Brandschutz im Kleinbetrieb

Brandschutz im Kleinbetrieb

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 über Brandschutz in Kleinbetrieben. Diese enthält auch eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau.

Die Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 „Brandschutz im Kleinbetrieb“ erklärt Grundlagen zu Bränden sowie zum vorbeugenden Brandschutz. Außerdem werden Hinweise und Maßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, z.B. zu Flucht- und Rettungswegen, gegeben. Auch die Brandklassen sowie die Brandbekämpfung werden erläutert. In der Broschüre findet sich außerdem eine Mustercheckliste für eine Brandverhütungsschau. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und muss auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes angepasst und ergänzt werden. Eine solche Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

ASI 9.30 "Brandschutz im Kleinbetrieb"

Weitere Informationen

VdS CEA 4001:2018-01 – Sprinkleranlagen – Inhalt

Inhaltsverzeichnis:

VdS CEA 4001
VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

Inhaltsverzeichnis | Inhalt|

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VdS CEA 4001 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau (PDF)

Inhalt

Vorwort

Anwendung der VdS CEA-Richtlinien

Klassifizierungssystem für Sprinkleranlagen

Inhalte der Richtlinien

1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Ziele
1.3 Beschreibung
1.4 Anerkennung
1.5 Normative Verweisungen

2 Definitionen

3 Vertragsplanung und Dokumentation
3.1 Allgemeines
3.2 Grundsätzliche Überlegungen
3.3 Vorbereitungsstadium
3.4 Planungsstadium
3.5 Beginn der Installationsarbeiten

4 Umfang des Sprinklerschutzes
4.1 Schutzumfang und Ausnahmen
4.2 Brandabschnittsbildung und Trennung

5 Einstufung in Brandgefahrenklassen
5.1 Allgemeines
5.2 Brandgefahrenklassen
5.3 Lagerung
5.4 Schutz von Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

6 Hydraulische Auslegung
6.1 Allgemeines 37 62 Hohe Brandgefahr, Lagerrisiko (HHS)
6.3 Anforderungen an Druck- und Durchflussraten für vorberechnete Anlagen
6.4 Dimensionierung und Anordnung von Rohren

7 Wasserversorgung – Allgemeines
7.1 Eignung
7.2 Anschluss anderer Verbraucher an die Wasserversorgung
7.3 Einbauort von Bestandteilen für die Wasserversorgung
7.4 Prüfeinrichtungen und Messgeräte
7.5 Durchflussprüfungen an Wasserversorgungen
7.6 Druckprüfung der Wasserversorgung

8 Wahl der Wasserversorgung
8.1 Allgemeines
8.2 Öffentliches Wasserleitungsnetz
8.3 Wasserbehälter
8.4 Natürliche und künstliche Wasserquellen
8.5 Druckluftwasserbehälter
8.6 Art der Wasserversorgung
8.7 Abtrennung von Wasserversorgungen
8.8 Auswahl der Wasserversorgung

9 Pumpen
9.1 Allgemeines
9.2 Anordnungen mit mehreren Pumpen
9.3 Einbauort von Pumpenanlagen
9.4 Maximale Temperatur der Wasserversorgung
9.5 Ventile und Zubehör
9.6 Förderbedingungen
9.7 Leistungsbemessung
9.8 Elektrisch angetriebene Pumpen
9.9 Dieselmotorgetriebene Pumpen

10 Art und Größe von Sprinkleranlagen
10.1 Nassanlagen
10.2 Trockenanlagen
10.3 Nass-Trocken-Anlagen
10.4 Vorgesteuerte Anlagen
10.5 Tandem- Trockenanlagen
10.6 Sprinkleranlagen-Erweiterung mit einem Steuerventil

11 Abstände und Anordnung von Sprinklern
11.1 Allgemeines
11.2 Maximale Schutzfläche je Sprinkler
11.3 Mindestabstände zwischen Sprinklern
11.4 Anordnung von Sprinklern zum Gebäude und Einrichtungen
11.5 Zwischenebenensprinkler in HH-Risiken
11.6 Alternatives Schutzkonzept für Regallager

12 Konstruktionsmerkmale und Verwendungsmöglichkeiten von Sprinklern
12.1 Allgemeines
12.2 Sprinklerarten und ihre Anwendungen
12.3 Ausflussrate von Sprinklern
12.4 Nennöffnungstemperaturen
12.5 Ansprechempfindlichkeit von Sprinklern
12.6 Sprinklerschutzkorb
12.7 Abschirmbleche für Sprinkler
12.8 Sprinklerrosetten
12.9 Korrosionsschutz für Sprinkler

13 Armaturen
13.1 Alarmventilstationen
13.2 Absperrarmaturen
13.3 Ringleitungsarmaturen
13.4 Entwässerungsventile
13.5 Prüfeinrichtungen
13.6 Spülanschlüsse
13.7 Manometer
13.8 Überdruckventile

14 Alarme und Alarmierungseinrichtungen
14.1 Alarmglocken bzw interne elektrische Alarmierung
14.2 Elektrische Strömungsmelder, Wasser- und Luftdruckschalter
14.3 Alarmübertragungseinrichtungen zu ständig besetzten Stellen

15 Rohrleitungen
15.1 Allgemeines
15.2 Rohrhalterungen
15.3 Rohrleitungen in Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen

16 Schilder, Hinweise und Informationen
16.1 Übersichtsplan
16.2 Schilder und Hinweise

17 Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfungen
17.1 Inbetriebnahmeprüfungen
17.2 Installationsattest und Dokumentation

18 Erhaltung der Betriebsbereitschaft
18.1 Allgemeines
18.2 Verfahrensweise nach einer Auslösung der Anlage
18.3 Kontrollprogramm für den Betreiber
18.4 Instandhaltungsprogramm durch den VdS-anerkannten Errichter

19 Überwachung von Sprinkleranlagen
19.1 Absperreinrichtungen
19.2 Füllstand
19.3 Druck
19.4 Energieversorgung
19.5 Leitungen
19.6 Meldelinien
19.7 Sprinklerpumpe
19.8 Sprinklerzentrale
19.9 Störungsanzeige
19.10 Energieversorgung des Überwachungssystems
19.11 Energieversorgung durch das elektrische Netz
19.12 Energieversorgung durch Akkumulatoren
19.13 Anforderungen an Bauteile von Überwachungseinrichtungen

Anhang A Klassifizierung von Risiken

Anhang B Methode für die Zuordnung von Lagergut
B.1 Allgemeines
B.2 Materialfaktor
B.3 Auswirkungen der Lagerkonfiguration
B.4 Zusätzliche Methode für die Einstufung von Polypropylen, Polyethylen,
Polystyrol und Kunststoffen mit ähnlichem Brandverhalten

Anhang C Alphabetische Auflistung gelagerter Produkte und deren Kategorien

Anhang D Anforderungen an mehrgeschossige Gebäude, die in Zonen unterteilt sind
D.1 Geltungsbereich
D.2 Unterteilung von Gruppen in Zonen
D.3 Anforderungen für in Zonen unterteilte Sprinklergruppen
D.4 Übersichtsplan

Anhang E Besondere Anforderungen an Hochhausanlagen
E.1 Geltungsbereich
E.2 Auslegungskriterien
E.3 Wasserversorgungen

Anhang F Zusatzanforderungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Sprinkleranlagen
F.1 Unterteilung in Zonen
F.2 Nassanlagen
F.3 Art und Ansprechempfindlichkeit der Sprinkler
F.4 Alarmventilstation
F.5 Wasserversorgungen
F.6 Theater
F.7 Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für die Wartung

Anhang G Methoden für die Dimensionierung des Rohrnetzes
G.1 Berechnung des Druckverlustes im Rohrnetz
G.2 Vorberechnete Anlagen
G.3 Hydraulisch berechnete Anlagen

Anhang H Abbildungen mit Beispielen (informativ)

Anhang I Anerkannte Bauteile

Anhang J Neue Techniken (informativ)

Anhang K Schutz von besonderen Risiken
K.1 Aerosole
K.2 Hängend gelagerte Bekleidung
K.3 Brennbare Flüssigkeiten
K.4 Leere Paletten
K.5 Alkoholische Getränke in Holzfässern
K.6 Betriebe für nicht gewebte Kunstfasern
K.7 Risiken mit Kunststofflagerung – Lager mit Lagerbehältern aus ungeschäumten Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und Polystyrol (PS)
oder gelagerten PP/PE/PS-Materialien und Kunststoffe mit ähnlichem Brandverhalten
K.8 Einrichtungsschutz für Holzwerkstoffplattenherstellung
K.9 Spezielles Schutzkonzept von Regalen mit geschlossenen Zwischenböden und Laufbühnen
K.10 Kabelkanäle, -schächte und -geschosse
K.11 Recyclingbetriebe für Verpackungsmaterial aus Kunststoff
K.12 Einrichtungsschutz für Papiermaschinen
K.13 Besondere Anforderungen für den Schutz von Verschieberegalen nur mit Deckensprinklern
K.14 Anforderungen für den Schutz von automatischen Parksystemen

Anhang L ESFR-Sprinklerschutz (normativ)
L.1 Einleitung
L.2 Anwendungsbereich
L.3 Spezielle Definitionen
L.4 Einstufung des Lagerguts
L.5 Allgemeines
L.6 Nutzungen und Brandgefahren
L.7 ST4 (Paletten-Regallager), ST5 (geschlossene oder gelattete Zwischenböden), ST2 und ST3 (ein- und mehrreihige Ständer-
oder Gitterboxpaletten)
L.8 Auslegungskriterien
L.9 Bauliche Voraussetzungen
L.10 Anordnung von ESFR-Sprinklern
L.11 Dimensionierung von Rohren
L.12 Wasserversorgung

Anhang M Zumischung von Schaummitteln in Sprinkleranlagen
M.1 Auswahl und Art der Sprinkleranlage
M.2 Schaummittel-Zumischeinrichtungen
M.3 Schaummittelpumpen
M.4 Schaummittel
M.5 Schaummittelbehälter
M.6 Schaummittel-Leitungen und Wasser-Schaummittel-Gemischleitungen
M.7 Druckverlustberechnung bei Schaummittel führenden Rohrleitungen
M.8 Entsorgung

Anhang N Methode zur Klassifizierung von Lagergut unter Anwendung des Kalorimetertests (informativ)
N.1 Einführung
N.2 Testprinzipien
N.3 Methode
N.4 Evaluierung der Methode
N.5 Bibliographie

Anhang P Bestätigung zum Anschluss von Hydrantensystemen

Anhang Q Bestätigung: Einbetonieren von Sprinklerrohrleitungen

Anhang R Anforderungen der Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen und ihre Zuordnung nach DIN 4102 und DIN EN 13501
R.1 Grundsätze
R.2 Brennbarkeit der Baustoffe
R.3 Feuerwiderstand von Bauteilen

Anhang S Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen (gem VdS 2134)
S.1 Allgemeines
S.2 Anwendungsbereich
S.3 Anwendung der Tabellen

Anhang SL Selbsttätige Löschhilfeanlagen
SL.1 Geltungsbereich
SL.2 Errichterfirma
SL.3 Abtrennung
SL.4 Bemessungsgrundlagen
SL.5 Wasserversorgung

Anhang Z Installationsanzeige für Sprinkleranlagen
Indexverzeichnis

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • VdS CEA-Richtlinie 4001
  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

DIN EN 12845:2020-05 – Sprinkleranlagen – Inhalt

Inhaltsverzeichnis:

DIN EN 12845:2020-05
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung

Inhalt|

Inhalt

Nationales Vorwort

Europäisches Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Vertragsplanung und Dokumentation

5 Umfang des Sprinklerschutzes

6 Einstufung in Nutzung und Brandgefahren

7 Hydraulische Bemessung

8 Wasserversorgungen

9 Art der Wasserversorgung

10 Pumpen

11 Art und Größe von Sprinkleranlagen

12 Abstände und Anordnung von Sprinklern

13 Dimensionierung von Anordnung von Rohren

14 Auslegungskennwerte und Verwendungen von Sprinklern

15 Ventile

16 Alarmmeldungen und Alarmierungseinrichtungen

17 Rohrleitungen

18 Schilder, Hinweise und Informationen

19 Inbetriebnahme

20 Instandhaltung

21 Regelmäßige Prüfung der Anlage

Anhang A Klassifizierung typischer Risiken [normativ]

Anhang B Methode für die Zuordnung von Lagergut [normativ]

Anhang C Alphabetische Auflistung gelagerter Produkte und deren Kategorien [normativ]

Anhang D Zonenunterteilung von Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang E Besondere Anforderungen an Hochhausanlagen [normativ]

Anhang F Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft der Sprinkleranlage [normativ]

Anhang G Schutz vor besonderen Risiken [normativ]

Anhang H Überwachung von Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang I Alarmübertragung [normativ]

Anhang J Vorsichtsmaßnahmen und Verfahren bei einer nicht vollständig funktionsfähigen Anlagen [informativ]

Anhang K 25-Jahres-Überprüfung [informativ]

Anhang L Besondere Technologien [informativ]

Anhang M Unabhängige Zertifizierungsstellen [informativ]

Anhang N CMSA-Sprinkler [normativ]

Anhang O Beispiel für Verrohungs- und Amaturenschaltplan [P&ID] [informativ]

Anhang P ESFR-Sprinkleranlagen [normativ]

Anhang Q Regelmäßige Prüfung der Anlage [informativ]

Literaturhinweise [informativ]

 

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN EN 12845
  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Sprinkleranlagen

VdS CEA-Richtlinie 4001 – Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 „VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“ legt die allgemeinen Anforderungen für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen fest. Im Unterschied zur DIN EN 12845, die sich am kleinsten gemeinsamen europäischen Nenner für Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen orientiert, berücksichtigt die VdS CEA-Richtlinie 4001 den deutschen Standard.

Die Vds CEA-Richtlinie 4001:2024-01 ist im Januar 2024 erschienen und ersetzt die VdS CEA-Richtlinie 4001:2021-01 vom Januar 2018.

Inhalt

Nähere Informationen zum Inhalt der VdS CEA-Richtlinie 4001 finden Sie hier.

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Normenbestellung SprinkleranlagenNormen für Sprinkleranlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, VdS CEA-Richtlinie 4001, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

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Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

1.462 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

Download
www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-wandhydranten

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/wandhydranten

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

Leben retten mit Rauchschutz-Druckanlagen

Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) stellen lebensrettende Funktionen sicher. Bei Ausbruch von Feuer und Rauch in Gebäuden sichern diese Anlagen durch Überdruck und Durchströmung die Rauchfreihaltung der Flucht- und Rettungswege zur Eigenrettung von Personen. Mit RDA ausgestattete Feuerwehraufzüge ermöglichen der Feuerwehr einen rauchfreien Rettungs- und Löschangriff bis in die Brandetage. Die intelligenten Systeme müssen den individuellen Anforderungen moderner Gebäude gerecht werden. Zugleich müssen sie in der Lage sein, mit den thermischen Effekten und Windlasten bei hohen Gebäuden umzugehen. Bei der Auslegung solcher Systeme sind von der Planung bis zur Abnahme die jeweiligen Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) sowie weitere Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollte die schutzziel-orientierte Umsetzung und die funktionale Sicherheit des Systems im Fokus der Beteiligten stehen. Gerade die funktionale Sicherheit einer RDA ist oftmals ein Diskussionspunkt. Hier gibt es verschiedene Lösungen, um eine hohe Verfügbarkeit des Systems sicherzustellen.

Autor: Christoph Sommer, Geschäftsführer, GBS-Consulting GmbH, Frankfurt am Main

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FeuerTrutz-Logo - Brandschutz Messe Kongress Nürnberg

FeuerTrutz 2020 in Nürnberg

Die FeuerTrutz Brandschutz-Messe und Kongress findet vom 24. bis 25. Juni 2020 in Nürnberg statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist der bauliche, anlagentechnische, vorbeugende und organisatorische Brandschutz.

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Brandschutzbeauftragter

Wer eignet sich zum Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte in Betrieben werden auf Basis besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Sie stehen dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Seite.

Brandschutzbeauftragte erhalten eine qualifiziert Ausbildung, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind aber nicht notwendig. Idealerweise verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind in der Regel erfahrene und mit dem Betrieb vertraute Mitarbeiter, die der großen Verantwortung gerecht werden können und sich auch gegenüber dem Arbeitgeber und Behördenvertretern durchsetzen können.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung werden Personen als Brandschutzbeauftragte bestellt, die aufgrund ihrer Ausbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen. Welche Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten gestellt werden, stellt die „Information 205-003“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Detail dar.

DGUV Information 205-003

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV beschreibt  in der DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.  

Die DGUV Information 205-003 stellt die Zusammenführung und -berarbeitung der drei bisherigen existierenden Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar.

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