.2.2 Maßnahmen gegen Brute-Force-Angriffe – Seite 59
15.2.3 Allgemeines – Seite 60
15.2.4 Maßnahmen gegen Keylogger – Seite 60
15.2.5 Maßnahmen gegen Vertraulichkeitsverlust auf dem Smart Device – Seite 60
15.2.6 Maßnahmen gegen Root-Exploits – Seite 61
15.2.7 Support – Seite 61
16 Zusätzliche Systemanforderungen – Seite 61
16.1 Unterlagen – Seite 61
16.2 Technische Anforderungen – Seite 62
16.2.1 Funktionelles Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 62
16.2.2 Optionen – Seite 62
Anhang A (normativ) Anlagenbeschreibung GWA – Seite 63
Anhang B (informativ) Überwachungskonzepte – Seite 66
B.1 Planungsbeispiele für die EM-Funktion – Seite 66
B.1.1 Beispiele für Außenhautüberwachung – Seite 66
B.1.2 Beispiel für Fallenüberwachung – Seite 67
B.1.3 Beispiel für Schwerpunktüberwachung – Seite 67
B.2 Planungsbeispiele für die BM-Funktion für Wohnungen und Einfamilienhäuser – Seite 68
B.3 Planungsbeispiele für die HT-Funktion – Seite 69
B.3.1 Beispiel für hohes Gefährdungspotenzial – Seite 69
B.3.2 Beispiel für niedriges Gefährdungspotenzial – Seite 69
Anhang C (informativ) Symbole – Seite 70
Anhang D (informativ) Notfall-Maßnahmen – Seite 71
D.1 Notfall-Maßnahmen bei Brandalarm – Seite 71
D.2 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von brennbaren Gasen – Seite 71
D.3 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von Kohlenmonoxid – Seite 71
Anhang E (informativ) Hinweise zu Smart Home-Anwendungen – Seite 72
E.1 Allgemeines – Seite 72
E.2 Grundlagen für ein sicheres Heimnetzwerk schaffen – Seite 72
Anhang F (informativ) Hinweise zu Netzwerken – Seite 73
F.1 Netzwerke sicher konfigurieren und erhalten – Seite 73
F.2 Topologische Planung in der Hausvernetzung – Seite 73
Literaturhinweise – Seite 74

Bilder
Bild 1 – GWA als geschlossenes System – Seite 22
Bild 2 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
Bild 3 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-B) – Seite 23
Bild 4 – Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 24
Bild 5 – Verbindungsmanagement der Applikation – Seite 28

Tabellen
Tabelle 1 – Zuordnung Mindest-Schutzniveau zur jeweiligen Funktion – Seite 24
Tabelle 2 – Bedienschritte, die Hinweistexte erfordern – Seite 26
Tabelle 3 – Meldungsereignis EM-Funktion – Seite 31
Tabelle 4 – Meldungsereignis BM-Funktion – Seite 31
Tabelle 5 – Meldungsereignis HT-Funktion – Seite 31
Tabelle 6 – Störungsereignisse – Seite 32
Tabelle 7 – Abschaltfunktionen – Seite 32
Tabelle 8 – Alarmierung – Seite 33
Tabelle 9 – Energieversorgung – Seite 35
Tabelle 10 – Art der Umweltprüfung – Beeinflussung – Seite 49
Tabelle 11 – Art der Umweltprüfung – Beeinträchtigung – Seite 49

Weitere Informationen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

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FeuerTrutz 2019

Die FeuerTrutz, internationaler Fachkongress und Messe für den vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, findet am 20. und 21. Februar 2019 zum neunten Mal in der Messe Nürnberg statt. Fachplaner, Architekten, Sachverständige, Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren, Vorträge besuchen und fachlich austauschen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Textiler Brandschutz

Textiler Brandschutz mit Feuer- und Rauchschutzvorhängen kann dabei helfen, um Gebäude in Brandabschnitte zu segmentieren und im Brandfall die unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Damit der Brand nicht auf angrenzende Abschnitte übergreift, müssen Wand- und Deckenöffnungen wirksam verschlossen werden. Feuer- und Rauchschutzvorhänge, welche z.B. unsichtbar in einer abgehängten Decke verbaut sind, bieten Planern und Architekten eine attraktive und vielseitige Alternative zu massiven Lösungen, wie Türen und Tore. Sowohl bei offenen Raumkonzepten mit hohem architektonischem Anspruch, als auch bei schwierigen Platzverhältnissen gelten die schlanken Vorhangsysteme als Problemlöser. Die Vorhänge folgen einem einfachen Prinzip und ähneln in Aufbau und Funktionsweise einem normalen Rollo. Im Alarmfall wickelt sich das im Gehäuse gelagerte Textil mit Feuerschutz- und/oder Rauchschutzfunktion seitlich geführt ab und verschließt die Öffnung in Wand oder Decke. Ob ein Vorhang 30, 60, 90 oder 120 Minuten dem Feuer widersteht, hängt vom verwendeten Gewebe ab. Systeme nach der europäischen Klassifizierung E (Raumabschluss) und W (Strahlungsbegrenzung) und I (Wärmedämmung) sind bereits seit langem am Markt verfügbar und teilweise mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis versehen. Baugrößen bis zu zehn Metern Breite und 7,6 Metern Höhe sind zugelassen. Größere Systeme sind technisch machbar.

Autor: Olaf Grunenberg, Leiter operatives Marketing, Stöbich Brandschutz GmbH

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Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme

Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Übersicht zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung handelt es sich um ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Sie lässt sich unterteilen in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung soll sicherstellen, dass alle Bereiche in einem Gebäude im Ernstfall gefahrlos verlassen werden können. Ein wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), die entweder dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem gestützt wird.

Damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden, ist eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbungsbetriebe und Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die Betreiber verantwortlich.

Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften zu Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Notleuchten, Sicherheitsleuchten
  • Sicherheitsleitsystem, Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichen, Rettungsweg, Notausgang